Roller bis 50 ccm und maximal 45 km/h sind zulassungsfrei. Sie benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen, das Sie direkt bei Ihrer Versicherung erhalten. Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist nicht noetig.
Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils vom 1. Maerz bis Ende Februar des Folgejahres und muss jährlich erneuert werden. Für zulassungsfreie Roller faellt keine Kfz-Steuer und keine TUeV-Pflicht an. Roller über 50 ccm müssen regulaer wie ein Motorrad zugelassen werden.
Kfz-Zulassung ohne Behoerdenbesuch
Anmeldung in 5 Minuten, keine eID noetig, kein Termin. Einfach Dokumente hochladen und losfahren.
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