Ohne einen in Deutschland gemeldeten Wohnsitz können Sie kein Fahrzeug auf sich zulassen. Die Zulassung ist an den Hauptwohnsitz gebunden. Sie müssen sich zunächst beim Einwohnermeldeamt anmelden. Als Alternative können Sie das Fahrzeug auf eine deutsche Firma oder eine in Deutschland gemeldete Person zulassen.
Auslaendische Fahrzeuge duerfen mit ihrer auslaendischen Zulassung voruebergehend in Deutschland gefahren werden. Die Frist betraegt in der Regel 6 bis 12 Monate ab Einreise. Danach muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen oder ausgefuehrt werden.
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