Ratgeber

Auto stilllegen: Außerbetriebsetzung, Kosten, Fristen und Wiederzulassung

Saisonfahrzeug, längere Reise oder Reparatur: Manchmal brauchen Sie Ihr Auto eine Weile nicht. Die vorübergehende Außerbetriebsetzung spart Kfz-Steuer und Versicherung, ohne dass die Zulassung endgültig erlischt. Hier finden Sie alles zu Ablauf, Kosten, Fristen und der 7-Jahres-Regel.

Stilllegen vs. Abmelden: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Stilllegen und Abmelden werden im Alltag ständig verwechselt. Seit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2007 gibt es formal nur noch die Außerbetriebsetzung. Der alte Begriff Stilllegung hat sich im Sprachgebrauch gehalten, meint aber dasselbe. Der entscheidende Punkt: Jede Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist heute automatisch eine vorübergehende Außerbetriebsetzung. Das Fahrzeug bleibt 7 Jahre lang im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert und kann jederzeit wieder zugelassen werden. Eine endgültige Löschung aus dem Register erfolgt nur in zwei Fällen: bei Verschrottung mit Verwertungsnachweis oder nach Ablauf der 7-Jahres-Frist.

MerkmalVorübergehende AußerbetriebsetzungEndgültige Außerbetriebsetzung
Wiederzulassung möglich?Ja, innerhalb von 7 JahrenNein
Verwertungsnachweis nötig?NeinJa (Verschrottung)
Kfz-SteuerWird ausgesetzt, Erstattung anteiligEndet endgültig
VersicherungKann ruhend gestellt werdenWird beendet
HU bei WiederzulassungNur wenn HU abgelaufenNicht möglich
Kosten (Behörde)5,60 bis 16 Euro5,60 bis 16 Euro + Verwertungsnachweis

Praxis-Klarstellung

Wenn Sie bei der Zulassungsstelle sagen, Sie wollen Ihr Auto abmelden, passiert automatisch eine vorübergehende Außerbetriebsetzung. Sie müssen keinen Sonderantrag stellen. Die endgültige Löschung erfolgt nur bei Vorlage eines Verwertungsnachweises oder nach 7 Jahren ohne Wiederzulassung.

Wann lohnt sich eine Stilllegung?

Die vorübergehende Außerbetriebsetzung spart Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge vom ersten Tag an. Die Behördengebühr von maximal 16 Euro amortisiert sich oft schon nach zwei bis drei Wochen.

  • Saisonfahrzeuge (Cabrio, Motorrad, Wohnmobil) Fahrzeuge, die im Winter nicht bewegt werden, kosten stillgelegt nichts. Bei einem Motorrad mit 200 Euro Jahresversicherung sparen Sie durch 5 Monate Stilllegung rund 83 Euro an Prämie plus die anteilige Kfz-Steuer. Alternative: ein Saisonkennzeichen, das die jährliche Ab- und Anmeldung überflüssig macht.
  • Längere Abwesenheit (Ausland, Studium, Reise) Bei einem Auslandsaufenthalt von drei Monaten oder mehr rechnet sich die Stilllegung. Das Auto steht sicher auf Privatgrund, und Sie zahlen weder Steuer noch Versicherung.
  • Reparatur oder Restauration Wenn die Reparatur oder ein Oldtimer-Projekt mehrere Monate dauert, spart die Stilllegung laufende Kosten. Bei Wiederzulassung muss die HU gültig sein.
  • Finanzielle Engpässe Wer vorübergehend die Versicherung oder Steuer nicht bezahlen kann, verhindert mit einer rechtzeitigen Stilllegung die Zwangsstilllegung durch die Behörde. Eine freiwillige Außerbetriebsetzung kostet maximal 16 Euro, eine Zwangsstilllegung 50 bis 300 Euro.
  • Zweitwagen mit seltener Nutzung Ein Zweitwagen, der nur wenige Wochen im Jahr bewegt wird, verursacht stillgelegt keine laufenden Kosten. Für die Fahrt zur HU oder Zulassungsstelle können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Stilllegung?

Die Unterlagen sind identisch mit einer regulären Abmeldung. Zusätzliche Dokumente sind nicht erforderlich.

  • Personalausweis oder Reisepass Muss gültig sein. Bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung mitbringen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Pflichtdokument. Der Sachbearbeiter trägt die Außerbetriebsetzung darin ein und vermerkt das Datum.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Einzelne Behörden verlangen den Brief, auch wenn es keine bundesweite Pflicht gibt.
  • Beide Kennzeichenschilder Die Schilder werden entstempelt (Plaketten entfernt). Sie können die Schilder für eine spätere Wiederzulassung aufbewahren und das Kennzeichen reservieren lassen.

Kennzeichen für die Wiederzulassung reservieren

Bitten Sie den Sachbearbeiter, Ihr Kennzeichen zu reservieren. Die Reservierung kostet 2,60 Euro und gilt bis zu 12 Monate. In dieser Zeit kann niemand anders die Kombination erhalten. Bei der Wiederzulassung bekommen Sie Ihr vertrautes Kennzeichen zurück.

Schritt für Schritt: Auto stilllegen

Der Ablauf ist unkompliziert. Am Schalter dauert der Vorgang selten länger als 10 Minuten (plus Wartezeit).

1

Termin buchen oder online abmelden

Buchen Sie einen Termin bei Ihrer Zulassungsstelle. Alternativ erledigen Sie die Außerbetriebsetzung online über das i-Kfz-Portal (mit eID-PIN und Sicherheitscodes auf den Kennzeichen) oder über Zulio (ohne eID-PIN).

2

Unterlagen und Kennzeichen einpacken

Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und beide Kennzeichenschilder. Falls Sie das Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, brauchen Sie die Schilder natürlich noch am Auto. Montieren Sie sie erst am Schalter ab.

3

Kennzeichen entstempeln lassen

Der Sachbearbeiter entfernt die Zulassungs-Plaketten von den Schildern. Die Schilder selbst können Sie mitnehmen und zu Hause aufbewahren. Sie sind ohne Plaketten wertlos für den Straßenverkehr, aber nützlich für die Wiederzulassung.

4

Bestätigung der Außerbetriebsetzung sichern

Sie erhalten eine Bestätigung mit dem Datum der Außerbetriebsetzung. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf. Sie brauchen es für die Wiederzulassung und als Nachweis gegenüber Versicherung und Hauptzollamt.

5

Versicherung aktiv informieren

Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung zwar automatisch. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer trotzdem direkt, um die Ruhendstellung zu vereinbaren und Ihre Schadenfreiheitsklasse zu sichern. So vermeiden Sie Missverständnisse.

Was kostet die Stilllegung?

Die Kosten sind minimal und amortisieren sich durch die eingesparten Steuer- und Versicherungsbeiträge innerhalb weniger Wochen.

PostenKosten
Grundgebühr Außerbetriebsetzung (Behörde)5,60 bis 7,90 Euro
Verwaltungszuschlag (je nach Kommune)3 bis 8 Euro
Gesamtkosten vor Ortca. 12 bis 16 Euro
Online über i-Kfz (mit eID-PIN)ab 2,10 Euro
Online über Zulio (ohne eID-PIN)9,87 €
Kennzeichen-Reservierung (optional)2,60 Euro

Schnell und bequem stilllegen

Über Zulio erledigen Sie die Außerbetriebsetzung in 5 Minuten. Ohne Kartenlesegerät, ohne eID-PIN, ohne Behördentermin. Festpreis: 9,87 €.

Jetzt ausprobieren

Was passiert mit Versicherung, Steuer und SF-Klasse?

Die Stilllegung hat ab dem Stichtag sofortige finanzielle Auswirkungen. Keine laufenden Kosten mehr, solange das Fahrzeug außer Betrieb ist.

  • Kfz-Steuer: sofortige Aussetzung Das Hauptzollamt wird automatisch informiert und setzt die Steuer ab dem Außerbetriebsetzungsdatum aus. Zu viel gezahlte Beträge werden innerhalb von 2 bis 4 Wochen auf Ihr hinterlegtes Konto erstattet.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: ruhend gestellt Die Haftpflicht wird bei den meisten Versicherern automatisch ruhend gestellt. Die Schadenfreiheitsklasse (SFK) bleibt erhalten, solange die Ruhezeit nicht mehrere Jahre überschreitet. Informieren Sie Ihren Versicherer aktiv.
  • Kaskoversicherung: endet automatisch Teil- und Vollkasko enden mit der Außerbetriebsetzung. Für ein Fahrzeug in einer Garage kann eine separate Ruheversicherung sinnvoll sein, die Schutz gegen Brand, Diebstahl, Sturm und Überschwemmung bietet. Kosten: 20 bis 60 Euro pro Jahr.
  • Schadenfreiheitsklasse: wird eingefroren Die SFK wird bei Ruhendstellung eingefroren und läuft bei Wiederzulassung nahtlos weiter. Vorsicht: Bei manchen Versicherern verfällt der SFK-Rabatt nach 12 bis 18 Monaten Ruhezeit. Klären Sie die Frist vorab mit Ihrem Versicherer.

Die 7-Jahres-Frist: Was passiert, wenn sie abläuft?

Nach der Außerbetriebsetzung haben Sie 7 Jahre Zeit, das Fahrzeug wieder anzumelden. Innerhalb dieser Frist bleibt das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Die Wiederzulassung ist jederzeit möglich, vorausgesetzt das Fahrzeug hat eine gültige HU (oder besteht eine neue). Nach Ablauf der 7-Jahres-Frist wird das Fahrzeug automatisch und unwiderruflich aus dem Register gelöscht. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verliert ihre Gültigkeit. Eine Wiederzulassung ist dann nur noch mit erheblichem Aufwand möglich: Sie müssen eine neue Betriebserlaubnis beantragen und das Fahrzeug komplett neu begutachten lassen (Vollabnahme nach § 21 StVZO). Die Kosten dafür liegen bei mehreren Hundert Euro, zuzüglich einer neuen HU.

Frist überwachen

Setzen Sie sich eine Erinnerung, wenn Ihr Fahrzeug länger als 5 Jahre stillgelegt ist. Nach 7 Jahren wird die Wiederzulassung erheblich teurer und aufwändiger. Im Zweifel: Fahrzeug kurz anmelden und sofort wieder abmelden. Das setzt die 7-Jahres-Frist zurück und kostet unter 30 Euro.

Wo darf ein stillgelegtes Auto stehen?

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Das Parken auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen oder Seitenstreifen ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 StVO.

  • Erlaubt: Privatgrund Eigene Garage, eigener Stellplatz, gemieteter Stellplatz auf Privatgrund, privater Innenhof. Das Fahrzeug muss nicht überdacht sein, aber auf Privatgrund stehen.
  • Nicht erlaubt: öffentlicher Straßenraum Öffentliche Straßen, Parkplätze, Parkbuchten, Seitenstreifen. Bußgeld: bis zu 500 Euro. Das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.
  • Grauzone: Supermarkt-Parkplätze Kundenparkplätze von Supermärkten oder Einkaufszentren sind kein Abstellplatz für stillgelegte Fahrzeuge. Der Eigentümer des Grundstücks kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abschleppen lassen.

Haufige Fragen

Auto stilllegen in 5 Minuten

Sparen Sie sich den Behördengang. Über Zulio legen Sie Ihr Fahrzeug online still. Festpreis: 9,87 €. Ohne Kartenlesegerät, ohne eID-PIN.

Jetzt Auto stilllegen

Keine Grundgebuhr · Kein Abo · Kein Risiko