Ja, Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf Verwandte übertragen: an Ehepartner, Kinder, Enkel oder Personen, die im selben Haushalt leben. Der Empfaenger muss nachweisen, dass er regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren ist. Nicht jede Versicherung akzeptiert jede Konstellation.
Fordern Sie bei Ihrer Versicherung das Formular zur SF-Uebertragung an. Beachten Sie: Wer seine SF-Klasse abgibt, startet selbst wieder bei SF0. Die Uebertragung lohnt sich besonders, wenn Eltern ihre hohe SF-Klasse an Kinder abgeben, die sonst als Fahranfaenger hohe Praemien zahlen.
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