Ja, ein Auto kann auf eine minderjährige Person zugelassen werden. Die Zulassungsstelle benötigt dafür die Einwilligung beider Erziehungsberechtigten. Die Minderjährigen werden als Fahrzeughalter eingetragen, duerfen das Fahrzeug aber erst mit gültigem Fuehrerschein selbst fahren.
Beide Erziehungsberechtigten müssen persoenlich erscheinen oder eine notarielle Einwilligung vorlegen. Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, da Minderjährige nur beschraenkt geschaeftsfaehig sind.
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