Was ist ein E-Kennzeichen und wozu dient es?
Das E-Kennzeichen ist ein regulaeres deutsches Kfz-Kennzeichen mit dem Buchstaben E am Ende der Erkennungsnummer. Aus B-EK 1234 wird also B-EK 1234E. Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitaetsgesetz (EmoG) eingefuehrt und kennzeichnet Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Das E-Kennzeichen ist keine Pflicht. Sie koennen Ihr Elektroauto auch mit einem normalen Kennzeichen fahren. Aber dann verzichten Sie auf saemtliche kommunalen Vorteile wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt zwar unabhaengig vom Kennzeichen, aber fuer die Privilegien im Strassenverkehr brauchen Polizei und Ordnungsamt ein sichtbares Erkennungsmerkmal. Genau dafuer ist das E am Ende des Kennzeichens da. Es kostet Sie nichts extra gegenueber einem normalen Kennzeichen. Die Zulassungsgebuehr ist identisch. Nur die Schilder muessen bei einer nachtraeglichen Umstellung neu gepraegt werden.
- Kennzeichnung: Normales Nummernschild mit dem Buchstaben E am Ende (z. B. M-EL 42E)
- Rechtsgrundlage: Elektromobilitaetsgesetz (EmoG) von 2015. Das EmoG ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet
- Freiwillig: Kein Elektrofahrzeug muss ein E-Kennzeichen tragen. Sie koennen auch ein normales Kennzeichen waehlen
- Keine Zusatzkosten: Die Zulassung mit E-Kennzeichen kostet genauso viel wie eine normale Zulassung
Voraussetzungen: Welche Fahrzeuge bekommen das E-Kennzeichen?
Nicht jedes Fahrzeug mit Elektromotor bekommt automatisch das E-Kennzeichen. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Elektromobilitaetsgesetz und unterscheiden drei Fahrzeugkategorien. Fuer reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) ist die Sache einfach: Sie bekommen das E-Kennzeichen ohne weitere Bedingungen. Bei Plug-in-Hybriden wird es komplizierter, weil sich die Anforderungen 2025 verschaerft haben.
- Reine Elektrofahrzeuge (BEV): Alle batterieelektrischen Fahrzeuge erhalten das E-Kennzeichen ohne weitere Bedingungen. Tesla Model 3, VW ID.4, BMW iX, Hyundai Ioniq 5, Renault Megane E-Tech: alle berechtigt. Das ist die mit Abstand groesste Gruppe
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb sind ebenfalls uneingeschraenkt berechtigt. In der Praxis betrifft das den Toyota Mirai und den Hyundai Nexo
- Plug-in-Hybride (PHEV), zugelassen vor dem 1. Januar 2025: Mindestens 40 km rein elektrische Reichweite ODER maximal 50 g/km CO2-Ausstoss. Viele aeltere PHEV wie der Mercedes C 300 e (Vor-Facelift) oder der BMW 330e (G20 vor Facelift) erfuellen das knapp
- Plug-in-Hybride (PHEV), zugelassen ab dem 1. Januar 2025: Mindestens 80 km rein elektrische Reichweite. Die CO2-Alternative (maximal 50 g/km) entfaellt. Das ist eine deutliche Verschaerfung. Viele PHEV, die bis 2024 berechtigt waren, schaffen die 80 km nicht mehr. Prufen Sie im Datenblatt Ihres Fahrzeugs die WLTP-Reichweite im Elektromodus
Mild-Hybride und klassische Hybride sind ausgeschlossen
Fahrzeuge mit einfachem Hybridantrieb (z. B. Toyota Yaris Hybrid, Toyota RAV4 Hybrid) oder 48-Volt-Mild-Hybride (z. B. viele aktuelle Mercedes- und Audi-Modelle) erhalten kein E-Kennzeichen. Nur extern aufladbare Plug-in-Hybride, reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge kommen in Frage. Entscheidend ist: Kann das Fahrzeug an einer Steckdose oder Ladesaeule geladen werden?
Alle Vorteile des E-Kennzeichens im Detail
Das E-Kennzeichen bringt Vorteile auf zwei Ebenen: bundesweite Vorteile (gelten ueberall in Deutschland) und kommunale Vorteile (gelten nur dort, wo die jeweilige Stadt oder Gemeinde sie beschlossen hat). Die wichtigste Unterscheidung zuerst: Die Kfz-Steuerbefreiung gilt fuer reine E-Autos bundesweit und unabhaengig vom Kennzeichen. Sie bekommen die Steuerbefreiung auch mit einem normalen Kennzeichen. Alle anderen Vorteile (Parken, Busspuren, Sonderzonen) sind an das E-Kennzeichen gebunden und werden von jeder Kommune einzeln beschlossen.
- Kfz-Steuerbefreiung (bundesweit, bis 2035): Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, laengstens bis zum 31. Dezember 2035. Das gilt seit der Gesetzesaenderung vom Dezember 2025 (Achtes Gesetz zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes). Je nach Fahrzeug spart das 50 bis 300 Euro pro Jahr. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit
- Kostenloses oder verguenstigtes Parken (kommunal): Viele Staedte bieten kostenloses Parken an staedtischen Parkuhren oder verguenstigte Parkgebuehren fuer E-Kennzeichen. In Bayern duerfen E-Kennzeichen seit April 2025 auf allen oeffentlichen Parkplaetzen bis zu 3 Stunden kostenlos parken. In Hamburg gibt es kostenloses Parken auf oeffentlichem Grund. Andere Staedte regeln es individuell. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt
- Nutzung von Busspuren (kommunal, selten): Einige Staedte erlauben E-Fahrzeugen die Nutzung von Busspuren. In der Praxis machen davon aber nur wenige Kommunen Gebrauch, darunter vereinzelte Pilotprojekte in Duesseldorf, Dortmund und Leipzig. Die meisten Staedte haben sich dagegen entschieden, weil die Busspuren sonst zu voll wuerden
- Reservierte Ladeparkplaetze (bundesweit): Parkplaetze an Ladesaeulen sind haeufig E-Kennzeichen vorbehalten. Ohne E-Kennzeichen riskieren Sie dort einen Strafzettel, selbst wenn Sie ein Elektroauto fahren
- Zufahrt zu Sonderzonen (kommunal): Bestimmte Umweltzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche koennen fuer E-Kennzeichen freigegeben werden. Das ist bisher selten, koennte aber mit steigenden Fahrverboten fuer Verbrenner in Innenstaedten relevanter werden
Vorteile vorher pruefen
Die kommunalen Vorteile variieren stark. Was in Muenchen gilt, muss in Koeln nicht gelten. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder auf deren Website, welche Privilegien bei Ihnen konkret gelten. Eine bundesweite einheitliche Regelung gibt es ausserhalb der Steuerbefreiung nicht.
E-Kennzeichen beantragen: So geht es
Die Beantragung des E-Kennzeichens ist unkompliziert. Sie koennen es direkt bei der Neuzulassung waehlen oder ein bestehendes Kennzeichen nachtraeglich auf ein E-Kennzeichen umstellen. Der Aufwand ist in beiden Faellen gering.
Berechtigung pruefen
Pruefen Sie, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfuellt. Bei reinen E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeugen ist die Antwort immer ja. Bei Plug-in-Hybriden mit Erstzulassung ab 2025 muss die rein elektrische WLTP-Reichweite mindestens 80 km betragen. Sie finden die Angabe im COC-Papier (Certificate of Conformity) oder im Datenblatt des Herstellers.
Versicherung informieren (bei Umkennzeichnung)
Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen umstellen, teilen Sie das Ihrem Versicherer mit. Sie brauchen eine neue eVB-Nummer fuer das geaenderte Kennzeichen. Bei einer Neuzulassung geschieht das automatisch im Zuge der Versicherungsanmeldung.
Unterlagen zusammenstellen
Fuer die Neuzulassung: Personalausweis, Fahrzeugbrief (ZB II), eVB-Nummer, SEPA-Mandat und das COC-Papier oder Datenblatt zum Nachweis der E-Berechtigung. Fuer die Umkennzeichnung: Personalausweis, Fahrzeugbrief (ZB II), Fahrzeugschein (ZB I), neue eVB-Nummer und die alten Kennzeichenschilder (werden entwertet).
Zulassungsstelle besuchen
Beantragen Sie das E-Kennzeichen bei der Zulassung oder Umkennzeichnung. Die Verwaltungsgebuehr bei Neuzulassung betraegt ca. 28 Euro. Bei einer Umkennzeichnung kommen ca. 15 bis 20 Euro hinzu. Die Bearbeitung dauert 15 bis 30 Minuten.
Kennzeichen praegen und montieren
Lassen Sie die neuen Schilder mit dem E-Suffix beim Schilderpraeger anfertigen (20 bis 35 Euro fuer ein Paar). Montieren Sie sie am Fahrzeug. Fertig.
Was kostet das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen selbst verursacht keine Zusatzkosten im Vergleich zu einem normalen Kennzeichen. Sie zahlen die regulaeren Zulassungsgebuehren. Hier ist die volle Kostenaufstellung.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebuehr (Neuzulassung) | ca. 28 Euro |
| Verwaltungsgebuehr (Umkennzeichnung, nachtraeglich) | ca. 15 bis 20 Euro |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 20 bis 35 Euro |
| Wunschkennzeichen (optional) | 10,20 Euro + 2,60 Euro Reservierung |
| Gesamt bei Neuzulassung | ca. 50 bis 65 Euro |
| Gesamt bei nachtraeglicher Umstellung | ca. 35 bis 55 Euro |
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Jetzt ausprobierenE-Kennzeichen nachtraeglich beantragen
Sie fahren bereits ein Elektroauto mit normalem Kennzeichen? Kein Problem. Sie koennen jederzeit auf ein E-Kennzeichen umstellen. Das Verfahren heisst Umkennzeichnung und ist bei der Zulassungsstelle in wenigen Minuten erledigt. Ihre bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination bleibt erhalten. Es wird lediglich das E angehaengt. Aus B-EK 1234 wird B-EK 1234E. Allerdings brauchen Sie neue Kennzeichenschilder, weil die alten Schilder kein E tragen. Die alten Schilder werden bei der Zulassungsstelle entwertet. Der gesamte Vorgang kostet 35 bis 55 Euro (Verwaltungsgebuehr plus neue Schilder) und dauert inklusive Wartezeit selten laenger als eine Stunde. Vergessen Sie nicht, Ihren Versicherer ueber die Kennzeichenaenderung zu informieren. Das neue Kennzeichen muss in der Police hinterlegt werden.
- Bisheriges Kennzeichen bleibt: Die Buchstaben-Zahlen-Kombination bleibt identisch, nur das E wird angehaengt. Neue Schilder sind trotzdem noetig
- Kosten der Umstellung: Verwaltungsgebuehr ca. 15 bis 20 Euro plus neue Kennzeichenschilder 20 bis 35 Euro. Insgesamt 35 bis 55 Euro
- Versicherung: Informieren Sie Ihren Versicherer vorab und besorgen Sie eine neue eVB-Nummer fuer das geaenderte Kennzeichen
- Kein Zeitdruck: Sie koennen die Umstellung jederzeit machen, auch Jahre nach der Erstzulassung. Es gibt keine Frist
Kfz-Steuer fuer Elektrofahrzeuge: Die aktuelle Regelung 2026
Die Steuersituation fuer Elektrofahrzeuge hat sich Ende 2025 geaendert. Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die neue Regelung trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Hier ist der aktuelle Stand. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung endet spaetestens am 31. Dezember 2035. Ein E-Auto mit Erstzulassung im Juni 2026 waere also bis Juni 2036 steuerbefreit, aber weil die Befreiung am 31.12.2035 gedeckelt ist, endet sie am 31.12.2035. Ein E-Auto mit Erstzulassung im Januar 2025 waere theoretisch bis Januar 2035 befreit, durch die Verlaengerung gilt die Befreiung jetzt bis 31.12.2035 statt wie frueher bis 31.12.2030. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt unabhaengig vom Kennzeichen. Sie bekommen sie auch mit einem normalen Kennzeichen. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Sie zahlen die regulaere Kfz-Steuer basierend auf CO2-Ausstoss und Hubraum.
- BEV, Erstzulassung bis 31.12.2030: 10 Jahre steuerbefreit, laengstens bis 31.12.2035
- BEV, Erstzulassung nach dem 31.12.2030: Keine Steuerbefreiung mehr. Regulaere Kfz-Steuer nach Gewicht, mit 50 Prozent Ermaessigung
- Plug-in-Hybride (PHEV): Keine Steuerbefreiung. Regulaere Kfz-Steuer basierend auf CO2-Ausstoss und Hubraum
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Gleiche Steuerbefreiung wie BEV: bis zu 10 Jahre, laengstens bis 31.12.2035
Lohnt sich das E-Kennzeichen? Eine ehrliche Bewertung
Die kurze Antwort: Ja, in den allermeisten Faellen. Es gibt keinen Nachteil. Es kostet Sie nichts extra und kann Ihnen je nach Wohnort Hunderte Euro im Jahr sparen. Die einzige Situation, in der das E-Kennzeichen keinen Vorteil bringt, ist wenn Sie auf dem Land leben, wo keine kommunalen Privilegien gelten, und Ihr Fahrzeug ohnehin steuerbefreit ist. Aber auch dann schadet es nicht. Und sollten Sie irgendwann in eine Stadt ziehen oder das Fahrzeug verkaufen, ist das E-Kennzeichen ein Pluspunkt. Besonders wertvoll ist das E-Kennzeichen in Grossstaedten, wo Parkplaetze teuer sind. Kostenloses Parken an staedtischen Parkuhren kann sich auf mehrere Hundert Euro pro Jahr summieren. In Muenchen, Hamburg oder Koeln zahlen Sie fuer Anwohnerparken und Parkscheinautomaten schnell 50 bis 100 Euro pro Monat. Mit E-Kennzeichen faellt das weg, zumindest dort, wo die Kommune es beschlossen hat.
- In der Grossstadt: Klares Ja. Kostenloses Parken allein kann je nach Stadt 500 bis 1.200 Euro pro Jahr sparen. Dazu kommen eventuelle Busspurvorteile und reservierte Ladeparkplaetze
- In der Kleinstadt oder auf dem Land: Die kommunalen Vorteile sind seltener relevant. Die Steuerbefreiung gilt aber bundesweit. Da es nichts extra kostet, gibt es keinen Grund, darauf zu verzichten
- Fuer Plug-in-Hybride: Pruefen Sie zuerst, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfuellt (bei Erstzulassung ab 2025: mindestens 80 km E-Reichweite). Falls ja: beantragen, die kommunalen Vorteile gelten genauso. Aber: Keine Steuerbefreiung fuer PHEV
- Beim Wiederverkauf: Ein E-Kennzeichen kann den Wiederverkaufswert leicht steigern, weil es dem Kaeufer signalisiert, dass das Fahrzeug die Privilegien nutzen kann
EmoG-Befristung: Wie lange gelten die Vorteile noch?
Das Elektromobilitaetsgesetz (EmoG) ist die rechtliche Grundlage fuer die kommunalen Privilegien des E-Kennzeichens. Es ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Danach muessen Bundestag und Bundesrat entscheiden, ob die Regelung verlaengert, angepasst oder auslaufen gelassen wird. In der Praxis bedeutet das: Die Kfz-Steuerbefreiung (geregelt im Kraftfahrzeugsteuergesetz, nicht im EmoG) ist davon nicht betroffen. Sie gilt bis 2035 und steht auf eigener gesetzlicher Grundlage. Die kommunalen Vorteile wie kostenloses Parken und Busspuren haengen aber am EmoG. Sollte das Gesetz 2030 nicht verlaengert werden, koennten diese Privilegien entfallen. Fuer Ihre heutige Entscheidung bedeutet das: Das E-Kennzeichen lohnt sich mindestens noch bis Ende 2030. Und die Wahrscheinlichkeit einer Verlaengerung ist hoch, weil die Politik weiterhin den Umstieg auf Elektromobilitaet foerdern will. Selbst wenn die kommunalen Vorteile irgendwann wegfallen: Das E-Kennzeichen kostet Sie nichts extra und schadet nie.
Haufige Fragen
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