Ratgeber

Wiederzulassung nach Stilllegung: Kosten, TÜV und Ablauf erklärt

Ihr Auto steht seit Monaten in der Garage. Vielleicht haben Sie es abgemeldet, weil Sie es eine Weile nicht brauchten. Vielleicht war eine längere Reparatur fällig. Vielleicht haben Sie es von jemandem gekauft, der es vor Jahren stillgelegt hat. Jetzt soll das Fahrzeug wieder auf die Strasse. Aber: Brauchen Sie einen neuen TÜV? Ist Ihr altes Kennzeichen noch reserviert? Was, wenn das Auto seit über 7 Jahren abgemeldet ist? Dieser Ratgeber beantwortet jede dieser Fragen und führt Sie Schritt für Schritt durch die Wiederzulassung.

Was genau ist eine Wiederzulassung?

Von einer Wiederzulassung spricht man, wenn ein Fahrzeug nach einer Ausserbetriebsetzung (dem offiziellen Begriff für Abmeldung oder Stilllegung) wieder für den Strassenverkehr zugelassen wird. Technisch gesehen ist eine Wiederzulassung nichts anderes als eine Neuanmeldung. Sie brauchen eine Versicherung, die Fahrzeugpapiere, einen gültigen TÜV und müssen zur Zulassungsstelle. Zwei Dinge machen die Wiederzulassung trotzdem besonders: Erstens die Frage, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist (die HU-Frist läuft auch während der Abmeldung weiter). Zweitens die Frage, ob Sie Ihr altes Kennzeichen noch bekommen können (Reservierung läuft nach 12 Monaten ab). Und wenn das Fahrzeug sehr lange abgemeldet war (über 7 Jahre), gelten verschärfte Regeln. All das klären wir in den folgenden Abschnitten.

TÜV bei der Wiederzulassung: Die häufigste Stolperfalle

Die Frage nach dem TÜV ist der Knackpunkt bei jeder Wiederzulassung. Und genau hier machen die meisten einen teuren Fehler: Sie gehen davon aus, dass die HU-Frist während der Stilllegung pausiert. Das ist falsch. Die Frist läuft weiter, egal ob das Fahrzeug in der Garage steht oder durch die Republik fährt. Wenn Sie Ihr Auto im Januar 2025 mit einer frischen HU (gültig bis Januar 2027) abgemeldet haben und es im September 2026 wieder zulassen wollen, ist die HU noch gültig. Kein neuer TÜV nötig. Wenn Sie dasselbe Auto im März 2027 wieder zulassen wollen, ist die HU seit 2 Monaten abgelaufen. Sie müssen zuerst zur Prüfstelle.

  • HU noch gültig: Kein Problem Prüfen Sie das Ablaufdatum im alten HU-Bericht oder auf der (entstempelten) TÜV-Plakette. Die Zahl oben auf der Plakette zeigt den Monat, die Farbe und Position das Jahr. Wenn das Datum in der Zukunft liegt, können Sie direkt zur Zulassungsstelle.
  • HU abgelaufen: Erst zur Prüfstelle, dann zur Zulassungsstelle Ist die HU abgelaufen, müssen Sie vor der Wiederzulassung eine neue Hauptuntersuchung bestehen. Die Kosten liegen bei 100 bis 150 Euro. Aber es gibt ein Problem: Ohne Zulassung dürfen Sie nicht zur Prüfstelle fahren. Dazu gleich mehr.
  • Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet: Betriebserlaubnis erloschen Ist ein Fahrzeug länger als 7 Jahre ausser Betrieb gesetzt, erlischt die Betriebserlaubnis. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verliert ihre Gültigkeit. In diesem Fall reicht eine normale HU nicht mehr aus. Sie brauchen ein Vollgutachten (vergleichbar mit einer Vollabnahme). Kosten: 300 bis 800 Euro. Der Sachverständige prüft das gesamte Fahrzeug und erstellt ein neues Gutachten, auf dessen Basis eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.

Das Henne-Ei-Problem: Kein TÜV ohne Zulassung, keine Zulassung ohne TÜV

Ihr Auto steht abgemeldet in der Garage. Der TÜV ist abgelaufen. Sie dürfen nicht zur Prüfstelle fahren, weil das Auto nicht zugelassen ist. Sie können es nicht zulassen, weil der TÜV fehlt. Drei Lösungen: 1) Mobiler TÜV-Prüfer, der zu Ihrem Stellplatz kommt (100 bis 170 Euro). 2) Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle (60 bis 130 Euro, 5 Tage gültig, auch ohne gültige HU direkt zur Prüfstelle erlaubt). 3) Fahrzeug per Anhänger oder Abschleppwagen zur Prüfstelle transportieren.

Kennzeichen bei der Wiederzulassung: Altes behalten oder neues nehmen?

Ob Sie Ihr altes Kennzeichen wiederverwenden können, hängt von zwei Faktoren ab: der Dauer der Abmeldung und dem Zulassungsbezirk.

  • Innerhalb von 12 Monaten: Altes Kennzeichen ist reserviert Bei der Abmeldung können Sie Ihr Kennzeichen für bis zu 12 Monate reservieren lassen. In den meisten Zulassungsbezirken ist die Reservierung kostenlos. Wenn Sie die Wiederzulassung innerhalb dieser 12 Monate vornehmen, wird Ihnen das alte Kennzeichen erneut zugeteilt. Sie brauchen keine neuen Schilder, wenn die alten noch in gutem Zustand sind. Es werden nur neue Stempelplaketten aufgeklebt.
  • Nach 12 Monaten: Kennzeichen ist freigegeben Ist die Reservierungsfrist abgelaufen, wird das Kennzeichen wieder in den allgemeinen Pool freigegeben. Es kann ab diesem Moment von jedem anderen Bürger als Wunschkennzeichen reserviert werden. Sie bekommen Ihr altes Kennzeichen nur dann zurück, wenn es zufällig noch nicht vergeben wurde. Fragen Sie bei der Zulassungsstelle nach der Verfügbarkeit. Wenn es vergeben ist, müssen Sie ein neues Kennzeichen wählen.
  • Umzug seit der Abmeldung: Neues Kennzeichen Pflicht Wenn Sie seit der Abmeldung in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen sind, müssen Sie ein neues Kennzeichen mit dem Bezirkskürzel Ihres neuen Wohnorts nehmen. Das alte Kennzeichen kann nicht in einen anderen Bezirk übertragen werden.
  • Wunschkennzeichen bei der Wiederzulassung Wenn Sie ein neues Kennzeichen brauchen, können Sie ein Wunschkennzeichen auswählen. Die Reservierung kostet 2,60 Euro, die Wunschkennzeichen-Gebühr 10,20 Euro. Reservieren Sie online auf der Website Ihrer Zulassungsstelle, bevor Sie zum Termin gehen.

Wiederzulassung Schritt für Schritt

Sie wissen jetzt, ob Ihr TÜV noch gültig ist und ob Ihr Kennzeichen noch reserviert ist. Hier ist der vollständige Ablauf der Wiederzulassung.

1

HU-Status prüfen

Schauen Sie im HU-Bericht nach dem Ablaufdatum. Wenn Sie keinen HU-Bericht mehr finden, schauen Sie auf die (entstempelte) TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen. Zahl oben = Monat, Position/Farbe = Jahr. Ist die HU abgelaufen, buchen Sie zuerst einen TÜV-Termin. Für die Fahrt zur Prüfstelle: Kurzzeitkennzeichen besorgen oder mobilen Prüfer bestellen.

2

Zustand des Fahrzeugs prüfen (nach langer Standzeit)

Ein Auto, das monatelang oder jahrelang gestanden hat, braucht vor der ersten Fahrt Aufmerksamkeit. Prüfen Sie: Reifendruck (Standplatten?), Bremsscheiben (Rost?), Batterie (leer? defekt?), Kühlwasser und Motoröl (Füllstand, Zustand), Scheibenwischer (porös?). Bei sehr langer Standzeit (über 2 Jahre) empfiehlt sich ein Werkstatt-Check vor der HU, damit Sie nicht mit teuren Mängeln durch die Prüfung fallen.

3

Kfz-Versicherung abschliessen oder reaktivieren

Wenn Sie vor der Abmeldung eine Ruheversicherung abgeschlossen haben, reaktivieren Sie diese beim Versicherer. Die Ruheversicherung schützt das Fahrzeug während der Standzeit gegen Diebstahl, Brand und Sturm. Bei der Reaktivierung wird automatisch eine eVB-Nummer erstellt. Wenn Sie keine Ruheversicherung haben, schliessen Sie einen neuen Vertrag ab. Die eVB-Nummer erhalten Sie innerhalb von Minuten. Ihre alte Schadenfreiheitsklasse bleibt Ihnen erhalten, auch nach der Abmeldung.

4

Unterlagen zusammenstellen

Sie benötigen: Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Abmeldevermerk), Zulassungsbescheinigung Teil II (bei der Abmeldung zurückbekommen), eVB-Nummer, gültiger HU-Bericht, Personalausweis, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen behalten: die entstempelten Schilder mitbringen.

5

Termin bei der Zulassungsstelle oder online anmelden

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Ihres aktuellen Wohnortes (nicht unbedingt der Bezirk, in dem das Fahrzeug abgemeldet wurde, falls Sie umgezogen sind). Wartezeiten in Grossstädten: 2 bis 4 Wochen. Alternativ: Erledigen Sie die Wiederzulassung über Zulio online.

6

Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen erhalten

Bei reserviertem altem Kennzeichen werden neue Stempelplaketten auf die vorhandenen Schilder geklebt. Bei neuem Kennzeichen lassen Sie die Schilder beim Schilderpräger anfertigen (20 bis 35 Euro). Sie erhalten aktualisierte Zulassungsbescheinigungen (ZB I und ZB II). Ab diesem Moment dürfen Sie wieder am Strassenverkehr teilnehmen.

Sonderfall: Fahrzeug seit über 7 Jahren abgemeldet

Wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahre ausser Betrieb gesetzt ist, gelten verschärfte Regeln. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, und die Zulassungsbescheinigung Teil II verliert ihre Gültigkeit. Das hat drei Konsequenzen. Erstens: Eine normale Hauptuntersuchung (HU) reicht nicht mehr aus. Sie brauchen ein Vollgutachten nach §21 StVZO, erstellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ). Dieses Gutachten ist deutlich umfangreicher als eine normale HU und kostet 300 bis 800 Euro. Der Sachverständige prüft das gesamte Fahrzeug auf Einhaltung der aktuellen Vorschriften. Zweitens: Die Zulassungsstelle benötigt das Vollgutachten als Grundlage für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis. Ohne dieses Gutachten keine Wiederzulassung. Drittens: Wenn das Fahrzeug in der Zwischenzeit umgebaut oder verändert wurde, müssen alle Änderungen im Gutachten dokumentiert und genehmigt werden. Ein Fahrzeug, das 10 Jahre in einer Scheune stand und an dem nichts verändert wurde, hat gute Chancen, die Vollabnahme zu bestehen, sofern es technisch in Ordnung ist. Rost, defekte Bremsen, poröse Leitungen und andere Standschäden können allerdings teure Reparaturen nötig machen.

Werkstatt-Check vor der Vollabnahme

Wenn Ihr Fahrzeug seit vielen Jahren steht, investieren Sie 100 bis 200 Euro in einen Werkstatt-Check, bevor Sie die Vollabnahme buchen. Die Werkstatt identifiziert Mängel, die Sie vorher beheben können. Eine gescheiterte Vollabnahme kostet Sie die volle Gebühr, und Sie müssen nach der Reparatur erneut vorstellig werden. Mit Vorab-Check vermeiden Sie doppelte Kosten.

Was kostet die Wiederzulassung?

Die Kosten variieren je nach Ausgangslage. Hier alle Posten, von der günstigsten bis zur teuersten Variante.

  • Günstigste Variante (HU gültig, altes Kennzeichen reserviert) Nur die Zulassungsgebühr: ca. 26,30 Euro plus Kfz-Versicherung.
  • Mittlere Variante (HU abgelaufen, neues Kennzeichen) Zulassungsgebühr (26,30 Euro) + HU (100 bis 150 Euro) + Kennzeichen (20 bis 35 Euro) = ca. 150 bis 215 Euro.
  • Teuerste Variante (>7 Jahre abgemeldet, Vollgutachten, neues Kennzeichen) Zulassungsgebühr (26,30 Euro) + Vollgutachten (300 bis 800 Euro) + Kennzeichen (20 bis 35 Euro) + evtl. Reparaturen = 350 bis 835 Euro (ohne Reparaturen).
PostenKosten (ca.)
Zulassungsgebühr26,30 Euro
Stempelplaketten (bei reserviertem Kennzeichen)in Zulassungsgebühr enthalten
Neue Kennzeichenschilder (falls nötig)20 bis 35 Euro
Wunschkennzeichen (optional)10,20 Euro + 2,60 Euro Reservierung
HU/AU (falls abgelaufen)100 bis 150 Euro
Mobiler TÜV-Prüfer (falls nötig)100 bis 170 Euro
Kurzzeitkennzeichen (falls nötig)60 bis 130 Euro
Vollgutachten §21 (bei >7 Jahre Abmeldung)300 bis 800 Euro
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Häufige Fehler bei der Wiederzulassung (und wie Sie sie vermeiden)

Damit bei Ihnen alles glatt läuft, hier die Fehler, die andere vor Ihnen gemacht haben.

  • Fehler 1: HU-Ablauf während Stilllegung vergessen Die HU-Frist pausiert nicht. Sie läuft weiter, auch wenn das Auto in der Garage steht. Prüfen Sie das Ablaufdatum, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen. Ohne gültige HU kein Termin nötig, denn die Zulassungsstelle wird Sie ohnehin wegschicken.
  • Fehler 2: Kennzeichen-Reservierung verpasst Die 12-Monats-Frist für die Kennzeichen-Reservierung läuft ab dem Tag der Abmeldung. Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten wollen, merken Sie sich das Datum. Nach Ablauf ist das Kennzeichen weg, und Sie können es nur zurückbekommen, wenn es zufällig noch verfügbar ist.
  • Fehler 3: Ohne Zulassung zur TÜV-Prüfstelle gefahren Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im Strassenverkehr bewegt werden. Fahren Sie ohne Zulassung zur Prüfstelle, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (Bussgeld bis 70 Euro) und fahren ohne Versicherungsschutz (Straftat nach §6 PflVG, bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe). Nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, einen mobilen Prüfer oder einen Anhänger.
  • Fehler 4: Ruheversicherung nicht reaktiviert Manche Versicherer bieten eine Ruheversicherung während der Ausserbetriebsetzung an. Wenn Sie diese nicht rechtzeitig reaktivieren und stattdessen einen komplett neuen Vertrag abschliessen, verlieren Sie möglicherweise Ihre Schadenfreiheitsklasse oder zahlen einen höheren Beitrag. Prüfen Sie, ob ein Ruhevertrag besteht, bevor Sie neu abschliessen.
  • Fehler 5: Falsche Zulassungsstelle nach Umzug Wenn Sie seit der Abmeldung umgezogen sind, müssen Sie zur Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnorts. Nicht zur alten Zulassungsstelle, auch wenn das Fahrzeug dort abgemeldet wurde. Das alte Kennzeichen können Sie nach einem Umzug in einen anderen Bezirk nicht übernehmen.
  • Fehler 6: Standschäden unterschätzt Ein Auto, das jahrelang steht, ist nicht in demselben Zustand wie am Tag der Abmeldung. Reifenplatten, Bremsscheibenrost, leere Batterien, poröse Schläuche und korrodierte Bremsflüssigkeit sind typische Standschäden. Investieren Sie in einen Werkstatt-Check, bevor Sie die HU oder Vollabnahme buchen.

Ruheversicherung: Was passiert mit der Versicherung bei abgemeldeten Autos?

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, endet die normale Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch. Das Fahrzeug darf nicht mehr im Strassenverkehr bewegt werden, also braucht es keine Haftpflicht mehr. Viele Versicherer bieten aber eine sogenannte Ruheversicherung an. Diese ist deutlich günstiger als die normale Vollversicherung (oft nur 20 bis 50 Euro pro Jahr) und schützt das abgemeldete Fahrzeug gegen bestimmte Risiken: Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Glasbruch. Eine Ruheversicherung ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug längere Zeit abgemeldet bleibt, aber nicht in einer geschlossenen Garage steht. Sie schützt gegen Risiken, die auch ein stehendes Fahrzeug treffen können. Der grosse Vorteil: Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. Wenn Sie das Fahrzeug wieder zulassen und die Ruheversicherung in eine normale Versicherung umwandeln, behalten Sie Ihre SF-Klasse. Bei Abschluss einer komplett neuen Versicherung nach der Wiederzulassung kann es passieren, dass der neue Versicherer Ihre SF-Klasse nicht direkt übernimmt. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob eine Ruheversicherung angeboten wird, bevor Sie das Auto abmelden. Die Umwandlung von der Ruheversicherung zurück in die Vollversicherung bei Wiederzulassung dauert in der Regel nur einen Anruf und liefert Ihnen die eVB-Nummer gleich mit.

Häufig gestellte Fragen

Haufige Fragen

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