Ratgeber

E-Kennzeichen: Voraussetzungen, Vorteile und Beantragung 2026

Das E-Kennzeichen trägt einen Buchstaben E am Ende der Kennung und signalisiert: Hier fährt ein Elektrofahrzeug. Es ist freiwillig, kostet nichts extra und bringt Ihnen handfeste Vorteile: kostenloses Parken in vielen Städten, Zufahrt zu Busspuren und Steuerbefreiung bis 2035. Aber nicht jedes Fahrzeug mit Elektromotor bekommt es. Plug-in-Hybride müssen seit 2025 strengere Anforderungen erfüllen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge berechtigt sind, welche Vorteile Sie tatsächlich nutzen können und wie Sie das E-Kennzeichen beantragen.

Was ist ein E-Kennzeichen und wozu dient es?

Das E-Kennzeichen ist ein reguläres deutsches Kfz-Kennzeichen mit dem Buchstaben E am Ende der Erkennungsnummer. Aus B-EK 1234 wird also B-EK 1234E. Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt und kennzeichnet Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Das E-Kennzeichen ist keine Pflicht. Sie können Ihr Elektroauto auch mit einem normalen Kennzeichen fahren. Aber dann verzichten Sie auf sämtliche kommunalen Vorteile wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt zwar unabhängig vom Kennzeichen, aber für die Privilegien im Straßenverkehr brauchen Polizei und Ordnungsamt ein sichtbares Erkennungsmerkmal. Genau dafür ist das E am Ende des Kennzeichens da. Es kostet Sie nichts extra gegenüber einem normalen Kennzeichen. Die Zulassungsgebühr ist identisch. Nur die Schilder müssen bei einer nachträglichen Umstellung neu geprägt werden.

  • Kennzeichnung: Normales Nummernschild mit dem Buchstaben E am Ende (z. B. M-EL 42E)
  • Rechtsgrundlage: Elektromobilitätsgesetz (EmoG) von 2015. Das EmoG ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet
  • Freiwillig: Kein Elektrofahrzeug muss ein E-Kennzeichen tragen. Sie können auch ein normales Kennzeichen wählen
  • Keine Zusatzkosten: Die Zulassung mit E-Kennzeichen kostet genauso viel wie eine normale Zulassung

Voraussetzungen: Welche Fahrzeuge bekommen das E-Kennzeichen?

Nicht jedes Fahrzeug mit Elektromotor bekommt automatisch das E-Kennzeichen. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Elektromobilitätsgesetz und unterscheiden drei Fahrzeugkategorien. Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) ist die Sache einfach: Sie bekommen das E-Kennzeichen ohne weitere Bedingungen. Bei Plug-in-Hybriden wird es komplizierter, weil sich die Anforderungen 2025 verschärft haben.

  • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): Alle batterieelektrischen Fahrzeuge erhalten das E-Kennzeichen ohne weitere Bedingungen. Tesla Model 3, VW ID.4, BMW iX, Hyundai Ioniq 5, Renault Megane E-Tech: alle berechtigt. Das ist die mit Abstand größte Gruppe
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb sind ebenfalls uneingeschränkt berechtigt. In der Praxis betrifft das den Toyota Mirai und den Hyundai Nexo
  • Plug-in-Hybride (PHEV), zugelassen vor dem 1. Januar 2025: Mindestens 40 km rein elektrische Reichweite ODER maximal 50 g/km CO2-Ausstoss. Viele ältere PHEV wie der Mercedes C 300 e (Vor-Facelift) oder der BMW 330e (G20 vor Facelift) erfüllen das knapp
  • Plug-in-Hybride (PHEV), zugelassen ab dem 1. Januar 2025: Mindestens 80 km rein elektrische Reichweite. Die CO2-Alternative (maximal 50 g/km) entfällt. Das ist eine deutliche Verschärfung. Viele PHEV, die bis 2024 berechtigt waren, schaffen die 80 km nicht mehr. Prufen Sie im Datenblatt Ihres Fahrzeugs die WLTP-Reichweite im Elektromodus

Mild-Hybride und klassische Hybride sind ausgeschlossen

Fahrzeuge mit einfachem Hybridantrieb (z. B. Toyota Yaris Hybrid, Toyota RAV4 Hybrid) oder 48-Volt-Mild-Hybride (z. B. viele aktuelle Mercedes- und Audi-Modelle) erhalten kein E-Kennzeichen. Nur extern aufladbare Plug-in-Hybride, reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge kommen in Frage. Entscheidend ist: Kann das Fahrzeug an einer Steckdose oder Ladesäule geladen werden?

Alle Vorteile des E-Kennzeichens im Detail

Das E-Kennzeichen bringt Vorteile auf zwei Ebenen: bundesweite Vorteile (gelten überall in Deutschland) und kommunale Vorteile (gelten nur dort, wo die jeweilige Stadt oder Gemeinde sie beschlossen hat). Die wichtigste Unterscheidung zuerst: Die Kfz-Steuerbefreiung gilt für reine E-Autos bundesweit und unabhängig vom Kennzeichen. Sie bekommen die Steuerbefreiung auch mit einem normalen Kennzeichen. Alle anderen Vorteile (Parken, Busspuren, Sonderzonen) sind an das E-Kennzeichen gebunden und werden von jeder Kommune einzeln beschlossen.

  • Kfz-Steuerbefreiung (bundesweit, bis 2035): Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Das gilt seit der Gesetzesänderung vom Dezember 2025 (Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes). Je nach Fahrzeug spart das 50 bis 300 Euro pro Jahr. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit
  • Kostenloses oder vergünstigtes Parken (kommunal): Viele Städte bieten kostenloses Parken an städtischen Parkuhren oder vergünstigte Parkgebühren für E-Kennzeichen. In Bayern dürfen E-Kennzeichen seit April 2025 auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu 3 Stunden kostenlos parken. In Hamburg gibt es kostenloses Parken auf öffentlichem Grund. Andere Städte regeln es individuell. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt
  • Nutzung von Busspuren (kommunal, selten): Einige Städte erlauben E-Fahrzeugen die Nutzung von Busspuren. In der Praxis machen davon aber nur wenige Kommunen Gebrauch, darunter vereinzelte Pilotprojekte in Düsseldorf, Dortmund und Leipzig. Die meisten Städte haben sich dagegen entschieden, weil die Busspuren sonst zu voll würden
  • Reservierte Ladeparkplätze (bundesweit): Parkplätze an Ladesäulen sind häufig E-Kennzeichen vorbehalten. Ohne E-Kennzeichen riskieren Sie dort einen Strafzettel, selbst wenn Sie ein Elektroauto fahren
  • Zufahrt zu Sonderzonen (kommunal): Bestimmte Umweltzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche können für E-Kennzeichen freigegeben werden. Das ist bisher selten, könnte aber mit steigenden Fahrverboten für Verbrenner in Innenstädten relevanter werden

Vorteile vorher prüfen

Die kommunalen Vorteile variieren stark. Was in München gilt, muss in Köln nicht gelten. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder auf deren Website, welche Privilegien bei Ihnen konkret gelten. Eine bundesweite einheitliche Regelung gibt es außerhalb der Steuerbefreiung nicht.

E-Kennzeichen beantragen: So geht es

Die Beantragung des E-Kennzeichens ist unkompliziert. Sie können es direkt bei der Neuzulassung wählen oder ein bestehendes Kennzeichen nachträglich auf ein E-Kennzeichen umstellen. Der Aufwand ist in beiden Fällen gering.

1

Berechtigung prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Bei reinen E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeugen ist die Antwort immer ja. Bei Plug-in-Hybriden mit Erstzulassung ab 2025 muss die rein elektrische WLTP-Reichweite mindestens 80 km betragen. Sie finden die Angabe im COC-Papier (Certificate of Conformity) oder im Datenblatt des Herstellers.

2

Versicherung informieren (bei Umkennzeichnung)

Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen umstellen, teilen Sie das Ihrem Versicherer mit. Sie brauchen eine neue eVB-Nummer für das geänderte Kennzeichen. Bei einer Neuzulassung geschieht das automatisch im Zuge der Versicherungsanmeldung.

3

Unterlagen zusammenstellen

Für die Neuzulassung: Personalausweis, Fahrzeugbrief (ZB II), eVB-Nummer, SEPA-Mandat und das COC-Papier oder Datenblatt zum Nachweis der E-Berechtigung. Für die Umkennzeichnung: Personalausweis, Fahrzeugbrief (ZB II), Fahrzeugschein (ZB I), neue eVB-Nummer und die alten Kennzeichenschilder (werden entwertet).

4

Zulassungsstelle besuchen

Beantragen Sie das E-Kennzeichen bei der Zulassung oder Umkennzeichnung. Die Verwaltungsgebühr bei Neuzulassung beträgt ca. 28 Euro. Bei einer Umkennzeichnung kommen ca. 15 bis 20 Euro hinzu. Die Bearbeitung dauert 15 bis 30 Minuten.

5

Kennzeichen prägen und montieren

Lassen Sie die neuen Schilder mit dem E-Suffix beim Schilderpräger anfertigen (20 bis 35 Euro für ein Paar). Montieren Sie sie am Fahrzeug. Fertig.

Was kostet das E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen selbst verursacht keine Zusatzkosten im Vergleich zu einem normalen Kennzeichen. Sie zahlen die regulären Zulassungsgebühren. Hier ist die volle Kostenaufstellung.

KostenpositionBetrag
Verwaltungsgebühr (Neuzulassung)ca. 28 Euro
Verwaltungsgebühr (Umkennzeichnung, nachträglich)ca. 15 bis 20 Euro
Kennzeichenschilder (Paar)20 bis 35 Euro
Wunschkennzeichen (optional)10,20 Euro + 2,60 Euro Reservierung
Gesamt bei Neuzulassungca. 50 bis 65 Euro
Gesamt bei nachträglicher Umstellungca. 35 bis 55 Euro

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E-Kennzeichen nachträglich beantragen

Sie fahren bereits ein Elektroauto mit normalem Kennzeichen? Kein Problem. Sie können jederzeit auf ein E-Kennzeichen umstellen. Das Verfahren heißt Umkennzeichnung und ist bei der Zulassungsstelle in wenigen Minuten erledigt. Ihre bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination bleibt erhalten. Es wird lediglich das E angehängt. Aus B-EK 1234 wird B-EK 1234E. Allerdings brauchen Sie neue Kennzeichenschilder, weil die alten Schilder kein E tragen. Die alten Schilder werden bei der Zulassungsstelle entwertet. Der gesamte Vorgang kostet 35 bis 55 Euro (Verwaltungsgebühr plus neue Schilder) und dauert inklusive Wartezeit selten länger als eine Stunde. Vergessen Sie nicht, Ihren Versicherer über die Kennzeichenänderung zu informieren. Das neue Kennzeichen muss in der Police hinterlegt werden.

  • Bisheriges Kennzeichen bleibt: Die Buchstaben-Zahlen-Kombination bleibt identisch, nur das E wird angehängt. Neue Schilder sind trotzdem nötig
  • Kosten der Umstellung: Verwaltungsgebühr ca. 15 bis 20 Euro plus neue Kennzeichenschilder 20 bis 35 Euro. Insgesamt 35 bis 55 Euro
  • Versicherung: Informieren Sie Ihren Versicherer vorab und besorgen Sie eine neue eVB-Nummer für das geänderte Kennzeichen
  • Kein Zeitdruck: Sie können die Umstellung jederzeit machen, auch Jahre nach der Erstzulassung. Es gibt keine Frist

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge: Die aktuelle Regelung 2026

Die Steuersituation für Elektrofahrzeuge hat sich Ende 2025 geändert. Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die neue Regelung trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Hier ist der aktuelle Stand. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035. Ein E-Auto mit Erstzulassung im Juni 2026 wäre also bis Juni 2036 steuerbefreit, aber weil die Befreiung am 31.12.2035 gedeckelt ist, endet sie am 31.12.2035. Ein E-Auto mit Erstzulassung im Januar 2025 wäre theoretisch bis Januar 2035 befreit, durch die Verlängerung gilt die Befreiung jetzt bis 31.12.2035 statt wie früher bis 31.12.2030. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt unabhängig vom Kennzeichen. Sie bekommen sie auch mit einem normalen Kennzeichen. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Sie zahlen die reguläre Kfz-Steuer basierend auf CO2-Ausstoss und Hubraum.

  • BEV, Erstzulassung bis 31.12.2030: 10 Jahre steuerbefreit, längstens bis 31.12.2035
  • BEV, Erstzulassung nach dem 31.12.2030: Keine Steuerbefreiung mehr. Reguläre Kfz-Steuer nach Gewicht, mit 50 Prozent Ermäßigung
  • Plug-in-Hybride (PHEV): Keine Steuerbefreiung. Reguläre Kfz-Steuer basierend auf CO2-Ausstoss und Hubraum
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Gleiche Steuerbefreiung wie BEV: bis zu 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035

Lohnt sich das E-Kennzeichen? Eine ehrliche Bewertung

Die kurze Antwort: Ja, in den allermeisten Fällen. Es gibt keinen Nachteil. Es kostet Sie nichts extra und kann Ihnen je nach Wohnort Hunderte Euro im Jahr sparen. Die einzige Situation, in der das E-Kennzeichen keinen Vorteil bringt, ist wenn Sie auf dem Land leben, wo keine kommunalen Privilegien gelten, und Ihr Fahrzeug ohnehin steuerbefreit ist. Aber auch dann schadet es nicht. Und sollten Sie irgendwann in eine Stadt ziehen oder das Fahrzeug verkaufen, ist das E-Kennzeichen ein Pluspunkt. Besonders wertvoll ist das E-Kennzeichen in Großstädten, wo Parkplätze teuer sind. Kostenloses Parken an städtischen Parkuhren kann sich auf mehrere Hundert Euro pro Jahr summieren. In München, Hamburg oder Köln zahlen Sie für Anwohnerparken und Parkscheinautomaten schnell 50 bis 100 Euro pro Monat. Mit E-Kennzeichen fällt das weg, zumindest dort, wo die Kommune es beschlossen hat.

  • In der Großstadt: Klares Ja. Kostenloses Parken allein kann je nach Stadt 500 bis 1.200 Euro pro Jahr sparen. Dazu kommen eventuelle Busspurvorteile und reservierte Ladeparkplätze
  • In der Kleinstadt oder auf dem Land: Die kommunalen Vorteile sind seltener relevant. Die Steuerbefreiung gilt aber bundesweit. Da es nichts extra kostet, gibt es keinen Grund, darauf zu verzichten
  • Für Plug-in-Hybride: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt (bei Erstzulassung ab 2025: mindestens 80 km E-Reichweite). Falls ja: beantragen, die kommunalen Vorteile gelten genauso. Aber: Keine Steuerbefreiung für PHEV
  • Beim Wiederverkauf: Ein E-Kennzeichen kann den Wiederverkaufswert leicht steigern, weil es dem Käufer signalisiert, dass das Fahrzeug die Privilegien nutzen kann

EmoG-Befristung: Wie lange gelten die Vorteile noch?

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist die rechtliche Grundlage für die kommunalen Privilegien des E-Kennzeichens. Es ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Danach müssen Bundestag und Bundesrat entscheiden, ob die Regelung verlängert, angepasst oder auslaufen gelassen wird. In der Praxis bedeutet das: Die Kfz-Steuerbefreiung (geregelt im Kraftfahrzeugsteuergesetz, nicht im EmoG) ist davon nicht betroffen. Sie gilt bis 2035 und steht auf eigener gesetzlicher Grundlage. Die kommunalen Vorteile wie kostenloses Parken und Busspuren hängen aber am EmoG. Sollte das Gesetz 2030 nicht verlängert werden, könnten diese Privilegien entfallen. Für Ihre heutige Entscheidung bedeutet das: Das E-Kennzeichen lohnt sich mindestens noch bis Ende 2030. Und die Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung ist hoch, weil die Politik weiterhin den Umstieg auf Elektromobilität fördern will. Selbst wenn die kommunalen Vorteile irgendwann wegfallen: Das E-Kennzeichen kostet Sie nichts extra und schadet nie.

Häufige Fragen

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