24 Begriffe erklärt

Glossar zur Kfz-Zulassung

Von i-Kfz über GKS bis QES: Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um die Fahrzeugzulassung, kurz und verständlich erklärt.

Stand: Juli 2026

A

Ausfuhrkennzeichen

Kennzeichen für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland überführt werden. Es ist bis zu einem Jahr gültig, erfordert eine eigene Versicherung und ist am roten Rand mit Ablaufdatum erkennbar. Für den Export eines Fahrzeugs ist es die zulassungsrechtliche Standardlösung.

Außerbetriebsetzung

Der amtliche Begriff für die Abmeldung eines Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird aus dem laufenden Betrieb genommen, Kfz-Steuer und Versicherungspflicht enden. Über i-Kfz ist die Außerbetriebsetzung komplett online möglich; bei Zulio kostet sie 0 € Servicegebühr.

E

eVB-Nummer

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code, den die Kfz-Versicherung ausstellt. Sie weist gegenüber der Zulassungsbehörde nach, dass für das Fahrzeug Haftpflichtschutz besteht, und ist Voraussetzung für jede An- oder Ummeldung.

G

Großkundenschnittstelle (GKS)

Die digitale Schnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für Unternehmen mit vielen Zulassungsvorgängen (ab ca. 500 pro Jahr). Über die GKS werden Anträge direkt an die Systeme der Zulassungsbehörden übermittelt, komplett ohne Behördengang. Zulio bietet Zugang über eine eigene GKS-Nummer oder die kostenlose Zulio-GKS.

H

Halter

Die Person oder das Unternehmen, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist und die es tatsächlich nutzt und unterhält. Der Halter muss nicht der Eigentümer sein: Bei Leasing ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin, das nutzende Unternehmen Halter.

Halterwechsel

Der Wechsel des Fahrzeughalters, etwa beim Verkauf eines Gebrauchtwagens. Zulassungsrechtlich wird er als Umschreibung abgewickelt. Über i-Kfz ist der Halterwechsel komplett online möglich, ohne dass Käufer oder Verkäufer zur Zulassungsstelle müssen.

Hauptuntersuchung (HU)

Die regelmäßige technische Prüfung eines Fahrzeugs, umgangssprachlich TÜV. Neuwagen müssen nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre zur HU. Eine gültige HU ist Voraussetzung für Zulassung, Umschreibung und Wiederzulassung.

I

i-Kfz

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, das offizielle Digitalisierungsprojekt von Bund und Kraftfahrt-Bundesamt. Seit Stufe 4 (September 2023) können Privatpersonen und Großkunden alle Standardvorgänge, also Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung, vollständig online abwickeln.

K

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Die Bundesbehörde für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg. Das KBA führt das Zentrale Fahrzeugregister und das Fahreignungsregister, betreibt die i-Kfz-Infrastruktur und prüft und zertifiziert die Großkundenschnittstellen, über die Software wie Zulio Fahrzeuge digital zulässt.

Kurzzeitkennzeichen

Ein Kennzeichen für maximal fünf Tage, gedacht für Probefahrten, Überführungen und Fahrten zur HU. Es ist am gelben Rand mit Ablaufdatum erkennbar und erfordert eine eVB-Nummer sowie in der Regel eine gültige HU.

N

Neuzulassung

Die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs auf einen Halter. Benötigt werden Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Über i-Kfz und die Großkundenschnittstelle läuft die Neuzulassung komplett online.

Q

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die rechtlich höchste Stufe der elektronischen Unterschrift, der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Bei der Online-Zulassung ersetzt sie die persönliche Unterschrift, etwa auf Vollmachten und SEPA-Mandaten. Bei Zulio signieren Endkunden per Handy, ganz ohne eID-PIN.

S

Saisonkennzeichen

Ein Kennzeichen, das nur für einen festgelegten Zeitraum von 2 bis 11 Monaten pro Jahr gilt, beliebt für Cabrios, Motorräder und Wohnmobile. Außerhalb der Saison ruhen Steuer- und Versicherungspflicht, ohne dass das Fahrzeug abgemeldet werden muss.

SEPA-Lastschriftmandat

Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die der Zoll direkt vom Konto des Halters abbucht. Ohne gültiges SEPA-Mandat ist keine Zulassung möglich. Bei der Online-Zulassung wird das Mandat digital erteilt und per QES signiert.

Sicherheitscode

Verdeckte Codes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie auf den Kennzeichen-Plaketten. Sie werden bei i-Kfz-Vorgängen freigelegt und online eingegeben, um die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen, zum Beispiel bei Abmeldung oder Ummeldung.

T

Tageszulassung

Eine Zulassung für sehr kurze Zeit, oft nur einen Tag, meist durch Autohäuser auf den eigenen Namen. Das Fahrzeug gilt danach als Gebrauchtwagen und kann mit hohem Rabatt verkauft werden, obwohl es praktisch neu ist.

U

Umschreibung

Der zulassungsrechtliche Vorgang beim Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, umgangssprachlich Ummeldung. Das Fahrzeug bleibt dabei durchgehend zugelassen. Über i-Kfz ist die Umschreibung komplett online möglich, das bestehende Kennzeichen kann mitgenommen werden.

V

Vollmacht (Zulassungsvollmacht)

Die Erlaubnis des Halters, dass ein Dritter, etwa ein Autohaus oder Zulassungsdienst, die Zulassung für ihn abwickelt. Bei der digitalen Zulassung wird die Vollmacht elektronisch erteilt und per QES signiert; bei Zulio ab 3,90 € pro Vorgang, sofern erforderlich.

Vorläufiger Zulassungsbescheid

Das digitale Dokument, das nach erfolgreichem i-Kfz-Vorgang sofort bereitsteht. Es erlaubt, das Fahrzeug ab diesem Moment zu bewegen, noch bevor Kennzeichen, Plaketten und endgültige Zulassungsbescheinigung per Post eintreffen, bis zu 10 Tage lang.

W

Wiederzulassung

Die erneute Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor außer Betrieb gesetzt war, auf denselben oder einen neuen Halter. Voraussetzungen sind gültige HU und eVB-Nummer. Über i-Kfz läuft die Wiederzulassung komplett online, ohne Behördengang.

Wunschkennzeichen

Eine selbst gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination für das Kennzeichen. Sie kann bei der Zulassungsbehörde geprüft und reserviert werden und kostet eine geringe Zusatzgebühr. Die Reservierung empfiehlt sich vor dem Start des Zulassungsvorgangs.

Z

Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)

Der frühere Fahrzeugschein. Das Dokument gehört ins Fahrzeug und weist nach, dass es zugelassen ist. Es enthält technische Daten, Kennzeichen und Halterangaben sowie einen verdeckten Sicherheitscode für i-Kfz-Vorgänge.

Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

Der frühere Fahrzeugbrief, das Eigentumsdokument des Fahrzeugs. Es wird für Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigt und sollte niemals im Fahrzeug aufbewahrt werden. Auch die ZB II trägt einen verdeckten Sicherheitscode für die Online-Zulassung.

Zulassungsstelle

Die örtliche Behörde, die Fahrzeuge zulässt, umschreibt und außer Betrieb setzt, meist beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung angesiedelt. Durch i-Kfz und die Großkundenschnittstelle lassen sich Standardvorgänge inzwischen komplett online erledigen, ohne Besuch der Zulassungsstelle.

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