Ja, Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt im Original mitfuehren. Fehlt der Schein bei einer Kontrolle, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Ein Foto auf dem Smartphone reicht nicht als Ersatz.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollten Sie hingegen niemals im Auto aufbewahren, sondern sicher zu Hause lagern. Bei Diebstahl des Fahrzeugs koennte der Brief sonst für eine Umschreibung missbraucht werden.
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