Ratgeber

Anhänger anmelden: Unterlagen, Kosten, Kfz-Steuer und 100-km/h-Zulassung

Ob Bootstrailer, Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Transportanhänger: Bevor ein Anhänger auf die Straße darf, braucht er eine Zulassung, ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Versicherung. Dieser Ratgeber deckt alle Unterlagen, Kosten, Steuerberechnungen und die 100-km/h-Zulassung ab.

Wann muss ein Anhänger zugelassen werden?

Die Grundregel ist klar: Jeder Anhänger, der im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, braucht eine Zulassung und ein eigenes Kennzeichen. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Sonderfälle.

  • Zulassungspflichtig (Standardfall) Alle Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG) müssen regulär zugelassen werden. Das gilt für Wohnwagen, Bootstrailer, Pferdeanhänger, Kofferanhänger und alle gewerblich genutzten Anhänger. Auch Anhänger bis 750 kg sind zulassungspflichtig, sofern sie privat genutzt werden.
  • Zulassungsfrei mit grünem Kennzeichen Anhänger, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfrei sein. Sie erhalten ein steuerbefreites grünes Kennzeichen. Die Nutzung für private Transporte ist mit grünem Kennzeichen verboten.
  • Rote Händlerkennzeichen (06-Nummern) Händler und Werkstätten verwenden für Probe- und Überführungsfahrten rote Dauerkennzeichen. Diese sind an den Betrieb gebunden, nicht an den einzelnen Anhänger.

Häufiger Irrtum bei kleinen Anhängern

Auch leichte Anhänger bis 750 kg zGG müssen in den meisten Fällen regulär zugelassen werden, wenn sie privat genutzt werden. Die Zulassungsfreiheit mit grünem Kennzeichen gilt ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.

Alle Unterlagen für die Anhänger-Zulassung

Die Unterlagen ähneln denen einer Pkw-Zulassung. Stellen Sie die Vollständigkeit sicher, bevor Sie den Termin wahrnehmen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Vom Händler bei Neukauf, vom Verkäufer bei Gebrauchtkauf. Bei fabrikneuen Anhängern wird der Brief manchmal erst nach der Bezahlung ausgehändigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Bei abgemeldeten Anhängern die Abmeldebescheinigung. Bei Neuanhängern entfällt die ZB I, da noch keine Zulassung bestand.
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Anhänger. Auch Anhänger brauchen eine eigene Versicherung. Die Versicherung des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab.
  • Gültiger HU-Nachweis Anhänger bis 3,5 Tonnen müssen alle 24 Monate zur HU. Gewerblich genutzte Anhänger über 3,5 Tonnen alle 12 Monate. Bei Neuanhängern ist die erste HU nach 36 Monaten fällig.
  • Personalausweis oder Reisepass Gültiges Ausweisdokument des Halters. Bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung.
  • SEPA-Lastschriftmandat Für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt. IBAN bereithalten.
  • COC-Papier (bei Neuanhängern) Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller. Entfällt bei gebrauchten Anhängern.

Was kostet die Anhänger-Zulassung?

Die Kosten für die Anhänger-Zulassung sind etwas geringer als beim Pkw, weil nur ein einzelnes Kennzeichen (hinten) benötigt wird.

KostenpositionBetrag (ca.)
Zulassungsgebühr (Behörde)27 bis 30 Euro
Kennzeichenschild (einzeln)12 bis 20 Euro
Wunschkennzeichen (optional)12,80 Euro
HU (falls abgelaufen)35 bis 80 Euro
100-km/h-Plakette (optional)15 bis 20 Euro
Gesamtkosten Behördenweg40 bis 80 Euro
Online über Zulio (alles inklusive)98,75 €

Anhänger anmelden: Schritt für Schritt

Die Anmeldung eines Anhängers folgt dem gleichen Ablauf wie bei einem Pkw. Der wesentliche Unterschied: nur ein Kennzeichenschild.

1

Anhänger-Versicherung abschließen und eVB-Nummer sichern

Schließen Sie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Anhänger ab. Die Beiträge für Anhänger liegen zwischen 30 und 80 Euro pro Jahr, deutlich günstiger als beim Pkw. Fordern Sie die eVB-Nummer an.

2

HU-Status prüfen

Prüfen Sie, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Bei gebrauchten Anhängern, die längere Zeit standen, ist die HU häufig abgelaufen. Ohne gültige HU wird der Anhänger nicht zugelassen.

3

Unterlagen vollständig zusammenstellen

ZB I und II (bzw. Abmeldebescheinigung), eVB-Nummer, Personalausweis, SEPA-Mandat, HU-Bericht. Bei Neuanhängern zusätzlich das COC-Papier.

4

Zulassung bei der Behörde oder online

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder melden Sie den Anhänger über Zulio online an. Sie erhalten die Zulassungsbescheinigungen und die Stempelplakette.

5

Kennzeichen anfertigen und montieren

Lassen Sie das Kennzeichen beim Schilderpräger anfertigen und montieren Sie es an der Rückseite des Anhängers. Anhänger benötigen nur ein einziges Kennzeichen.

Kfz-Steuer für Anhänger: Berechnung und Beispiele

Die Kfz-Steuer für Anhänger berechnet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG). Der Satz beträgt 7,46 Euro pro angefangene 200 kg. Die Maximalabgabe liegt bei 373,24 Euro pro Jahr (erreicht bei 10.000 kg). Anhänger mit grünem Kennzeichen (land-/forstwirtschaftliche Nutzung) sind steuerbefreit.

Zulässiges GesamtgewichtKfz-Steuer pro Jahr
750 kgca. 30 Euro (4 x 7,46 Euro)
1.000 kgca. 37 Euro (5 x 7,46 Euro)
1.300 kg (typischer Wohnwagen)ca. 52 Euro (7 x 7,46 Euro)
1.500 kgca. 56 Euro (8 x 7,46 Euro)
2.000 kgca. 75 Euro (10 x 7,46 Euro)
3.500 kgca. 131 Euro (18 x 7,46 Euro)

100-km/h-Zulassung: Schneller mit dem Anhänger auf der Autobahn

Standardmäßig gilt für Pkw mit Anhänger ein Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen und Landstraßen. Mit der 100-km/h-Zulassung (Tempo-100-Plakette) dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren.

  • Voraussetzungen für die 100-km/h-Zulassung Der Anhänger muss technisch für Tempo 100 geeignet sein (Reifen, Achsen, Fahrwerk). Das Zugfahrzeug muss ABS oder ein gleichwertiges Bremssystem besitzen. Das Verhältnis von Anhänger-Gesamtgewicht zu Leergewicht des Zugfahrzeugs darf 1,0 nicht überschreiten (Masse-Verhältnis).
  • Technische Prüfung Eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) prüft den Anhänger und stellt eine Bescheinigung aus. Die Prüfung kostet 40 bis 80 Euro.
  • Plakette bei der Zulassungsstelle Mit der Bescheinigung beantragen Sie bei der Zulassungsstelle die Tempo-100-Plakette. Kosten: 15 bis 20 Euro. Die Plakette wird am Anhänger angebracht.
  • Gilt die 100-km/h-Zulassung im Ausland? Nein. Die Tempo-100-Zulassung ist eine rein deutsche Regelung. Im europäischen Ausland gelten die jeweiligen nationalen Tempolimits für Gespanne.

Lohnt sich die 100er-Zulassung?

Wenn Sie mehrmals im Jahr längere Autobahnstrecken mit Anhänger fahren, rechnet sich die einmalige Investition (55 bis 100 Euro für Prüfung und Plakette) schnell. Die Zeitersparnis auf einer 500-km-Strecke beträgt ca. 50 Minuten.

Versicherung und Steuerbefreiung für Anhänger

Die laufenden Kosten eines zugelassenen Anhängers sind überschaubar. Einige Besonderheiten sollten Sie vor der Anmeldung kennen.

  • Eigene Haftpflichtversicherung ist Pflicht Jeder zulassungspflichtige Anhänger braucht eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung mit eigener eVB-Nummer. Die Versicherung des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Prämien: 30 bis 80 Euro pro Jahr je nach Gewichtsklasse.
  • Teilkasko für Wohnwagen und teure Anhänger Für Wohnwagen und hochwertige Anhänger (Pferdeanhänger, Bootstrailer) kann eine Teilkasko sinnvoll sein. Sie deckt Diebstahl, Hagel, Sturm und Glasbruch ab. Prämien: 50 bis 150 Euro pro Jahr.
  • Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen Anhänger für ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Zwecke können steuerbefreit zugelassen werden und erhalten ein grünes Kennzeichen. Die Voraussetzungen sind streng: Der Anhänger darf nur für begünstigte Zwecke eingesetzt werden. Private Nutzung ist ausgeschlossen.
  • Saisonkennzeichen für Anhänger Wohnwagen und Bootstrailer, die nur im Sommer genutzt werden, profitieren von einem Saisonkennzeichen. Sie zahlen Steuer und Versicherung nur für den gewählten Zeitraum (mindestens 2, maximal 11 Monate).

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