FAQ

Wie lasse ich ein importiertes Fahrzeug in Deutschland zu?

Bei einem Import aus der EU benötigen Sie die COC-Bescheinigung (Uebereinstimmungsbescheinigung) des Herstellers. Bei Nicht-EU-Importen kommt die Verzollung hinzu (10 % Zoll plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer). In beiden Faellen ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.

Fehlt die COC-Bescheinigung, müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Das kostet deutlich mehr und dauert länger. Die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung weist gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass alle Abgaben entrichtet wurden. Bei Uebersiedlungsgut (eigenes Auto beim Umzug) entfallen die Zollgebühren.

  • EU-Import: COC-Bescheinigung des Herstellers
  • Nicht-EU-Import: Verzollung (10 % Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer)
  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Gültige Hauptuntersuchung (deutschem Standard entsprechend)
  • Ggf. Einzelbetriebserlaubnis, wenn COC fehlt

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