Was ist ein Saisonkennzeichen und wie funktioniert es?
Ein Saisonkennzeichen sieht aus wie ein normales deutsches Kennzeichen, hat aber auf der rechten Seite zwei Zahlen übereinander. Die obere Zahl steht für den Startmonat, die untere für den Endmonat. Steht dort zum Beispiel oben eine 3 und unten eine 10, dürfen Sie das Fahrzeug von Anfang März bis Ende Oktober im Straßenverkehr nutzen. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch stillgelegt. Sie müssen dafür nicht zur Zuluassungsstelle. Und wenn der nächste März kommt, lebt die Zulassung genauso automatisch wieder auf. Das spart Ihnen den Gang zur Behörde, den Sie bei einer normalen saisonalen An- und Abmeldung jedes Jahr zweimal hätten. Eingeführt wurde das Saisonkennzeichen 1997. Seitdem nutzen es Millionen Halter in Deutschland, vor allem für Motorräder, Wohnmobile und Cabrios. Aber grundsätzlich können Sie jedes zulassungspflichtige Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden: PKW, Anhänger, Transporter, Oldtimer. Der Zeitraum muss mindestens 2 und darf höchstens 11 zusammenhängende Monate umfassen. Er beginnt immer am Ersten eines Monats und endet am Letzten eines Monats. Einen Zeitraum wie etwa den 15. April bis 15. Oktober können Sie nicht wählen. Auch eine Aufteilung auf mehrere Intervalle ist nicht möglich. Sie können also nicht März bis Mai und September bis November wählen. Es muss ein zusammenhängender Block sein.
- Mindestdauer: 2 Monate (z. B. Juni bis Juli)
- Maximaldauer: 11 Monate (z. B. Februar bis Dezember). Bei 12 Monaten wäre ein normales Kennzeichen günstiger
- Automatische Verlängerung: Das Kennzeichen gilt jedes Jahr erneut für den identischen Zeitraum, ohne Behördengang
- EU-weit gültig: Innerhalb des Saisonzeitraums dürfen Sie damit auch ins EU-Ausland fahren
Was kostet ein Saisonkennzeichen?
Die einmaligen Kosten bei der Beantragung liegen zwischen 60 und 80 Euro. Das ist vergleichbar mit einer normalen Zulassung. Die eigentliche Ersparnis kommt danach: Kfz-Steuer und Versicherung werden nur für die Saisonmonate berechnet. Bei einer 7-Monats-Saison (April bis Oktober) zahlen Sie also nur 7/12 der Jahreskosten. Bei einem Motorrad mit 300 Euro Jahresversicherung und 100 Euro Jahressteuer sparen Sie rund 165 Euro pro Jahr. Und das jedes Jahr, ohne etwas dafür tun zu müssen.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr (Zulassungsstelle) | 27 bis 32 Euro |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 20 bis 35 Euro |
| Wunschkennzeichen (optional) | 10,20 Euro + 2,60 Euro Reservierung |
| Gesamt (einmalig) | ca. 60 bis 80 Euro |
Beispielrechnung: Motorrad, Saison April bis Oktober
Jahressteuer Motorrad (500 ccm): ca. 58 Euro. Davon 7/12 = 34 Euro. Ersparnis: 24 Euro. Jahresversicherung Haftpflicht + Teilkasko: ca. 280 Euro. Davon anteilig ca. 165 Euro. Ersparnis: ca. 115 Euro. Gesamtersparnis pro Jahr: rund 139 Euro. Dazu entfallen die Kosten für das jährliche An- und Abmelden (jeweils 25 bis 30 Euro pro Vorgang), die Sie mit einem normalen Kennzeichen jede Saison hätten. Über 5 Jahre summiert sich die Ersparnis auf über 900 Euro.
Welcher Saisonzeitraum passt zu Ihrem Fahrzeug?
Den Saisonzeitraum legen Sie bei der Anmeldung fest. Er sollte Ihr tatsächliches Nutzungsverhalten abbilden, mit etwas Puffer. Lieber einen Monat mehr als zu knapp kalkuliert. Denn eine Änderung ist zwar möglich, kostet aber erneut die Verwaltungsgebühr und neue Kennzeichenschilder. Die beliebtesten Zeiträume orientieren sich am Fahrzeugtyp. Motorradfahrer wählen häufig März bis Oktober oder April bis Oktober. Cabrio-Besitzer entscheiden sich meist für April bis Oktober. Wohnmobil-Halter nehmen gern März bis Oktober oder sogar März bis November, wenn sie im Herbst noch unterwegs sein wollen.
| Fahrzeugtyp | Beliebter Zeitraum | Monate | Steuer-/Versicherungsersparnis |
|---|---|---|---|
| Motorrad | 03 bis 10 (März bis Oktober) | 8 | ca. 33 % |
| Motorrad (Sparversion) | 04 bis 10 (April bis Oktober) | 7 | ca. 42 % |
| Cabrio | 04 bis 10 (April bis Oktober) | 7 | ca. 42 % |
| Wohnmobil | 03 bis 10 (März bis Oktober) | 8 | ca. 33 % |
| Wohnmobil (Herbstreisende) | 03 bis 11 (März bis November) | 9 | ca. 25 % |
| Oldtimer | 04 bis 10 (April bis Oktober) | 7 | ca. 42 % |
| Zweitwagen (Sommer) | 05 bis 09 (Mai bis September) | 5 | ca. 58 % |
Zeitraum nachträglich ändern
Eine Änderung des Saisonzeitraums ist jederzeit bei der Zulassungsstelle möglich. Sie kostet die Verwaltungsgebühr (ca. 27 bis 32 Euro) und neue Kennzeichenschilder (ca. 20 bis 35 Euro), weil der Zeitraum auf den Schildern eingeprägt ist. Insgesamt also 50 bis 65 Euro. Wenn Sie merken, dass Sie den Zeitraum regelmäßig ändern wollen, lohnt es sich, von Anfang an großzügiger zu planen.
Saisonkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt
Die Beantragung funktioniert wie eine normale Kfz-Zulassung. Sie geben lediglich zusätzlich den gewünschten Saisonzeitraum an. Planen Sie für den Behördengang etwa 30 bis 45 Minuten ein, zuzüglich Wartezeit.
Versicherung abschließen
Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und geben Sie dabei den gewünschten Saisonzeitraum an. Sie erhalten eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Die meisten Versicherer bieten das online an und die eVB-Nummer kommt per E-Mail oder SMS innerhalb weniger Minuten.
Unterlagen zusammenstellen
Sie brauchen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, falls vorhanden), eVB-Nummer, gültigen HU-Nachweis (TÜV) und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten.
Zulassungsstelle besuchen
Geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Saisonzeitraum an (z. B. 04 bis 10 für April bis Oktober). Die Bearbeitung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten. Viele Zulassungsstellen vergeben Termine online. Nutzen Sie das, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kennzeichen prägen und montieren
Die Schilder mit dem eingeprägten Saisonzeitraum erhalten Sie beim Schilderpräger, der in der Regel direkt neben der Zulassungsstelle sitzt. Ein Schilderpaar kostet 20 bis 35 Euro. Montieren Sie die Schilder am Fahrzeug und Sie können losfahren (sofern die Saison bereits begonnen hat).
Versicherung und Steuer: So wird abgerechnet
Beim Saisonkennzeichen werden Kfz-Steuer und Versicherung anteilig berechnet. Das ist der Kern der Ersparnis. Aber es gibt Feinheiten, die Sie kennen sollten. Die Kfz-Steuer wird exakt anteilig berechnet: Bei 7 Monaten Saison zahlen Sie 7/12 des Jahresbetrags. Das funktioniert automatisch über den Zoll, der die Steuer per Lastschrift einzieht. Bei der Versicherung ist die Berechnung ähnlich, aber nicht bei jedem Versicherer identisch. Manche rechnen tagesgenau ab, andere monatsgenau. Der Unterschied ist in der Praxis gering. Wichtiger ist, was in der Ruhezeit passiert: Die Haftpflichtversicherung ruht komplett. Es besteht kein Haftpflichtschutz, weil das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen darf. Die Kaskoversicherung hingegen läuft bei den meisten Versicherern in der Ruhezeit beitragsfrei weiter. Das bedeutet: Wird Ihr Fahrzeug während der Winterpause gestohlen, von Hagel beschädigt, durch Feuer zerstört oder von einem Marder angeknabbert, zahlt die Kaskoversicherung trotzdem. Voraussetzung: Das Fahrzeug steht vorschriftsmäßig auf Privatgrund.
- Kfz-Steuer: Wird exakt anteilig für die Saisonmonate berechnet. Bei 7 Monaten zahlen Sie 7/12, bei 8 Monaten 8/12 des Jahresbetrags
- Haftpflichtversicherung: Beitrag anteilig für die Saison. In der Ruhezeit kein Haftpflichtschutz, da das Fahrzeug nicht bewegt werden darf
- Kaskoversicherung in der Ruhezeit: Bei den meisten Versicherern beitragsfrei weiter aktiv. Schutz gegen Diebstahl, Sturm, Hagel, Brand und Marderbiss bleibt bestehen
- Schadenfreiheitsrabatt: Jede unfallfreie Saison von mindestens 6 Monaten zählt als volles Versicherungsjahr. Bei kürzeren Saisonzeiträumen klären Sie das am besten vorab mit Ihrem Versicherer
- Beitragsfreie Ruheversicherung: Prufen Sie beim Abschluss, ob Ihr Versicherer die Kaskoruheversicherung automatisch einschließt. Bei manchen Anbietern müssen Sie das gesondert vereinbaren
Ruhezeit: Was ist erlaubt und was verboten?
Außerhalb des eingetragenen Saisonzeitraums ist Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Rechtlich gesehen existiert es für den Straßenverkehr nicht. Das hat Konsequenzen, die über ein simples Fahrverbot hinausgehen. Viele Halter unterschätzen besonders die Parkregel: Auch das Abstellen auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen oder Gehwegen ist verboten. Das Fahrzeug muss auf Privatgrund stehen, und zwar auf einem umfriedeten Grundstück (Garage, Hof mit Zaun oder Hecke, Tiefgarage). Ein offener Vorgarten ohne Einfriedung reicht nach herrschender Rechtsprechung nicht aus.
- Fahren verboten: Jede Fahrt außerhalb der Saison gilt als Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs. Bußgeld: 50 Euro. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg
- Kein Versicherungsschutz: Wer trotzdem fährt, fährt ohne Haftpflichtversicherung. Das ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Paragraf 6 PflVG) und eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Parken auf öffentlichen Flächen verboten: Bußgeld: 40 Euro. Das Fahrzeug wird im Zweifelsfall abgeschleppt, die Kosten trägt der Halter
- Privatgrund ist Pflicht: Das Fahrzeug muss in einer Garage, einem Carport oder auf einem eingezäunten Privatgrundstück stehen. Klären Sie den Stellplatz, bevor Sie ein Saisonkennzeichen beantragen
- Unfall in der Ruhezeit: Verursachen Sie außerhalb der Saison einen Unfall, reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber dem Geschädigten. Sie nimmt aber vollen Regress bei Ihnen. Das bedeutet: Sie zahlen den gesamten Schaden aus eigener Tasche zurück
Vorsicht bei kurzen Erledigungsfahrten
Auch eine kurze Fahrt zur Tankstelle, zur Werkstatt oder zum TÜV ist außerhalb der Saison nicht erlaubt. Es gibt keine Ausnahme für 'nur mal eben schnell'. Planen Sie TÜV-Termine und Werkstattbesuche so, dass sie in den Saisonzeitraum fallen.
Für wen lohnt sich das Saisonkennzeichen?
Das Saisonkennzeichen rechnet sich für jedes Fahrzeug, das Sie nicht das ganze Jahr über nutzen und für das Sie einen privaten Stellplatz haben. Die Ersparnis ergibt sich aus drei Quellen: anteilige Steuer, anteilige Versicherung und der Wegfall der jährlichen An- und Abmeldekosten. Besonders attraktiv ist es für Fahrzeuge mit hohen Versicherungsbeiträgen, weil dort die anteilige Einsparung absolut am größten ist.
- Motorradfahrer: Der Klassiker. Bei einer Saison von März bis Oktober (8 Monate) sparen Sie ein Drittel der jährlichen Steuer und Versicherung. Bei April bis Oktober (7 Monate) sind es gut 40 Prozent. Da Motorräder im Winter ohnehin nicht gefahren werden, gibt es kaum einen Grund, auf das Saisonkennzeichen zu verzichten
- Cabrio-Besitzer: Die meisten Cabrios stehen von November bis März in der Garage. Mit einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober sparen Sie rund 42 Prozent der laufenden Kosten
- Wohnmobil-Halter: Wohnmobile haben oft hohe Versicherungsprämien und Steuern (besonders bei über 3,5 Tonnen). Eine Saison von März bis Oktober spart ein Drittel der Jahreskosten. Bei einem Wohnmobil mit 600 Euro Jahresversicherung und 300 Euro Steuer sind das rund 300 Euro pro Jahr
- Oldtimer-Liebhaber: Perfekt für Fahrzeuge, die nur bei gutem Wetter bewegt werden. Alternative: das H-Kennzeichen mit pauschalem Steuersatz. Welches sich mehr lohnt, hängt vom Fahrzeug ab (siehe unseren H-Kennzeichen-Ratgeber)
- Zweitwagenbesitzer: Der Zweitwagen, der nur im Sommer genutzt wird, ist ein idealer Kandidat. Besonders bei kurzen Saisonzeiträumen (z. B. Mai bis September, 5 Monate) wird die Ersparnis prozentual sehr groß
Saisonkennzeichen und Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Die HU-Pflicht gilt auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Der HU-Termin richtet sich nach der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Fällt der Termin in die Ruhezeit, müssen Sie die HU im ersten Monat der neuen Saison nachholen. Ein Beispiel: Ihr HU-Termin ist im Januar, Ihre Saison beginnt im April. Dann müssen Sie die HU im April nachholen, also im ersten Saisonmonat. In diesem Fall wird die nächste HU vom Monat der tatsächlichen Prüfung an berechnet, nicht vom ursprünglichen Termin. Sie verlieren also die Monate zwischen dem fälligen Termin und der Saison. Das kann bei langen Ruhezeiten ärgerlich sein. Planen Sie den HU-Termin deshalb möglichst so, dass er in die Saison fällt. Am besten 1 bis 2 Monate vor Saisonende, dann haben Sie genug Puffer für eventuelle Nachprüfungen.
Saisonkennzeichen mit Wunschkennzeichen kombinieren
Sie können ein Saisonkennzeichen problemlos mit einem Wunschkennzeichen kombinieren. Das Verfahren ist identisch: Sie reservieren Ihr Wunschkennzeichen online bei der Zulassungsstelle (Kosten: 10,20 Euro Zuteilung plus 2,60 Euro Reservierung) und geben bei der Zulassung den gewünschten Saisonzeitraum an. Auf den Schildern erscheint dann Ihr Wunschkennzeichen mit dem Saisonzeitraum rechts daneben. Beachten Sie, dass die maximale Zeichenanzahl beim Saisonkennzeichen etwas geringer ist als beim normalen Kennzeichen, weil der Saisonzeitraum auf dem Schild Platz braucht. In der Praxis betrifft das nur sehr lange Kombinationen.
Saisonkennzeichen abmelden oder auf Ganzjahr umstellen
Sie können ein Saisonkennzeichen jederzeit abmelden oder auf ein Ganzjahreskennzeichen umstellen. Beide Vorgänge erledigen Sie bei der Zulassungsstelle. Bei der Abmeldung geben Sie die Schilder und den Fahrzeugschein ab. Die Kfz-Steuer wird anteilig zurückerstattet, wenn die Saison noch läuft. Bei einer Umstellung auf Ganzjahr erhalten Sie neue Kennzeichenschilder ohne den Saisonaufdruck. Kosten für die Umstellung: Verwaltungsgebühr (ca. 27 bis 32 Euro) plus neue Schilder (ca. 20 bis 35 Euro). Die Kfz-Steuer und Versicherung laufen ab dem Umstellungstermin ganzjährig. Umgekehrt können Sie auch ein bestehendes Ganzjahreskennzeichen auf ein Saisonkennzeichen umstellen, wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr brauchen. Auch hier fallen die Verwaltungsgebühr und neue Schilder an.
Häufige Fragen
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