Basis-Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie bei jeder Anmeldung
Egal ob Neuwagen vom Haendler, Gebrauchtwagen von privat oder Wiederzulassung nach Stilllegung: Vier Dokumente verlangt jede Zulassungsstelle in Deutschland. Fehlt eines davon, wird die Anmeldung nicht durchgefuehrt. Sammeln Sie diese vier Posten zuerst, bevor Sie sich um szenariospezifische Extras kuemmern.
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass Der Ausweis muss gueltig sein und Ihre aktuelle Wohnadresse zeigen. Bei einem Reisepass ist die Adresse nicht aufgedruckt. Deshalb verlangt die Behoerde zusaetzlich eine Meldebestaetigung vom Einwohnermeldeamt, die nicht aelter als drei Monate sein darf. Wo Sie es bekommen: Ihr aktueller Ausweis liegt zu Hause. Falls abgelaufen, beantragen Sie einen neuen beim Buergeramt (Bearbeitungszeit drei bis sechs Wochen, Express gegen Aufpreis in drei bis vier Werktagen). Die Meldebestaetigung erhalten Sie im Buergeramt, oft sofort am Schalter oder online ueber das Buergerportal Ihrer Stadt.
- [eVB-Nummer](/ratgeber/evb-nummer) (elektronische Versicherungsbestaetigung) Ein siebenstelliger Code, der belegt, dass fuer das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer keine Zulassung. Der Code ist das Erste, was die Zulassungsstelle prueft. Wo Sie es bekommen: Bei Ihrer Kfz-Versicherung. Online-Versicherer liefern die Nummer in wenigen Minuten per E-Mail oder SMS. Klassische Versicherungen brauchen manchmal einen Werktag. Kosten: 0 Euro. Kein Versicherer darf fuer die Ausstellung Geld verlangen.
- SEPA-Lastschriftmandat fuer die Kfz-Steuer Das Hauptzollamt zieht die Kfz-Steuer jaehrlich per Lastschrift ein. Sie brauchen Ihre IBAN und muessen dem Einzug schriftlich zustimmen. Das Formular koennen Sie vorab herunterladen oder vor Ort bei der Zulassungsstelle ausfuellen. Wo Sie es bekommen: Das offizielle Formular (Formular 032021) finden Sie im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung unter formulare-bfinv.de. Viele Zulassungsstellen haben eigene Vordrucke, die sie bevorzugt akzeptieren. Laden Sie im Zweifel das Formular Ihrer Zulassungsstelle von deren Website herunter.
- [Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)](/ratgeber/fahrzeugbrief) Das zentrale Eigentumsdokument Ihres Fahrzeugs. Ohne den Fahrzeugbrief kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Bei Neuwagen erhalten Sie ihn vom Haendler, bei Gebrauchtwagen vom Verkaeufer. Wo Sie es bekommen: Beim Neuwagenkauf wird der Brief vom Haendler ausgehaendigt. Beim Gebrauchtwagenkauf uebergibt ihn der Vorbesitzer. Falls der Brief verloren ist, muessen Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Das dauert bis zu sechs Wochen (Aufgebotsverfahren) und kostet 60 bis 80 Euro.
Was passiert, wenn die eVB-Nummer fehlt
Die Zulassungsstelle prueft die eVB als Erstes im System. Ist die Nummer ungueltig, abgelaufen oder nicht vorhanden, wird der gesamte Vorgang abgebrochen. Sie muessen einen neuen Termin buchen. Besorgen Sie die eVB-Nummer immer als Erstes, idealerweise drei bis fuenf Tage vor dem Termin.
Checkliste Neuwagen (Erstzulassung): Alles, was Sie brauchen
Bei der Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs ist der Papierkram ueberschaubar, weil der Haendler die meisten Dokumente fuer Sie vorbereitet. Trotzdem gibt es Posten, die nur Sie selbst besorgen koennen. Hier die vollstaendige Liste zum Abhaken.
- 1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestaetigung) Gueltig, aktuelle Adresse. Siehe Basis-Checkliste oben.
- 2. eVB-Nummer Auf den neuen Halter ausgestellt. Beantragen Sie die Nummer, sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben.
- 3. SEPA-Lastschriftmandat fuer die Kfz-Steuer IBAN bereithalten. Formular vorab herunterladen oder vor Ort ausfuellen.
- 4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Erhalten Sie vom Haendler. Pruefen Sie, ob Hersteller, Typ und FIN korrekt eingetragen sind.
- 5. COC-Papier (Certificate of Conformity) Die EU-Uebereinstimmungserklaerung bestaetigt, dass das Fahrzeug europaeische Vorschriften erfuellt. Der Haendler haendigt es Ihnen zusammen mit dem Fahrzeugbrief aus. Wo Sie es bekommen: Beim Haendler, kostenlos im Lieferumfang. Falls das COC fehlt (selten bei Neufahrzeugen), kann der Hersteller ein Duplikat ausstellen. Kosten fuer ein Duplikat: 100 bis 300 Euro, je nach Hersteller.
Keine HU beim Neuwagen
Ein fabrikneues Fahrzeug braucht fuer die Erstzulassung keine Hauptuntersuchung. Die erste HU wird nach 36 Monaten faellig. Auch eine Abgasuntersuchung entfaellt bei der Erstzulassung.
Checkliste Gebrauchtwagen (Halterwechsel): Alle Dokumente
Der Gebrauchtwagenkauf ist das haeufigste Anmelde-Szenario. Neben den Basis-Dokumenten kommen Unterlagen des Vorbesitzers hinzu. Achten Sie besonders auf die HU: Ist sie abgelaufen, muessen Sie zuerst zur Pruefstelle, bevor die Zulassungsstelle das Fahrzeug annimmt.
- 1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestaetigung) Gueltig, aktuelle Adresse.
- 2. eVB-Nummer Auf den neuen Halter (Sie) ausgestellt.
- 3. SEPA-Lastschriftmandat fuer die Kfz-Steuer Ihre IBAN, nicht die des Vorbesitzers.
- 4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Vom Vorbesitzer erhalten. Pruefen Sie: Ist der Vorbesitzer als letzter Halter eingetragen? Gibt es einen Bankstempel (Sicherungsuebereignung)? Falls ja, muss die Bank den Brief erst freigeben.
- 5. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ebenfalls vom Vorbesitzer. Das Dokument wird bei der Ummeldung eingezogen, und Sie erhalten ein neues.
- 6. Gueltige HU-Bescheinigung (TUeV-Bericht) Die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein. Pruefen Sie das Datum auf der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen. Wo Sie es bekommen: Bei TUeV, DEKRA, GTUe oder KUeS. Kosten: 100 bis 150 Euro (inkl. Abgasuntersuchung). Dauer: Etwa 30 bis 60 Minuten, mit Termin weniger Wartezeit.
- 7. Kennzeichenschilder (bei Kennzeichenwechsel) Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie ein neues Kennzeichen wollen, bringen Sie die alten Schilder zur Entstempelung mit. Falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, brauchen Sie neue Schilder vom Schilderpraeger.
- 8. Abmeldebescheinigung (falls Fahrzeug bereits abgemeldet) Den Abmeldebeleg erhalten Sie vom Vorbesitzer. Er belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemaess ausser Betrieb gesetzt wurde.
Was passiert, wenn die HU abgelaufen ist
Ohne gueltige HU wird die Zulassung verweigert. Fahren Sie mit dem abgelaufenen Fahrzeug zur Pruefstelle, riskieren Sie zusaetzlich ein Bussgeld: bis 15 Euro bei bis zu zwei Monaten Ueberziehung, bis 60 Euro bei mehr als vier Monaten. Bei mehr als acht Monaten kommen 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg zusammen. Planen Sie die HU also vor dem Zulassungstermin ein.
Checkliste Wiederzulassung: Stillgelegtes Fahrzeug reaktivieren
War Ihr Fahrzeug voruebergehend abgemeldet (ausser Betrieb gesetzt), koennen Sie es wieder zulassen. Die Unterlagen aehneln denen einer Neuzulassung, aber es gibt Besonderheiten bei der HU und beim Kennzeichen.
- 1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestaetigung) Gueltig, aktuelle Adresse.
- 2. eVB-Nummer Auf den Halter ausgestellt.
- 3. SEPA-Lastschriftmandat fuer die Kfz-Steuer IBAN bereithalten.
- 4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Im Brief ist die Ausserbetrievsetzung vermerkt.
- 5. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Mit dem Vermerk der Ausserbetriebsetzung.
- 6. Abmeldebestaetigung Der Nachweis der Ausserbetriebsetzung.
- 7. Gueltige HU-Bescheinigung Entscheidend: War das Fahrzeug laenger als zwei Monate abgemeldet, brauchen Sie in jedem Fall eine neue HU. Der HU-Bericht darf nicht aelter als zwei Monate sein. Fahrzeuge, die ueber sieben Jahre stillgelegt waren, verlieren den Anspruch auf das alte Kennzeichen.
- 8. Kennzeichenschilder Falls Sie das alte Kennzeichen behalten moechten (innerhalb von sieben Jahren und im gleichen Zulassungsbezirk moeglich), brauchen Sie neue Schilder mit dem alten Nummernschild. Andernfalls wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Altes Kennzeichen wiederholen
Innerhalb von sieben Jahren nach der Ausserbetriebsetzung koennen Sie Ihr altes Kennzeichen wieder reservieren lassen. Danach wird es freigegeben und kann von anderen Haltern genutzt werden. Die Reservierung kostet 2,60 Euro online oder ist bei der Wiederzulassung in der Gebuehr enthalten.
Checkliste Import: Fahrzeug aus dem Ausland anmelden
Ob EU-Import oder Fahrzeug aus einem Drittstaat: Die Erstanmeldung eines importierten Fahrzeugs in Deutschland erfordert zusaetzliche Nachweise. Der Aufwand haengt davon ab, ob das Fahrzeug aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land stammt.
- 1. Basis-Dokumente (Ausweis, eVB, SEPA, Fahrzeugbrief) Alle vier Dokumente aus der Basis-Checkliste.
- 2. Auslaendische Fahrzeugpapiere im Original Die Zulassungsdokumente des Herkunftslandes. Diese werden von der deutschen Behoerde eingezogen.
- 3. COC-Papier (bei EU-Import) Die EU-Uebereinstimmungserklaerung bestaetigt die Typgenehmigung. Wo Sie es bekommen: Vom Verkaeufer oder Haendler im Ausland. Falls nicht vorhanden, koennen Sie beim Hersteller ein Duplikat beantragen (100 bis 300 Euro). Mit einem gueltigen COC-Papier entfaellt die Einzelabnahme.
- 4. Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVZO (ohne COC oder bei Nicht-EU-Import) Fahrzeuge aus Nicht-EU-Laendern (USA, Japan, Schweiz, UK seit Brexit) haben kein COC und brauchen immer eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverstaendigen. Wo Sie es bekommen: Bei TUeV, DEKRA oder einem anderen amtlich anerkannten Sachverstaendigen. Kosten: 300 bis 800 Euro, je nach Aufwand. Dauer: Termin oft erst in ein bis drei Wochen verfuegbar.
- 5. Zollunbedenklichkeitserklaerung (bei Nicht-EU-Import) Belegt, dass Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt wurden. Wo Sie es bekommen: Beim Hauptzollamt, nach der Verzollung des Fahrzeugs. Bei privater Einfuhr muessen Sie das Fahrzeug beim Zollamt anmelden und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie ggf. Zoll (10 % bei Pkw) bezahlen.
- 6. Hauptuntersuchung (HU) Auch bei Importfahrzeugen muss die HU gueltig sein. Bei der Einzelabnahme wird die HU in der Regel gleich mit durchgefuehrt.
- 7. Umweltplakette Fuer die Fahrt in deutschen Umweltzonen benoetigen Sie eine Feinstaubplakette. Importfahrzeuge erhalten die Plakette anhand der Emissionsklasse in den Papieren. Kosten: 5 bis 10 Euro.
EU-Import vs. Nicht-EU-Import im Vergleich
EU-Import mit COC: Sie brauchen kein Zolldokument und keine Einzelabnahme. Das COC-Papier reicht als technischer Nachweis. Nicht-EU-Import: Sie brauchen Zollunbedenklichkeitserklaerung, Einzelabnahme und muessen Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Planen Sie hier drei bis sechs Wochen Vorlauf und 500 bis 1.500 Euro Zusatzkosten ein.
Checkliste Firmenwagen: Gewerbliche Anmeldung
Wird ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, braucht die Behoerde Nachweise ueber die Firma und die Vertretungsberechtigung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsform.
- 1. Basis-Dokumente (eVB, SEPA, Fahrzeugbrief, HU) Wie bei der Privatanmeldung. Die eVB-Nummer muss auf die Firma ausgestellt sein.
- 2. Aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH, UG, AG, KG, OHG) Darf nicht aelter als drei bis sechs Monate sein, je nach Zulassungsstelle. Wo Sie ihn bekommen: Online ueber das Handelsregisterportal handelsregister.de (kostenlos einsehbar, beglaubigte Abschrift kostenpflichtig) oder beim Amtsgericht. Kosten: 10 bis 20 Euro fuer eine beglaubigte Abschrift.
- 3. Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen und GbR) Fuer Einzelunternehmer und Freiberufler: Die Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt. Bei Freiberuflern, die kein Gewerbe anmelden muessen, akzeptieren manche Behoerden einen Steuerbescheid oder eine Bestaetigung des Finanzamts.
- 4. Vollmacht des Geschaeftsfuehrers (wenn Vertreter erscheint) Kommt nicht der Geschaeftsfuehrer persoenlich, braucht der Bevollmaechtigte eine schriftliche Vollmacht, die vom Geschaeftsfuehrer unterschrieben ist. Dazu: Personalausweis-Kopie des Geschaeftsfuehrers und Originalausweis des Bevollmaechtigten. Die Vollmacht und das SEPA-Mandat muessen vom Geschaeftsfuehrer oder Prokuristen unterschrieben sein, der im Handelsregisterauszug namentlich benannt ist.
- 5. Personalausweis des Geschaeftsfuehrers oder Bevollmaechtigten Wer persoenlich erscheint, legt seinen Ausweis im Original vor.
Sonderfall GbR
Eine Gesellschaft buergerlichen Rechts (GbR) kann seit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts 2024 ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Ist die GbR eingetragen, laeuft die Zulassung auf die GbR mit Registerauszug. Ist sie nicht eingetragen, wird das Fahrzeug auf eine natuerliche Person (einen der Gesellschafter) zugelassen. Alle Gesellschafter muessen dann eine schriftliche Zustimmung erteilen.
Checkliste Erbschaft: Geerbtes Fahrzeug anmelden
Wenn Sie ein Fahrzeug erben, muessen Sie es unverzueglich auf Ihren Namen ummelden. Die Versicherung des Verstorbenen laeuft zunaechst weiter, muss aber ueber den Erbfall informiert werden. Fuer die Ummeldung brauchen Sie neben den Basis-Dokumenten spezielle Erbnachweise.
- 1. Basis-Dokumente (Ausweis, eVB, SEPA, HU) Alle Basis-Dokumente auf Ihren Namen.
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Verstorbenen. Falls die Papiere nicht auffindbar sind, muessen Sie bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragen (eidesstattliche Versicherung, Zusatzgebuehr).
- 3. Sterbeurkunde Im Original oder als beglaubigte Kopie. Wo Sie sie bekommen: Beim Standesamt des Sterbeortes. Kosten: 10 bis 15 Euro pro Exemplar. Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen, denn auch Bank und Versicherung brauchen Exemplare.
- 4. Erbnachweis Akzeptiert werden: Erbschein (vom Nachlassgericht), notarielles Testament mit Eroeffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder handschriftliches Testament mit Eroeffnungsprotokoll. Manche Zulassungsstellen akzeptieren auch einen Erbvertrag mit Eroeffnungsprotokoll. Wo Sie ihn bekommen: Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Kosten: abhaengig vom Nachlasswert, mindestens 75 Euro. Dauer: zwei bis acht Wochen.
- 5. Bei Erbengemeinschaft: Vollmachten aller Miterben Wenn mehrere Personen erben, muss die Erbengemeinschaft einen Erben bevollmaechtigen, das Fahrzeug umzumelden. Alle Miterben unterschreiben die Vollmacht. Alternativ: Die Erbengemeinschaft kann das Fahrzeug auch veraeussern und der Kaeufer meldet es dann regulaer an.
Versicherung laeuft weiter
Die bestehende Kfz-Versicherung geht kraft Gesetz auf die Erben ueber. Sie muessen den Versicherer aber unverzueglich ueber den Erbfall informieren. Die Versicherung kann den Vertrag dann anpassen oder innerhalb eines Monats kuendigen. Klaeren Sie die Versicherungsfrage, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, damit Sie eine gueltige eVB-Nummer haben.
Sonderfall Vollmacht: Wenn jemand anderes fuer Sie anmeldet
Sie koennen nicht persoenlich erscheinen? Dann darf eine andere Person die Anmeldung fuer Sie erledigen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Vollmacht-Ratgeber. Der Bevollmaechtigte braucht neben allen szenariospezifischen Dokumenten folgende Extras:
- Schriftliche Vollmacht im Original Formfrei, aber mit Pflichtangaben: Ihr vollstaendiger Name und Ihre Anschrift, Name und Anschrift des Bevollmaechtigten, Art des Vorgangs (Anmeldung/Ummeldung), Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, FIN), Einverstaendnis zur Kfz-Steuer-Auskunft, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift. Keine digitale Signatur, kein Scan.
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rueckseite) Gut lesbar, nicht abgeschnitten, nicht zu dunkel. Eine unleserliche Kopie zaehlt als fehlend.
- Personalausweis des Bevollmaechtigten im Original Der Bevollmaechtigte muss sich selbst ausweisen koennen.
Haeufigster Ablehnungsgrund bei Vollmachten
Der Name in der Vollmacht weicht vom Ausweis ab. Schon der Unterschied zwischen Max und Maximilian fuehrt zur Ablehnung. Ausserdem vergessen viele die Einwilligung zur Kfz-Steuer-Auskunft. Ohne diesen Passus stoppt die Behoerde den Vorgang sofort.
Sonderfall Minderjaehrige: Kfz-Zulassung unter 18
Minderjaehrige koennen Fahrzeughalter sein, wenn sie die noetige Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Klasse AM ab 15, A1 ab 16, B17 mit Begleitung ab 17) oder als Schwerbehinderte steuerliche Vorteile geltend machen. Fuer die Zulassung sind zusaetzliche Dokumente noetig.
- Einverstaendniserklaerung beider Erziehungsberechtigten Beide Elternteile muessen schriftlich zustimmen und erklaeren, dass sie die persoenliche Haftung fuer alle aus der Zulassung entstehenden Folgen uebernehmen. Wo Sie es bekommen: Formulare stellen viele Zulassungsstellen auf ihrer Website bereit. Alternativ genuegt ein formloses Schreiben mit den Pflichtangaben.
- Personalausweise beider Erziehungsberechtigten Im Original oder als beglaubigte Kopie. Erscheint nur ein Elternteil, muss eine Kopie des anderen Elternteils beiliegen.
- Sorgerechtsnachweis (bei alleinerziehenden Elternteilen) Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss dies durch eine Sorgerechtsbescheinigung oder einen Gerichtsbeschluss nachgewiesen werden.
- Personalausweis des Minderjaehrigen Gueltig, mit aktueller Adresse.
Was Sie NICHT brauchen: Haeufige Missverstaendnisse
Viele Halter bringen Dokumente mit, die gar nicht erforderlich sind, oder verschwenden Zeit mit der Beschaffung unnuetzer Papiere. Hier die haeufigsten Irrtuemer:
- Kaufvertrag Die Zulassungsstelle verlangt keinen Kaufvertrag. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II genuegt als Eigentumsnachweis. Ein Kaufvertrag kann aber intern hilfreich sein, falls es Streit ueber den Eigentumsuebergang gibt.
- HU-Bericht bei Neuwagen Fabrikneue Fahrzeuge brauchen keine Hauptuntersuchung fuer die Erstzulassung. Die erste HU ist nach 36 Monaten faellig.
- Fuehrerschein Die Fahrerlaubnis wird bei der Zulassung nicht geprueft. Halter und Fahrer sind rechtlich zwei verschiedene Rollen. Auch Personen ohne Fuehrerschein koennen Fahrzeughalter sein.
- Umweltplakette (fuer die Zulassung selbst) Die Feinstaubplakette ist keine Voraussetzung fuer die Zulassung. Sie brauchen sie aber fuer die Einfahrt in Umweltzonen. Besorgen Sie sie am besten gleich bei der Zulassungsstelle (5 Euro) oder beim TUeV/DEKRA (8 bis 10 Euro).
- Versicherungspolice oder Versicherungsschein Die eVB-Nummer reicht aus. Die komplette Police muessen Sie nicht vorlegen.
- Fahrzeugschluessel Nein, Sie muessen das Fahrzeug nicht vorfuehren und auch keinen Schluessel mitbringen.
Zeitplan: In welcher Reihenfolge die Dokumente besorgen
Die richtige Reihenfolge spart Ihnen Stress und vermeidet den klassischen Fehler, erst am Morgen des Termins festzustellen, dass ein Dokument fehlt. Dieser Zeitplan gilt fuer den haeufigsten Fall: Gebrauchtwagenkauf mit Zulassungstermin.
Zwei bis vier Wochen vorher: Personalausweis pruefen
Ist Ihr Ausweis gueltig? Stimmt die Adresse? Falls nicht: Neuen Ausweis oder Meldebestaetigung beantragen. Bearbeitungszeit fuer einen neuen Ausweis: drei bis sechs Wochen.
Eine Woche vorher: HU pruefen lassen (falls noetig)
Pruefen Sie die HU-Plakette. Ist sie abgelaufen oder laeuft innerhalb des naechsten Monats ab? Termin bei TUeV, DEKRA, GTUe oder KUeS machen. Kosten: 100 bis 150 Euro. Dauer: 30 bis 60 Minuten.
Drei bis fuenf Tage vorher: eVB-Nummer beantragen
Gehen Sie auf die Website Ihres Kfz-Versicherers oder rufen Sie an. Online erhalten Sie die Nummer in wenigen Minuten per E-Mail. Offline kann es einen Werktag dauern.
Zwei Tage vorher: SEPA-Formular herunterladen und ausfuellen
Laden Sie das Formular 032021 von formulare-bfinv.de oder von der Website Ihrer Zulassungsstelle herunter. Fuellen Sie es in Ruhe aus. Halten Sie Ihre IBAN und BIC bereit.
Am Vorabend: Alle Dokumente zusammenlegen und pruefen
Legen Sie alle Unterlagen in eine Mappe: Ausweis, eVB-Nummer (ausgedruckt oder im Handy), SEPA-Formular, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, HU-Bericht, ggf. Abmeldebescheinigung und alte Kennzeichen. Gehen Sie die Checkliste Punkt fuer Punkt durch.
Am Termintag: Kennzeichenschilder besorgen
Falls Sie neue Schilder brauchen: Beim Schilderpraeger neben der Zulassungsstelle oder vorab online bestellen (ab 12 Euro, Lieferung in ein bis zwei Tagen). Vor-Ort-Schildermacher: 25 bis 45 Euro.
Uebersichtstabelle: Welche Unterlagen fuer welches Szenario
In dieser Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welche Dokumente Sie fuer Ihr konkretes Anmeldeszenario brauchen. Drucken Sie die Tabelle aus und haken Sie jeden Punkt ab.
| Dokument | Neuwagen | Gebrauchtwagen | Wiederzulassung | Import | Firmenwagen |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalausweis / Reisepass | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| eVB-Nummer | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| SEPA-Lastschriftmandat | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| ZB Teil II (Fahrzeugbrief) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| ZB Teil I (Fahrzeugschein) | Nein (wird neu erstellt) | Ja | Ja | Nein (wird neu erstellt) | Je nach Vorgang |
| COC-Papier | Ja | Nein | Nein | Ja (EU-Import) | Nein |
| HU-Bescheinigung | Nein | Ja (falls faellig) | Ja | Ja | Ja (falls faellig) |
| Abmeldebescheinigung | Nein | Falls abgemeldet | Ja | Nein | Falls abgemeldet |
| Ausl. Fahrzeugpapiere | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein |
| Einzelabnahme (Paragraph 21) | Nein | Nein | Nein | Bei Nicht-EU | Nein |
| Zollunbedenklichkeit | Nein | Nein | Nein | Bei Nicht-EU | Nein |
| Handelsregisterauszug | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja (Kapitalges.) |
| Gewerbeanmeldung | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja (Einzelunt.) |
| Vollmacht Geschaeftsfuehrer | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja (wenn Vertreter) |
| Kennzeichenschilder | Ja (neue) | Bei Wechsel | Ja (neue) | Ja (neue) | Ja (neue oder Wechsel) |
Was tun, wenn Dokumente fehlen: Loesungen fuer jeden Fall
Manchmal taucht ein Dokument nicht auf oder ist beschaedigt. Hier die konkreten Loesungswege fuer die haeufigsten Probleme.
- Fahrzeugbrief (ZB II) verloren Beantragen Sie einen Ersatz bei der Zulassungsstelle. Dafuer muessen Sie persoenlich erscheinen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Behoerde schaltet ein Aufgebot (oeffentliche Bekanntmachung), damit niemand den Brief missbraucht. Kosten: 60 bis 80 Euro. Dauer: drei bis sechs Wochen. Ohne den Fahrzeugbrief kann das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zugelassen werden.
- Fahrzeugschein (ZB I) verloren Einen Ersatz-Fahrzeugschein beantragen Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Kosten: 10 bis 15 Euro. Dauer: meistens sofort, selten mehr als wenige Tage.
- eVB-Nummer vergessen oder abgelaufen Rufen Sie Ihren Versicherer an oder oeffnen Sie die App. Die meisten Versicherer koennen eine neue eVB-Nummer innerhalb von Minuten ausstellen. Manche Zulassungsstellen haben WLAN, sodass Sie die Nummer vor Ort anfordern koennen. Ob die Behoerde dann noch den Vorgang durchfuehrt, haengt vom Sachbearbeiter ab.
- Personalausweis abgelaufen Ohne gueltiges Ausweisdokument keine Zulassung. Ein vorlaeufiger Personalausweis (sofort am Schalter beim Buergeramt, Kosten: 10 Euro) wird von den meisten Zulassungsstellen akzeptiert. Alternativ: Reisepass plus aktuelle Meldebestaetigung.
- HU abgelaufen Die Zulassungsstelle verweigert die Anmeldung. Fahren Sie zur naechsten Pruefstelle (TUeV, DEKRA, GTUe, KUeS) und lassen Sie die HU durchfuehren. Erst mit gueltigem HU-Bericht koennen Sie den Zulassungstermin wiederholen.
- COC-Papier fehlt (bei EU-Import) Beantragen Sie ein Duplikat beim Fahrzeughersteller. Alternativ: Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVZO bei TUeV oder DEKRA (300 bis 800 Euro). Die Einzelabnahme ist der schnellere Weg, wenn der Hersteller fuer das Duplikat Wochen braucht.
Was kostet die Anmeldung? Alle Gebuehren im Ueberblick
Die reinen Behoerdengebuehren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Hier die vollstaendige Aufstellung:
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Behoerdengebuehr Neuzulassung | 26,30 bis 41,60 Euro |
| Behoerdengebuehr Ummeldung (gleicher Bezirk, gleiches Kennzeichen) | ca. 17 Euro |
| Behoerdengebuehr Ummeldung (neues Kennzeichen) | ca. 27 bis 30 Euro |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 12 bis 45 Euro |
| Wunschkennzeichen (Reservierung + Zuteilung) | 12,80 Euro |
| Umweltplakette | 5 bis 10 Euro |
| eVB-Nummer | 0 Euro |
| SEPA-Formular | 0 Euro |
| HU inkl. AU (falls noetig) | 100 bis 150 Euro |
| Online ueber Zulio (Komplett-Service) | 98,75 € |
Online anmelden mit Zulio: Weniger Unterlagen, kein Behoerdengang
Bei der Online-Anmeldung ueber Zulio brauchen Sie die gleichen Grunddokumente, aber der Prozess ist deutlich schlanker als bei der Zulassungsstelle oder dem staatlichen i-Kfz-Portal. Sie laden Fotos Ihrer Unterlagen hoch, statt Originale mitzubringen. Die Identifizierung laeuft per Ausweis-Foto und qualifizierter elektronischer Signatur (QES), nicht per eID-PIN. Das SEPA-Mandat fuellen Sie digital aus, statt ein Papierformular zu unterschreiben. Der grosse Vorteil: Wenn ein Dokument fehlt, sehen Sie das sofort auf dem Bildschirm und koennen es nachreichen. Kein verlorener Termin, kein zweiter Besuch, keine wochenlange Wartezeit auf einen neuen Slot.
- Was Sie fuer Zulio brauchen Personalausweis (Foto reicht, keine eID-PIN noetig), eVB-Nummer, Fahrzeugbrief (Foto oder Scan), Fahrzeugschein (bei Gebrauchtwagen, Foto oder Scan), HU-Bericht (bei Gebrauchtwagen). Alles, was Sie auch zur Behoerde mitbringen wuerden, nur als Foto statt im Original.
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