Ein Wechselkennzeichen können Sie für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse beantragen. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig gefahren werden. Die Kosten liegen bei 60 bis 70 Euro Zulassungsgebühren. In Deutschland gibt es keine Steuerersparnis: Beide Fahrzeuge werden voll besteuert.
Der Vorteil liegt hauptsaechlich bei der Versicherung, die für das ruhende Fahrzeug einen Rabatt gewaehren kann. Die Einschraenkung, dass nur ein Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden darf, macht das Wechselkennzeichen für Familien unpraktisch. Beachten Sie: Das Wechselkennzeichen ist noch nicht über i-Kfz online beantragbar.
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