Nein, Probefahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr sind ohne Kennzeichen nicht erlaubt. Sie benötigen entweder ein Kurzzeitkennzeichen (gültig 5 Tage, ca. 30 Euro) oder der Haendler stellt ein rotes Haendlerkennzeichen zur Verfuegung.
Auf privatem Gelaende (z. B. Firmenparkplatz des Haendlers) ist eine Probefahrt ohne Zulassung erlaubt. Im öffentlichen Strassenverkehr müssen Fahrzeuge immer zugelassen und versichert sein. Fahren ohne Zulassung kostet 70 Euro Bussgeld und einen Punkt in Flensburg.
Kfz-Zulassung ohne Behoerdenbesuch
Anmeldung in 5 Minuten, keine eID noetig, kein Termin. Einfach Dokumente hochladen und losfahren.
Nach der Probefahrt: Online anmeldenKeine Grundgebuehr · Kein Abo · Kein Risiko
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