Nein, bei einer Ummeldung werden Sie nicht doppelt besteuert. Das Hauptzollamt rechnet die Kfz-Steuer tagesgenau ab. Bei einem Halterwechsel endet die Steuerpflicht des alten Halters am Tag der Ummeldung. Der neue Halter zahlt ab diesem Tag.
Bei einer reinen Adressänderung ohne Halterwechsel aendert sich an der Steuer nichts: Sie zahlen als unveraenderter Halter weiter wie bisher. Nur das zuständige Hauptzollamt wechselt gegebenenfalls. Eventuelle Ueberzahlungen werden automatisch erstattet.
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