Ratgeber

Ausfuhrkennzeichen: Kosten, Versicherung und Beantragung 2026

Sie verkaufen ein Auto an einen Kaeufer im Ausland? Oder ziehen selbst ins Ausland und nehmen Ihr Fahrzeug mit? Dann brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Es ist das einzige Kennzeichen, mit dem Sie ein Fahrzeug legal und dauerhaft aus Deutschland heraus ueberfuehren koennen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das Ausfuhrkennzeichen kostet, wie die Versicherung funktioniert (Stichwort: Doppelkarte statt eVB) und worauf Sie bei der Beantragung achten muessen.

Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt) ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen fuer die Ueberfuehrung von Fahrzeugen ins Ausland. Sie erkennen es am roten Streifen auf der rechten Seite. Auf diesem roten Streifen ist das Ablaufdatum aufgedruckt: Tag, Monat und Jahr, jeweils uebereinander. Das Kennzeichen gilt bis einschliesslich dieses Datums. Es unterscheidet sich damit deutlich vom Kurzzeitkennzeichen (gelber Streifen, maximal 5 Tage, nur fuer Deutschland). Das Ausfuhrkennzeichen ist international gueltig. Es wird in der gesamten EU und in vielen Nicht-EU-Laendern anerkannt. Sie koennen damit also von Deutschland quer durch Europa bis zum Zielland fahren. Die Gueltigkeit waehlen Sie bei der Beantragung selbst: mindestens 2 Tage, maximal 12 Monate. Fuer die meisten Exporte in europaeische Nachbarlaender reichen 15 bis 30 Tage. Laengere Laufzeiten sind sinnvoll, wenn das Fahrzeug im Zielland erst verzollt und umgemeldet werden muss.

  • Erkennungsmerkmal: Roter Streifen rechts mit Ablaufdatum (Tag/Monat/Jahr)
  • Gueltigkeit: Frei waehlbar, mindestens 2 Tage und maximal 12 Monate
  • Geltungsbereich: International gueltig. In der EU ueberall anerkannt. Bei Nicht-EU-Laendern vorher beim Zielland klaeren
  • Typischer Einsatz: Fahrzeugexport, Umzug ins Ausland mit eigenem Fahrzeug, Verkauf an Kaeufer im Ausland
  • Andere Namen: Zollkennzeichen, Exportkennzeichen. Alle drei Begriffe bezeichnen dasselbe Kennzeichen

Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen? Alle Kosten aufgeschluesselt

Die Gesamtkosten fuer ein Ausfuhrkennzeichen liegen zwischen 120 und 300 Euro. Das ist deutlich mehr als beim Kurzzeitkennzeichen, weil zusaetzlich eine Kfz-Steuer-Vorauszahlung und eine spezielle Versicherung mit Doppelkarte anfallen. Hier sind alle Positionen im Detail, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen muessen.

KostenpositionBetragHinweis
Verwaltungsgebuehr (Zulassungsstelle)25 bis 50 EuroVariiert je nach Kommune
Kennzeichenschilder (Paar)20 bis 40 EuroRoter Streifen mit Ablaufdatum
Kfz-Haftpflichtversicherung (Doppelkarte)80 bis 200 EuroAbhaengig von Laufzeit und Fahrzeugtyp
Kfz-Steuer (Vorauszahlung)ca. 20 bis 100 EuroMindestens 30 Tage, auch bei kuerzerer Nutzung
Gesamtca. 120 bis 300 EuroBei 30 Tagen Laufzeit typischerweise 150 bis 200 Euro

Die Kfz-Steuer wird immer fuer mindestens 30 Tage berechnet

Egal ob Sie das Ausfuhrkennzeichen nur 5 oder 15 Tage nutzen: Die Kfz-Steuer wird immer fuer mindestens 30 Tage faellig. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei laengerer Laufzeit wird sie entsprechend hoeher. Die Steuer muss bei Beantragung sofort bezahlt werden, entweder per SEPA-Lastschrift oder (bei manchen Stellen) in bar.

Versicherung: Doppelkarte statt eVB-Nummer

Die Versicherung fuer das Ausfuhrkennzeichen funktioniert anders als bei einer normalen Zulassung. Sie bekommen keine eVB-Nummer, sondern eine Doppelkarte. Die Doppelkarte (auch Versicherungsdoppelkarte genannt) ist ein physisches Dokument, das per Post zu Ihnen kommt. Ohne dieses Papier koennen Sie das Ausfuhrkennzeichen nicht beantragen. Das ist der wichtigste Punkt bei der Planung: Sie muessen die Versicherung frueh genug abschliessen, damit die Doppelkarte rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Rechnen Sie mit 2 bis 5 Werktagen Postlaufzeit. Express-Versand bieten manche Versicherer gegen Aufpreis an. Nicht alle Kfz-Versicherer bieten Ausfuhrkennzeichen-Versicherungen an. Die grossen Direktversicherer (HUK, Allianz, ADAC) haben es oft nicht im Programm. Spezialisierte Online-Anbieter wie Nondos, Kravag oder TIS sind hier die schnellste Option. Dort koennen Sie die Versicherung online abschliessen und erhalten die Doppelkarte per Post.

  • Doppelkarte statt eVB: Physisches Dokument, kommt per Post. Planen Sie mindestens eine Woche Vorlaufzeit ein
  • Laufzeit der Versicherung: Mindestens 15 Tage, maximal 12 Monate. Die Gueltigkeit des Kennzeichens richtet sich nach der Versicherungslaufzeit
  • Kosten fuer 30 Tage: Ab ca. 80 Euro fuer einen PKW. Motorraeder und Anhaenger sind etwas guenstiger. Fuer 3 bis 12 Monate steigen die Kosten auf 120 bis 200 Euro
  • Deckungsumfang: Kfz-Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben). Kaskoversicherung ist optional und wird selten abgeschlossen, da das Fahrzeug dauerhaft das Land verlaesst

Doppelkarte rechtzeitig bestellen

Der haeufigste Fehler: Die Versicherung wird erst wenige Tage vor dem geplanten Termin bei der Zulassungsstelle abgeschlossen. Die Doppelkarte ist aber noch nicht da. Ohne Doppelkarte kein Ausfuhrkennzeichen. Bestellen Sie die Versicherung mindestens 7 bis 10 Werktage vor Ihrem geplanten Behoerdentermin.

Ausfuhrkennzeichen beantragen: Schritt fuer Schritt

Die Beantragung erfolgt persoenlich bei der Zulassungsstelle. Eine reine Online-Beantragung ist fuer Ausfuhrkennzeichen aktuell nicht moeglich. In manchen Staedten muss das Fahrzeug zusaetzlich zur Pruefung vorgefuehrt werden. Planen Sie insgesamt 2 bis 3 Wochen vom Versicherungsabschluss bis zur fertigen Kennzeichenvergabe ein.

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Versicherung abschliessen und Doppelkarte erhalten

Schliessen Sie eine Ausfuhrkennzeichen-Versicherung online bei einem spezialisierten Anbieter ab. Waehlen Sie die gewuenschte Laufzeit (typisch: 15 bis 30 Tage fuer Exporte in EU-Nachbarlaender). Die Doppelkarte kommt per Post. Rechnen Sie mit 2 bis 5 Werktagen. Tipp: Bestellen Sie die Versicherung als Erstes, damit die Doppelkarte da ist, bevor Sie die restlichen Schritte angehen.

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Hauptuntersuchung pruefen (oder nachholen)

Das Fahrzeug braucht eine gueltige Hauptuntersuchung (HU/TUeV), die mindestens bis zum Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens reicht. Ohne gueltige HU gibt es kein Ausfuhrkennzeichen. Hier gibt es keine Ausnahme wie beim Kurzzeitkennzeichen (Fahrt zur Pruefstelle). Ist die HU abgelaufen, muessen Sie erst zum TUeV und dann zur Zulassungsstelle.

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Unterlagen zusammenstellen

Sie brauchen: Personalausweis oder Reisepass (bei auslaendischen Kaeufern zusaetzlich Meldebescheinigung oder Nachweis eines inlaendischen Firmensitzes), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Versicherungsdoppelkarte (physisch, kein Scan oder Foto), letzter HU-Bericht und SEPA-Lastschriftmandat fuer die Kfz-Steuer.

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Zulassungsstelle besuchen

Legen Sie alle Unterlagen vor. Die Kfz-Steuer (mindestens 30 Tage) und die Verwaltungsgebuehr werden sofort faellig. Das bisherige Kennzeichen wird im selben Schritt abgemeldet. Sie erhalten neue Kennzeichendokumente mit dem Ausfuhrkennzeichen. In manchen Staedten verlangt die Behoerde eine Vorfuehrung des Fahrzeugs auf dem Gelaende der Zulassungsstelle.

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Kennzeichen praegen und anbringen

Lassen Sie die Schilder mit dem roten Streifen und dem Ablaufdatum beim Schilderpraeger anfertigen (20 bis 40 Euro). Montieren Sie sie am Fahrzeug. Das Fahrzeug ist jetzt fuer die Ausfuhr zugelassen. Sie koennen losfahren.

Voraussetzungen und haeufige Stolperfallen

Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens scheitert haeufiger als gedacht. Die Gruende sind fast immer vermeidbar. Hier sind die Voraussetzungen und die typischen Fehler, die Sie kennen sollten.

  • Gueltige HU ist Pflicht: Die Hauptuntersuchung muss mindestens bis zum Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens gueltig sein. Ohne HU gibt es kein Ausfuhrkennzeichen. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen gibt es hier keine Ausnahme fuer Fahrten zur Pruefstelle
  • Doppelkarte muss physisch vorliegen: Ein Scan, ein Foto oder eine PDF-Datei auf dem Handy reicht nicht. Die Zulassungsstelle verlangt das Original-Papierdokument
  • Kfz-Steuer sofort faellig: Die Steuervorauszahlung wird bei der Beantragung eingezogen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto gedeckt ist oder Sie bar zahlen koennen (nicht alle Stellen akzeptieren Barzahlung)
  • Fahrzeugbrief im Original: Der Fahrzeugbrief (ZB II) muss im Original vorliegen. Kopien oder beglaubigte Abschriften werden nicht akzeptiert. Ist der Brief verloren gegangen, muessen Sie erst einen Ersatz beantragen (dauert bis zu 6 Wochen)
  • Auslaendische Kaeufer brauchen Zusatzunterlagen: Beantragt ein auslaendischer Kaeufer das Ausfuhrkennzeichen, braucht er zusaetzlich eine Meldebescheinigung oder den Nachweis eines inlaendischen Firmensitzes. Alternative: Der deutsche Verkaeufer beantragt das Kennzeichen

Tipp fuer Verkaeufer

Wenn Sie ein Fahrzeug an einen Kaeufer im Ausland verkaufen, klaeren Sie vorher, wer das Ausfuhrkennzeichen beantragt. In der Praxis ist es oft einfacher, wenn der deutsche Verkaeufer das Kennzeichen beantragt und die Kosten auf den Kaufpreis aufschlaegt. Der Kaeufer spart sich den Papierkram mit der Meldebescheinigung.

Ausfuhrkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen: Der Vergleich

Beide Kennzeichenarten dienen der voruebergehenden Nutzung eines Fahrzeugs. Die Unterschiede sind aber erheblich, und eine Verwechslung kann teuer werden. Das Kurzzeitkennzeichen (gelber Streifen) ist fuer Inlandsfahrten gedacht: Probe- und Ueberfuehrungsfahrten innerhalb Deutschlands, maximal 5 Tage. Es gilt grundsaetzlich nicht im Ausland. Wenige Laender (Oesterreich, Italien, Daenemark) erkennen es unter bestimmten Bedingungen an. Verlassen Sie sich aber nicht darauf. In Frankreich, den Benelux-Staaten und Osteuropa riskieren Sie Bussgelder, Einreiseverweigerung oder sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Das Ausfuhrkennzeichen (roter Streifen) ist das Gegenteil: Es ist explizit fuer die internationale Ueberfuehrung gedacht und wird in der EU ueberall anerkannt.

KriteriumAusfuhrkennzeichenKurzzeitkennzeichen
KennzeichenfarbeRoter StreifenGelber Streifen
Gueltigkeit2 Tage bis 12 MonateMaximal 5 Tage
Ausland erlaubt?Ja (EU ueberall, viele Nicht-EU-Laender)Nein (nur Deutschland, wenige Ausnahmen)
VersicherungsnachweisDoppelkarte (per Post, 2 bis 5 Werktage)eVB-Nummer (sofort digital)
HU erforderlich?Ja, zwingend bis zum AblaufdatumJa (ohne HU nur eingeschraenkt nutzbar)
Kfz-SteuerVorauszahlung fuer mind. 30 TageKeine Steuer
Kosten gesamt120 bis 300 Euro60 bis 120 Euro
Typischer EinsatzFahrzeugexport ins AuslandUeberfuehrung und Probefahrt im Inland

Was passiert nach dem Ablauf des Ausfuhrkennzeichens?

Am Tag nach dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Ablaufdatum erlischt die Zulassung. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im Strassenverkehr bewegt werden. In der Praxis befinden sich die meisten Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt bereits im Zielland und sind dort umgemeldet oder verzollt. Falls nicht, steht das Fahrzeug still, bis es im Zielland zugelassen wird. Eine Verlaengerung des Ausfuhrkennzeichens ist nicht moeglich. Wenn die Laufzeit nicht reicht, muessen Sie ein neues Ausfuhrkennzeichen beantragen. Das funktioniert aber nur in Deutschland. Stehen Sie mit einem abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen im Ausland, haben Sie ein Problem. Deshalb gilt: Waehlen Sie die Laufzeit grosszuegig. Lieber 30 Tage statt 15 Tage buchen. Die Mehrkosten fuer die laengere Versicherung und Steuer sind ueberschaubar im Vergleich zu den Problemen bei einer zu knappen Laufzeit. Eine Rueckkehr nach Deutschland mit dem Ausfuhrkennzeichen ist grundsaetzlich nicht vorgesehen. Das Kennzeichen heisst Ausfuhrkennzeichen, weil es fuer die Ausfuhr gedacht ist. Eine Wiedereinreise kann zu Problemen mit Zoll und Zulassungsbehoerde fuehren.

Ausfuhrkennzeichen fuer Motorraeder, Anhaenger und Wohnmobile

Das Ausfuhrkennzeichen gibt es nicht nur fuer PKW. Auch Motorraeder, Anhaenger, Wohnmobile und Transporter koennen damit ins Ausland ueberfuehrt werden. Das Verfahren ist identisch, nur die Versicherungskosten und die Kfz-Steuer variieren je nach Fahrzeugtyp. Bei Motorraedern wird nur ein Kennzeichenschild benoetigt (hinten). Die Schilderkosten sind entsprechend niedriger (10 bis 20 Euro statt 20 bis 40 Euro). Bei Anhaengern ohne eigenen Antrieb ist die Versicherung guenstiger, weil das Schadensrisiko geringer ist. Bei Wohnmobilen ueber 3,5 Tonnen kann die Kfz-Steuer hoeher ausfallen, weil sie nach Gewicht berechnet wird. Planen Sie das bei den Gesamtkosten ein.

Beliebte Ziellaender und was Sie dort erwartet

Die meisten Ausfuhrkennzeichen werden fuer Exporte in osteuropaeische und suedosteuropaeische Laender ausgestellt. Polen, Rumaenien, Bulgarien und die Tuerkei sind die haeufigsten Ziellaender. Innerhalb der EU ist die Anerkennung des Ausfuhrkennzeichens in der Regel kein Problem. Sie koennen das Fahrzeug legal ueber alle EU-Grenzen fahren. Bei Nicht-EU-Laendern wie der Tuerkei, Serbien oder Bosnien-Herzegowina sollten Sie vorher beim Zielland klaeren, ob das deutsche Ausfuhrkennzeichen anerkannt wird. In der Praxis funktioniert es fast immer, aber eine Bestaetigung von der Botschaft oder dem Automobilclub des Ziellandes gibt Ihnen Sicherheit. Wichtig fuer den Zoll: Heben Sie alle Unterlagen auf. Den Kaufvertrag, die Kennzeichendokumente, den Fahrzeugbrief und den Zollbeleg. Im Zielland muessen Sie das Fahrzeug verzollen und nach lokalen Vorschriften zulassen. Die Fristen dafuer variieren: In Polen haben Sie 30 Tage, in Rumaenien ebenfalls, in der Tuerkei gelten andere Regelungen. Informieren Sie sich rechtzeitig ueber die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes.

  • EU-Laender (Polen, Rumaenien, Bulgarien, Kroatien etc.): Ausfuhrkennzeichen wird problemlos anerkannt. Keine Grenzkontrolle im Schengen-Raum. Im Zielland: Fahrzeug verzollen und nach lokalen Regeln zulassen
  • Tuerkei: Haeufiges Exportziel. Ausfuhrkennzeichen wird anerkannt. Am Grenzuebergang wird der Export dokumentiert. Im Land selbst gelten strenge Einfuhrfristen
  • Schweiz und Norwegen (kein EU-Mitglied): Ausfuhrkennzeichen wird anerkannt. Bei der Einfuhr fallen Zoll und Mehrwertsteuer an. Erkundigen Sie sich vorab nach den aktuellen Saetzen
  • Laender ausserhalb Europas: Fuer Exporte nach Afrika, Asien oder den Nahen Osten wird das Fahrzeug in der Regel verschifft. Das Ausfuhrkennzeichen dient dann fuer die Fahrt zum Hafen. Klaeren Sie mit der Spedition, ob und wie das Kennzeichen im Zielland anerkannt wird

Haeufige Fehler beim Ausfuhrkennzeichen vermeiden

Der Export eines Fahrzeugs mit Ausfuhrkennzeichen ist kein Alltagsvorgang. Die meisten Halter machen das ein- oder zweimal im Leben. Entsprechend haeufig passieren vermeidbare Fehler.

  • Doppelkarte zu spaet bestellt: Der haeufigste Fehler. Die Versicherungsdoppelkarte kommt per Post. Wer sie erst am Tag vor dem Behoerdentermin bestellt, steht ohne Unterlagen da. Planen Sie mindestens 7 bis 10 Werktage Vorlaufzeit ein
  • HU abgelaufen: Ohne gueltige HU gibt es kein Ausfuhrkennzeichen. Es gibt keine Ausnahme. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen duerfen Sie nicht einfach zur Pruefstelle fahren
  • Kfz-Steuer nicht eingeplant: Die Steuervorauszahlung (mindestens 30 Tage) wird oft vergessen. Sie muss sofort bei Beantragung gezahlt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto gedeckt ist
  • Laufzeit zu kurz gewaehlt: 15 Tage klingen ausreichend, aber wenn unterwegs etwas passiert (Panne, Verzoegerung bei der Zollanmeldung), wird es eng. 30 Tage sind fast immer die bessere Wahl
  • Keine Gruene Karte mitgenommen: Fuer Fahrten ausserhalb der EU kann eine Gruene Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) erforderlich sein. Klaeren Sie mit Ihrem Versicherer, ob Sie eine erhalten

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