Bei einem Kauf innerhalb der EU faellt kein Zoll an. Sie zahlen lediglich die Umsatzsteuer (19 %), sofern Sie das Fahrzeug als Neuwagen importieren (weniger als 6 Monate alt oder unter 6.000 km). Bei einem Import aus einem Nicht-EU-Land werden 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer faellig.
Für die Zulassung in Deutschland benötigen Sie eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beim Hauptzollamt nach Entrichtung aller Abgaben. Bei Uebersiedlungsgut (eigenes Auto beim Umzug nach Deutschland) können die Zollgebühren entfallen, wenn Sie das Fahrzeug nachweislich seit mindestens 6 Monaten besitzen.
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