Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?
Das Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt) ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen für die Überführung von Fahrzeugen ins Ausland. Sie erkennen es am roten Streifen auf der rechten Seite. Auf diesem roten Streifen ist das Ablaufdatum aufgedruckt: Tag, Monat und Jahr, jeweils übereinander. Das Kennzeichen gilt bis einschließlich dieses Datums. Es unterscheidet sich damit deutlich vom Kurzzeitkennzeichen (gelber Streifen, maximal 5 Tage, nur für Deutschland). Das Ausfuhrkennzeichen ist international gültig. Es wird in der gesamten EU und in vielen Nicht-EU-Ländern anerkannt. Sie können damit also von Deutschland quer durch Europa bis zum Zielland fahren. Die Gültigkeit wählen Sie bei der Beantragung selbst: mindestens 2 Tage, maximal 12 Monate. Für die meisten Exporte in europäische Nachbarländer reichen 15 bis 30 Tage. Längere Laufzeiten sind sinnvoll, wenn das Fahrzeug im Zielland erst verzollt und umgemeldet werden muss.
- Erkennungsmerkmal: Roter Streifen rechts mit Ablaufdatum (Tag/Monat/Jahr)
- Gültigkeit: Frei wählbar, mindestens 2 Tage und maximal 12 Monate
- Geltungsbereich: International gültig. In der EU überall anerkannt. Bei Nicht-EU-Ländern vorher beim Zielland klären
- Typischer Einsatz: Fahrzeugexport, Umzug ins Ausland mit eigenem Fahrzeug, Verkauf an Käufer im Ausland
- Andere Namen: Zollkennzeichen, Exportkennzeichen. Alle drei Begriffe bezeichnen dasselbe Kennzeichen
Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen? Alle Kosten aufgeschlüsselt
Die Gesamtkosten für ein Ausfuhrkennzeichen liegen zwischen 120 und 300 Euro. Das ist deutlich mehr als beim Kurzzeitkennzeichen, weil zusätzlich eine Kfz-Steuer-Vorauszahlung und eine spezielle Versicherung mit Doppelkarte anfallen. Hier sind alle Positionen im Detail, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen müssen.
| Kostenposition | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr (Zulassungsstelle) | 25 bis 50 Euro | Variiert je nach Kommune |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 20 bis 40 Euro | Roter Streifen mit Ablaufdatum |
| Kfz-Haftpflichtversicherung (Doppelkarte) | 80 bis 200 Euro | Abhängig von Laufzeit und Fahrzeugtyp |
| Kfz-Steuer (Vorauszahlung) | ca. 20 bis 100 Euro | Mindestens 30 Tage, auch bei kürzerer Nutzung |
| Gesamt | ca. 120 bis 300 Euro | Bei 30 Tagen Laufzeit typischerweise 150 bis 200 Euro |
Die Kfz-Steuer wird immer für mindestens 30 Tage berechnet
Egal ob Sie das Ausfuhrkennzeichen nur 5 oder 15 Tage nutzen: Die Kfz-Steuer wird immer für mindestens 30 Tage fällig. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei längerer Laufzeit wird sie entsprechend höher. Die Steuer muss bei Beantragung sofort bezahlt werden, entweder per SEPA-Lastschrift oder (bei manchen Stellen) in bar.
Versicherung: Doppelkarte statt eVB-Nummer
Die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen funktioniert anders als bei einer normalen Zulassung. Sie bekommen keine eVB-Nummer, sondern eine Doppelkarte. Die Doppelkarte (auch Versicherungsdoppelkarte genannt) ist ein physisches Dokument, das per Post zu Ihnen kommt. Ohne dieses Papier können Sie das Ausfuhrkennzeichen nicht beantragen. Das ist der wichtigste Punkt bei der Planung: Sie müssen die Versicherung früh genug abschließen, damit die Doppelkarte rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Rechnen Sie mit 2 bis 5 Werktagen Postlaufzeit. Express-Versand bieten manche Versicherer gegen Aufpreis an. Nicht alle Kfz-Versicherer bieten Ausfuhrkennzeichen-Versicherungen an. Die großen Direktversicherer (HUK, Allianz, ADAC) haben es oft nicht im Programm. Spezialisierte Online-Anbieter wie Nondos, Kravag oder TIS sind hier die schnellste Option. Dort können Sie die Versicherung online abschließen und erhalten die Doppelkarte per Post.
- Doppelkarte statt eVB: Physisches Dokument, kommt per Post. Planen Sie mindestens eine Woche Vorlaufzeit ein
- Laufzeit der Versicherung: Mindestens 15 Tage, maximal 12 Monate. Die Gültigkeit des Kennzeichens richtet sich nach der Versicherungslaufzeit
- Kosten für 30 Tage: Ab ca. 80 Euro für einen PKW. Motorräder und Anhänger sind etwas günstiger. Für 3 bis 12 Monate steigen die Kosten auf 120 bis 200 Euro
- Deckungsumfang: Kfz-Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben). Kaskoversicherung ist optional und wird selten abgeschlossen, da das Fahrzeug dauerhaft das Land verlässt
Doppelkarte rechtzeitig bestellen
Der häufigste Fehler: Die Versicherung wird erst wenige Tage vor dem geplanten Termin bei der Zulassungsstelle abgeschlossen. Die Doppelkarte ist aber noch nicht da. Ohne Doppelkarte kein Ausfuhrkennzeichen. Bestellen Sie die Versicherung mindestens 7 bis 10 Werktage vor Ihrem geplanten Behördentermin.
Ausfuhrkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt
Die Beantragung erfolgt persönlich bei der Zulassungsstelle. Eine reine Online-Beantragung ist für Ausfuhrkennzeichen aktuell nicht möglich. In manchen Städten muss das Fahrzeug zusätzlich zur Prüfung vorgeführt werden. Planen Sie insgesamt 2 bis 3 Wochen vom Versicherungsabschluss bis zur fertigen Kennzeichenvergabe ein.
Versicherung abschließen und Doppelkarte erhalten
Schließen Sie eine Ausfuhrkennzeichen-Versicherung online bei einem spezialisierten Anbieter ab. Wählen Sie die gewünschte Laufzeit (typisch: 15 bis 30 Tage für Exporte in EU-Nachbarländer). Die Doppelkarte kommt per Post. Rechnen Sie mit 2 bis 5 Werktagen. Tipp: Bestellen Sie die Versicherung als Erstes, damit die Doppelkarte da ist, bevor Sie die restlichen Schritte angehen.
Hauptuntersuchung prüfen (oder nachholen)
Das Fahrzeug braucht eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV), die mindestens bis zum Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens reicht. Ohne gültige HU gibt es kein Ausfuhrkennzeichen. Hier gibt es keine Ausnahme wie beim Kurzzeitkennzeichen (Fahrt zur Prüfstelle). Ist die HU abgelaufen, müssen Sie erst zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.
Unterlagen zusammenstellen
Sie brauchen: Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Käufern zusätzlich Meldebescheinigung oder Nachweis eines inländischen Firmensitzes), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Versicherungsdoppelkarte (physisch, kein Scan oder Foto), letzter HU-Bericht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Zulassungsstelle besuchen
Legen Sie alle Unterlagen vor. Die Kfz-Steuer (mindestens 30 Tage) und die Verwaltungsgebühr werden sofort fällig. Das bisherige Kennzeichen wird im selben Schritt abgemeldet. Sie erhalten neue Kennzeichendokumente mit dem Ausfuhrkennzeichen. In manchen Städten verlangt die Behörde eine Vorführung des Fahrzeugs auf dem Gelände der Zulassungsstelle.
Kennzeichen prägen und anbringen
Lassen Sie die Schilder mit dem roten Streifen und dem Ablaufdatum beim Schilderpräger anfertigen (20 bis 40 Euro). Montieren Sie sie am Fahrzeug. Das Fahrzeug ist jetzt für die Ausfuhr zugelassen. Sie können losfahren.
Voraussetzungen und häufige Stolperfallen
Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens scheitert häufiger als gedacht. Die Gründe sind fast immer vermeidbar. Hier sind die Voraussetzungen und die typischen Fehler, die Sie kennen sollten.
- Gültige HU ist Pflicht: Die Hauptuntersuchung muss mindestens bis zum Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens gültig sein. Ohne HU gibt es kein Ausfuhrkennzeichen. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen gibt es hier keine Ausnahme für Fahrten zur Prüfstelle
- Doppelkarte muss physisch vorliegen: Ein Scan, ein Foto oder eine PDF-Datei auf dem Handy reicht nicht. Die Zulassungsstelle verlangt das Original-Papierdokument
- Kfz-Steuer sofort fällig: Die Steuervorauszahlung wird bei der Beantragung eingezogen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto gedeckt ist oder Sie bar zahlen können (nicht alle Stellen akzeptieren Barzahlung)
- Fahrzeugbrief im Original: Der Fahrzeugbrief (ZB II) muss im Original vorliegen. Kopien oder beglaubigte Abschriften werden nicht akzeptiert. Ist der Brief verloren gegangen, müssen Sie erst einen Ersatz beantragen (dauert bis zu 6 Wochen)
- Ausländische Käufer brauchen Zusatzunterlagen: Beantragt ein ausländischer Käufer das Ausfuhrkennzeichen, braucht er zusätzlich eine Meldebescheinigung oder den Nachweis eines inländischen Firmensitzes. Alternative: Der deutsche Verkäufer beantragt das Kennzeichen
Tipp für Verkäufer
Wenn Sie ein Fahrzeug an einen Käufer im Ausland verkaufen, klären Sie vorher, wer das Ausfuhrkennzeichen beantragt. In der Praxis ist es oft einfacher, wenn der deutsche Verkäufer das Kennzeichen beantragt und die Kosten auf den Kaufpreis aufschlägt. Der Käufer spart sich den Papierkram mit der Meldebescheinigung.
Ausfuhrkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen: Der Vergleich
Beide Kennzeichenarten dienen der vorübergehenden Nutzung eines Fahrzeugs. Die Unterschiede sind aber erheblich, und eine Verwechslung kann teuer werden. Das Kurzzeitkennzeichen (gelber Streifen) ist für Inlandsfahrten gedacht: Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands, maximal 5 Tage. Es gilt grundsätzlich nicht im Ausland. Wenige Länder (Österreich, Italien, Dänemark) erkennen es unter bestimmten Bedingungen an. Verlassen Sie sich aber nicht darauf. In Frankreich, den Benelux-Staaten und Osteuropa riskieren Sie Bußgelder, Einreiseverweigerung oder sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Das Ausfuhrkennzeichen (roter Streifen) ist das Gegenteil: Es ist explizit für die internationale Überführung gedacht und wird in der EU überall anerkannt.
| Kriterium | Ausfuhrkennzeichen | Kurzzeitkennzeichen |
|---|---|---|
| Kennzeichenfarbe | Roter Streifen | Gelber Streifen |
| Gültigkeit | 2 Tage bis 12 Monate | Maximal 5 Tage |
| Ausland erlaubt? | Ja (EU überall, viele Nicht-EU-Länder) | Nein (nur Deutschland, wenige Ausnahmen) |
| Versicherungsnachweis | Doppelkarte (per Post, 2 bis 5 Werktage) | eVB-Nummer (sofort digital) |
| HU erforderlich? | Ja, zwingend bis zum Ablaufdatum | Ja (ohne HU nur eingeschränkt nutzbar) |
| Kfz-Steuer | Vorauszahlung für mind. 30 Tage | Keine Steuer |
| Kosten gesamt | 120 bis 300 Euro | 60 bis 120 Euro |
| Typischer Einsatz | Fahrzeugexport ins Ausland | Überführung und Probefahrt im Inland |
Was passiert nach dem Ablauf des Ausfuhrkennzeichens?
Am Tag nach dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Ablaufdatum erlischt die Zulassung. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. In der Praxis befinden sich die meisten Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt bereits im Zielland und sind dort umgemeldet oder verzollt. Falls nicht, steht das Fahrzeug still, bis es im Zielland zugelassen wird. Eine Verlängerung des Ausfuhrkennzeichens ist nicht möglich. Wenn die Laufzeit nicht reicht, müssen Sie ein neues Ausfuhrkennzeichen beantragen. Das funktioniert aber nur in Deutschland. Stehen Sie mit einem abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen im Ausland, haben Sie ein Problem. Deshalb gilt: Wählen Sie die Laufzeit großzügig. Lieber 30 Tage statt 15 Tage buchen. Die Mehrkosten für die längere Versicherung und Steuer sind überschaubar im Vergleich zu den Problemen bei einer zu knappen Laufzeit. Eine Rückkehr nach Deutschland mit dem Ausfuhrkennzeichen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Kennzeichen heißt Ausfuhrkennzeichen, weil es für die Ausfuhr gedacht ist. Eine Wiedereinreise kann zu Problemen mit Zoll und Zulassungsbehörde führen.
Ausfuhrkennzeichen für Motorräder, Anhänger und Wohnmobile
Das Ausfuhrkennzeichen gibt es nicht nur für PKW. Auch Motorräder, Anhänger, Wohnmobile und Transporter können damit ins Ausland überführt werden. Das Verfahren ist identisch, nur die Versicherungskosten und die Kfz-Steuer variieren je nach Fahrzeugtyp. Bei Motorrädern wird nur ein Kennzeichenschild benötigt (hinten). Die Schilderkosten sind entsprechend niedriger (10 bis 20 Euro statt 20 bis 40 Euro). Bei Anhängern ohne eigenen Antrieb ist die Versicherung günstiger, weil das Schadensrisiko geringer ist. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen kann die Kfz-Steuer höher ausfallen, weil sie nach Gewicht berechnet wird. Planen Sie das bei den Gesamtkosten ein.
Beliebte Zielländer und was Sie dort erwartet
Die meisten Ausfuhrkennzeichen werden für Exporte in osteuropäische und südosteuropäische Länder ausgestellt. Polen, Rumänien, Bulgarien und die Türkei sind die häufigsten Zielländer. Innerhalb der EU ist die Anerkennung des Ausfuhrkennzeichens in der Regel kein Problem. Sie können das Fahrzeug legal über alle EU-Grenzen fahren. Bei Nicht-EU-Ländern wie der Türkei, Serbien oder Bosnien-Herzegowina sollten Sie vorher beim Zielland klären, ob das deutsche Ausfuhrkennzeichen anerkannt wird. In der Praxis funktioniert es fast immer, aber eine Bestätigung von der Botschaft oder dem Automobilclub des Ziellandes gibt Ihnen Sicherheit. Wichtig für den Zoll: Heben Sie alle Unterlagen auf. Den Kaufvertrag, die Kennzeichendokumente, den Fahrzeugbrief und den Zollbeleg. Im Zielland müssen Sie das Fahrzeug verzollen und nach lokalen Vorschriften zulassen. Die Fristen dafür variieren: In Polen haben Sie 30 Tage, in Rumänien ebenfalls, in der Türkei gelten andere Regelungen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes.
- EU-Länder (Polen, Rumänien, Bulgarien, Kroatien etc.): Ausfuhrkennzeichen wird problemlos anerkannt. Keine Grenzkontrolle im Schengen-Raum. Im Zielland: Fahrzeug verzollen und nach lokalen Regeln zulassen
- Türkei: Häufiges Exportziel. Ausfuhrkennzeichen wird anerkannt. Am Grenzübergang wird der Export dokumentiert. Im Land selbst gelten strenge Einfuhrfristen
- Schweiz und Norwegen (kein EU-Mitglied): Ausfuhrkennzeichen wird anerkannt. Bei der Einfuhr fallen Zoll und Mehrwertsteuer an. Erkundigen Sie sich vorab nach den aktuellen Sätzen
- Länder außerhalb Europas: Für Exporte nach Afrika, Asien oder den Nahen Osten wird das Fahrzeug in der Regel verschifft. Das Ausfuhrkennzeichen dient dann für die Fahrt zum Hafen. Klären Sie mit der Spedition, ob und wie das Kennzeichen im Zielland anerkannt wird
Häufige Fehler beim Ausfuhrkennzeichen vermeiden
Der Export eines Fahrzeugs mit Ausfuhrkennzeichen ist kein Alltagsvorgang. Die meisten Halter machen das ein- oder zweimal im Leben. Entsprechend häufig passieren vermeidbare Fehler.
- Doppelkarte zu spät bestellt: Der häufigste Fehler. Die Versicherungsdoppelkarte kommt per Post. Wer sie erst am Tag vor dem Behördentermin bestellt, steht ohne Unterlagen da. Planen Sie mindestens 7 bis 10 Werktage Vorlaufzeit ein
- HU abgelaufen: Ohne gültige HU gibt es kein Ausfuhrkennzeichen. Es gibt keine Ausnahme. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie nicht einfach zur Prüfstelle fahren
- Kfz-Steuer nicht eingeplant: Die Steuervorauszahlung (mindestens 30 Tage) wird oft vergessen. Sie muss sofort bei Beantragung gezahlt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto gedeckt ist
- Laufzeit zu kurz gewählt: 15 Tage klingen ausreichend, aber wenn unterwegs etwas passiert (Panne, Verzögerung bei der Zollanmeldung), wird es eng. 30 Tage sind fast immer die bessere Wahl
- Keine Grüne Karte mitgenommen: Für Fahrten außerhalb der EU kann eine Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) erforderlich sein. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob Sie eine erhalten
Häufige Fragen
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