Voraussetzungen: Was muss ein Fahrzeug für die Wohnmobil-Zulassung mitbringen?
Ein Fahrzeug gilt zulassungsrechtlich als Wohnmobil (Fahrzeugart Sonstige Kfz, Schlüsselnummer SA 04 bzw. J in der ZB), wenn es als Fahrzeug besonderer Zweckbestimmung der Kategorie M1 eingestuft wird. Die besondere Zweckbestimmung ist das Wohnen im Fahrzeug. Dafür muss eine fest eingebaute Mindestausstattung vorhanden sein.
- Schlafplatz (fest eingebaut) Mindestens eine Schlafgelegenheit, die fest verschraubt ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Klapp- oder Umbaumechanismen (z.B. Sitzbank zum Bett) sind zulässig, solange die Konstruktion fest mit der Karosserie verbunden ist.
- Tisch mit Sitzgelegenheit Eine feste Sitzgruppe mit Tisch für mindestens zwei Personen. Der Tisch darf klappbar oder versenkbar sein, muss aber einen festen Befestigungspunkt haben.
- Kochgelegenheit (fest montiert) Eine fest installierte Kochstelle mit Gas, Strom oder Spiritus. Ein loser Campingkocher oder eine tragbare Induktionsplatte reichen nicht aus. Die Installation muss ortsfest sein.
- Stauraum für persönliche Gegenstände Fest eingebaute Schränke, Staufächer oder Regale. Lose Kisten oder Taschen erfüllen die Anforderung nicht.
Selbstausbau: Prüfung durch TÜV/DEKRA zwingend
Wenn Sie einen Transporter, Bus oder Kastenwagen zum Wohnmobil umgebaut haben, muss ein Prüfingenieur (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) die Umrüstung abnehmen. Erst mit dem positiven Gutachten kann die Zulassungsstelle die Fahrzeugart auf Wohnmobil ändern. Stimmen Sie den Ausbau vorab mit dem Prüfer und der Zulassungsstelle ab.
Alle Unterlagen für die Wohnmobil-Zulassung
Die Unterlagen entsprechen einer regulären Pkw-Zulassung, ergänzt um Besonderheiten bei Umbauten und Gasanlagen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Vom Händler bei Neukauf, vom Verkäufer bei Gebrauchtkauf. Bei Selbstausbauten enthält der Brief noch die Daten des Basisfahrzeugs.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung.
- eVB-Nummer Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung muss auf die Fahrzeugart Wohnmobil ausgestellt sein. Eine normale Pkw-Versicherung oder Transporter-Versicherung genügt nicht.
- Gültiger HU-Nachweis Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: HU alle 24 Monate. Über 3,5 Tonnen: HU alle 12 Monate. Neufahrzeuge: erste HU nach 36 Monaten.
- COC-Papier oder Einzelgutachten Bei fabrikneuen Wohnmobilen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Bei Selbstausbauten das Gutachten der Prüforganisation mit der Einstufung als Wohnmobil.
- Personalausweis und SEPA-Mandat Standardunterlagen für jede Kfz-Zulassung. IBAN bereithalten.
- Gasprüfung G607 (bei Gasanlage) Wenn eine Gasanlage (Kocher, Heizung, Kühlschrank) verbaut ist, wird eine aktuelle G607-Gasprüfbescheinigung verlangt. Diese muss alle 2 Jahre erneuert werden und kostet 30 bis 50 Euro.
Was kostet die Wohnmobil-Zulassung?
Die einmaligen Zulassungskosten liegen im üblichen Rahmen einer Kfz-Zulassung. Besonderheiten gibt es bei der Gasprüfung und bei Selbstausbauten.
| Kostenposition | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Zulassungsgebühr (Behörde) | 26 bis 30 Euro |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 20 bis 35 Euro |
| Wunschkennzeichen (optional) | 12,80 Euro |
| HU (falls erforderlich) | 80 bis 150 Euro |
| Gasprüfung G607 (bei Gasanlage) | 30 bis 50 Euro |
| TÜV-Gutachten Selbstausbau (falls erforderlich) | 150 bis 500 Euro |
| Gesamtkosten Behördenweg (ohne Selbstausbau) | 50 bis 120 Euro |
| Online über Zulio (alles inklusive) | 98,75 € |
Kfz-Steuer für Wohnmobile: Berechnung nach Gewicht und Schadstoffklasse
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird anders berechnet als für Pkw. Statt Hubraum und CO2-Ausstoß zählen zwei Faktoren: das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse. Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.
| Schadstoffklasse | Steuersatz pro 200 kg | Beispiel: 3.500 kg zGG |
|---|---|---|
| S2 (Euro 4 und besser, z.B. Euro 5, Euro 6) | 16,00 Euro | 280 Euro/Jahr |
| S3 (Euro 3) | 24,00 Euro | 420 Euro/Jahr |
| S4 (Euro 2) | 24,00 Euro | 420 Euro/Jahr |
| Ohne Schadstoffklasse (z.B. alte Dieselmodelle) | 40,00 Euro | 700 Euro/Jahr |
Wohnmobil-Zulassung spart oft Steuern
Ein als Wohnmobil zugelassenes Fahrzeug zahlt in vielen Fällen weniger Steuern als das gleiche Basisfahrzeug mit Pkw- oder Lkw-Zulassung. Die gewichtsbasierte Berechnung ist bei modernen Schadstoffklassen günstiger als die hubraumbasierte. Prüfen Sie vor dem Ausbau, ob die Umschlüsselung sich steuerlich lohnt.
Saisonkennzeichen für Wohnmobile: Steuer und Versicherung sparen
Viele Wohnmobil-Besitzer nutzen ihr Fahrzeug nur in den warmen Monaten. Ein Saisonkennzeichen spart Versicherung und Steuer anteilig. Sie wählen einen Zeitraum von mindestens 2 und maximal 11 Monaten pro Jahr. Beliebte Saisonzeiträume für Wohnmobile sind März bis Oktober (8 Monate) oder April bis November (8 Monate). Außerhalb des Saisonzeitraums muss das Wohnmobil auf Privatgrund abgestellt sein. Es darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen. Bei einem Saisonzeitraum von 7 Monaten zahlen Sie nur ca. 58 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie und Kfz-Steuer. Bei einem 3,5-Tonnen-Wohnmobil mit Euro 5 (280 Euro Jahressteuer) sparen Sie durch ein 7-Monats-Saisonkennzeichen rund 117 Euro Steuer plus den anteiligen Versicherungsbeitrag.
Führerschein und Mautpflicht: Was Sie wissen müssen
Wohnmobile haben bei Führerschein und Maut einige Besonderheiten.
- Bis 3,5 Tonnen: Klasse B genügt Mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) dürfen Sie Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Die meisten Campervans und kompakten Wohnmobile fallen in diese Kategorie.
- 3,5 bis 7,5 Tonnen: Klasse C1 erforderlich Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen brauchen Sie den Führerschein Klasse C1. Diese Klasse umfasst Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Achtung: Wer den alten Führerschein Klasse 3 besitzt (ausgestellt vor 1999), darf damit Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren.
- Über 7,5 Tonnen: Klasse C erforderlich Große Liner und integrierte Wohnmobile über 7,5 Tonnen erfordern den Lkw-Führerschein Klasse C.
- Mautpflicht in Deutschland Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind in Deutschland mautfrei. Über 3,5 Tonnen kann je nach Strecke und Fahrzeugart eine Mautpflicht bestehen. Im europäischen Ausland gelten abweichende Regelungen: In Österreich, der Schweiz und Frankreich gilt für Wohnmobile über 3,5 Tonnen in der Regel die Lkw-Maut.
Besonderheiten bei der Wohnmobil-Versicherung
Wohnmobile werden in eigene Versicherungsklassen eingestuft. Die Tarife unterscheiden sich von Pkw-Versicherungen.
- Spezielle Wohnmobil-Tarife Die Prämien für Wohnmobile liegen oft unter denen vergleichbarer Pkw. Der Grund: Wohnmobile legen durchschnittlich weniger Kilometer pro Jahr zurück und werden von erfahreneren Fahrern bewegt.
- Inhaltsversicherung für Campingausstattung Die Standardversicherung deckt nur das Fahrzeug ab. Hochwertige Campingausstattung (Markise, Satellitenanlage, Fahrradträger mit Rädern, Elektronik) können Sie über eine separate Inhaltsversicherung absichern. Kosten: 50 bis 150 Euro pro Jahr.
- Pannen- und Schutzbriefservice Achten Sie darauf, dass der Schutzbrief auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt. Viele Standard-Schutzbriefe schließen schwere Fahrzeuge aus.
- Einstufung als Wohnmobil bei der Versicherung Teilen Sie Ihrem Versicherer die korrekte Fahrzeugart mit. Eine falsche Einstufung (z.B. als Pkw statt Wohnmobil) kann im Schadenfall die Regulierung gefährden.
Haufige Fragen
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