FAQ

Wann brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie für Probe- und Ueberfuehrungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Es ist maximal 5 Tage gültig und an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Kosten liegen bei rund 30 Euro gebühr plus Kennzeichenschilder.

Für die Beantragung brauchen Sie einen Personalausweis, eine eVB-Nummer und einen gültigen HU-Nachweis (bei Fahrzeugen aelter als 36 Monate). Das Ablaufdatum ist direkt auf dem gelben Kennzeichen aufgedruckt. Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands.

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