Ja, nach einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzueglich bei der neuen Zulassungsbehörde ummelden. In der Praxis bedeutet das innerhalb von zwei Wochen. Versaeumen Sie die Frist, kann ein Bussgeld faellig werden.
Die Kosten für eine Ummeldung liegen bei etwa 26 Euro ohne Halterwechsel. Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk duerfen Sie Ihr Kennzeichen ebenfalls mitnehmen, sofern Sie es wünschen.
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