Nach dem Tod des Fahrzeughalters müssen die Erben das Fahrzeug unverzueglich ummelden, abmelden oder veräußern. Die bestehende Versicherung geht zunächst auf die Erben ueber. Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Für die Ummeldung benötigen die Erben einen Nachweis ihrer Erbberechtigung (Erbschein oder notarielles Testament mit Eroeffnungsprotokoll). Bei Erbengemeinschaften müssen alle Miterben zustimmen. Die Versicherung muss über den Todesfall informiert werden, damit die Praemie neu berechnet wird.
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