FAQ

Kann ich ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis behalten?

Ja, seit dem 1. Januar 2015 duerfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Landkreis behalten. Das gilt bundesweit. Sie fahren beispielsweise mit einem Muenchner Kennzeichen in Hamburg, ohne es ändern zu müssen. Die Ummeldung beim neuen Bezirk ist trotzdem Pflicht.

Diese Regelung gilt sowohl bei Umzuegen als auch bei Halterwechseln, wenn der neue Halter im selben Bezirk wohnt wie der alte. Das Kennzeichen wird im System des neuen Bezirks einfach uebernommen. Neue Schilder sind nur noetig, wenn Sie das Kennzeichen wechseln moechten.

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