Ja, wenn nicht der Fahrzeughalter persoenlich zur Zulassungsstelle geht, braucht die vertretende Person eine schriftliche Vollmacht. Die Vollmacht muss den Zweck (Ummeldung), den Halter und den Bevollmaechtigten namentlich benennen und eigenhaendig unterschrieben sein.
Die Vollmacht für die Ummeldung unterscheidet sich nicht von der Vollmacht für die Anmeldung. Nutzen Sie eine Standard-Vorlage und bringen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Oder sparen Sie sich den Aufwand und nutzen Sie Zulio für die Online-Ummeldung.
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