Ratgeber

Unterlagen Auto anmelden: Die vollständige Checkliste für jedes Szenario

Ein fehlendes Dokument und der Termin bei der Zulassungsstelle war umsonst. Neue Termine gibt es in Großstädten oft erst in zwei bis vier Wochen. Damit Ihnen das nicht passiert, finden Sie hier die vollständige Checkliste für jedes Anmelde-Szenario: Neuwagen, Gebrauchtwagen, Import, Firmenwagen und Erbschaft. Zum Ausdrucken, Abhaken und Mitnehmen.

Basis-Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie bei jeder Anmeldung

Egal ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen von privat oder Wiederzulassung nach Stilllegung: Vier Dokumente verlangt jede Zulassungsstelle in Deutschland. Fehlt eines davon, wird die Anmeldung nicht durchgeführt. Sammeln Sie diese vier Posten zuerst, bevor Sie sich um szenariospezifische Extras kümmern.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass Der Ausweis muss gültig sein und Ihre aktuelle Wohnadresse zeigen. Bei einem Reisepass ist die Adresse nicht aufgedruckt. Deshalb verlangt die Behörde zusätzlich eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, die nicht älter als drei Monate sein darf. Wo Sie es bekommen: Ihr aktueller Ausweis liegt zu Hause. Falls abgelaufen, beantragen Sie einen neuen beim Bürgeramt (Bearbeitungszeit drei bis sechs Wochen, Express gegen Aufpreis in drei bis vier Werktagen). Die Meldebestätigung erhalten Sie im Bürgeramt, oft sofort am Schalter oder online über das Bürgerportal Ihrer Stadt.
  • [eVB-Nummer](/ratgeber/evb-nummer) (elektronische Versicherungsbestätigung) Ein siebenstelliger Code, der belegt, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer keine Zulassung. Der Code ist das Erste, was die Zulassungsstelle prüft. Wo Sie es bekommen: Bei Ihrer Kfz-Versicherung. Online-Versicherer liefern die Nummer in wenigen Minuten per E-Mail oder SMS. Klassische Versicherungen brauchen manchmal einen Werktag. Kosten: 0 Euro. Kein Versicherer darf für die Ausstellung Geld verlangen.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Das Hauptzollamt zieht die Kfz-Steuer jährlich per Lastschrift ein. Sie brauchen Ihre IBAN und müssen dem Einzug schriftlich zustimmen. Das Formular können Sie vorab herunterladen oder vor Ort bei der Zulassungsstelle ausfüllen. Wo Sie es bekommen: Das offizielle Formular (Formular 032021) finden Sie im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung unter formulare-bfinv.de. Viele Zulassungsstellen haben eigene Vordrucke, die sie bevorzugt akzeptieren. Laden Sie im Zweifel das Formular Ihrer Zulassungsstelle von deren Website herunter.
  • [Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)](/ratgeber/fahrzeugbrief) Das zentrale Eigentumsdokument Ihres Fahrzeugs. Ohne den Fahrzeugbrief kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Bei Neuwagen erhalten Sie ihn vom Händler, bei Gebrauchtwagen vom Verkäufer. Wo Sie es bekommen: Beim Neuwagenkauf wird der Brief vom Händler ausgehändigt. Beim Gebrauchtwagenkauf übergibt ihn der Vorbesitzer. Falls der Brief verloren ist, müssen Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Das dauert bis zu sechs Wochen (Aufgebotsverfahren) und kostet 60 bis 80 Euro.

Was passiert, wenn die eVB-Nummer fehlt

Die Zulassungsstelle prüft die eVB als Erstes im System. Ist die Nummer ungültig, abgelaufen oder nicht vorhanden, wird der gesamte Vorgang abgebrochen. Sie müssen einen neuen Termin buchen. Besorgen Sie die eVB-Nummer immer als Erstes, idealerweise drei bis fünf Tage vor dem Termin.

Checkliste Neuwagen (Erstzulassung): Alles, was Sie brauchen

Bei der Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs ist der Papierkram überschaubar, weil der Händler die meisten Dokumente für Sie vorbereitet. Trotzdem gibt es Posten, die nur Sie selbst besorgen können. Hier die vollständige Liste zum Abhaken.

  • 1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) Gültig, aktuelle Adresse. Siehe Basis-Checkliste oben.
  • 2. eVB-Nummer Auf den neuen Halter ausgestellt. Beantragen Sie die Nummer, sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben.
  • 3. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer IBAN bereithalten. Formular vorab herunterladen oder vor Ort ausfüllen.
  • 4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Erhalten Sie vom Händler. Prüfen Sie, ob Hersteller, Typ und FIN korrekt eingetragen sind.
  • 5. COC-Papier (Certificate of Conformity) Die EU-Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass das Fahrzeug europäische Vorschriften erfüllt. Der Händler händigt es Ihnen zusammen mit dem Fahrzeugbrief aus. Wo Sie es bekommen: Beim Händler, kostenlos im Lieferumfang. Falls das COC fehlt (selten bei Neufahrzeugen), kann der Hersteller ein Duplikat ausstellen. Kosten für ein Duplikat: 100 bis 300 Euro, je nach Hersteller.

Keine HU beim Neuwagen

Ein fabrikneues Fahrzeug braucht für die Erstzulassung keine Hauptuntersuchung. Die erste HU wird nach 36 Monaten fällig. Auch eine Abgasuntersuchung entfällt bei der Erstzulassung.

Checkliste Gebrauchtwagen (Halterwechsel): Alle Dokumente

Der Gebrauchtwagenkauf ist das häufigste Anmelde-Szenario. Neben den Basis-Dokumenten kommen Unterlagen des Vorbesitzers hinzu. Achten Sie besonders auf die HU: Ist sie abgelaufen, müssen Sie zuerst zur Prüfstelle, bevor die Zulassungsstelle das Fahrzeug annimmt.

  • 1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) Gültig, aktuelle Adresse.
  • 2. eVB-Nummer Auf den neuen Halter (Sie) ausgestellt.
  • 3. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Ihre IBAN, nicht die des Vorbesitzers.
  • 4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Vom Vorbesitzer erhalten. Prüfen Sie: Ist der Vorbesitzer als letzter Halter eingetragen? Gibt es einen Bankstempel (Sicherungsübereignung)? Falls ja, muss die Bank den Brief erst freigeben.
  • 5. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ebenfalls vom Vorbesitzer. Das Dokument wird bei der Ummeldung eingezogen, und Sie erhalten ein neues.
  • 6. Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht) Die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein. Prüfen Sie das Datum auf der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen. Wo Sie es bekommen: Bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Kosten: 100 bis 150 Euro (inkl. Abgasuntersuchung). Dauer: Etwa 30 bis 60 Minuten, mit Termin weniger Wartezeit.
  • 7. Kennzeichenschilder (bei Kennzeichenwechsel) Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie ein neues Kennzeichen wollen, bringen Sie die alten Schilder zur Entstempelung mit. Falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, brauchen Sie neue Schilder vom Schilderpräger.
  • 8. Abmeldebescheinigung (falls Fahrzeug bereits abgemeldet) Den Abmeldebeleg erhalten Sie vom Vorbesitzer. Er belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß außer Betrieb gesetzt wurde.

Was passiert, wenn die HU abgelaufen ist

Ohne gültige HU wird die Zulassung verweigert. Fahren Sie mit dem abgelaufenen Fahrzeug zur Prüfstelle, riskieren Sie zusätzlich ein Bußgeld: bis 15 Euro bei bis zu zwei Monaten Überziehung, bis 60 Euro bei mehr als vier Monaten. Bei mehr als acht Monaten kommen 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg zusammen. Planen Sie die HU also vor dem Zulassungstermin ein.

Checkliste Wiederzulassung: Stillgelegtes Fahrzeug reaktivieren

War Ihr Fahrzeug vorübergehend abgemeldet (außer Betrieb gesetzt), können Sie es wieder zulassen. Die Unterlagen ähneln denen einer Neuzulassung, aber es gibt Besonderheiten bei der HU und beim Kennzeichen.

  • 1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) Gültig, aktuelle Adresse.
  • 2. eVB-Nummer Auf den Halter ausgestellt.
  • 3. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer IBAN bereithalten.
  • 4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Im Brief ist die Außerbetrievsetzung vermerkt.
  • 5. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung.
  • 6. Abmeldebestätigung Der Nachweis der Außerbetriebsetzung.
  • 7. Gültige HU-Bescheinigung Entscheidend: War das Fahrzeug länger als zwei Monate abgemeldet, brauchen Sie in jedem Fall eine neue HU. Der HU-Bericht darf nicht älter als zwei Monate sein. Fahrzeuge, die über sieben Jahre stillgelegt waren, verlieren den Anspruch auf das alte Kennzeichen.
  • 8. Kennzeichenschilder Falls Sie das alte Kennzeichen behalten möchten (innerhalb von sieben Jahren und im gleichen Zulassungsbezirk möglich), brauchen Sie neue Schilder mit dem alten Nummernschild. Andernfalls wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.

Altes Kennzeichen wiederholen

Innerhalb von sieben Jahren nach der Außerbetriebsetzung können Sie Ihr altes Kennzeichen wieder reservieren lassen. Danach wird es freigegeben und kann von anderen Haltern genutzt werden. Die Reservierung kostet 2,60 Euro online oder ist bei der Wiederzulassung in der Gebühr enthalten.

Checkliste Import: Fahrzeug aus dem Ausland anmelden

Ob EU-Import oder Fahrzeug aus einem Drittstaat: Die Erstanmeldung eines importierten Fahrzeugs in Deutschland erfordert zusätzliche Nachweise. Der Aufwand hängt davon ab, ob das Fahrzeug aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land stammt.

  • 1. Basis-Dokumente (Ausweis, eVB, SEPA, Fahrzeugbrief) Alle vier Dokumente aus der Basis-Checkliste.
  • 2. Ausländische Fahrzeugpapiere im Original Die Zulassungsdokumente des Herkunftslandes. Diese werden von der deutschen Behörde eingezogen.
  • 3. COC-Papier (bei EU-Import) Die EU-Übereinstimmungserklärung bestätigt die Typgenehmigung. Wo Sie es bekommen: Vom Verkäufer oder Händler im Ausland. Falls nicht vorhanden, können Sie beim Hersteller ein Duplikat beantragen (100 bis 300 Euro). Mit einem gültigen COC-Papier entfällt die Einzelabnahme.
  • 4. Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVZO (ohne COC oder bei Nicht-EU-Import) Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern (USA, Japan, Schweiz, UK seit Brexit) haben kein COC und brauchen immer eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Wo Sie es bekommen: Bei TÜV, DEKRA oder einem anderen amtlich anerkannten Sachverständigen. Kosten: 300 bis 800 Euro, je nach Aufwand. Dauer: Termin oft erst in ein bis drei Wochen verfügbar.
  • 5. Zollunbedenklichkeitserklärung (bei Nicht-EU-Import) Belegt, dass Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt wurden. Wo Sie es bekommen: Beim Hauptzollamt, nach der Verzollung des Fahrzeugs. Bei privater Einfuhr müssen Sie das Fahrzeug beim Zollamt anmelden und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie ggf. Zoll (10 % bei Pkw) bezahlen.
  • 6. Hauptuntersuchung (HU) Auch bei Importfahrzeugen muss die HU gültig sein. Bei der Einzelabnahme wird die HU in der Regel gleich mit durchgeführt.
  • 7. Umweltplakette Für die Fahrt in deutschen Umweltzonen benötigen Sie eine Feinstaubplakette. Importfahrzeuge erhalten die Plakette anhand der Emissionsklasse in den Papieren. Kosten: 5 bis 10 Euro.

EU-Import vs. Nicht-EU-Import im Vergleich

EU-Import mit COC: Sie brauchen kein Zolldokument und keine Einzelabnahme. Das COC-Papier reicht als technischer Nachweis. Nicht-EU-Import: Sie brauchen Zollunbedenklichkeitserklärung, Einzelabnahme und müssen Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Planen Sie hier drei bis sechs Wochen Vorlauf und 500 bis 1.500 Euro Zusatzkosten ein.

Checkliste Firmenwagen: Gewerbliche Anmeldung

Wird ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, braucht die Behörde Nachweise über die Firma und die Vertretungsberechtigung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsform.

  • 1. Basis-Dokumente (eVB, SEPA, Fahrzeugbrief, HU) Wie bei der Privatanmeldung. Die eVB-Nummer muss auf die Firma ausgestellt sein.
  • 2. Aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH, UG, AG, KG, OHG) Darf nicht älter als drei bis sechs Monate sein, je nach Zulassungsstelle. Wo Sie ihn bekommen: Online über das Handelsregisterportal handelsregister.de (kostenlos einsehbar, beglaubigte Abschrift kostenpflichtig) oder beim Amtsgericht. Kosten: 10 bis 20 Euro für eine beglaubigte Abschrift.
  • 3. Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen und GbR) Für Einzelunternehmer und Freiberufler: Die Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt. Bei Freiberuflern, die kein Gewerbe anmelden müssen, akzeptieren manche Behörden einen Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Finanzamts.
  • 4. Vollmacht des Geschäftsführers (wenn Vertreter erscheint) Kommt nicht der Geschäftsführer persönlich, braucht der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht, die vom Geschäftsführer unterschrieben ist. Dazu: Personalausweis-Kopie des Geschäftsführers und Originalausweis des Bevollmächtigten. Die Vollmacht und das SEPA-Mandat müssen vom Geschäftsführer oder Prokuristen unterschrieben sein, der im Handelsregisterauszug namentlich benannt ist.
  • 5. Personalausweis des Geschäftsführers oder Bevollmächtigten Wer persönlich erscheint, legt seinen Ausweis im Original vor.

Sonderfall GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann seit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts 2024 ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Ist die GbR eingetragen, läuft die Zulassung auf die GbR mit Registerauszug. Ist sie nicht eingetragen, wird das Fahrzeug auf eine natürliche Person (einen der Gesellschafter) zugelassen. Alle Gesellschafter müssen dann eine schriftliche Zustimmung erteilen.

Checkliste Erbschaft: Geerbtes Fahrzeug anmelden

Wenn Sie ein Fahrzeug erben, müssen Sie es unverzüglich auf Ihren Namen ummelden. Die Versicherung des Verstorbenen läuft zunächst weiter, muss aber über den Erbfall informiert werden. Für die Ummeldung brauchen Sie neben den Basis-Dokumenten spezielle Erbnachweise.

  • 1. Basis-Dokumente (Ausweis, eVB, SEPA, HU) Alle Basis-Dokumente auf Ihren Namen.
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Verstorbenen. Falls die Papiere nicht auffindbar sind, müssen Sie bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragen (eidesstattliche Versicherung, Zusatzgebühr).
  • 3. Sterbeurkunde Im Original oder als beglaubigte Kopie. Wo Sie sie bekommen: Beim Standesamt des Sterbeortes. Kosten: 10 bis 15 Euro pro Exemplar. Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen, denn auch Bank und Versicherung brauchen Exemplare.
  • 4. Erbnachweis Akzeptiert werden: Erbschein (vom Nachlassgericht), notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll. Manche Zulassungsstellen akzeptieren auch einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Wo Sie ihn bekommen: Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Kosten: abhängig vom Nachlasswert, mindestens 75 Euro. Dauer: zwei bis acht Wochen.
  • 5. Bei Erbengemeinschaft: Vollmachten aller Miterben Wenn mehrere Personen erben, muss die Erbengemeinschaft einen Erben bevollmächtigen, das Fahrzeug umzumelden. Alle Miterben unterschreiben die Vollmacht. Alternativ: Die Erbengemeinschaft kann das Fahrzeug auch veräußern und der Käufer meldet es dann regulär an.

Versicherung läuft weiter

Die bestehende Kfz-Versicherung geht kraft Gesetz auf die Erben über. Sie müssen den Versicherer aber unverzüglich über den Erbfall informieren. Die Versicherung kann den Vertrag dann anpassen oder innerhalb eines Monats kündigen. Klären Sie die Versicherungsfrage, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, damit Sie eine gültige eVB-Nummer haben.

Sonderfall Vollmacht: Wenn jemand anderes für Sie anmeldet

Sie können nicht persönlich erscheinen? Dann darf eine andere Person die Anmeldung für Sie erledigen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Vollmacht-Ratgeber. Der Bevollmächtigte braucht neben allen szenariospezifischen Dokumenten folgende Extras:

  • Schriftliche Vollmacht im Original Formfrei, aber mit Pflichtangaben: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, Name und Anschrift des Bevollmächtigten, Art des Vorgangs (Anmeldung/Ummeldung), Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, FIN), Einverständnis zur Kfz-Steuer-Auskunft, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift. Keine digitale Signatur, kein Scan.
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) Gut lesbar, nicht abgeschnitten, nicht zu dunkel. Eine unleserliche Kopie zählt als fehlend.
  • Personalausweis des Bevollmächtigten im Original Der Bevollmächtigte muss sich selbst ausweisen können.

Häufigster Ablehnungsgrund bei Vollmachten

Der Name in der Vollmacht weicht vom Ausweis ab. Schon der Unterschied zwischen Max und Maximilian führt zur Ablehnung. Außerdem vergessen viele die Einwilligung zur Kfz-Steuer-Auskunft. Ohne diesen Passus stoppt die Behörde den Vorgang sofort.

Sonderfall Minderjährige: Kfz-Zulassung unter 18

Minderjährige können Fahrzeughalter sein, wenn sie die nötige Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Klasse AM ab 15, A1 ab 16, B17 mit Begleitung ab 17) oder als Schwerbehinderte steuerliche Vorteile geltend machen. Für die Zulassung sind zusätzliche Dokumente nötig.

  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten Beide Elternteile müssen schriftlich zustimmen und erklären, dass sie die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung entstehenden Folgen übernehmen. Wo Sie es bekommen: Formulare stellen viele Zulassungsstellen auf ihrer Website bereit. Alternativ genügt ein formloses Schreiben mit den Pflichtangaben.
  • Personalausweise beider Erziehungsberechtigten Im Original oder als beglaubigte Kopie. Erscheint nur ein Elternteil, muss eine Kopie des anderen Elternteils beiliegen.
  • Sorgerechtsnachweis (bei alleinerziehenden Elternteilen) Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss dies durch eine Sorgerechtsbescheinigung oder einen Gerichtsbeschluss nachgewiesen werden.
  • Personalausweis des Minderjährigen Gültig, mit aktueller Adresse.

Was Sie NICHT brauchen: Häufige Missverständnisse

Viele Halter bringen Dokumente mit, die gar nicht erforderlich sind, oder verschwenden Zeit mit der Beschaffung unnützer Papiere. Hier die häufigsten Irrtümer:

  • Kaufvertrag Die Zulassungsstelle verlangt keinen Kaufvertrag. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II genügt als Eigentumsnachweis. Ein Kaufvertrag kann aber intern hilfreich sein, falls es Streit über den Eigentumsüber­gang gibt.
  • HU-Bericht bei Neuwagen Fabrikneue Fahrzeuge brauchen keine Hauptuntersuchung für die Erstzulassung. Die erste HU ist nach 36 Monaten fällig.
  • Führerschein Die Fahrerlaubnis wird bei der Zulassung nicht geprüft. Halter und Fahrer sind rechtlich zwei verschiedene Rollen. Auch Personen ohne Führerschein können Fahrzeughalter sein.
  • Umweltplakette (für die Zulassung selbst) Die Feinstaubplakette ist keine Voraussetzung für die Zulassung. Sie brauchen sie aber für die Einfahrt in Umweltzonen. Besorgen Sie sie am besten gleich bei der Zulassungsstelle (5 Euro) oder beim TÜV/DEKRA (8 bis 10 Euro).
  • Versicherungspolice oder Versicherungsschein Die eVB-Nummer reicht aus. Die komplette Police müssen Sie nicht vorlegen.
  • Fahrzeugschlüssel Nein, Sie müssen das Fahrzeug nicht vorführen und auch keinen Schlüssel mitbringen.

Zeitplan: In welcher Reihenfolge die Dokumente besorgen

Die richtige Reihenfolge spart Ihnen Stress und vermeidet den klassischen Fehler, erst am Morgen des Termins festzustellen, dass ein Dokument fehlt. Dieser Zeitplan gilt für den häufigsten Fall: Gebrauchtwagenkauf mit Zulassungstermin.

1

Zwei bis vier Wochen vorher: Personalausweis prüfen

Ist Ihr Ausweis gültig? Stimmt die Adresse? Falls nicht: Neuen Ausweis oder Meldebestätigung beantragen. Bearbeitungszeit für einen neuen Ausweis: drei bis sechs Wochen.

2

Eine Woche vorher: HU prüfen lassen (falls nötig)

Prüfen Sie die HU-Plakette. Ist sie abgelaufen oder läuft innerhalb des nächsten Monats ab? Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS machen. Kosten: 100 bis 150 Euro. Dauer: 30 bis 60 Minuten.

3

Drei bis fünf Tage vorher: eVB-Nummer beantragen

Gehen Sie auf die Website Ihres Kfz-Versicherers oder rufen Sie an. Online erhalten Sie die Nummer in wenigen Minuten per E-Mail. Offline kann es einen Werktag dauern.

4

Zwei Tage vorher: SEPA-Formular herunterladen und ausfüllen

Laden Sie das Formular 032021 von formulare-bfinv.de oder von der Website Ihrer Zulassungsstelle herunter. Füllen Sie es in Ruhe aus. Halten Sie Ihre IBAN und BIC bereit.

5

Am Vorabend: Alle Dokumente zusammenlegen und prüfen

Legen Sie alle Unterlagen in eine Mappe: Ausweis, eVB-Nummer (ausgedruckt oder im Handy), SEPA-Formular, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, HU-Bericht, ggf. Abmeldebescheinigung und alte Kennzeichen. Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch.

6

Am Termintag: Kennzeichenschilder besorgen

Falls Sie neue Schilder brauchen: Beim Schilderpräger neben der Zulassungsstelle oder vorab online bestellen (ab 12 Euro, Lieferung in ein bis zwei Tagen). Vor-Ort-Schildermacher: 25 bis 45 Euro.

Übersichtstabelle: Welche Unterlagen für welches Szenario

In dieser Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welche Dokumente Sie für Ihr konkretes Anmeldeszenario brauchen. Drucken Sie die Tabelle aus und haken Sie jeden Punkt ab.

DokumentNeuwagenGebrauchtwagenWiederzulassungImportFirmenwagen
Personalausweis / ReisepassJaJaJaJaJa
eVB-NummerJaJaJaJaJa
SEPA-LastschriftmandatJaJaJaJaJa
ZB Teil II (Fahrzeugbrief)JaJaJaJaJa
ZB Teil I (Fahrzeugschein)Nein (wird neu erstellt)JaJaNein (wird neu erstellt)Je nach Vorgang
COC-PapierJaNeinNeinJa (EU-Import)Nein
HU-BescheinigungNeinJa (falls fällig)JaJaJa (falls fällig)
AbmeldebescheinigungNeinFalls abgemeldetJaNeinFalls abgemeldet
Ausl. FahrzeugpapiereNeinNeinNeinJaNein
Einzelabnahme (Paragraph 21)NeinNeinNeinBei Nicht-EUNein
ZollunbedenklichkeitNeinNeinNeinBei Nicht-EUNein
HandelsregisterauszugNeinNeinNeinNeinJa (Kapitalges.)
GewerbeanmeldungNeinNeinNeinNeinJa (Einzelunt.)
Vollmacht GeschäftsführerNeinNeinNeinNeinJa (wenn Vertreter)
KennzeichenschilderJa (neue)Bei WechselJa (neue)Ja (neue)Ja (neue oder Wechsel)

Was tun, wenn Dokumente fehlen: Lösungen für jeden Fall

Manchmal taucht ein Dokument nicht auf oder ist beschädigt. Hier die konkreten Lösungswege für die häufigsten Probleme.

  • Fahrzeugbrief (ZB II) verloren Beantragen Sie einen Ersatz bei der Zulassungsstelle. Dafür müssen Sie persönlich erscheinen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Behörde schaltet ein Aufgebot (öffentliche Bekanntmachung), damit niemand den Brief missbraucht. Kosten: 60 bis 80 Euro. Dauer: drei bis sechs Wochen. Ohne den Fahrzeugbrief kann das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zugelassen werden.
  • Fahrzeugschein (ZB I) verloren Einen Ersatz-Fahrzeugschein beantragen Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Kosten: 10 bis 15 Euro. Dauer: meistens sofort, selten mehr als wenige Tage.
  • eVB-Nummer vergessen oder abgelaufen Rufen Sie Ihren Versicherer an oder öffnen Sie die App. Die meisten Versicherer können eine neue eVB-Nummer innerhalb von Minuten ausstellen. Manche Zulassungsstellen haben WLAN, sodass Sie die Nummer vor Ort anfordern können. Ob die Behörde dann noch den Vorgang durchführt, hängt vom Sachbearbeiter ab.
  • Personalausweis abgelaufen Ohne gültiges Ausweisdokument keine Zulassung. Ein vorläufiger Personalausweis (sofort am Schalter beim Bürgeramt, Kosten: 10 Euro) wird von den meisten Zulassungsstellen akzeptiert. Alternativ: Reisepass plus aktuelle Meldebestätigung.
  • HU abgelaufen Die Zulassungsstelle verweigert die Anmeldung. Fahren Sie zur nächsten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) und lassen Sie die HU durchführen. Erst mit gültigem HU-Bericht können Sie den Zulassungstermin wiederholen.
  • COC-Papier fehlt (bei EU-Import) Beantragen Sie ein Duplikat beim Fahrzeughersteller. Alternativ: Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVZO bei TÜV oder DEKRA (300 bis 800 Euro). Die Einzelabnahme ist der schnellere Weg, wenn der Hersteller für das Duplikat Wochen braucht.

Was kostet die Anmeldung? Alle Gebühren im Überblick

Die reinen Behördengebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Hier die vollständige Aufstellung:

PostenKosten (ca.)
Behördengebühr Neuzulassung26,30 bis 41,60 Euro
Behördengebühr Ummeldung (gleicher Bezirk, gleiches Kennzeichen)ca. 17 Euro
Behördengebühr Ummeldung (neues Kennzeichen)ca. 27 bis 30 Euro
Kennzeichenschilder (Paar)12 bis 45 Euro
Wunschkennzeichen (Reservierung + Zuteilung)12,80 Euro
Umweltplakette5 bis 10 Euro
eVB-Nummer0 Euro
SEPA-Formular0 Euro
HU inkl. AU (falls nötig)100 bis 150 Euro
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Bei der Online-Anmeldung über Zulio brauchen Sie die gleichen Grunddokumente, aber der Prozess ist deutlich schlanker als bei der Zulassungsstelle oder dem staatlichen i-Kfz-Portal. Sie laden Fotos Ihrer Unterlagen hoch, statt Originale mitzubringen. Die Identifizierung läuft per Ausweis-Foto und qualifizierter elektronischer Signatur (QES), nicht per eID-PIN. Das SEPA-Mandat füllen Sie digital aus, statt ein Papierformular zu unterschreiben. Der große Vorteil: Wenn ein Dokument fehlt, sehen Sie das sofort auf dem Bildschirm und können es nachreichen. Kein verlorener Termin, kein zweiter Besuch, keine wochenlange Wartezeit auf einen neuen Slot.

  • Was Sie für Zulio brauchen Personalausweis (Foto reicht, keine eID-PIN nötig), eVB-Nummer, Fahrzeugbrief (Foto oder Scan), Fahrzeugschein (bei Gebrauchtwagen, Foto oder Scan), HU-Bericht (bei Gebrauchtwagen). Alles, was Sie auch zur Behörde mitbringen würden, nur als Foto statt im Original.
  • Was bei Zulio entfällt Kein Kartenlesegerät, keine AusweisApp, keine eID-PIN, kein Sicherheitscode freirubbeln, kein SEPA-Formular auf Papier, kein Termin bei der Behörde, kein Warten vor Ort.

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