FAQ

Muss ich ein Leasingfahrzeug nach dem Umzug ummelden?

Ja, auch bei einem Leasingfahrzeug sind Sie als Halter verpflichtet, das Fahrzeug nach einem Umzug umzumelden. Die Zulassung laeuft auf Sie, nicht auf die Leasinggesellschaft. Informieren Sie aber vorab Ihren Leasinggeber, da manche Vertraege Vorgaben enthalten.

Einige Leasingvertraege schreiben vor, dass änderungen nur über den Leasinggeber oder dessen Partner-Zulassungsdienst erfolgen duerfen. Prüfen Sie Ihren Vertrag. Die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt in der Regel bei der Leasinggesellschaft. Für die Ummeldung wird sie nicht immer benötigt, bei einem reinen Adresswechsel im selben Bezirk genügt oft Teil I.

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