Ratgeber

Unterlagen Auto ummelden: Vollständige Checkliste für Halterwechsel, Umzug und Sonderfälle

Ein fehlendes Dokument und der Termin bei der Zulassungsstelle war umsonst. Neue Termine gibt es in Großstädten oft erst in zwei bis vier Wochen. Hier finden Sie die vollständige Checkliste für jedes Ummeldeszenario: Halterwechsel nach Kauf, Umzug in einen anderen Bezirk, Firmenwagen und Erbschaft. Zum Ausdrucken, Abhaken und Mitnehmen.

Basis-Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie bei jeder Ummeldung

Egal ob Halterwechsel nach Kauf, Umzug in einen anderen Bezirk oder Erbfall: Sechs Dokumente verlangt jede Zulassungsstelle in Deutschland bei einer Ummeldung. Fehlt eines davon, wird der Vorgang nicht durchgeführt. Sammeln Sie diese sechs Posten zuerst, bevor Sie sich um szenariospezifische Extras kümmern.

  • 1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass Muss gültig sein und die aktuelle Wohnadresse zeigen. Bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate). Bei Umzug: Lassen Sie zuerst Ihren Ausweis beim Einwohnermeldeamt auf die neue Adresse umschreiben, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen. Wo Sie es bekommen: Liegt zu Hause. Falls abgelaufen: Neuen Ausweis beim Bürgeramt beantragen (drei bis sechs Wochen) oder vorläufigen Personalausweis sofort am Schalter ausstellen lassen (10 Euro).
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Das Dokument mit den technischen Daten und dem aktuellen Halter. Wird bei der Ummeldung eingezogen, und Sie erhalten ein neues mit aktualisierten Daten. Wo Sie es bekommen: Beim Halterwechsel erhalten Sie den Fahrzeugschein vom Vorbesitzer zusammen mit dem Fahrzeug. Falls verloren: Ersatz bei der Zulassungsstelle beantragen (10 bis 15 Euro).
  • 3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Das Eigentumsdokument des Fahrzeugs. Wird bei der Ummeldung auf den neuen Halter bzw. die neue Adresse umgeschrieben. Prüfen Sie: Ist der Vorbesitzer als letzter Halter eingetragen? Gibt es einen Bankstempel (Sicherungsübereignung durch eine Bank)? Falls ja, muss die Bank den Brief erst freigeben, bevor eine Ummeldung möglich ist. Wo Sie es bekommen: Beim Halterwechsel vom Vorbesitzer. Sollte sicher zu Hause aufbewahrt sein. Falls verloren: Ersatz bei der Zulassungsstelle beantragen (60 bis 80 Euro, Aufgebotsverfahren, drei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit).
  • 4. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Der siebenstellige Code, der bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Bei Halterwechsel: Auf den neuen Halter ausgestellt. Bei Umzug ohne Versicherungswechsel: In der Regel keine neue eVB nötig (siehe Umzug-Checkliste unten). Wo Sie es bekommen: Bei Ihrer Kfz-Versicherung. Online in wenigen Minuten per E-Mail oder SMS. Kosten: 0 Euro.
  • 5. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Das Hauptzollamt zieht die Kfz-Steuer jährlich per Lastschrift ein. Bei Halterwechsel: Ihre IBAN (nicht die des Vorbesitzers). Das offizielle Formular (032021) finden Sie bei formulare-bfinv.de oder auf der Website Ihrer Zulassungsstelle.
  • 6. Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV) Die HU muss gültig sein. Prüfen Sie die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Ist sie abgelaufen, müssen Sie zuerst zur Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS). Wo Sie es bekommen: HU bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Kosten: 100 bis 150 Euro (inkl. Abgasuntersuchung). Dauer: 30 bis 60 Minuten.

Ein fehlendes Dokument = abgewiesen

Die Zulassungsstelle prüft die Vollständigkeit sofort. Fehlt auch nur ein Dokument, wird die Ummeldung nicht durchgeführt. Sie müssen dann einen neuen Termin buchen. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg kann der nächste freie Slot zwei bis vier Wochen entfernt sein.

Checkliste Halterwechsel: Ummeldung nach Fahrzeugkauf

Der Halterwechsel nach einem Gebrauchtwagenkauf ist der häufigste Grund für eine Ummeldung. Neben den Basis-Dokumenten kommen szenariospezifische Posten hinzu. Hier die vollständige Checkliste zum Abhaken:

  • 1. Personalausweis des neuen Halters Gültig, aktuelle Adresse.
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Vom Vorbesitzer erhalten. Wird eingezogen.
  • 3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Vom Vorbesitzer erhalten. Prüfen Sie auf Bankstempel (Sicherungsübereignung). Falls ein Bankstempel vorhanden ist, kann der Vorbesitzer den Brief erst übergeben, wenn die Bank ihn freigibt.
  • 4. eVB-Nummer Auf den neuen Halter ausgestellt. Beantragen Sie die Nummer, sobald der Kauf feststeht, spätestens drei bis fünf Tage vor dem Termin.
  • 5. SEPA-Lastschriftmandat Ihre IBAN bereithalten. Formular vorab herunterladen oder vor Ort ausfüllen.
  • 6. Gültiger HU-Nachweis Plakette prüfen oder HU-Bericht mitnehmen. Ist die HU abgelaufen: Zuerst zur Prüfstelle, dann zur Zulassungsstelle.
  • 7. Bisherige Kennzeichenschilder Müssen vorgelegt werden, wenn sie gewechselt werden sollen. Seit Oktober 2019: Kennzeichenmitnahme ist bundesweit möglich, auch bei einem Halterwechsel im gleichen Zulassungsbezirk. Wenn der Vorbesitzer sein Kennzeichen behalten will, benötigen Sie neue Schilder.

Frist nach Kauf: unverzüglich

Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Ummeldung nach dem Halterwechsel. In der Praxis tolerieren die meisten Behörden bis zu zwei Wochen. Nach einem Monat droht ein Bußgeld: 40 Euro bei Halterwechsel, bis zu 100 Euro bei längerer Verzögerung. Außerdem: Ohne Ummeldung haften Sie als neuer Halter nicht korrekt, und im Schadenfall kann es Probleme mit der Versicherung geben.

Checkliste Umzug: Ummeldung nach Wohnortwechsel

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Der Aufwand hängt davon ab, ob Sie im gleichen Zulassungsbezirk bleiben oder in einen anderen Bezirk ziehen. Seit 2015 können Sie Ihr Kennzeichen bundesweit mitnehmen.

  • 1. Personalausweis mit neuer Adresse Lassen Sie zuerst Ihren Ausweis beim Einwohnermeldeamt auf die neue Adresse umschreiben. Das ist Voraussetzung für die Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Falls Ihr Ausweis noch die alte Adresse zeigt: Nehmen Sie eine aktuelle Meldebestätigung vom neuen Wohnort mit.
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Die Adresse wird im neuen Fahrzeugschein aktualisiert.
  • 3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Wird ebenfalls mit der neuen Adresse aktualisiert.
  • 4. eVB-Nummer (nur bei Versicherungswechsel) Behalten Sie Ihre bisherige Versicherung bei, brauchen Sie bei einem reinen Umzug keine neue eVB. Nur wenn Sie gleichzeitig den Versicherer wechseln, ist eine neue eVB-Nummer erforderlich. Wichtig: Informieren Sie Ihren Versicherer trotzdem über den Umzug, da sich der Regionaltarif ändern kann.
  • 5. SEPA-Lastschriftmandat Nur nötig, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat. Bei gleicher IBAN entfällt ein neues Mandat.
  • 6. Kennzeichen (bei Wechsel) Behalten Sie Ihr altes Kennzeichen (bundesweit möglich seit 2015), brauchen Sie die Schilder nicht mitzubringen. Möchten Sie ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Bezirks: Alte Schilder zur Entstempelung mitbringen und neue Schilder beim Schilderpräger bestellen.

Kennzeichen behalten spart Geld und Zeit

Seit 2015 können Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitnehmen. Das spart die Kosten für neue Schilder (20 bis 35 Euro), die Wunschkennzeichen-Gebühr (12,80 Euro) und Zeit beim Schilderpräger. Außerdem reduziert sich die Behördengebühr, weil kein neues Kennzeichen zugeteilt werden muss.

Checkliste Firmenwagen: Ummeldung eines gewerblichen Fahrzeugs

Wird ein Fahrzeug auf eine Firma umgemeldet oder wechselt ein Firmenwagen den Halter innerhalb einer Unternehmensstruktur, braucht die Behörde zusätzliche Nachweise über die Firma und die Vertretungsberechtigung.

  • 1. Basis-Dokumente (Ausweis, eVB, SEPA, ZB I, ZB II, HU) Alle sechs Dokumente aus der Basis-Checkliste. Die eVB-Nummer muss auf die Firma ausgestellt sein.
  • 2. Aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH, UG, AG, KG, OHG) Darf nicht älter als drei bis sechs Monate sein, je nach Zulassungsstelle. Der Auszug muss die aktuelle Vertretungsberechtigung (Geschäftsführer/Prokurist) belegen. Wo Sie ihn bekommen: Online über handelsregister.de oder beim Amtsgericht. Kosten: 10 bis 20 Euro für eine beglaubigte Abschrift.
  • 3. Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen) Für Einzelunternehmer genügt die Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt. Bei Freiberuflern, die kein Gewerbe anmelden müssen, akzeptieren manche Behörden alternativ einen Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Finanzamts.
  • 4. Vollmacht des Geschäftsführers (wenn Mitarbeiter die Ummeldung durchführt) Unterschrieben vom Geschäftsführer oder Prokuristen, der im Handelsregisterauszug namentlich benannt ist. Dazu: Personalausweis-Kopie des Geschäftsführers und Originalausweis des Bevollmächtigten. Erscheint der Geschäftsführer persönlich und ist im Registerauszug benannt, entfällt die Vollmacht.

Sonderfall GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann seit der Reform des Personengesellschaftsrechts 2024 ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Ist die GbR eingetragen, läuft die Zulassung auf die GbR mit Registerauszug. Ist sie nicht eingetragen, wird das Fahrzeug auf eine natürliche Person (einen der Gesellschafter) zugelassen. Alle Gesellschafter müssen dann schriftlich zustimmen.

Checkliste Erbschaft: Geerbtes Fahrzeug ummelden

Wenn Sie ein Fahrzeug erben, müssen Sie es unverzüglich auf Ihren Namen ummelden. Die bestehende Kfz-Versicherung geht kraft Gesetz auf die Erben über, muss aber über den Erbfall informiert werden.

  • 1. Basis-Dokumente (Ausweis, eVB, SEPA, ZB I, ZB II, HU) Alle Basis-Dokumente auf Ihren Namen. Eine neue eVB-Nummer ist nötig, da die Versicherung auf Sie als neuen Halter laufen muss.
  • 2. Sterbeurkunde Im Original oder als beglaubigte Kopie. Wo Sie sie bekommen: Beim Standesamt des Sterbeortes. Kosten: 10 bis 15 Euro pro Exemplar. Bestellen Sie direkt mehrere Ausfertigungen.
  • 3. Erbnachweis Akzeptiert werden: Erbschein (vom Nachlassgericht), notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Wo Sie ihn bekommen: Erbschein beantragen beim Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Kosten: abhängig vom Nachlasswert, mindestens 75 Euro. Dauer: zwei bis acht Wochen.
  • 4. Bei Erbengemeinschaft: Vollmachten aller Miterben Wenn mehrere Personen erben, muss die Erbengemeinschaft einen Erben bevollmächtigen, das Fahrzeug umzumelden. Alle Miterben unterschreiben die Vollmacht und legen Kopien ihrer Ausweise bei.

Versicherung sofort informieren

Die bestehende Kfz-Versicherung geht auf die Erben über, aber der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Erbfalls. Informieren Sie den Versicherer sofort und klären Sie, ob der bestehende Vertrag weiterlauft oder ob Sie eine neue Versicherung benötigen. Erst dann beantragen Sie die eVB-Nummer.

Sonderfall Vollmacht: Wenn jemand anderes für Sie ummeldet

Sie können nicht persönlich erscheinen? Eine andere Person kann die Ummeldung für Sie durchführen. Anders als bei der Abmeldung ist die Vollmacht bei der Ummeldung (An- und Umschreibung) in der Regel zwingend erforderlich.

  • Schriftliche Vollmacht im Original Formfrei, aber mit Pflichtangaben: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, Name und Anschrift des Bevollmächtigten, Art des Vorgangs (Ummeldung/Halterwechsel), Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, FIN, aktuelles Kennzeichen), Einverständnis zur Kfz-Steuer-Auskunft, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift. Keine digitale Signatur, kein Scan.
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) Gut lesbar, nicht abgeschnitten, nicht zu dunkel. Eine unleserliche Kopie zählt als fehlend und führt zur Ablehnung.
  • Personalausweis des Bevollmächtigten im Original Der Bevollmächtigte muss sich selbst ausweisen können.
  • Alle szenariospezifischen Dokumente Der Bevollmächtigte braucht sämtliche Unterlagen, die auch Sie persönlich vorlegen würden: ZB I, ZB II, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, HU-Bericht, ggf. Kennzeichen.

Häufigste Fehler bei Vollmachten

Name in der Vollmacht weicht vom Ausweis ab (Max vs. Maximilian reicht für Ablehnung). Einwilligung zur Kfz-Steuer-Auskunft fehlt. Ausweiskopie fehlt oder ist unleserlich. Vollmacht nur als Scan statt im Original. Jeder dieser Fehler führt zur Ablehnung des gesamten Vorgangs.

Sonderfall Minderjährige: Fahrzeug auf unter 18-Jährige ummelden

Minderjährige können Fahrzeughalter sein, wenn sie die nötige Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Klasse AM ab 15, A1 ab 16, B17 mit Begleitung ab 17) oder als Schwerbehinderte steuerliche Vorteile geltend machen. Für die Ummeldung auf einen Minderjährigen brauchen Sie zusätzlich:

  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten Beide Elternteile müssen schriftlich zustimmen und erklären, dass sie die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung entstehenden Folgen übernehmen. Formulare stellen viele Zulassungsstellen auf ihrer Website bereit.
  • Personalausweise beider Erziehungsberechtigten Im Original oder als beglaubigte Kopie. Erscheint nur ein Elternteil persönlich, muss eine gut lesbare Kopie des Ausweises des anderen Elternteils beiliegen.
  • Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht) Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss dies durch eine Sorgerechtsbescheinigung oder einen Gerichtsbeschluss nachgewiesen werden.
  • Personalausweis des Minderjährigen Gültig, mit aktueller Adresse.

Was Sie bei der Ummeldung NICHT brauchen: Häufige Irrtümer

Viele Halter verschwenden Zeit mit der Beschaffung von Dokumenten, die gar nicht verlangt werden. Hier die häufigsten Irrtümer:

  • Kaufvertrag Die Zulassungsstelle verlangt keinen Kaufvertrag. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II genügt als Eigentumsnachweis. Ein Kaufvertrag ist privatrechtlich sinnvoll, aber nicht für die Behörde erforderlich.
  • Führerschein Wird bei keinem Zulassungsvorgang verlangt. Halter und Fahrer sind rechtlich getrennte Rollen.
  • Abmeldebescheinigung (bei zugelassenem Fahrzeug) Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist (also nur der Halter oder die Adresse wechselt), brauchen Sie keine Abmeldebescheinigung. Die ist nur nötig, wenn das Fahrzeug zuvor außer Betrieb gesetzt wurde.
  • COC-Papier Das COC-Papier (EU-Übereinstimmungserklärung) wird nur bei der Erstzulassung benötigt. Bei einer Ummeldung ist es nicht relevant.
  • Versicherungspolice Die eVB-Nummer reicht aus. Die gesamte Police müssen Sie nicht vorlegen.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen: Lösungen für jeden Fall

Manchmal taucht ein Dokument nicht auf oder ist beschädigt. Hier die konkreten Lösungswege für die häufigsten Probleme bei der Ummeldung:

  • Fahrzeugbrief (ZB II) verloren Sie müssen bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Dafür erscheinen Sie persönlich und geben eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ab. Die Behörde schaltet ein Aufgebot (öffentliche Bekanntmachung). Kosten: 60 bis 80 Euro. Dauer: drei bis sechs Wochen. Erst nach Ausstellung des Ersatzbriefs kann die Ummeldung erfolgen.
  • Fahrzeugschein (ZB I) verloren Einen Ersatz-Fahrzeugschein beantragen Sie bei der Zulassungsstelle. Kosten: 10 bis 15 Euro. Dauer: meistens sofort oder innerhalb weniger Tage. Die Ummeldung kann häufig im gleichen Termin erfolgen.
  • HU abgelaufen Ohne gültige HU wird die Ummeldung nicht durchgeführt. Fahren Sie zuerst zur Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS). Kosten: 100 bis 150 Euro. Bei mehr als zwei Monaten Überziehung droht ein zusätzliches Bußgeld bei der HU-Prüfung (Ergänzungsuntersuchung: ca. 20 Euro Aufschlag).
  • eVB-Nummer vergessen Rufen Sie Ihren Versicherer an oder öffnen Sie die App. Die meisten können die eVB innerhalb weniger Minuten per SMS oder E-Mail schicken. Manche Zulassungsstellen haben WLAN, sodass Sie die Nummer vor Ort anfordern können. Ob die Behörde dann noch den Vorgang durchführt, hängt vom Sachbearbeiter ab.
  • IBAN vergessen Ohne Ihre Bankverbindung können Sie das SEPA-Lastschriftmandat nicht ausfüllen. Rufen Sie Ihre Banking-App auf oder prüfen Sie Ihre EC-Karte. Die IBAN steht auf jeder Girokarte.
  • Bankstempel im Fahrzeugbrief (Sicherungsübereignung) Der Vorbesitzer hat den Pkw über eine Bank finanziert und diese hat einen Stempel im Brief. Die Bank muss den Brief erst freigeben. Fordern Sie den Vorbesitzer auf, die Freigabe bei seiner Bank zu beantragen. Erst wenn der Stempel gelöscht oder der Brief freigegeben ist, kann die Ummeldung erfolgen.

Zeitplan: In welcher Reihenfolge die Dokumente besorgen

Der optimale Zeitplan für den häufigsten Fall: Gebrauchtwagenkauf mit Halterwechsel.

1

Sofort nach dem Kauf: Fahrzeugpapiere prüfen

Haben Sie ZB I und ZB II vom Verkäufer erhalten? Stimmt der Name des Vorbesitzers im Brief? Gibt es einen Bankstempel? Ist die HU noch gültig? Klären Sie diese Fragen sofort, nicht erst am Termintag.

2

Tag 1 bis 2: eVB-Nummer beantragen

Gehen Sie auf die Website Ihres Kfz-Versicherers oder rufen Sie an. Online erhalten Sie die Nummer in wenigen Minuten per E-Mail. Geben Sie dabei die korrekte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an.

3

Tag 1 bis 2: HU prüfen lassen (falls nötig)

Ist die HU-Plakette abgelaufen oder läuft innerhalb des nächsten Monats ab? Vereinbaren Sie sofort einen Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Kosten: 100 bis 150 Euro.

4

Tag 2 bis 3: Personalausweis und SEPA-Formular vorbereiten

Prüfen Sie, ob Ihr Ausweis gültig ist und die aktuelle Adresse zeigt. Laden Sie das SEPA-Formular herunter und füllen Sie es vorab aus. IBAN bereithalten.

5

Tag 3 bis 5: Termin bei der Zulassungsstelle buchen

Viele Behörden vergeben Termine nur online. Buchen Sie frühzeitig. In Großstädten sind Termine oft erst in ein bis drei Wochen verfügbar. Frühe Morgen-Slots haben die kürzesten Wartezeiten.

6

Am Vorabend: Alle Dokumente zusammenlegen

Legen Sie alle Unterlagen in eine Mappe: Ausweis, eVB-Nummer (ausgedruckt oder im Handy), SEPA-Formular, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, HU-Bericht, ggf. alte Kennzeichen. Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch.

7

Am Termintag: Ggf. neue Kennzeichen besorgen

Falls Sie neue Schilder brauchen: Beim Schilderpräger neben der Zulassungsstelle (25 bis 45 Euro) oder vorab online bestellen (ab 12 Euro, Lieferung in ein bis zwei Tagen).

Was kostet die Ummeldung? Alle Gebühren

Die Kosten hängen davon ab, ob Sie im gleichen Bezirk bleiben und ob sich das Kennzeichen ändert.

PostenKosten (ca.)
Halterwechsel, gleicher Bezirk, Kennzeichen bleibtca. 17 Euro
Halterwechsel, gleicher Bezirk, neues Kennzeichenca. 27 Euro
Halterwechsel, anderer Bezirkca. 29 Euro
Umzug, Kennzeichen bleibtca. 12 bis 17 Euro
Umzug, neues Kennzeichenca. 26 Euro
Wunschkennzeichen (Reservierung + Zuteilung)12,80 Euro
Kennzeichenschilder (Paar, Schilderpräger)20 bis 35 Euro
Kennzeichenschilder (Paar, online)12 bis 20 Euro
eVB-Nummer0 Euro
SEPA-Formular0 Euro
HU inkl. AU (falls nötig)100 bis 150 Euro
Online über Zulio98,75 € (Komplett-Service)

Übersichtstabelle: Welche Unterlagen für welches Ummeldeszenario

Diese Tabelle zeigt auf einen Blick, was Sie für Ihr konkretes Ummeldeszenario brauchen. Drucken Sie sie aus und haken Sie jeden Punkt ab.

DokumentHalterwechselUmzug (gleicher Bezirk)Umzug (anderer Bezirk)ErbschaftFirmenwagen
PersonalausweisJaJa (neue Adresse)Ja (neue Adresse)Ja (eigener)Ja
ZB I (Fahrzeugschein)JaJaJaJaJa
ZB II (Fahrzeugbrief)JaJaJaJaJa
eVB-NummerJa (neuer Halter)Nur bei Vers.-WechselNur bei Vers.-WechselJa (neuer Halter)Ja (auf Firma)
SEPA-MandatJa (neue IBAN)Nur bei IBAN-WechselNur bei IBAN-WechselJa (neue IBAN)Ja
Gültiger HU-NachweisJaJaJaJaJa
Bisherige KennzeichenBei WechselNein (bei Mitnahme)Bei WechselBei WechselBei Wechsel
SterbeurkundeNeinNeinNeinJaNein
ErbnachweisNeinNeinNeinJaNein
HandelsregisterauszugNeinNeinNeinNeinJa (Kapitalges.)
GewerbeanmeldungNeinNeinNeinNeinJa (Einzelunt.)
Vollmacht GeschäftsführerNeinNeinNeinNeinJa (wenn Vertreter)

Online ummelden mit Zulio: Weniger Unterlagen, kein Behördengang

Bei der Online-Ummeldung über Zulio brauchen Sie die gleichen Grunddokumente, aber der Prozess ist deutlich schlanker als bei der Zulassungsstelle oder dem staatlichen i-Kfz-Portal. Sie laden Fotos Ihrer Unterlagen hoch, statt Originale mitzubringen. Die Identifizierung läuft per Ausweis-Foto und qualifizierter elektronischer Signatur (QES), nicht per eID-PIN. Der große Vorteil: Wenn ein Dokument fehlt, sehen Sie das sofort auf dem Bildschirm und können es nachreichen. Kein verlorener Termin.

  • Was Sie für Zulio brauchen Personalausweis (Foto reicht, keine eID-PIN nötig), eVB-Nummer (auf den neuen Halter), Fahrzeugbrief (Foto oder Scan), Fahrzeugschein (Foto oder Scan), HU-Bericht. Alles, was Sie auch zur Behörde mitbringen würden, nur als Foto statt im Original.
  • Was bei Zulio entfällt Kein Kartenlesegerät, keine AusweisApp, keine eID-PIN, kein Sicherheitscode freirubbeln, kein SEPA-Formular auf Papier, kein Termin bei der Behörde, kein Warten vor Ort.

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