Vor dem Kauf: eVB-Nummer besorgen, bevor Sie unterschreiben
Die meisten Käufer machen einen entscheidenden Fehler: Sie kümmern sich erst nach dem Kauf um die Versicherung. Dabei sollte die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bereits feststehen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Warum? Weil Sie ohne eVB das Fahrzeug nicht anmelden können. Und solange es nicht angemeldet ist, dürfen Sie damit nicht fahren. Wenn der Verkäufer das Auto bereits abgemeldet hat, stehen Sie ohne eVB nach dem Kauf mit einem Fahrzeug da, das Sie weder bewegen noch zulassen können, bis die Versicherung steht. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Sie bekommen ihn von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, sobald ein Vertrag abgeschlossen oder eine Deckungszusage erteilt wurde. Die meisten Versicherer liefern die Nummer innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS. Die Gültigkeit beträgt je nach Versicherer zwischen 3 und 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Anmeldung erfolgen, sonst verfällt die eVB und Sie brauchen eine neue. Nehmen Sie sich vor dem Kauf 15 Minuten, um Versicherungstarife zu vergleichen. Der Versicherungswechsel ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders einfach, weil Sie ohnehin einen neuen Vertrag abschliessen. Die alte Versicherung des Vorbesitzers geht Sie nichts an.
Tipp zur Probefahrt
Für eine Probefahrt mit einem angemeldeten Fahrzeug sind Sie über die Haftpflichtversicherung des Verkäufers mitversichert. Fragen Sie den Verkäufer trotzdem vorher, ob sein Versicherer Probefahrten durch Dritte abdeckt. Ist das Fahrzeug abgemeldet, brauchen Sie für die Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung?
Ein einziges fehlendes Dokument reicht aus, damit die Zulassungsstelle Sie wieder nach Hause schickt. Sammeln Sie deshalb alle Unterlagen, bevor Sie sich auf den Weg machen. Hier ist die vollständige Liste, sortiert nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Dokumente beschaffen.
- eVB-Nummer (vor dem Kauf besorgen) Den siebenstelligen Code Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne eVB wird der Antrag sofort abgelehnt. Die Nummer reicht als Nachweis; ein ausgedrucktes Schreiben der Versicherung ist nicht nötig.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Dieses Dokument beweist die Eigentumsrechte am Fahrzeug. Sie erhalten es vom Verkäufer bei der Übergabe. Prüfen Sie, ob der Name des Verkäufers als letzter Halter eingetragen ist. Steht dort ein anderer Name, fragen Sie nach. Achten Sie auch darauf, dass kein Bankstempel zu sehen ist: Ein solcher Stempel deutet auf eine Sicherungsübereignung hin, bei der die Bank Eigentümerin des Fahrzeugs ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Bei angemeldeten Fahrzeugen erhalten Sie die ZB I vom Vorbesitzer. Bei abgemeldeten Fahrzeugen bekommen Sie stattdessen die Abmeldebescheinigung, auf der die Ausserbetriebsetzung vermerkt ist.
- Gültiger HU-Nachweis (TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS) Die Hauptuntersuchung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht abgelaufen sein. Prüfen Sie das Ablaufdatum auf der Plakette am hinteren Kennzeichen (Monat und Jahr). Ist die HU abgelaufen, müssen Sie zuerst zur Prüfstelle. Kosten dafür: 100 bis 150 Euro.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung Der Ausweis muss aktuell und gültig sein. Wenn Sie nur einen Reisepass haben, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 3 Monate).
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Das Hauptzollamt zieht die Kfz-Steuer per Lastschrift ein. Bargeld oder Überweisung werden nicht akzeptiert. Bringen Sie Ihre IBAN mit und rechnen Sie damit, das SEPA-Formular vor Ort zu unterschreiben.
- Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen) Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, brauchen Sie neue Schilder. Schilderpräger finden Sie direkt neben fast jeder Zulassungsstelle. Ein Paar kostet zwischen 20 und 35 Euro. Online bestellen Sie günstiger (ab 12 Euro pro Paar), müssen aber die Lieferzeit einplanen.
Häufiger Fehler beim Privatkauf
Der Verkäufer gibt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht sofort mit? Dann kaufen Sie das Auto nicht. Ohne die ZB II können Sie das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zulassen. Manche Verkäufer versprechen, die ZB II nachzuschicken. Das ist ein Risiko, das Sie nicht eingehen sollten.
Anmeldung Schritt für Schritt: So läuft es ab
Sie haben alle Unterlagen beisammen. Jetzt geht es an die eigentliche Anmeldung. Ob Sie zur Zulassungsstelle gehen oder den Vorgang online erledigen: Die Reihenfolge der Schritte bleibt gleich.
Kfz-Versicherung abschliessen und eVB-Nummer sichern
Vergleichen Sie Tarife bei mindestens drei Anbietern. Achten Sie auf die Schadenfreiheitsklasse: Wenn Sie von einem anderen Fahrzeug wechseln, können Sie Ihre SF-Klasse mitnehmen. Die eVB-Nummer erhalten Sie nach Vertragsabschluss meist innerhalb von Minuten per E-Mail oder SMS. Speichern Sie die Nummer ab, Sie brauchen sie bei der Anmeldung.
HU-Status prüfen (und bei Bedarf Termin buchen)
Schauen Sie auf die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen oder in den HU-Bericht des Vorbesitzers. Die Zahl oben auf der Plakette zeigt den Monat, das Kreuz in der Mitte das Jahr. Ist die HU abgelaufen, buchen Sie einen Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Kosten: 100 bis 150 Euro. Ohne gültige HU keine Anmeldung.
Alle Unterlagen zusammenlegen und prüfen
Legen Sie alles auf einen Stapel: ZB I und ZB II vom Verkäufer, eVB-Nummer, Personalausweis, IBAN für das SEPA-Mandat, HU-Bericht. Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich die Abmeldebescheinigung. Gehen Sie die Liste durch und haken Sie jeden Punkt ab.
Termin bei der Zulassungsstelle buchen oder online anmelden
In den meisten Städten ist ein Termin Pflicht. Wartezeiten von 2 bis 4 Wochen sind in Grossstädten wie Berlin, München oder Hamburg keine Seltenheit. Wer nicht warten will, kann das Fahrzeug über Zulio online anmelden und spart sich den Behördengang komplett.
Kennzeichen prägen lassen (bei abgemeldeten Fahrzeugen)
Bei abgemeldeten Fahrzeugen brauchen Sie neue Schilder. Schilderpräger finden Sie neben jeder Zulassungsstelle. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, reservieren Sie es vorab online bei Ihrer Zulassungsstelle (Gebühr: 2,60 Euro Reservierung plus 10,20 Euro Wunschkennzeichen-Gebühr).
Anmeldung abschliessen und Stempelplaketten erhalten
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die neuen Zulassungsbescheinigungen und die Stempelplaketten für Ihre Kennzeichen. Die Plaketten werden direkt auf die Schilder geklebt. Ab diesem Moment dürfen Sie im öffentlichen Strassenverkehr fahren. Bewahren Sie die ZB I (Fahrzeugschein) immer im Auto auf; die ZB II (Fahrzeugbrief) gehört an einen sicheren Ort zu Hause.
Fristen nach dem Kauf: So viel Zeit haben Sie wirklich
Sie haben den Kaufvertrag unterschrieben und fragen sich, wie viel Zeit Ihnen für die Anmeldung bleibt. Die Antwort hängt davon ab, ob das Fahrzeug noch angemeldet oder bereits abgemeldet ist. Wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug kaufen, müssen Sie es unverzüglich auf Ihren Namen ummelden. So steht es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Was heisst unverzüglich in der Praxis? Die meisten Zulassungsstellen gewähren eine Kulanzfrist von etwa einer Woche. In der Zwischenzeit dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren, denn die Versicherung des Vorbesitzers läuft weiter. Aber: Der Vorbesitzer bleibt als Halter eingetragen. Er haftet bei Unfällen mit, zahlt weiter Versicherung und Steuer, und Bussgelder gehen an seine Adresse. Warten Sie länger als einen Monat, droht ein Bussgeld von bis zu 70 Euro. Kaufen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug, gibt es keine Ummeldungsfrist, weil es gar nicht zugelassen ist. Allerdings dürfen Sie das Fahrzeug keinen Meter im öffentlichen Strassenverkehr bewegen, bis es auf Ihren Namen zugelassen ist. Für die Fahrt nach Hause oder zur Zulassungsstelle brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen (auch Überführungskennzeichen) ist 5 Tage lang gültig und erlaubt Probe- und Überführungsfahrten. Sie beantragen es bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes. Dafür brauchen Sie eine eigene eVB-Nummer (speziell für Kurzzeitkennzeichen), Ihren Personalausweis und die Fahrzeugpapiere. Kosten: 60 bis 130 Euro inklusive Versicherung und Schilder.
Was passiert, wenn der Vorbesitzer nicht abmeldet?
Sie haben ein angemeldetes Fahrzeug gekauft und es auf Ihren Namen umgemeldet. Eigentlich ist die Sache damit erledigt. Aber was, wenn Sie es andersherum erleben: Sie kaufen ein Fahrzeug, der Verkäufer verspricht, es demnächst abzumelden, tut es aber nicht? Solange das Fahrzeug auf den Verkäufer angemeldet bleibt, laufen dessen Versicherung und Steuerpflicht weiter. Das ist zunächst sein Problem, nicht Ihres. Für Sie wird es dann problematisch, wenn der Verkäufer die Versicherung kündigt, bevor Sie umgemeldet haben. Dann erlischt der Versicherungsschutz, und die Zulassungsstelle kann eine Zwangsstilllegung veranlassen. Umgekehrt kann es passieren, dass Sie ein Auto verkaufen und der Käufer nicht ummeldet. In diesem Fall sind Sie als Verkäufer gefährdet. Ihre Versicherung haftet weiterhin, Ihre Steuer läuft weiter, Bussgelder werden Ihnen zugestellt. Die Lösung: Erstatten Sie sofort nach dem Verkauf eine Veräusserungsanzeige bei der Zulassungsstelle (mehr dazu im Ratgeber Auto verkaufen und abmelden). Und noch besser: Melden Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf ab.
Tipp für Käufer
Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer das Auto vor der Übergabe abmeldet oder bei der Zulassungsstelle gemeinsam mit Ihnen die Ummeldung durchführt. So vermeiden Sie, dass zwei Wochen später die Versicherung des Verkäufers den Schutz aufkündigt und Sie mit einem unversicherten Fahrzeug dastehen.
Privatkauf vs. Händlerkauf: Die Unterschiede bei der Anmeldung
Ob Sie Ihren Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder einem Händler kaufen, hat Auswirkungen auf den Ablauf der Anmeldung. Beim Händlerkauf übernimmt der Händler in der Regel einen grossen Teil der Formalitäten. Viele Händler bieten einen Zulassungsservice an, bei dem die Anmeldung gleich miterledigt wird. Dafür zahlen Sie eine Servicepauschale von 100 bis 200 Euro. Der Händler kümmert sich um die Papiere, meldet das Fahrzeug an und übergibt Ihnen ein fertiges, zugelassenes Auto. Beim Privatkauf liegt die gesamte Verantwortung bei Ihnen. Sie müssen selbst sicherstellen, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig sind.
- Papiere prüfen beim Privatkauf Vergleichen Sie die Angaben im Kaufvertrag mit den Fahrzeugpapieren. Stimmt die Fahrgestellnummer (FIN) überein? Stimmt der eingetragene Halter mit dem Verkäufer überein? Gibt es einen Bankstempel auf der ZB II, der auf eine laufende Finanzierung hindeutet?
- Zustand des Fahrzeugs dokumentieren Fertigen Sie bei der Übergabe Fotos vom Fahrzeug an. Notieren Sie den Kilometerstand im Kaufvertrag. Das schützt Sie bei späteren Streitigkeiten.
- Kaufvertrag sauber aufsetzen Verwenden Sie einen standardisierten Kaufvertrag (ADAC-Muster kostenlos online). Beide Parteien unterschreiben jeweils zwei Exemplare. Notieren Sie das genaue Übergabedatum, den Preis und den Kilometerstand.
- Überführung bei abgemeldeten Fahrzeugen Ohne Zulassung darf das Fahrzeug keinen Meter auf öffentlichen Strassen bewegt werden. Entweder Sie besorgen ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig, 60 bis 130 Euro inklusive Versicherung) oder Sie lassen das Fahrzeug per Anhänger oder Transporter abholen.
Was kostet die Anmeldung eines Gebrauchtwagens?
Die Gesamtkosten hängen davon ab, ob Sie ein Wunschkennzeichen wollen, ob neue Schilder nötig sind und ob die HU noch gültig ist. Hier die einzelnen Posten im Überblick.
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Zulassungsgebühr (Neuzulassung) | 26,30 Euro |
| Zulassungsgebühr (Ummeldung mit Halterwechsel) | 28,60 Euro |
| Kennzeichenschilder (Paar, vor Ort) | 20 bis 35 Euro |
| Kennzeichenschilder (Paar, online bestellt) | 12 bis 18 Euro |
| Wunschkennzeichen (Gebühr) | 10,20 Euro |
| Reservierung Wunschkennzeichen | 2,60 Euro |
| HU/AU (falls abgelaufen) | 100 bis 150 Euro |
| Kurzzeitkennzeichen (falls nötig) | 60 bis 130 Euro |
| Online-Anmeldung über Zulio | 98,75 € (alles inklusive) |
Ohne Wartezeit, ohne Behördengang
Mit Zulio melden Sie Ihren Gebrauchtwagen in 5 Minuten online an. Für 98,75 € erledigen wir den kompletten Vorgang. Keine eID-PIN nötig, kein Termin bei der Zulassungsstelle, und Sie können sofort losfahren. Die einzige Alternative zum Online-Weg ist der persönliche Gang zur Zulassungsstelle.
Jetzt ausprobierenSonderfall: Gebrauchtwagen mit abgelaufenem TÜV gekauft
Sie haben ein Schnäppchen gemacht, aber beim Blick auf die Plakette merken Sie: Der TÜV ist abgelaufen. Was jetzt? Zunächst: Sie können das Fahrzeug nicht anmelden, solange die Hauptuntersuchung nicht bestanden ist. Und ohne Anmeldung dürfen Sie nicht fahren. Ein Teufelskreis, aber es gibt Lösungen. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und bei Ihnen vor der Tür steht, können Sie einen mobilen TÜV-Prüfer buchen. Die meisten Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) bieten einen Vor-Ort-Service an. Der Prüfer kommt zu Ihrem Stellplatz und nimmt die HU direkt dort ab. Kosten: 100 bis 170 Euro, je nach Anbieter und Region. Wenn das Fahrzeug noch beim Verkäufer steht, haben Sie zwei Optionen. Entweder Sie organisieren ein Kurzzeitkennzeichen und fahren das Fahrzeug zur nächsten Prüfstelle, oder Sie vereinbaren mit dem Verkäufer, dass er den TÜV vor der Übergabe erledigt. Bei Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie auch ohne gültige HU zur Prüfstelle fahren. Aber nur direkt dorthin. Umwege sind verboten.
Vorsicht bei Mängeln
Fällt das Fahrzeug durch die HU, weil erhebliche Mängel vorliegen, kommen Reparaturkosten auf Sie zu. Bei einem Privatkauf haben Sie in der Regel keinen Gewährleistungsanspruch. Lassen Sie das Fahrzeug deshalb vor dem Kauf von einer unabhängigen Werkstatt oder einem ADAC-Prüfzentrum begutachten. Die 80 bis 120 Euro für eine Gebrauchtwagenprüfung können Ihnen tausende Euro an bösen Überraschungen ersparen.
Häufig gestellte Fragen zur Gebrauchtwagen-Anmeldung
Haufige Fragen
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