Die Kfz-Steuer wird ausschliesslich per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen. Bei der Anmeldung erteilen Sie ein Lastschriftmandat. Die Steuer wird jährlich im Voraus abgebucht, beginnend mit dem Datum der Zulassung. Eine Ueberweisung oder Barzahlung ist nicht möglich.
Das Hauptzollamt verwaltet die Kfz-Steuer seit 2014. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Steuerbescheid per Post. Achten Sie darauf, dass Ihr Konto gedeckt ist. Bei Ruecklastschriften droht eine Zwangsabmeldung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde.
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