Glossar zur Kfz-Zulassung
Von Außerbetriebsetzung bis Zulassungsbescheinigung: die wichtigsten Begriffe der Kfz-Zulassung, verständlich erklärt und belegt mit dem Wortlaut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Stand: Oktober 2026 · Quelle: FZV auf gesetze-im-internet.de
Anhänger
Ein Fahrzeug, das an ein Kraftfahrzeug angehängt wird, etwa ein Pkw-Anhänger oder Sattelanhänger. Zulassungspflichtige Anhänger brauchen ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Zulassungsbescheinigung.
„zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmtes und geeignetes Fahrzeug“
§ 2 Nr. 2 FZVAusfuhrkennzeichen
Kennzeichen für ein Fahrzeug, das dauerhaft ins Ausland gebracht wird. Die Zulassung ist auf die Dauer der Haftpflichtversicherung befristet, höchstens ein Jahr, und die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf die Ausfuhr beschränkt. Über das Internet oder die Großkundenschnittstelle lässt es sich nicht beantragen.
„die Zulassung auf die Dauer der nach Nummer 1 Buchstabe a nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens auf ein Jahr, befristet ist“
§ 45 FZVAußerbetriebsetzung
Der amtliche Begriff für die Abmeldung. Online ersetzen die freigelegten Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Stempelplaketten den Vermerk der Behörde und das Entstempeln der Schilder. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
„Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden“
§§ 16, 25 FZVIn ZulioAbmeldungen kosten 0 € Servicegebühr und brauchen weder Vollmacht noch Signatur.
Datenbestätigung
Die Bescheinigung des Herstellers, dass ein Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung bei der Herstellung dem genehmigten Typ entsprach. Sie ersetzt bei solchen Fahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung.
„die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung“
§ 2 Nr. 8 FZVElektrokennzeichen (E-Kennzeichen)
Kennzeichen für Elektrofahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes. Hinter der Erkennungsnummer steht ein „E“, das auch in beiden Zulassungsbescheinigungen vermerkt wird. Es geht nicht zusammen mit einem H-Kennzeichen.
„Es hat den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer zu führen“
§ 11 FZVIn ZulioIm Antrag genügt der Schalter „E-Kennzeichen (Elektro)“.
Erstzulassung (Neuzulassung)
Die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs. Nachgewiesen wird der genehmigte Typ, meist über die Übereinstimmungsbescheinigung. Dazu kommen Versicherungsbestätigung, Halterdaten und die Zulassungsbescheinigung Teil II.
„Bei erstmaliger Zulassung (Erstzulassung) sind folgende Nachweise zu führen“
§§ 6, 27 FZVIn ZulioAls „Neuzulassung“ wählbar, mit nächstem freien oder reserviertem Wunschkennzeichen.
EU-Typgenehmigung
Die Genehmigung eines Fahrzeugtyps durch einen EU-Mitgliedstaat nach den europäischen Typgenehmigungs-Verordnungen. Fahrzeuge eines genehmigten Typs können ohne Einzelprüfung zugelassen werden.
„die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Typgenehmigung“
§ 2 Nr. 4 FZVeVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
Der Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer übermittelt die Bestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde, im Antrag steht nur die eVB-Nummer. Auch für eine Wiederzulassung ist sie nötig.
„ist bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen“
§ 49 FZVFahrzeug-Einzelgenehmigung
Die Bestätigung, dass ein einzelnes Fahrzeug die technischen Vorschriften erfüllt, etwa bei Importen oder Umbauten ohne passende Typgenehmigung.
„Bestätigung, dass ein bestimmtes einzelnes Fahrzeug“
§ 2 Nr. 6 FZVFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Die eindeutige Nummer eines Fahrzeugs, bei modernen Fahrzeugen 17 Zeichen lang. Sie steht in beiden Zulassungsbescheinigungen und identifiziert das Fahrzeug in jedem Antrag.
In ZulioZulio zeigt die Prüfziffer an und erkennt kurze FIN von Oldtimern und Anhängern.
Großkunde
Eine juristische Person des Privatrechts, die regelmäßig mehr als 500 Zulassungsanträge im Jahr stellt und sich beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Die Registrierung läuft elektronisch über ein Organisationskonto, danach vergibt das KBA ein Identifizierungsmerkmal.
„Eine juristische Person des Privatrechts, die jährlich regelmäßig mehr als 500 Anträge im Sinne des § 33 Absatz 1 stellt“
§ 34 FZVIn ZulioWer selbst kein Großkunde ist, nutzt die Zulio-GKS.
Großkundenschnittstelle (GKS)
Die Schnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts, über die registrierte Großkunden Anträge direkt elektronisch stellen. Möglich sind Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Halter- oder Wohnsitzwechsel und Außerbetriebsetzung. Bei mehr als 100 Anträgen an einem Tag ist vorher eine Abstimmung mit der Zulassungsbehörde nötig.
„für die internetbasierte Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen auf Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Halter- oder Wohnsitzwechsel sowie Außerbetriebsetzung“
§§ 33, 37 FZVIn ZulioZulio reicht über die eigene GKS-Nummer des Kunden oder über die Zulio-GKS ein.
Grünes Kennzeichen
Kennzeichen mit grüner Schrift für Fahrzeuge, deren Halter von der Kfz-Steuer befreit ist, etwa bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Ausgenommen sind unter anderem Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen.
„ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund (grünes Kennzeichen)“
§ 10 Abs. 2 FZVH-Kennzeichen (Oldtimer)
Kennzeichen mit dem Zusatz „H“ für Oldtimer. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein, weitgehend original und gut erhalten sein; Grundlage ist ein Gutachten. Erstmals zuteilen lässt es sich nicht über das Internet.
„vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen“
§§ 2 Nr. 22, 10 Abs. 1 FZVIn ZulioIm Antrag genügt der Schalter „H-Kennzeichen (Oldtimer)“.
Halter
Die Person oder das Unternehmen, auf das ein Fahrzeug zugelassen ist. Für den Antrag braucht die Behörde die Halterdaten, bei Unternehmen Name und Anschrift. Halter und Eigentümer müssen nicht dieselben sein.
„bei juristischen Personen und Behörden: Name oder Bezeichnung und Anschrift“
§ 6 FZVHauptuntersuchung (HU)
Die regelmäßige technische Prüfung nach § 29 StVZO. Online wird sie über das Zentrale Fahrzeugregister oder die Prüfziffer des letzten HU-Berichts nachgewiesen. Vor einer Wiederzulassung ist sie nötig, wenn zwischenzeitlich eine fällig gewesen wäre.
„durch Verifizierung der Prüfziffer des Berichts über die letzte Hauptuntersuchung“
§§ 16, 22 FZVi-Kfz (internetbasierte Zulassung)
Zulassung, Änderung und Außerbetriebsetzung über das Internet statt vor Ort. Ein Portal prüft den Antrag maschinell und entscheidet automatisch. Klappt die maschinelle Prüfung nicht, entscheidet die Zulassungsbehörde von Hand.
„(internetbasierte Zulassungsverfahren)“
§§ 18, 19 FZVIdentifizierungsmerkmal
Die eindeutige, nicht personenbezogene Kennung, die das KBA einem registrierten Großkunden zuteilt. Sie wird bei jedem Antrag über die Großkundenschnittstelle angegeben, umgangssprachlich die GKS-Nummer.
„ein nicht personenbezogenes Identifizierungsmerkmal, das eindeutig sein muss“
§ 35 FZVKennzeichen
Das amtliche Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk mit ein bis drei Buchstaben und einer Erkennungsnummer für das einzelne Fahrzeug.
„einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk“
§ 9 Abs. 1 FZVKennzeichenreservierung
Bei der Außerbetriebsetzung kann der Halter das Kennzeichen für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs reservieren lassen, höchstens zwölf Monate ab dem Tag der Abmeldung.
„für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung“
§ 16 Abs. 1 FZVIn ZulioSchalter „Kennzeichen reservieren“ im Abmeldeantrag; bei Verschrottung nicht möglich.
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Die Bundesbehörde für den Straßenverkehr in Flensburg. Sie führt das Zentrale Fahrzeugregister, registriert Großkunden und errichtet und betreibt die Großkundenschnittstelle.
„Das Kraftfahrt-Bundesamt errichtet und betreibt eine Großkundenschnittstelle“
§ 33 FZVKraftfahrzeug
Ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird und nicht an Schienen gebunden ist.
„nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird“
§ 2 Nr. 1 FZVKraftrad
Ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit mehr als 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Motorräder haben nur ein Kennzeichen hinten.
„zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen“
§ 2 Nr. 9 FZVIn ZulioBei Motorrädern bleibt „Kennzeichen vorn vorhanden“ ausgeschaltet.
Kurzzeitkennzeichen
Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Die Nummer beginnt mit 03 oder 04, das Schild trägt ein Ablaufdatum. Voraussetzungen sind Haftpflichtversicherung und, soweit nötig, eine gültige HU.
„ein Ablaufdatum zu enthalten, das bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist“
§ 42 FZVLeichtkraftrad
Ein Kraftrad mit höchstens 11 kW und bei Verbrennungsmotor 50 bis 125 cm³ Hubraum. Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, brauchen aber ein Kennzeichen.
„Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt“
§§ 2 Nr. 10, 3 Abs. 3 FZVProbefahrt
Eine Fahrt, die feststellen und nachweisen soll, dass ein Fahrzeug gebrauchsfähig ist. Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ist sie mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen möglich.
„die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges“
§ 2 Nr. 23 FZVQualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die höchste Stufe der elektronischen Unterschrift nach der europäischen eIDAS-Verordnung, rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Bei der digitalen Zulassung unterschreibt der Halter damit die Vollmacht und das SEPA-Mandat.
In ZulioDer Halter signiert direkt am Gerät oder über einen Link, ab 3,90 € pro Vorgang.
Rotes Kennzeichen
Kennzeichen mit roter Schrift und rotem Rand für wiederkehrende Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Die Zulassungsbehörde teilt es zuverlässigen Herstellern, Händlern und Werkstätten zu.
„ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen)“
§ 41 FZVSaisonkennzeichen
Kennzeichen mit einem Betriebszeitraum in vollen Monaten, der auf dem Schild hinter der Erkennungsnummer steht. Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
„Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen“
§ 10 Abs. 3 FZVIn ZulioSchalter „Saison-Kennzeichen“, die Monate stehen direkt auf dem Schild.
SEPA-Lastschriftmandat
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die der Zoll vom Konto des Halters abbucht. Sie gehört zu jeder Zulassung, bei der Kfz-Steuer anfällt.
In ZulioZulio erzeugt das Mandat, der Halter signiert es zusammen mit der Vollmacht.
Sicherheitscodes
Verdeckte Codes auf den Stempelplaketten und auf beiden Zulassungsbescheinigungen. Sie dürfen nur im Zusammenhang mit einem Online-Antrag freigelegt werden und weisen den Besitz der Dokumente oder das Entstempeln der Schilder nach. Ein freigelegtes Dokument trägt danach den Hinweis „Dokument nicht mehr gültig“.
„die Sicherheitscodes der Stempelplaketten“
§ 21 FZVIn ZulioCodes eintippen oder den Fahrzeugschein per Handy scannen.
Stempelplakette
Die Plakette der Zulassungsbehörde auf dem Kennzeichenschild mit Landeswappen, Behörde und eindeutiger Druckstücknummer. Darunter liegt ein verdeckter Sicherheitscode.
„Die Stempelplakette muss einen verdeckt angebrachten Sicherheitscode bergen“
§ 12 Abs. 3 FZVTageszulassung
Eine Erstzulassung nur für den Tag, an dem sie wirksam wird. Mit Ablauf dieses Tages gilt das Fahrzeug automatisch als außer Betrieb gesetzt, ohne gesonderten Antrag. Häufig nutzen Händler sie für Vorführ- und Lagerfahrzeuge.
„für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird“
§§ 7, 28 FZVIn ZulioÜber die Großkundenschnittstelle als „Tageszulassung“ wählbar.
Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Das Dokument des Herstellers, das bestätigt, dass ein Fahrzeug einem EU-genehmigten Typ entspricht. Bei der Erstzulassung ist es der übliche Typnachweis; die Daten können auch aus einer Datenbank abgerufen werden.
Überführungsfahrt
Eine Fahrt, um ein Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen, auch für Um- oder Aufbauten.
„die Fahrt zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort“
§ 2 Nr. 25 FZVUmschreibung (Halter- oder Wohnsitzwechsel)
Die Änderung der Zulassung, wenn der Halter wechselt oder umzieht, umgangssprachlich Ummeldung. Online ersetzen die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II die Vorlage der Dokumente. Das bisherige Kennzeichen kann weitergeführt werden.
„(internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel)“
§ 30 FZVIn ZulioAls „Umschreibung“ wählbar, mit Kennzeichen mitnehmen oder neu zuteilen.
Verwertungsnachweis
Der Nachweis eines anerkannten Demontagebetriebs, dass ein Fahrzeug der Klassen M1, N1 oder L5e verwertet wurde. Mit ihm wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt; die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zieht die Behörde ein.
„unter Vorlage eines Verwertungsnachweises nach dem Muster in Anlage 9“
§ 17 FZVIn ZulioIm Abmeldeantrag „Verwertungsnachweis lag vor“ wählen, Zulio fragt die nötigen Angaben ab.
Vollmacht
Wer als Großkunde einen Antrag für einen anderen Halter stellt, übermittelt eine Vollmacht nach Anlage 12 der FZV an die Großkundenschnittstelle. Bei der Außerbetriebsetzung ist keine Vollmacht nötig.
„eine Vollmacht nach den Vorgaben der Anlage 12 an die Großkundenschnittstelle zu übermitteln“
§ 37 Abs. 4 FZVIn ZulioZulio erzeugt die Vollmacht, der Halter signiert per QES; Dauervollmachten gelten für Folgeaufträge.
Vorbehalt der Nachprüfung
Eine automatisierte Online-Entscheidung kann die Zulassungsbehörde einen Monat lang nachprüfen, aufheben und neu entscheiden. Dafür zieht sie Stichproben.
„einen Monat unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“
§ 23 Abs. 3 FZVVorläufiger Zulassungsnachweis
Das Dokument, das nach einer Online-Zulassung zusammen mit dem Bescheid bereitsteht. Mit ihm darf das Fahrzeug ohne Stempelplaketten fahren, bis die Plaketten per Post ankommen, längstens 14 Tage. Er muss dabei gut lesbar im Fahrzeug ausliegen.
„längstens jedoch für vierzehn Tage“
§§ 31, 32 FZVIn ZulioDer Nachweis kommt als PDF in die Behördenpost des Antrags.
Wechselkennzeichen
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge desselben Halters und derselben Fahrzeugklasse, das jeweils nur an einem Fahrzeug geführt werden darf. Es besteht aus einem gemeinsamen und einem fahrzeugbezogenen Teil. Online lässt sich ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen nicht abmelden.
„ein Wechselkennzeichen zuzuteilen“
§ 9 Abs. 2 FZVWiederzulassung
Die erneute Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs auf denselben oder einen neuen Halter. Vorzulegen sind beide Zulassungsbescheinigungen; bei gleichem Halter und bisherigem Kennzeichen entfällt der Teil II. Gegebenenfalls ist vorher eine HU fällig.
„(Wiederzulassung)“
§§ 16 Abs. 2, 29 FZVIn ZulioAls „Wiederzulassung“ wählbar, auf Wunsch mit dem reservierten Kennzeichen.
Wunschkennzeichen
Eine selbst gewählte Kombination aus Buchstaben und Zahlen nach dem Unterscheidungszeichen, die vorab bei der Zulassungsbehörde geprüft und reserviert wird.
In ZulioWunschkennzeichen lassen sich in Zulio prüfen und reservieren.
Zulassung
Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn es zugelassen ist. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung des Kennzeichens, Abstempelung der Schilder und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung.
„Die Zulassung hat durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung“
§ 3 FZVZulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Die nach Landesrecht zuständige Behörde, meist beim Kreis oder der Stadt. Örtlich zuständig ist bei Privatpersonen die Behörde des Wohnorts, bei Unternehmen die des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung.
„Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes bestimmt ist“
§ 75 FZVZulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Der frühere Fahrzeugschein. Er trägt einen verdeckten Sicherheitscode für Online-Anträge; nach dem Freilegen gilt das Dokument als nicht mehr gültig.
„Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss einen Sicherheitscode und folgende Markierungen aufweisen“
§ 13 FZVZulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Der frühere Fahrzeugbrief. Wer ihn ausfertigen lässt, muss die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachweisen. Auch er trägt einen verdeckten Sicherheitscode für Online-Anträge.
„Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.“
§ 14 FZVZulassungsfreie Fahrzeuge
Fahrzeuge, die keine Zulassung brauchen, etwa Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Elektrokleinstfahrzeuge. Viele von ihnen brauchen trotzdem ein Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen.
„Einer Zulassung bedürfen nicht“
§ 3 Abs. 3 FZVTheorie verstanden? Jetzt digital zulassen.
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