Sofortmaßnahmen nach dem Diebstahl: Die ersten 48 Stunden
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Auto gestohlen wurde, zählt jede Stunde. Verzögerungen können Ihre Versicherungsansprüche gefährden. Folgen Sie dieser Reihenfolge.
Polizei anrufen und Diebstahl melden (110)
Rufen Sie sofort die Polizei an. Erstatten Sie eine Strafanzeige wegen Diebstahls (§ 242 StGB). Halten Sie bereit: amtliches Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, besondere Merkmale (Aufkleber, Dellen, Sonderausstattung), den ungefähren Abstellort und den Zeitraum, in dem das Fahrzeug verschwunden sein muss. Sie erhalten eine Vorgangsnummer und eine schriftliche Anzeigenbestätigung.
Kfz-Versicherung innerhalb von 48 Stunden informieren
Melden Sie den Diebstahl unverzüglich und schriftlich Ihrer Kfz-Versicherung. Die meisten Versicherer verlangen die Meldung innerhalb von 48 Stunden (Obliegenheitspflicht). Legen Sie die Kopie der Polizeianzeige bei. Versäumen Sie die Frist, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Alle Fahrzeugschlüssel und Papiere sichern
Die Versicherung wird nach allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln fragen. Legen Sie den Zweitschlüssel, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und alle weiteren Dokumente bereit. Die Versicherung benötigt diese Unterlagen für die Schadensregulierung.
Fragebogen der Versicherung ausfüllen
Die Versicherung schickt Ihnen einen Fragebogen zum Diebstahlhergang. Füllen Sie ihn wahrheitsgemäß und vollständig aus. Typische Fragen: Wo stand das Fahrzeug? Wer hatte Zugang zu den Schlüsseln? War das Auto abgeschlossen? Gibt es Zeugen?
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden
Sobald klar ist, dass das Fahrzeug nicht kurzfristig wiedergefunden wird, sollten Sie es abmelden. Die Abmeldung beendet Ihre Kfz-Steuerpflicht und die Versicherungspflicht ab dem Abmeldedatum. Empfehlung: Spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl abmelden, damit Sie nicht unnötig weiter Steuer und Versicherungsprämie zahlen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (falls vorhanden) Wenn der Fahrzeugschein im gestohlenen Auto lag (was häufig vorkommt), teilen Sie das der Zulassungsstelle mit. Der fehlende Fahrzeugschein verhindert die Abmeldung nicht.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Der Brief sollte zu Hause aufbewahrt worden sein (so schreibt es die FZV vor). Legen Sie ihn bei der Behörde vor.
- Polizeiliche Anzeigenbestätigung Die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige. Ohne diese kann die Zulassungsstelle die Abmeldung wegen Diebstahls nicht verarbeiten. Die Kennzeichen werden als gestohlen im System vermerkt.
- Personalausweis des eingetragenen Halters Gültiges Ausweisdokument. Bei Vertretung: Vollmacht, Kopie des Halter-Ausweises und eigener Ausweis.
Fehlende Kennzeichen und Fahrzeugschein sind kein Problem
Bei einem Diebstahl fehlen selbstverständlich die Kennzeichen und oft auch der Fahrzeugschein. Die Zulassungsstelle akzeptiert die polizeiliche Diebstahlsanzeige als Ersatz. Die Kennzeichen werden bundesweit als gestohlen ausgeschrieben und im Register gesperrt.
Was zahlt die Kfz-Versicherung bei Diebstahl?
Die Höhe der Versicherungsleistung hängt entscheidend von Ihrem Versicherungsschutz ab. Die drei Szenarien im Detail.
- Teilkasko: zahlt den Wiederbeschaffungswert Die Teilkaskoversicherung deckt Diebstahl und Raub. Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (aktueller Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs) abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich am Marktwert, nicht am ursprünglichen Kaufpreis.
- Vollkasko: beinhaltet alle Teilkasko-Leistungen Die Vollkaskoversicherung enthält automatisch den Teilkasko-Schutz. Bei Diebstahl zahlt sie identisch zur Teilkasko den Wiederbeschaffungswert.
- Nur Haftpflicht: keine Erstattung Wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie bei Diebstahl keine Entschädigung. Die Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen.
- GAP-Versicherung bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast, kann eine GAP-Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld/Restwert abdecken. Ohne GAP-Versicherung bleiben Sie auf der Differenz sitzen.
Wartefrist: 4 bis 6 Wochen
Die Versicherung reguliert den Diebstahl in der Regel erst nach einer Wartefrist von 4 bis 6 Wochen. In dieser Zeit besteht die Chance, dass die Polizei das Fahrzeug wiederfindet. Wird das Auto innerhalb von 4 Wochen nach der Schadenmeldung aufgefunden, müssen Sie es zurücknehmen und erhalten keine Entschädigung.
SF-Klasse und Beitragsauswirkung nach dem Diebstahl
Eine häufige Sorge nach einem Diebstahl: Steigt mein Versicherungsbeitrag? Die Antwort hängt von der Versicherungsart ab.
- Teilkasko: keine Rückstufung Ein Diebstahl führt in der Teilkaskoversicherung zu keiner Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Ihre Beiträge steigen nicht wegen des Diebstahls. Das gilt für alle Versicherer einheitlich.
- Vollkasko: je nach Versicherer unterschiedlich In der Vollkasko kann es je nach Versicherer und Tarif zu einer leichten Rückstufung kommen, wenn der Diebstahl über die Vollkaskokomponente reguliert wird. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherer.
- Haftpflicht: kein Einfluss Die Haftpflichtversicherung ist vom Diebstahl nicht betroffen. Die SF-Klasse in der Haftpflicht bleibt unverändert.
Was passiert, wenn das Auto wiedergefunden wird?
Gestohlene Fahrzeuge werden in einem Teil der Fälle nach Tagen oder Wochen wiedergefunden. Die rechtliche Lage hängt davon ab, ob die Versicherung bereits gezahlt hat.
- Fahrzeug gefunden, Versicherung hat noch nicht gezahlt Sie erhalten Ihr Fahrzeug zurück. Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind (aufgebrochenes Schloss, fehlende Teile, Beschädigungen), übernimmt die Kaskoversicherung. War das Auto bereits abgemeldet, müssen Sie es für die Weiternutzung neu zulassen.
- Fahrzeug gefunden, Versicherung hat bereits reguliert Sobald die Versicherung den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt hat, geht das Eigentum am Fahrzeug auf die Versicherung über. Sie können das Fahrzeug nicht automatisch zurücknehmen. Die Versicherung bietet Ihnen in der Regel an, das Auto zu einem reduzierten Preis zurückzukaufen.
- Fahrzeug gefunden, innerhalb der 4-Wochen-Frist Wird das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nach der Schadenmeldung aufgefunden, sind Sie verpflichtet, es zurückzunehmen. Die Versicherung zahlt in diesem Fall keinen Wiederbeschaffungswert, übernimmt aber die entstandenen Schäden.
Steuer und Versicherung nach der Abmeldung
Die Abmeldung des gestohlenen Fahrzeugs hat sofortige finanzielle Auswirkungen.
- Kfz-Steuer endet am Abmeldedatum Die Steuerpflicht endet mit dem Datum der Außerbetriebsetzung. Zu viel gezahlte Steuer wird vom Hauptzollamt automatisch innerhalb von 2 bis 4 Wochen auf Ihr Konto erstattet.
- Haftpflichtversicherung endet mit der Abmeldung Die Haftpflichtprämie wird anteilig erstattet. Die Kaskoversicherung läuft bis zur endgültigen Regulierung des Schadens weiter, denn sie muss leistungsbereit bleiben.
- Kennzeichen sind gesperrt Die gestohlenen Kennzeichen sind bundesweit als gestohlen registriert. Eine Reservierung für ein neues Fahrzeug ist mit diesen Kennzeichen nicht möglich.
Diebstahlschutz: So senken Sie das Risiko
Jedes Jahr werden in Deutschland über 20.000 Fahrzeuge gestohlen. Mit diesen Maßnahmen reduzieren Sie Ihr Risiko erheblich.
- Lenkradsperre oder Gangschaltungssperre Mechanische Sperren sind nach wie vor ein wirksamer Schutz, weil sie Zeit kosten und Diebe abschrecken. Kosten: 50 bis 200 Euro.
- GPS-Tracker installieren Ein versteckt eingebauter GPS-Tracker erhöht die Chance, ein gestohlenes Fahrzeug wiederzufinden, erheblich. Manche Versicherer gewähren dafür einen Prämienrabatt. Kosten: 50 bis 300 Euro plus ggf. monatliche Abo-Gebühr.
- Fahrzeugbrief nie im Auto aufbewahren Bewahren Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II immer zu Hause auf. Der Brief im Handschuhfach erleichtert Dieben den Weiterverkauf des Fahrzeugs erheblich.
- Keyless-Go-Schutz Fahrzeuge mit Keyless-Go-Systemen sind besonders diebstahlgefährdet. Signal-Blocker-Hüllen für den Schlüssel (Faraday-Beutel) verhindern das Abfangen des Funksignals. Kosten: 10 bis 30 Euro.
Haufige Fragen
Verwandte Ratgeber
Auto stilllegen: Außerbetriebsetzung, Kosten, Fristen und Wiederzulassung
Auto stilllegen statt abmelden: Kosten ab 5,60 Euro, 7 Jahre Frist für Wiederzulassung, Versicherung ruhend stellen. Ablauf, Unterlagen und Online-Option.
WeiterlesenAuto abmelden ohne Fahrzeugbrief: Ablauf, Kosten und Alternativen
Fahrzeugbrief verloren? Auto abmelden ist trotzdem möglich. Eidesstattliche Versicherung, Kosten (36 bis 116 Euro), Ablauf bei Verlust und Diebstahl erklärt.
WeiterlesenAuto verkaufen und abmelden: So sichern Sie sich richtig ab
Auto verkaufen und abmelden: Wer muss abmelden? Was ist eine Veräußerungsanzeige? Was tun, wenn der Käufer nicht ummeldet? Alle Pflichten und Tipps.
WeiterlesenNeues Auto nach dem Diebstahl? In 5 Minuten anmelden.
Sie haben ein Ersatzfahrzeug und möchten es schnell anmelden? Mit Zulio erledigen Sie die Anmeldung in 5 Minuten online. Keine eID-PIN nötig. Festpreis: 98,75 €.
Jetzt Fahrzeug anmeldenKeine Grundgebuhr · Kein Abo · Kein Risiko