Nach einer Erbschaft müssen Sie das Fahrzeug unverzueglich auf sich als neuen Halter ummelden. Sie benötigen die Fahrzeugpapiere, einen Nachweis Ihrer Erbberechtigung (z. B. Erbschein oder notarielles Testament mit Eroeffnungsprotokoll), Ihren Personalausweis und eine eVB-Nummer.
Viele Zulassungsstellen akzeptieren statt eines Erbscheins auch ein notariell beglaubigtes Testament mit Eroeffnungsprotokoll. Bei Erbengemeinschaften müssen alle Miterben eine Vollmacht erteilen. Die gebühren für die Umschreibung liegen bei rund 29 Euro.
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