Ratgeber

Roller anmelden: Versicherungskennzeichen, Zulassung und Führerschein 2026

Ob 50er-Roller, 125er-Motorroller oder E-Scooter: Bevor Sie losfahren, muss Ihr Roller angemeldet sein. Die entscheidende Frage ist, ob ein Versicherungskennzeichen reicht oder eine reguläre Zulassung nötig ist. Dieser Ratgeber klärt beide Wege, zeigt alle Kosten und erklärt die Führerscheinregeln.

Versicherungskennzeichen oder reguläre Zulassung? Die Grenze bei 50 ccm und 45 km/h

Die Art der Anmeldung hängt von zwei Faktoren ab: dem Hubraum und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Die Grenze liegt bei 50 ccm Hubraum und 45 km/h. Alles darunter oder gleich ist zulassungsfrei. Alles darüber muss regulär zugelassen werden.

RollertypAnmeldungsartWo?
Roller bis 50 ccm und bis 45 km/hVersicherungskennzeichenDirekt beim Versicherer
Roller über 50 ccm oder über 45 km/h (z.B. 125 ccm)Reguläre Kfz-ZulassungZulassungsstelle oder online
E-Scooter bis 45 km/h (bis 4 kW)VersicherungskennzeichenDirekt beim Versicherer
E-Roller über 45 km/h (über 4 kW)Reguläre Kfz-ZulassungZulassungsstelle oder online
Mofa (bis 25 km/h)VersicherungskennzeichenDirekt beim Versicherer

Merkregel

Bis 50 ccm und maximal 45 km/h = nur Versicherungskennzeichen, keine Zulassungsstelle, kein TÜV, keine Kfz-Steuer. Alles darüber = reguläre Kfz-Zulassung mit allen Pflichten wie bei einem Motorrad.

Versicherungskennzeichen für Roller bis 50 ccm: Der einfache Weg

Roller, Mopeds und Mofas bis 50 ccm und maximal 45 km/h brauchen keine Zulassungsstelle. Sie benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen, das Sie direkt bei einem Kfz-Versicherer erhalten. Das Versicherungskennzeichen gilt für ein Versicherungsjahr, das am 1. März beginnt und am letzten Tag im Februar des Folgejahres endet. Jedes Jahr wechselt die Farbe: 2025/2026 blau, 2026/2027 schwarz, 2027/2028 grün. Ab dem 1. März müssen Sie jedes Jahr ein neues Kennzeichen montieren. Fahren mit dem alten Kennzeichen nach dem Stichtag ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Fahren ohne Versicherungsschutz nach § 6 PflVG.

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Versicherer auswählen und Haftpflichtversicherung abschließen

Vergleichen Sie Tarife online. Die Beiträge für Roller-Versicherungen starten ab ca. 40 Euro pro Jahr für reine Haftpflicht. Mit Teilkasko zahlen Sie 60 bis 130 Euro. Viele Versicherer bieten den Abschluss komplett digital an.

2

Unterlagen bereithalten

Personalausweis und die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Rollers. Die ABE erhalten Sie beim Kauf vom Händler. Bei gebrauchten Rollern muss die ABE im Original vorliegen.

3

Versicherungskennzeichen erhalten und montieren

Der Versicherer sendet Ihnen das Kennzeichen per Post (Lieferzeit: 2 bis 5 Werktage) oder Sie holen es bei einer Filiale oder einem Vermittler ab. Montieren Sie das Kennzeichen am Roller. Ab dem Moment, in dem das Kennzeichen montiert ist, dürfen Sie losfahren.

Kosten für das Versicherungskennzeichen im Überblick

Das Versicherungskennzeichen ist die günstigste Art der Fahrzeuganmeldung. Es fallen weder Zulassungsgebühren noch Kfz-Steuer an.

VersicherungsumfangKosten pro Jahr (ca.)
Nur Haftpflicht (Verbrenner)40 bis 80 Euro
Haftpflicht + Teilkasko (Verbrenner)60 bis 130 Euro
Nur Haftpflicht (E-Roller)30 bis 60 Euro
Haftpflicht + Teilkasko (E-Roller)50 bis 100 Euro

Kein TÜV und keine Kfz-Steuer

Roller mit Versicherungskennzeichen sind komplett von der Kfz-Steuer befreit und müssen nicht zur Hauptuntersuchung (TÜV). Das spart jedes Jahr Geld und den Aufwand der HU.

125er-Roller und größere Roller: Reguläre Zulassung bei der Behörde

Roller über 50 ccm oder über 45 km/h müssen regulär bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Das betrifft vor allem die beliebten 125er-Roller (11 kW), die mit dem A1-Führerschein oder der B196-Erweiterung gefahren werden dürfen. Die Unterlagen und der Ablauf sind identisch mit der Motorrad-Anmeldung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II Vom Händler bei Neukauf, vom Verkäufer bei Gebrauchtkauf.
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung Die Versicherung muss als Motorradversicherung (nicht als Roller-Versicherung mit Versicherungskennzeichen) abgeschlossen sein.
  • Gültiger HU-Nachweis Zulassungspflichtige Roller müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Bei Neufahrzeugen ist die erste HU nach 36 Monaten fällig.
  • Personalausweis und SEPA-Mandat Für die Identifikation und den Kfz-Steuer-Einzug. Die Kfz-Steuer für einen 125er beträgt ca. 9 Euro pro Jahr.
  • COC-Papier (bei Neufahrzeugen) Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Händler.

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Führerschein: Welche Klasse für welchen Roller?

Je nach Rollertyp brauchen Sie unterschiedliche Fahrerlaubnisse. Die Grenzen sind klar definiert.

FührerscheinklasseErlaubte RollerMindestalter
AMRoller bis 50 ccm und 45 km/h15 Jahre (landesabhängig)
A1Roller und Motorräder bis 125 ccm und 11 kW16 Jahre
B196 (Auto-Erweiterung)125 ccm und 11 kW, nur in Deutschland25 Jahre + 5 Jahre Klasse B
A2Motorräder bis 35 kW18 Jahre
A (unbeschränkt)Alle Motorräder und Roller ohne Limit24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (Stufenzugang)

B196 gilt nur in Deutschland

Die B196-Erweiterung (125er fahren mit Auto-Führerschein) ist eine rein deutsche Regelung. In allen anderen Ländern, auch innerhalb der EU, wird die Erweiterung nicht anerkannt. Dort brauchen Sie einen regulären A1-Führerschein. Wer im Ausland mit B196 einen 125er fährt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Gebrauchten Roller kaufen: Worauf Sie bei der Anmeldung achten müssen

Beim Kauf eines gebrauchten Rollers gibt es je nach Zulassungsart unterschiedliche Stolperfallen.

  • Gebrauchter 50er-Roller (Versicherungskennzeichen) Prüfen Sie, ob die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden und unbeschädigt ist. Ohne ABE erhalten Sie kein Versicherungskennzeichen. Bei fehlender ABE kann der Hersteller gegen Gebühr eine Zweitschrift ausstellen. Prüfen Sie außerdem, ob der Roller drosselt oder entdrosselt wurde: Ein entdrosselter 50er, der schneller als 45 km/h fährt, ist zulassungspflichtig.
  • Gebrauchter 125er-Roller (reguläre Zulassung) Lassen Sie sich ZB I und ZB II aushändigen. Prüfen Sie, ob der Verkäufer im Brief als Halter eingetragen ist. Ohne gültige HU wird die Zulassungsstelle die Anmeldung ablehnen. Rechnen Sie bei älteren 125ern mit einer fälligen HU (80 bis 130 Euro).
  • Import-Roller aus dem Ausland Ein Import-Roller braucht ein COC-Papier oder eine Einzelabnahme durch den TÜV. Ohne diesen Nachweis ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich. Die Einzelabnahme kostet 100 bis 300 Euro.

Haufige Fragen

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