FAQ

Gibt es Besonderheiten bei der Zulassung von Elektroautos?

Die Zulassung eines Elektroautos funktioniert genauso wie bei einem Verbrenner. Der grosse Vorteil: Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung laeuft spätestens am 31. Dezember 2035 aus.

Zusaetzlich können Sie ein E-Kennzeichen beantragen (Buchstabe E am Ende). Damit duerfen Sie in vielen Staedten kostenlos parken und Busspuren nutzen. Plug-in-Hybride sind nicht von der Kfz-Steuer befreit, können aber ebenfalls ein E-Kennzeichen erhalten.

  • Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre bei Erstzulassung bis Ende 2030
  • E-Kennzeichen mit Sonderrechten (Parken, Busspuren)
  • Steuerbefreiung gilt nur für reine E-Autos, nicht für Hybride
  • Befreiung wird automatisch gewaehrt, kein Antrag noetig
  • Bei Halterwechsel wird die Restlaufzeit der Befreiung übertragen

Kfz-Zulassung ohne Behoerdenbesuch

Anmeldung in 5 Minuten, keine eID noetig, kein Termin. Einfach Dokumente hochladen und losfahren.

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