FAQ

Was muss ich bei einer Ummeldung in ein anderes Bundesland beachten?

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland gelten dieselben Regeln wie bei jedem Umzug: unverzuegliche Ummeldung beim neuen Zulassungsbezirk. Seit 2015 duerfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit behalten. Ein Kennzeichenwechsel ist nur noetig, wenn Sie es wünschen.

Behalten Sie Ihr altes Kennzeichen, sparen Sie die Kosten für neue Schilder (ca. 30 bis 50 Euro). Die Ummeldung kostet ca. 26 Euro ohne Halterwechsel. Die Versicherung bleibt bestehen, kann aber regional unterschiedliche Beitraege berechnen. Informieren Sie Ihre Versicherung über die neue Adresse.

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