Schenkungsvertrag: Warum er unverzichtbar ist
Rechtlich ist eine Schenkung auch mündlich wirksam, sobald das Fahrzeug tatsächlich übergeben wird. Das ergibt sich aus § 518 Abs. 2 BGB (sogenannte Handschenkung). Ein schriftlicher Vertrag ist also keine gesetzliche Pflicht, aber eine dringende Empfehlung. Ohne schriftlichen Nachweis können später Streitigkeiten über das Eigentum entstehen, besonders bei Trennungen, Erbfällen oder Familienstreitigkeiten. Außerdem ist der Schenkungsvertrag bei der Zulassungsstelle ein eindeutiger Nachweis des Eigentumswechsels. Ein Notar ist für den Schenkungsvertrag bei einem Auto nicht erforderlich. Ein einfacher Vertrag auf Papier mit den Unterschriften beider Parteien genügt.
- Daten beider Parteien Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schenkers und des Beschenkten.
- Fahrzeugdaten Hersteller, Modell, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), amtliches Kennzeichen, Erstzulassungsdatum und aktueller Kilometerstand.
- Erklärung der Unentgeltlichkeit Ein klarer Satz, dass das Fahrzeug ohne Gegenleistung übertragen wird. Das grenzt die Schenkung rechtssicher vom Verkauf ab.
- Zustandsbeschreibung Eine kurze Beschreibung des aktuellen Zustands, bekannter Mängel und der TÜV-Laufzeit. Bei Schenkungen sind Gewährleistungsansprüche des Beschenkten stark eingeschränkt (§ 524 BGB: Haftung nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln).
- Datum und Unterschriften Beide Parteien unterschreiben den Vertrag handschriftlich. Erstellen Sie zwei Ausfertigungen, je eine für Schenker und Beschenkten.
Kostenlose Vorlagen nutzen
Im Internet finden Sie zahlreiche kostenlose Vorlagen für Kfz-Schenkungsverträge. Achten Sie darauf, dass die Vorlage alle oben genannten Punkte abdeckt. ADAC und Verbraucherzentralen bieten geprüfte Muster an.
Geschenktes Auto ummelden: Schritt für Schritt
Die Ummeldung eines geschenkten Autos funktioniert wie ein normaler Halterwechsel. Die Zulassungsstelle unterscheidet nicht zwischen Schenkung und Kauf. Sie müssen das Fahrzeug unverzüglich auf Ihren Namen ummelden.
Eigene Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer anfordern
Schließen Sie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ab und fordern Sie die eVB-Nummer an. Alternativ können Sie den bestehenden Vertrag des Schenkers übernehmen, wenn der Versicherer zustimmt und die Konditionen stimmen.
Unterlagen zusammenstellen
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ihre eVB-Nummer, Ihren Personalausweis, den Schenkungsvertrag (als Nachweis des Eigentumswechsels), ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und den gültigen HU-Nachweis.
Ummeldung durchführen (Behörde oder online)
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder melden Sie das Fahrzeug online über Zulio um. Der Vorgang ist identisch mit einem regulären Halterwechsel.
Kennzeichen klären
Wohnen Sie im selben Zulassungsbezirk wie der Schenker, können Sie das bestehende Kennzeichen übernehmen (seit 2019 auch bei Halterwechsel). Bei unterschiedlichen Bezirken benötigen Sie neue Kennzeichenschilder.
Versicherung und Schadenfreiheitsklasse: Die Optionen
Bei einer Schenkung innerhalb der Familie ergeben sich besondere Möglichkeiten bei der Versicherung. Die richtige Strategie kann mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
- Option A: Eigene Versicherung mit eigener SF-Klasse Der einfachste Weg. Sie schließen eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung ab und werden mit Ihrer eigenen Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Fahranfänger starten bei SF 0 oder SF 1/2.
- Option B: SF-Klasse vom Schenker übertragen lassen Eltern, Großeltern oder Ehepartner können ihre SF-Klasse an den Beschenkten übertragen. Der Schenker gibt seine SF-Klasse ab und startet beim nächsten Fahrzeug mit SF 0 oder SF 1/2. Die Übertragung ist in der Regel unwiderruflich. Die übertragene SF-Klasse wird auf Ihre tatsächliche Fahrpraxis begrenzt: Haben Sie erst 3 Jahre den Führerschein, können maximal SF 3 übertragen werden.
- Option C: Bestehenden Vertrag komplett übernehmen In manchen Fällen kann der Versicherungsvertrag des Schenkers mit allen Konditionen übernommen werden. Das funktioniert am besten zwischen Ehepartnern oder zwischen Eltern und Kindern. Der Versicherer muss der Übernahme zustimmen.
- Option D: Zweitwagenregelung Wenn Sie noch kein eigenes Fahrzeug versichert haben, können Ihre Eltern das geschenkte Auto als Zweitwagen anmelden und Sie als Fahrer eintragen. Die SF-Klasse startet dann bei SF 1/2 statt bei SF 0. Ersparnis im ersten Jahr: 200 bis 400 Euro.
Schenkungssteuer: Fällt sie beim Auto an?
Bei jeder Schenkung kann grundsätzlich Schenkungssteuer anfallen. In der Praxis ist der Fahrzeugwert bei Schenkungen innerhalb der Familie fast immer durch die persönlichen Freibeträge abgedeckt. Die Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren und umfassen alle Schenkungen zwischen denselben Personen in diesem Zeitraum.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag (alle 10 Jahre) |
|---|---|
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro |
| Enkelkinder | 200.000 Euro |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung) | 20.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 Euro |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 Euro |
In der Regel komplett steuerfrei
Selbst hochwertige Gebrauchtwagen überschreiten den Freibetrag von 20.000 Euro nur selten. Bei Schenkungen von Eltern an Kinder (400.000 Euro Freibetrag) oder zwischen Ehepartnern (500.000 Euro) fällt praktisch nie Schenkungssteuer an. Nur bei Luxusfahrzeugen und Schenkungen an entfernte Verwandte oder Fremde kann der Freibetrag knapp werden.
Sonderfälle: Abgemeldetes Auto, Finanzierung und Leasing
Nicht jede Autoschenkung ist ein unkomplizierter Fall. Einige Konstellationen erfordern besondere Aufmerksamkeit.
- Abgemeldetes Fahrzeug geschenkt bekommen Wenn das geschenkte Auto bereits abgemeldet ist, führen Sie eine Neuzulassung statt einer Ummeldung durch. Sie brauchen eine gültige HU und dürfen das Fahrzeug ohne Zulassung nicht im Straßenverkehr bewegen. Für die Überführung zur HU-Stelle können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
- Finanziertes Fahrzeug verschenken Ein Fahrzeug mit laufender Finanzierung kann nur verschenkt werden, wenn die Bank als Sicherungseigentümer zustimmt. Liegt die ZB II bei der Bank als Sicherheit, muss die Restschuld getilgt werden, bevor eine Umschreibung möglich ist.
- Leasing-Fahrzeug Ein geleastes Fahrzeug gehört dem Leasinggeber und kann nicht verschenkt werden. Erst nach Ablauf des Leasingvertrags und dem Kauf des Restwertes ist eine Schenkung möglich.
- Widerruf der Schenkung Der Schenker kann die Schenkung unter bestimmten Umständen widerrufen, etwa bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB). In der Praxis kommt das selten vor. Ein Widerruf muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Widerrufsgrundes erklärt werden.
Kosten der Ummeldung eines geschenkten Autos
Die Kosten entsprechen einem normalen Halterwechsel. Es gibt keinen Sondertarif für Schenkungen.
| Kostenposition | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr Halterwechsel | 20 bis 30 Euro |
| Neue Kennzeichenschilder (falls nötig) | 20 bis 35 Euro |
| Wunschkennzeichen (optional) | 12,80 Euro |
| Gesamtkosten ohne Kennzeichenwechsel | 20 bis 30 Euro |
| Gesamtkosten mit Kennzeichenwechsel | 40 bis 65 Euro |
| Online über Zulio | 98,75 € |
Haufige Fragen
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