Ratgeber

Motorrad anmelden: Unterlagen, Kosten, Kfz-Steuer und Saisonkennzeichen 2026

Die Saison beginnt und Ihr Motorrad wartet auf die Zulassung? Dieser Ratgeber erklärt alle Unterlagen, zeigt die genauen Kosten, rechnet die Kfz-Steuer vor und vergleicht Ganzjahres- mit Saisonkennzeichen. Plus: Wie Sie den Behördengang komplett umgehen.

Alle Unterlagen für die Motorrad-Zulassung

Die Unterlagen für die Motorrad-Anmeldung sind weitgehend identisch mit denen für ein Auto. Fehlt ein einziges Dokument, schickt die Zulassungsstelle Sie nach Hause. Bereiten Sie deshalb alles im Voraus vor.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Bei Neukauf vom Händler, bei Gebrauchtkauf vom Verkäufer. Prüfen Sie beim Kauf, ob der Verkäufer im Brief als Halter eingetragen ist. Stimmen die Daten nicht überein, verweigert die Zulassungsstelle die Anmeldung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Vom Vorbesitzer bei Gebrauchtkäufen. Bei abgemeldeten Motorrädern erhalten Sie stattdessen die Abmeldebescheinigung.
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Der siebenstellige Code Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Kostenloses Dokument, das Sie innerhalb von Minuten online bei Ihrem Versicherer erhalten. Ohne eVB-Nummer keine Zulassung.
  • Gültiger HU-Nachweis Die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein. Bei Neuwagen ist die erste HU nach 36 Monaten fällig. Bei Gebrauchtmotorrädern prüfen Sie die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung Muss aktuell und gültig sein. Bei Reisepass ist eine Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) zusätzlich erforderlich.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Das Hauptzollamt zieht die Steuer per Lastschrift ein. IBAN bereithalten.
  • COC-Papier (bei Neufahrzeugen) Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) erhalten Sie beim Kauf vom Händler. Bei Gebrauchtmotorrädern nicht erforderlich, da die Daten bereits in der ZB II hinterlegt sind.

Nur ein Kennzeichen nötig

Motorräder benötigen nur ein einzelnes Kennzeichenschild (hinten). Das spart Kosten beim Schilderpräger: 10 bis 20 Euro statt 20 bis 35 Euro für ein Paar. Die Kennzeichengröße unterscheidet sich vom Auto: Motorradkennzeichen messen 180 x 200 mm oder 220 x 200 mm.

Was kostet die Motorrad-Anmeldung?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Spanne hängt davon ab, ob ein Wunschkennzeichen gewünscht wird und ob die HU noch gültig ist.

KostenpositionBetrag (ca.)
Zulassungsgebühr (Behörde)26 bis 30 Euro
Kennzeichenschild (einzeln)10 bis 20 Euro
Wunschkennzeichen (optional)10,20 Euro + 2,60 Euro Reservierung
HU/AU (falls erforderlich)80 bis 130 Euro
Gesamtkosten Behördenweg50 bis 100 Euro
Online über Zulio (alles inklusive)98,75 €

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Motorrad anmelden: Schritt für Schritt

Von der Versicherung bis zur Kennzeichenmontage: So läuft die Anmeldung ab.

1

Motorrad-Versicherung abschließen und eVB-Nummer anfordern

Vergleichen Sie Tarife speziell für Motorradversicherungen. Die Prämien variieren stark: Eine 125er kostet deutlich weniger als eine Sportmaschine mit 150 PS. Die eVB-Nummer erhalten Sie nach Vertragsabschluss innerhalb von Minuten per SMS oder E-Mail.

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HU-Status prüfen

Schauen Sie auf die TÜV-Plakette am Kennzeichen oder in den letzten HU-Bericht. Bei Gebrauchtmotorrädern ist die HU häufig abgelaufen, besonders nach einer Standzeit über den Winter. Ohne gültige HU wird die Zulassungsstelle die Anmeldung ablehnen.

3

Alle Unterlagen bereitstellen

ZB I und ZB II, eVB-Nummer, Personalausweis, SEPA-Mandat, HU-Bericht. Bei Neuwagen zusätzlich das COC-Papier. Fotografieren Sie die Unterlagen als Sicherungskopie.

4

Termin buchen oder online anmelden

Buchen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle. In Großstädten sind Wartezeiten von mehreren Wochen normal. Die Online-Anmeldung über Zulio ist sofort und ohne Wartezeit möglich.

5

Kennzeichen prägen und montieren

Nach der Zulassung lassen Sie das Kennzeichenschild beim Schilderpräger anfertigen. Achten Sie auf die korrekte Größe: Motorradkennzeichen haben eigene Maße. Das Schild wird am Kennzeichenhalter am Heck montiert.

Kfz-Steuer für Motorräder: Berechnung und Beispiele

Die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Die Formel ist einfach: 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum. Elektromotorräder sind aktuell von der Kfz-Steuer befreit (10 Jahre ab Erstzulassung). Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer anteilig für den gewählten Zeitraum berechnet.

HubraumKfz-Steuer pro JahrMit Saisonkennzeichen (Apr bis Okt, 7 Monate)
125 ccmca. 9 Euroca. 5 Euro
300 ccmca. 22 Euroca. 13 Euro
600 ccmca. 44 Euroca. 26 Euro
900 ccmca. 66 Euroca. 39 Euro
1.000 ccmca. 74 Euroca. 43 Euro
1.200 ccmca. 89 Euroca. 52 Euro

Saisonkennzeichen: Die kluge Wahl für Motorradfahrer

Die meisten Motorräder stehen im Winter in der Garage. Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie Versicherung und Steuer nur für den Zeitraum, in dem Sie tatsächlich fahren. Der Zeitraum umfasst mindestens 2 und maximal 11 Monate pro Jahr. Die beliebtesten Saisonzeiträume für Motorräder sind März bis Oktober (8 Monate) und April bis Oktober (7 Monate). Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und muss auf Privatgrund stehen. Das Saisonkennzeichen wird direkt bei der Erstanmeldung oder bei einer Ummeldung beantragt. Der Saisonzeitraum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine nachträgliche Änderung des Zeitraums ist möglich, erfordert aber einen erneuten Behördengang und neue Kennzeichenschilder.

  • Finanzielle Ersparnis Bei einem Saisonzeitraum von 7 Monaten (April bis Oktober) zahlen Sie nur ca. 58 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie und Kfz-Steuer. Bei einer Vollkaskoprämie von 500 Euro sparen Sie rund 210 Euro pro Jahr.
  • Kein jährliches Ab- und Anmelden Das Saisonkennzeichen bleibt am Motorrad. Sie müssen nicht jedes Jahr zur Zulassungsstelle. Außerhalb der Saison ruht die Zulassung automatisch.
  • HU-Termin beachten Wenn die HU außerhalb des Saisonzeitraums abläuft, müssen Sie sie in den ersten Wochen nach Saisonbeginn nachholen. Fahren Sie nach Saisonstart mit abgelaufener HU, drohen Bußgelder.

Saisonkennzeichen direkt bei der Anmeldung beantragen

Sie können das Saisonkennzeichen direkt bei der Erstanmeldung beantragen. Zusätzliche Gebühren fallen gegenüber einem Ganzjahreskennzeichen nicht an. Nur die Schilder zeigen den aufgedruckten Zeitraum.

Versicherung: Besonderheiten bei Motorrädern

Die Kfz-Versicherung für Motorräder unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Autoversicherung. Wer diese Besonderheiten kennt, kann beim Abschluss mehrere Hundert Euro sparen.

  • Typklassen: Sportler zahlen mehr Motorräder werden in eigene Typklassen eingeteilt. Sportliche Maschinen mit hoher Leistung (Supersportler, Naked Bikes über 100 PS) haben deutlich höhere Typklassen als Touring-Modelle, Enduros oder Cruiser.
  • Saisonrabatt automatisch Die meisten Versicherer gewähren bei Saisonkennzeichen automatisch günstigere Tarife, weil das Unfallrisiko durch die kürzere Nutzungsdauer sinkt.
  • Zweitfahrzeug-Rabatt nutzen Wenn Sie bereits ein Auto versichert haben, bieten viele Versicherer einen Zweitfahrzeug-Rabatt für das Motorrad. Die SF-Klasse des Autos wird teilweise auf das Motorrad übertragen. Ersparnis: bis zu 50 Prozent auf die Grundprämie.
  • Fahrerschutz-Versicherung Motorradfahrer haben statistisch ein höheres Verletzungsrisiko als Autofahrer. Eine Fahrerschutz-Versicherung (Zusatzbaustein) deckt die eigenen Personenschäden ab, die die normale Haftpflicht nicht übernimmt. Kosten: 30 bis 80 Euro pro Jahr.
  • Garagenrabatt Viele Versicherer gewähren 5 bis 10 Prozent Nachlass, wenn das Motorrad in einer Garage oder einem abschließbaren Stellplatz steht.

Besondere Zulassungsarten: 125er, Leichtkrafträder und Oldtimer

Je nach Motorradtyp gibt es Besonderheiten bei der Zulassung.

  • 125er-Motorräder (Klasse A1, bis 11 kW) 125er sind regulär zulassungspflichtig. Sie brauchen die gleichen Unterlagen wie für ein großes Motorrad. Nur Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h (Klasse AM) sind zulassungsfrei und benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen.
  • Leichtkrafträder mit B196-Führerschein Seit 2020 können Autofahrer ab 25 Jahren mit der B196-Erweiterung 125er fahren, ohne den regulären A1-Führerschein zu machen. Die Erweiterung gilt nur in Deutschland und wird im Ausland nicht anerkannt.
  • Oldtimer-Motorräder (H-Kennzeichen) Motorräder ab 30 Jahren können ein H-Kennzeichen beantragen, wenn sie sich weitgehend im Originalzustand befinden. Vorteil: pauschale Kfz-Steuer von 46,02 Euro pro Jahr, unabhängig vom Hubraum. Die HU ist alle 2 Jahre fällig.
  • Elektro-Motorräder E-Motorräder über 45 km/h sind regulär zulassungspflichtig. Sie sind aktuell für 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Die Versicherungsprämien liegen oft unter denen vergleichbarer Verbrenner.

Haufige Fragen

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