Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II), einen gültigen HU-Bericht, eine eVB-Nummer und Ihren Personalausweis. Die Ummeldung muss unverzueglich nach dem Kauf erfolgen, in der Regel innerhalb einer Woche.
Der Verkaeufer haendigt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aus. Achten Sie darauf, dass der letzte Haltereintrag korrekt ist. Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, können Sie es im selben Zulassungsbezirk mit den alten Kennzeichen weiterfahren, bis die Ummeldung erledigt ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültiger HU-Bericht (TUeV)
- eVB-Nummer der neuen Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ggf. Kaufvertrag (empfohlen, aber nicht Pflicht)
Kfz-Zulassung ohne Behördenbesuch
Anmeldung in 5 Minuten, keine eID nötig, kein Termin. Einfach Dokumente hochladen und losfahren.
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