Ja, auch in der Privatinsolvenz duerfen Sie ein Fahrzeug anmelden. Ein angemessenes Auto gilt als unpfaendbarer Gegenstand, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit benötigen. Der Fahrzeugwert sollte angemessen sein, in der Regel bis ca. 5.000 bis 7.500 Euro.
Sprechen Sie die Anschaffung mit Ihrem Insolvenzverwalter ab. Luxusfahrzeuge oder unverhältnismaessig teure Autos kann der Verwalter verwerten. Die Zulassung selbst unterliegt keinen Einschraenkungen. Beachten Sie: Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen, Ihr Konto muss dafür gedeckt sein.
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