Bei einem Import aus der EU benötigen Sie die COC-Bescheinigung (Uebereinstimmungsbescheinigung) des Herstellers. Bei Nicht-EU-Importen kommt die Verzollung hinzu (10 % Zoll plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer). In beiden Faellen ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
Fehlt die COC-Bescheinigung, müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Das kostet deutlich mehr und dauert länger. Die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung weist gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass alle Abgaben entrichtet wurden. Bei Uebersiedlungsgut (eigenes Auto beim Umzug) entfallen die Zollgebühren.
- EU-Import: COC-Bescheinigung des Herstellers
- Nicht-EU-Import: Verzollung (10 % Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer)
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gültige Hauptuntersuchung (deutschem Standard entsprechend)
- Ggf. Einzelbetriebserlaubnis, wenn COC fehlt
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