Ja, wenn Sie Ihr altes Kennzeichen bei einer Ummeldung oder einem Halterwechsel im selben Bezirk behalten, sparen Sie die Kosten für neue Schilder: ca. 30 bis 50 Euro. Seit 2015 können Sie das Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Bezirk mitnehmen.
Die Kennzeichenmitnahme ist bei Ummeldung, Halterwechsel innerhalb der Familie und Wiederzulassung möglich. Einzige Voraussetzung: Das Kennzeichen ist noch nicht anderweitig vergeben worden. Bei einer Wiederzulassung nach Abmeldung können Sie das Kennzeichen oft bis zu 12 Monate reservieren lassen.
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