Ratgeber

Saisonkennzeichen: Kosten, Zeitraum und Versicherung 2026

Sie fahren Ihr Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur von Fruehling bis Herbst? Dann zahlen Sie mit einem Saisonkennzeichen auch nur fuer diese Monate Steuer und Versicherung. Kein jaehrliches An- und Abmelden, keine vergessenen Fristen. Einmal beantragt, gilt das Kennzeichen Jahr fuer Jahr automatisch. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Saisonkennzeichen kostet, welcher Zeitraum zu Ihrem Fahrzeug passt und was in der Ruhezeit erlaubt ist.

Was ist ein Saisonkennzeichen und wie funktioniert es?

Ein Saisonkennzeichen sieht aus wie ein normales deutsches Kennzeichen, hat aber auf der rechten Seite zwei Zahlen uebereinander. Die obere Zahl steht fuer den Startmonat, die untere fuer den Endmonat. Steht dort zum Beispiel oben eine 3 und unten eine 10, duerfen Sie das Fahrzeug von Anfang Maerz bis Ende Oktober im Strassenverkehr nutzen. Ausserhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch stillgelegt. Sie muessen dafuer nicht zur Zuluassungsstelle. Und wenn der naechste Maerz kommt, lebt die Zulassung genauso automatisch wieder auf. Das spart Ihnen den Gang zur Behoerde, den Sie bei einer normalen saisonalen An- und Abmeldung jedes Jahr zweimal haetten. Eingefuehrt wurde das Saisonkennzeichen 1997. Seitdem nutzen es Millionen Halter in Deutschland, vor allem fuer Motorraeder, Wohnmobile und Cabrios. Aber grundsaetzlich koennen Sie jedes zulassungspflichtige Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden: PKW, Anhaenger, Transporter, Oldtimer. Der Zeitraum muss mindestens 2 und darf hoechstens 11 zusammenhaengende Monate umfassen. Er beginnt immer am Ersten eines Monats und endet am Letzten eines Monats. Einen Zeitraum wie etwa den 15. April bis 15. Oktober koennen Sie nicht waehlen. Auch eine Aufteilung auf mehrere Intervalle ist nicht moeglich. Sie koennen also nicht Maerz bis Mai und September bis November waehlen. Es muss ein zusammenhaengender Block sein.

  • Mindestdauer: 2 Monate (z. B. Juni bis Juli)
  • Maximaldauer: 11 Monate (z. B. Februar bis Dezember). Bei 12 Monaten waere ein normales Kennzeichen guenstiger
  • Automatische Verlaengerung: Das Kennzeichen gilt jedes Jahr erneut fuer den identischen Zeitraum, ohne Behoerdengang
  • EU-weit gueltig: Innerhalb des Saisonzeitraums duerfen Sie damit auch ins EU-Ausland fahren

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Die einmaligen Kosten bei der Beantragung liegen zwischen 60 und 80 Euro. Das ist vergleichbar mit einer normalen Zulassung. Die eigentliche Ersparnis kommt danach: Kfz-Steuer und Versicherung werden nur fuer die Saisonmonate berechnet. Bei einer 7-Monats-Saison (April bis Oktober) zahlen Sie also nur 7/12 der Jahreskosten. Bei einem Motorrad mit 300 Euro Jahresversicherung und 100 Euro Jahressteuer sparen Sie rund 165 Euro pro Jahr. Und das jedes Jahr, ohne etwas dafuer tun zu muessen.

KostenpositionBetrag
Verwaltungsgebuehr (Zulassungsstelle)27 bis 32 Euro
Kennzeichenschilder (Paar)20 bis 35 Euro
Wunschkennzeichen (optional)10,20 Euro + 2,60 Euro Reservierung
Gesamt (einmalig)ca. 60 bis 80 Euro

Beispielrechnung: Motorrad, Saison April bis Oktober

Jahressteuer Motorrad (500 ccm): ca. 58 Euro. Davon 7/12 = 34 Euro. Ersparnis: 24 Euro. Jahresversicherung Haftpflicht + Teilkasko: ca. 280 Euro. Davon anteilig ca. 165 Euro. Ersparnis: ca. 115 Euro. Gesamtersparnis pro Jahr: rund 139 Euro. Dazu entfallen die Kosten fuer das jaehrliche An- und Abmelden (jeweils 25 bis 30 Euro pro Vorgang), die Sie mit einem normalen Kennzeichen jede Saison haetten. Ueber 5 Jahre summiert sich die Ersparnis auf ueber 900 Euro.

Welcher Saisonzeitraum passt zu Ihrem Fahrzeug?

Den Saisonzeitraum legen Sie bei der Anmeldung fest. Er sollte Ihr tatsaechliches Nutzungsverhalten abbilden, mit etwas Puffer. Lieber einen Monat mehr als zu knapp kalkuliert. Denn eine Aenderung ist zwar moeglich, kostet aber erneut die Verwaltungsgebuehr und neue Kennzeichenschilder. Die beliebtesten Zeitraeume orientieren sich am Fahrzeugtyp. Motorradfahrer waehlen haeufig Maerz bis Oktober oder April bis Oktober. Cabrio-Besitzer entscheiden sich meist fuer April bis Oktober. Wohnmobil-Halter nehmen gern Maerz bis Oktober oder sogar Maerz bis November, wenn sie im Herbst noch unterwegs sein wollen.

FahrzeugtypBeliebter ZeitraumMonateSteuer-/Versicherungsersparnis
Motorrad03 bis 10 (Maerz bis Oktober)8ca. 33 %
Motorrad (Sparversion)04 bis 10 (April bis Oktober)7ca. 42 %
Cabrio04 bis 10 (April bis Oktober)7ca. 42 %
Wohnmobil03 bis 10 (Maerz bis Oktober)8ca. 33 %
Wohnmobil (Herbstreisende)03 bis 11 (Maerz bis November)9ca. 25 %
Oldtimer04 bis 10 (April bis Oktober)7ca. 42 %
Zweitwagen (Sommer)05 bis 09 (Mai bis September)5ca. 58 %

Zeitraum nachtraeglich aendern

Eine Aenderung des Saisonzeitraums ist jederzeit bei der Zulassungsstelle moeglich. Sie kostet die Verwaltungsgebuehr (ca. 27 bis 32 Euro) und neue Kennzeichenschilder (ca. 20 bis 35 Euro), weil der Zeitraum auf den Schildern eingepraegt ist. Insgesamt also 50 bis 65 Euro. Wenn Sie merken, dass Sie den Zeitraum regelmaessig aendern wollen, lohnt es sich, von Anfang an grosszuegiger zu planen.

Saisonkennzeichen beantragen: Schritt fuer Schritt

Die Beantragung funktioniert wie eine normale Kfz-Zulassung. Sie geben lediglich zusaetzlich den gewuenschten Saisonzeitraum an. Planen Sie fuer den Behoerdengang etwa 30 bis 45 Minuten ein, zuzueglich Wartezeit.

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Versicherung abschliessen

Schliessen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und geben Sie dabei den gewuenschten Saisonzeitraum an. Sie erhalten eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestaetigung). Die meisten Versicherer bieten das online an und die eVB-Nummer kommt per E-Mail oder SMS innerhalb weniger Minuten.

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Unterlagen zusammenstellen

Sie brauchen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, falls vorhanden), eVB-Nummer, gueltigen HU-Nachweis (TUeV) und ein SEPA-Lastschriftmandat fuer die Kfz-Steuer. Bei Vertretung zusaetzlich eine Vollmacht und den Ausweis des Bevollmaechtigten.

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Zulassungsstelle besuchen

Geben Sie bei der Anmeldung den gewuenschten Saisonzeitraum an (z. B. 04 bis 10 fuer April bis Oktober). Die Bearbeitung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten. Viele Zulassungsstellen vergeben Termine online. Nutzen Sie das, um Wartezeiten zu vermeiden.

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Kennzeichen praegen und montieren

Die Schilder mit dem eingeprägten Saisonzeitraum erhalten Sie beim Schilderpraeger, der in der Regel direkt neben der Zulassungsstelle sitzt. Ein Schilderpaar kostet 20 bis 35 Euro. Montieren Sie die Schilder am Fahrzeug und Sie koennen losfahren (sofern die Saison bereits begonnen hat).

Versicherung und Steuer: So wird abgerechnet

Beim Saisonkennzeichen werden Kfz-Steuer und Versicherung anteilig berechnet. Das ist der Kern der Ersparnis. Aber es gibt Feinheiten, die Sie kennen sollten. Die Kfz-Steuer wird exakt anteilig berechnet: Bei 7 Monaten Saison zahlen Sie 7/12 des Jahresbetrags. Das funktioniert automatisch ueber den Zoll, der die Steuer per Lastschrift einzieht. Bei der Versicherung ist die Berechnung aehnlich, aber nicht bei jedem Versicherer identisch. Manche rechnen tagesgenau ab, andere monatsgenau. Der Unterschied ist in der Praxis gering. Wichtiger ist, was in der Ruhezeit passiert: Die Haftpflichtversicherung ruht komplett. Es besteht kein Haftpflichtschutz, weil das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen darf. Die Kaskoversicherung hingegen laeuft bei den meisten Versicherern in der Ruhezeit beitragsfrei weiter. Das bedeutet: Wird Ihr Fahrzeug waehrend der Winterpause gestohlen, von Hagel beschaedigt, durch Feuer zerstoert oder von einem Marder angeknabbert, zahlt die Kaskoversicherung trotzdem. Voraussetzung: Das Fahrzeug steht vorschriftsmaessig auf Privatgrund.

  • Kfz-Steuer: Wird exakt anteilig fuer die Saisonmonate berechnet. Bei 7 Monaten zahlen Sie 7/12, bei 8 Monaten 8/12 des Jahresbetrags
  • Haftpflichtversicherung: Beitrag anteilig fuer die Saison. In der Ruhezeit kein Haftpflichtschutz, da das Fahrzeug nicht bewegt werden darf
  • Kaskoversicherung in der Ruhezeit: Bei den meisten Versicherern beitragsfrei weiter aktiv. Schutz gegen Diebstahl, Sturm, Hagel, Brand und Marderbiss bleibt bestehen
  • Schadenfreiheitsrabatt: Jede unfallfreie Saison von mindestens 6 Monaten zaehlt als volles Versicherungsjahr. Bei kuerzeren Saisonzeitraeumen klaeren Sie das am besten vorab mit Ihrem Versicherer
  • Beitragsfreie Ruheversicherung: Prufen Sie beim Abschluss, ob Ihr Versicherer die Kaskoruheversicherung automatisch einschliesst. Bei manchen Anbietern muessen Sie das gesondert vereinbaren

Ruhezeit: Was ist erlaubt und was verboten?

Ausserhalb des eingetragenen Saisonzeitraums ist Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Rechtlich gesehen existiert es fuer den Strassenverkehr nicht. Das hat Konsequenzen, die ueber ein simples Fahrverbot hinausgehen. Viele Halter unterschaetzen besonders die Parkregel: Auch das Abstellen auf oeffentlichen Strassen, Parkplaetzen oder Gehwegen ist verboten. Das Fahrzeug muss auf Privatgrund stehen, und zwar auf einem umfriedeten Grundstueck (Garage, Hof mit Zaun oder Hecke, Tiefgarage). Ein offener Vorgarten ohne Einfriedung reicht nach herrschender Rechtsprechung nicht aus.

  • Fahren verboten: Jede Fahrt ausserhalb der Saison gilt als Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs. Bussgeld: 50 Euro. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg
  • Kein Versicherungsschutz: Wer trotzdem faehrt, faehrt ohne Haftpflichtversicherung. Das ist ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Paragraf 6 PflVG) und eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Parken auf oeffentlichen Flaechen verboten: Bussgeld: 40 Euro. Das Fahrzeug wird im Zweifelsfall abgeschleppt, die Kosten traegt der Halter
  • Privatgrund ist Pflicht: Das Fahrzeug muss in einer Garage, einem Carport oder auf einem eingezaeunten Privatgrundstueck stehen. Klären Sie den Stellplatz, bevor Sie ein Saisonkennzeichen beantragen
  • Unfall in der Ruhezeit: Verursachen Sie ausserhalb der Saison einen Unfall, reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenueber dem Geschaedigten. Sie nimmt aber vollen Regress bei Ihnen. Das bedeutet: Sie zahlen den gesamten Schaden aus eigener Tasche zurueck

Vorsicht bei kurzen Erledigungsfahrten

Auch eine kurze Fahrt zur Tankstelle, zur Werkstatt oder zum TUeV ist ausserhalb der Saison nicht erlaubt. Es gibt keine Ausnahme fuer 'nur mal eben schnell'. Planen Sie TUeV-Termine und Werkstattbesuche so, dass sie in den Saisonzeitraum fallen.

Fuer wen lohnt sich das Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen rechnet sich fuer jedes Fahrzeug, das Sie nicht das ganze Jahr ueber nutzen und fuer das Sie einen privaten Stellplatz haben. Die Ersparnis ergibt sich aus drei Quellen: anteilige Steuer, anteilige Versicherung und der Wegfall der jaehrlichen An- und Abmeldekosten. Besonders attraktiv ist es fuer Fahrzeuge mit hohen Versicherungsbeitraegen, weil dort die anteilige Einsparung absolut am groessten ist.

  • Motorradfahrer: Der Klassiker. Bei einer Saison von Maerz bis Oktober (8 Monate) sparen Sie ein Drittel der jaehrlichen Steuer und Versicherung. Bei April bis Oktober (7 Monate) sind es gut 40 Prozent. Da Motorraeder im Winter ohnehin nicht gefahren werden, gibt es kaum einen Grund, auf das Saisonkennzeichen zu verzichten
  • Cabrio-Besitzer: Die meisten Cabrios stehen von November bis Maerz in der Garage. Mit einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober sparen Sie rund 42 Prozent der laufenden Kosten
  • Wohnmobil-Halter: Wohnmobile haben oft hohe Versicherungsprämien und Steuern (besonders bei ueber 3,5 Tonnen). Eine Saison von Maerz bis Oktober spart ein Drittel der Jahreskosten. Bei einem Wohnmobil mit 600 Euro Jahresversicherung und 300 Euro Steuer sind das rund 300 Euro pro Jahr
  • Oldtimer-Liebhaber: Perfekt fuer Fahrzeuge, die nur bei gutem Wetter bewegt werden. Alternative: das H-Kennzeichen mit pauschalem Steuersatz. Welches sich mehr lohnt, haengt vom Fahrzeug ab (siehe unseren H-Kennzeichen-Ratgeber)
  • Zweitwagenbesitzer: Der Zweitwagen, der nur im Sommer genutzt wird, ist ein idealer Kandidat. Besonders bei kurzen Saisonzeitraeumen (z. B. Mai bis September, 5 Monate) wird die Ersparnis prozentual sehr gross

Saisonkennzeichen und Hauptuntersuchung (HU/TUeV)

Die HU-Pflicht gilt auch fuer Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Der HU-Termin richtet sich nach der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Faellt der Termin in die Ruhezeit, muessen Sie die HU im ersten Monat der neuen Saison nachholen. Ein Beispiel: Ihr HU-Termin ist im Januar, Ihre Saison beginnt im April. Dann muessen Sie die HU im April nachholen, also im ersten Saisonmonat. In diesem Fall wird die naechste HU vom Monat der tatsaechlichen Pruefung an berechnet, nicht vom urspruenglichen Termin. Sie verlieren also die Monate zwischen dem faelligen Termin und der Saison. Das kann bei langen Ruhezeiten aergerlich sein. Planen Sie den HU-Termin deshalb moeglichst so, dass er in die Saison faellt. Am besten 1 bis 2 Monate vor Saisonende, dann haben Sie genug Puffer fuer eventuelle Nachpruefungen.

Saisonkennzeichen mit Wunschkennzeichen kombinieren

Sie koennen ein Saisonkennzeichen problemlos mit einem Wunschkennzeichen kombinieren. Das Verfahren ist identisch: Sie reservieren Ihr Wunschkennzeichen online bei der Zulassungsstelle (Kosten: 10,20 Euro Zuteilung plus 2,60 Euro Reservierung) und geben bei der Zulassung den gewuenschten Saisonzeitraum an. Auf den Schildern erscheint dann Ihr Wunschkennzeichen mit dem Saisonzeitraum rechts daneben. Beachten Sie, dass die maximale Zeichenanzahl beim Saisonkennzeichen etwas geringer ist als beim normalen Kennzeichen, weil der Saisonzeitraum auf dem Schild Platz braucht. In der Praxis betrifft das nur sehr lange Kombinationen.

Saisonkennzeichen abmelden oder auf Ganzjahr umstellen

Sie koennen ein Saisonkennzeichen jederzeit abmelden oder auf ein Ganzjahreskennzeichen umstellen. Beide Vorgaenge erledigen Sie bei der Zulassungsstelle. Bei der Abmeldung geben Sie die Schilder und den Fahrzeugschein ab. Die Kfz-Steuer wird anteilig zurueckerstattet, wenn die Saison noch laeuft. Bei einer Umstellung auf Ganzjahr erhalten Sie neue Kennzeichenschilder ohne den Saisonaufdruck. Kosten fuer die Umstellung: Verwaltungsgebuehr (ca. 27 bis 32 Euro) plus neue Schilder (ca. 20 bis 35 Euro). Die Kfz-Steuer und Versicherung laufen ab dem Umstellungstermin ganzjaehrig. Umgekehrt koennen Sie auch ein bestehendes Ganzjahreskennzeichen auf ein Saisonkennzeichen umstellen, wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr brauchen. Auch hier fallen die Verwaltungsgebuehr und neue Schilder an.

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