EU vs. Nicht-EU: Warum dieser Unterschied alles bestimmt
Der wichtigste Faktor beim Fahrzeugimport ist das Herkunftsland. Kommt das Auto aus einem EU-Mitgliedstaat (Frankreich, Niederlande, Italien, Polen, Österreich usw.), ist der Prozess vergleichsweise einfach und günstig. Kommt es aus einem Nicht-EU-Land (USA, Grossbritannien, Japan, Südkorea, Schweiz), wird es aufwendig, teuer und zeitintensiv. Der Grund: Innerhalb der EU gilt eine einheitliche Typgenehmigung. Wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zugelassen werden kann, kann es in jedem anderen EU-Land zugelassen werden. Der Nachweis dafür ist das COC-Papier (Certificate of Conformity). Bei Nicht-EU-Fahrzeugen fehlt diese Typgenehmigung. Das bedeutet: Eine deutsche Prüforganisation muss das Fahrzeug einzeln begutachten und bestätigen, dass es den deutschen Vorschriften entspricht. Das ist die sogenannte Vollabnahme nach Paragraf 21 StVZO.
| Kriterium | EU-Import | Nicht-EU-Import |
|---|---|---|
| COC-Papier vorhanden? | Ja (in der Regel) | Nein |
| Vollabnahme erforderlich? | Nein (wenn COC vorliegt) | Ja (Pflicht) |
| Zoll fällig? | Nein (freier Warenverkehr) | Ja (10 % Zollsatz für Pkw) |
| Einfuhrumsatzsteuer? | Nur bei EU-Neufahrzeugen | Ja (19 % auf alles) |
| Technische Anpassungen nötig? | Selten | Häufig (Scheinwerfer, Tacho, Abgas) |
| Typischer Zeitaufwand | 1 bis 2 Wochen | 4 bis 12 Wochen |
| Typische Zusatzkosten | 50 bis 300 Euro (COC) | 3.000 bis 10.000 Euro |
Das COC-Papier: Ihr wichtigstes Dokument beim EU-Import
Das COC-Papier (Certificate of Conformity, auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist ein Dokument des Fahrzeugherstellers. Es bescheinigt, dass das Fahrzeug einer genehmigten EU-Typgenehmigung entspricht und alle europäischen Vorschriften für Sicherheit, Emissionen und Technik erfüllt. Mit einem gültigen COC können Sie das Fahrzeug direkt bei einer deutschen Zulassungsstelle anmelden. Keine Vollabnahme, keine Einzelgenehmigung, kein monatelanges Warten. Das spart mehrere hundert Euro und Wochen an Zeit. Das COC sollte beim Kauf dabei sein. Fragen Sie den Verkäufer ausdrücklich danach, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Bei Neuwagen ist das COC immer dabei. Bei Gebrauchtwagen kann es verloren gegangen sein oder vom Vorbesitzer nicht aufbewahrt worden sein. Wenn der Verkäufer kein COC hat, können Sie es beim Hersteller oder beim autorisierten Importeur nachbestellen. Die Kosten liegen je nach Marke zwischen 50 und 300 Euro. Bei einigen Herstellern (BMW, Mercedes, VW) dauert die Ausstellung nur wenige Tage. Bei anderen (vor allem bei älteren Modellen exotischer Marken) kann es bis zu 4 Wochen dauern. Ohne COC wird es teuer: Dann brauchen Sie eine Vollabnahme, die 300 bis 800 Euro kostet und den gleichen Aufwand wie bei einem Nicht-EU-Import bedeutet.
Kein COC? Vor dem Kauf abklären!
Wenn der Verkäufer kein COC liefern kann und Sie es auch nicht beim Hersteller nachbestellen können (z. B. bei sehr alten Fahrzeugen oder Importen aus Drittländern, die einmal in die EU eingeführt wurden), müssen Sie eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen lassen. Klären Sie das vor dem Kauf, nicht danach.
Auto aus der EU importieren: Schritt für Schritt
Sie haben ein Fahrzeug in einem EU-Land gefunden. Der Preis stimmt, der Zustand stimmt, und das COC ist vorhanden. So bringen Sie das Auto nach Deutschland und lassen es zu.
Mehrwertsteuer bei EU-Import: Wann Sie nachzahlen müssen
Bei Gebrauchtwagen von Privatpersonen ist die Mehrwertsteuer bereits im Kaufpreis enthalten. Sie zahlen in Deutschland nichts nach. Anders bei EU-Neufahrzeugen: Ein Fahrzeug gilt als Neufahrzeug, wenn es weniger als 6.000 km Laufleistung hat ODER jünger als 6 Monate ist. In diesem Fall müssen Sie in Deutschland 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, auch wenn Sie im Ausland keine Umsatzsteuer bezahlt haben.
Fahrzeug kaufen und COC-Papier sichern
Bestehen Sie beim Kauf auf das COC-Papier. Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer (FIN) auf dem COC mit der am Fahrzeug übereinstimmt. Sichern Sie sich zusätzlich den ausländischen Fahrzeugschein und den Kaufvertrag. Machen Sie Fotos von allen Dokumenten als Backup.
Überführung nach Deutschland organisieren
Für die Fahrt nach Deutschland gibt es drei Optionen: ein deutsches Kurzzeitkennzeichen (5 Tage, 60 bis 130 Euro), ein Ausfuhrkennzeichen des Verkäuferlandes (fragen Sie den Verkäufer, ob er eines organisieren kann) oder ein Transport per Spedition (300 bis 800 Euro je nach Entfernung). Bei Selbstüberführung: Achten Sie auf durchgehenden Versicherungsschutz. Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung deckt in der Regel auch Fahrten im EU-Ausland ab.
Hauptuntersuchung (TÜV) in Deutschland bestehen
Auch EU-Importe müssen vor der Zulassung die deutsche Hauptuntersuchung (HU) bestehen. Buchen Sie einen Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Kosten: 100 bis 150 Euro. Bringen Sie das COC und die ausländischen Fahrzeugpapiere mit. Der Prüfer gleicht die technischen Daten ab.
Deutsche Kfz-Versicherung abschliessen
Schliessen Sie eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung ab und sichern Sie sich die eVB-Nummer. Die ausländische Versicherung endet in der Regel mit der Abmeldung im Herkunftsland. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob besondere Bedingungen für Importfahrzeuge gelten.
Zulassung bei der Zulassungsstelle beantragen
Bringen Sie alle Unterlagen mit: COC-Papier, ausländische Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, ggf. Fahrzeugbrief), HU-Bericht, eVB-Nummer, Personalausweis, SEPA-Lastschriftmandat und den Kaufvertrag. Die Zulassungsstelle stellt deutsche Zulassungsbescheinigungen (ZB I und ZB II) aus und gibt Ihnen die Stempelplaketten für die Kennzeichen.
Auto aus einem Nicht-EU-Land importieren
Der Import aus einem Drittland (USA, Grossbritannien seit Brexit, Schweiz, Japan, Südkorea, Dubai usw.) ist ein komplett anderer Prozess. Hier kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eine technische Vollabnahme hinzu. Planen Sie 4 bis 12 Wochen für den gesamten Vorgang ein und rechnen Sie mit Zusatzkosten von 3.000 bis 10.000 Euro über dem Kaufpreis.
Kostenbeispiel: US-Import eines Mustang GT (Kaufpreis 25.000 USD)
Kaufpreis umgerechnet: ca. 23.000 Euro. Transport per Containerschiff: 2.500 Euro. Zoll (10 % von 25.500): 2.550 Euro. Einfuhrumsatzsteuer (19 % von 28.050): 5.330 Euro. Vollabnahme: 600 Euro. Technische Anpassungen (Scheinwerfer, Reflektoren): 1.200 Euro. Gesamtkosten über dem Kaufpreis: ca. 12.180 Euro. Das Fahrzeug, das in den USA 25.000 Dollar gekostet hat, steht Sie in Deutschland über 35.000 Euro.
Zollanmeldung und Verzollung
Das Fahrzeug muss beim deutschen Zoll angemeldet werden. Der Zollsatz für Pkw beträgt 10 % vom Zollwert (Kaufpreis plus Transportkosten bis zur EU-Grenze). Die Zollanmeldung läuft elektronisch über das ATLAS-System. In der Praxis beauftragt man dafür eine Zollagentur oder Spedition, da das Verfahren für Privatpersonen kaum durchschaubar ist. Kosten für den Zollagenten: 50 bis 150 Euro.
Einfuhrumsatzsteuer zahlen (19 %)
Zusätzlich zum Zoll fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Die Berechnungsgrundlage: Kaufpreis plus Transportkosten plus Zollbetrag. Rechenbeispiel: Fahrzeug 20.000 Euro, Transport 2.000 Euro, Zoll 2.200 Euro (10 % von 22.000). Einfuhrumsatzsteuer: 4.598 Euro (19 % von 24.200). Gesamtbelastung an Zoll und Steuer: 6.798 Euro. Sie erhalten einen Zollbescheid, der bei der Zulassungsstelle als Unbedenklichkeitsbescheinigung dient.
Technische Anpassungen durchführen
Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern müssen häufig technisch angepasst werden, bevor sie die Vollabnahme bestehen. Typische Umrüstungen: Scheinwerfer auf Rechtsverkehr (asymmetrisches Abblendlicht), Geschwindigkeitsanzeige in km/h (zusätzliche Skalierung oder Tachowechsel), EU-konforme Abgasanlage (Katalysator, Partikelfilter), Reflektoren und Nebelschlussleuchte nach ECE-Standard, Tagfahrlicht nachrüsten (bei Fahrzeugen ab Baujahr 2011). Kosten: 500 bis 3.000 Euro, je nach Fahrzeug und Umfang.
Vollabnahme bestehen (§21 StVZO)
Ohne EU-Typgenehmigung muss das Fahrzeug eine Vollabnahme nach Paragraf 21 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestehen. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV, DEKRA, GTÜ) prüft das gesamte Fahrzeug auf Einhaltung der deutschen Vorschriften. Das ist deutlich umfangreicher als eine normale HU. Kosten: 300 bis 800 Euro. Bei bestandener Prüfung wird eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt.
Zulassung mit Einzelgenehmigung beantragen
Mit dem Gutachten der Vollabnahme (Einzelbetriebserlaubnis), dem Zollbescheid als Unbedenklichkeitsbescheinigung und allen übrigen Unterlagen (eVB-Nummer, Personalausweis, SEPA-Mandat, Kaufvertrag) gehen Sie zur Zulassungsstelle. Die Behörde stellt die deutschen Zulassungsbescheinigungen aus.
Sonderfall Schweiz: Drittland, aber mit Besonderheiten
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und kein EWR-Mitglied. Sie gehört aber zu den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation). Das hat Konsequenzen für den Import. Beim Zoll gibt es eine wichtige Erleichterung: Wenn das Fahrzeug in einem EU- oder EFTA-Land hergestellt wurde, fällt kein Einfuhrzoll an. Da die meisten in der Schweiz gefahrenen Autos von europäischen oder asiatischen Herstellern stammen, die in der EU produzieren, trifft das häufig zu. Sie brauchen aber einen Ursprungsnachweis (z. B. eine EUR.1-Bescheinigung oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung). Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt trotzdem an, denn die Zollbefreiung betrifft nur den Zoll, nicht die Steuer. Beim COC ist die Situation durchwachsen. Viele Fahrzeuge, die in der Schweiz verkauft werden, haben ein COC, weil die Hersteller die EU-Typgenehmigung parallel beantragen. Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1997 sollten Sie beim Verkäufer oder beim Hersteller nach dem COC fragen. Liegt ein COC vor, entfällt die Vollabnahme. Liegt keins vor, brauchen Sie die Vollabnahme nach §21 StVZO.
Tipp für Schweiz-Importe
Fragen Sie den Verkäufer nach dem COC, bevor Sie kaufen. Wenn er es nicht hat, fragen Sie direkt beim Hersteller oder beim autorisierten Schweizer Importeur (z. B. AMAG für VW/Audi/Skoda/Seat, Emil Frey für diverse Marken). Ein COC für 50 bis 300 Euro spart Ihnen 300 bis 800 Euro Vollabnahme und wochenlange Wartezeit.
Sonderfall Grossbritannien: Brexit hat alles geändert
Seit dem Brexit (31. Januar 2020, Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020) ist Grossbritannien ein Drittland. Das bedeutet: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Vollabnahme. Für viele Liebhaber britischer Fahrzeuge (Jaguar, Land Rover, Aston Martin, Lotus) hat der Brexit den Import deutlich verteuert und verkompliziert. Der Zollsatz beträgt 10 % für Pkw. Die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Technische Anpassungen sind häufig nötig, vor allem bei den Scheinwerfern: Britische Fahrzeuge sind auf Linksverkehr eingestellt. Für den deutschen Rechtsverkehr müssen die Scheinwerfer umgerüstet oder ausgetauscht werden, damit das asymmetrische Abblendlicht nicht den Gegenverkehr blendet. Eine besondere Herausforderung: Rechtslenker. Rechtslenkerfahrzeuge dürfen in Deutschland zugelassen werden. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, auf welcher Seite das Lenkrad sein muss. Allerdings ist das Fahren im Rechtsverkehr mit einem Rechtslenker deutlich anspruchsvoller (Überholen, Einparken, Durchfahrten). Ausserdem kann die Zulassungsstelle bei der Vollabnahme zusätzliche Anforderungen stellen, etwa einen zusätzlichen Aussenspiegel.
- COC-Papier bei britischen Fahrzeugen Fahrzeuge, die vor dem Brexit in Grossbritannien zugelassen wurden, hatten oft ein EU-COC, da Grossbritannien bis 2020 EU-Mitglied war. Prüfen Sie, ob das COC noch vorhanden ist. Ein altes EU-COC wird von den meisten Zulassungsstellen weiterhin akzeptiert. Für Fahrzeuge, die nach dem Brexit erstmalig in Grossbritannien zugelassen wurden, gibt es kein EU-COC mehr. Hier ist die Vollabnahme Pflicht.
- Oldtimer-Erleichterung Für Fahrzeuge, die als Sammlerstück anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend im Originalzustand, nicht mehr in Produktion), kann der Einfuhrzoll entfallen und die Umsatzsteuer auf 7 % reduziert werden. Fragen Sie beim Zoll nach der Tarifnummer 9705.00.00.
Sonderfall Übersiedlungsgut: Eigenes Auto beim Umzug mitbringen
Sie ziehen aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland und wollen Ihren eigenen Wagen mitnehmen? Dann können Sie das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen als Übersiedlungsgut zollfrei einführen. Kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer. Die Voraussetzungen sind streng. Sie müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate vor dem Umzug besessen und im Ausland genutzt haben. Das Fahrzeug muss in Ihrem früheren Wohnsitzland auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegen (nicht nur vorübergehend). Und Sie dürfen das Fahrzeug innerhalb von 12 Monaten nach der zollfreien Einfuhr nicht verkaufen, verschenken oder verleihen. Den Antrag stellen Sie beim Zollamt am Einreiseort oder bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt. Legen Sie den Kaufvertrag, die ausländische Zulassung und einen Nachweis Ihres neuen Wohnsitzes in Deutschland vor. Die Zollbefreiung betrifft nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die technische Seite bleibt: Wenn kein EU-COC vorliegt, brauchen Sie trotzdem die Vollabnahme nach §21 StVZO.
Kosten im Überblick: EU vs. Nicht-EU
Die Gesamtkosten eines Fahrzeugimports variieren erheblich. Hier eine realistische Übersicht.
| Posten | EU-Import | Nicht-EU-Import |
|---|---|---|
| Zoll (10 % vom Wert) | entfällt | ab ca. 1.000 Euro |
| Einfuhrumsatzsteuer (19 %) | nur bei EU-Neufahrzeugen | ab ca. 2.000 Euro |
| COC-Papier (Nachbestellung) | 50 bis 300 Euro | entfällt (kein COC vorhanden) |
| Vollabnahme §21 StVZO | entfällt (bei COC) | 300 bis 800 Euro |
| Technische Anpassungen | selten nötig | 500 bis 3.000 Euro |
| Transport/Überführung | 200 bis 800 Euro | 1.500 bis 3.000 Euro (Übersee) |
| Zollagent/Spedition | entfällt | 50 bis 150 Euro |
| Hauptuntersuchung (HU) | 100 bis 150 Euro | in Vollabnahme enthalten |
| Zulassungsgebühr | 26,30 Euro | 26,30 Euro |
| Kennzeichen | 20 bis 35 Euro | 20 bis 35 Euro |
| Online-Anmeldung über Zulio | 98,75 € | 98,75 € |
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Jetzt ausprobierenCheckliste: Vor dem Kauf eines Importfahrzeugs abklären
Bevor Sie sich in ein Fahrzeug im Ausland verlieben und den Kaufvertrag unterschreiben, klären Sie diese Punkte. Jede einzelne Frage kann darüber entscheiden, ob der Import wirtschaftlich sinnvoll ist oder zum Verlustgeschäft wird.
- Ist ein COC vorhanden oder nachbestellbar? Ohne COC brauchen Sie die Vollabnahme. Fragen Sie den Hersteller, ob ein COC für das Modell und Baujahr ausgestellt werden kann, bevor Sie kaufen.
- Welche technischen Anpassungen sind nötig? Scheinwerfer, Tacho, Abgasanlage, Reflektoren? Holen Sie bei einer Werkstatt, die Erfahrung mit Importfahrzeugen hat, einen Kostenvoranschlag ein.
- Wie kommt das Fahrzeug nach Deutschland? Selbstüberführung (günstig, aber braucht Zeit und Versicherung), Spedition (teurer, aber bequem), Containerversand (bei Übersee). Holen Sie Angebote ein.
- Rechnet sich der Import finanziell? Kaufpreis plus Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer plus Transport plus Vollabnahme plus technische Anpassungen. Vergleichen Sie die Summe mit dem Preis eines vergleichbaren Fahrzeugs in Deutschland. Oft ist die Ersparnis kleiner als gedacht.
- Ersatzteile und Werkstattversorgung in Deutschland Bei exotischen Importen (US-Modelle, japanische JDM-Fahrzeuge): Gibt es Ersatzteile in Deutschland? Gibt es Werkstätten, die das Fahrzeug warten können? Importfahrzeuge mit schlechter Teileversorgung werden zum teuren Hobby.
Häufig gestellte Fragen
Haufige Fragen
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