Die Grundvoraussetzungen für die Lkw-Zulassung sind dieselben wie beim Pkw. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten allerdings kuerzere HU-Intervalle und hoehere Kfz-Steuersaetze. Die Sicherheitsprüfung (SP) ist zusätzlich zur HU erforderlich.
Lkw über 3,5 Tonnen müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zur Sicherheitsprüfung. Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse. Für gewerbliche Nutzfahrzeuge benötigen Sie zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der Zulassung.
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