Ratgeber

Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Der komplette Leitfaden mit Muster, Checkliste und Praxis-Tipps

Was genau in die Vollmacht gehört, welche Unterlagen der Bevollmächtigte braucht, welche 5 Fehler zur Ablehnung führen und warum manche Zulassungsstellen eigene Formulare verlangen. Mit druckbarer Checkliste, Muster-Vorlage zum Abtippen und ehrlichem Kostenvergleich.

Wann brauchen Sie eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung?

Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt, dass der Fahrzeughalter persönlich erscheint. Kann er das nicht, braucht sein Vertreter eine schriftliche Vollmacht. Das klingt simpel, hat aber Haken, die viele unterschätzen. Ein Beispiel: Herr Müller kauft am Samstag einen Gebrauchtwagen. Die Übergabe ist für Montag vereinbart, er muss das Auto versichern und anmelden, damit er es mit Kennzeichen abholen kann. Problem: Herr Müller arbeitet am Montag von 7 bis 17 Uhr, die Zulassungsstelle schließt um 15 Uhr. Also bittet er seinen Bruder, die Anmeldung zu erledigen. Ohne korrekte Vollmacht wird der Bruder an der Zulassungsstelle abgewiesen, und Herr Müller kann den Wagen am Montag nicht abholen. Eine Vollmacht wird konkret benötigt bei: Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, Ummeldung nach Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf), Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, Ummeldung nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und bei Kennzeichenwechsel aus anderen Gründen.

Abmeldung: Vollmacht meistens nicht nötig

Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) verlangen die meisten Zulassungsstellen keine Vollmacht. Es genügt, wenn eine beliebige Person die Fahrzeugpapiere und die entstempelten Kennzeichen mitbringt. Trotzdem empfehlen einzelne Behörden (z. B. in Berlin und Hamburg) auch bei Abmeldungen eine Vollmacht. Rufen Sie im Zweifelsfall vorher an.

Wen dürfen Sie bevollmächtigen?

Es gibt keine gesetzliche Einschränkung. Ehepartner, Eltern, Kinder, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen oder ein gewerblicher Zulassungsdienst kommen alle infrage. Die einzigen Voraussetzungen: Die Person muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Ein abgelaufener Ausweis reicht nicht. Ein verbreiteter Irrtum lautet, Ehepartner dürften auch ohne Vollmacht das Auto des Partners anmelden. Das stimmt nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt bei der Kfz-Zulassung keine automatische Vertretungsbefugnis unter Eheleuten. Auch wenn Ihr Partner an derselben Adresse gemeldet ist und den gleichen Nachnamen trägt, verlangt die Zulassungsstelle eine schriftliche Vollmacht.

Häufiger Irrtum: Ehepartner ohne Vollmacht

Jedes Jahr werden Hunderte Ehepartner an Zulassungsstellen abgewiesen, weil sie dachten, eine Vollmacht sei in der Ehe nicht nötig. Stellen Sie die Vollmacht aus, auch wenn es sich seltsam anfühlt, dem eigenen Partner eine formelle Erlaubnis zu geben.

Die 8 Pflichtangaben: Was muss in die Vollmacht?

Die Vollmacht für die Kfz-Zulassung ist formfrei. Sie können sie handschriftlich auf einem Blatt Papier schreiben, am Computer tippen oder eine Vorlage nutzen. Es gibt kein amtliches Formular, das vorgeschrieben wäre (manche Zulassungsstellen haben eigene Vordrucke, dazu mehr weiter unten). Entscheidend ist nur: Alle Pflichtangaben müssen vollständig und korrekt enthalten sein. Fehlt ein einziger Punkt, kann die Zulassungsstelle den Vorgang ablehnen. Und das tut sie auch. Sachbearbeiter prüfen die Vollmacht als erstes Dokument, noch bevor sie sich die Fahrzeugpapiere anschauen.

  • 1. Vollständiger Name des Fahrzeughalters (Vollmachtgeber) Genau so, wie er im Personalausweis steht. Bei Doppelnamen den kompletten Namen, bei ausländischen Staatsbürgern den Namen wie im Aufenthaltstitel oder Pass angegeben. Beispiel: Steht im Ausweis "Maximilian Thomas Müller", schreiben Sie nicht "Max Müller" in die Vollmacht.
  • 2. Anschrift des Fahrzeughalters Hauptwohnsitz, also die Adresse, die auf dem Personalausweis eingetragen ist. Wenn Sie kürzlich umgezogen sind und der Ausweis noch die alte Adresse zeigt, legen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung bei.
  • 3. Geburtsdatum des Fahrzeughalters Nicht überall formell gefordert, aber viele Zulassungsstellen verlangen es zur eindeutigen Identifikation. Tragen Sie es ein, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
  • 4. Vollständiger Name und Anschrift des Bevollmächtigten Auch hier gilt: exakt wie im Ausweis. Eine Blanko-Vollmacht ohne namentliche Nennung des Bevollmächtigten wird von fast allen Zulassungsstellen abgelehnt. Der Sachbearbeiter vergleicht den Namen in der Vollmacht mit dem vorgelegten Ausweis des Bevollmächtigten. Stimmt etwas nicht, ist Schluss.
  • 5. Art des Zulassungsvorgangs Konkret angeben: Neuzulassung, Ummeldung (Halterwechsel), Wiederzulassung, Umschreibung (Umzug) oder Abmeldung. Alternativ können Sie schreiben "für alle Zulassungsvorgänge am nachfolgend bezeichneten Fahrzeug". Zu allgemein formulierte Vollmachten ("für alle Behördengänge") akzeptieren manche Sachbearbeiter nicht.
  • 6. Fahrzeugdaten Hersteller und Typ (z. B. "Volkswagen Golf"), die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, 17-stellig, steht in der ZB II auf der Vorderseite) und, falls bereits vorhanden, das bisherige amtliche Kennzeichen. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben, tragen Sie auch dieses ein.
  • 7. Einverständnis zur Auskunft über Kfz-Steuer-Rückstände Die Zulassungsstelle fragt beim Hauptzollamt ab, ob der Halter Kfz-Steuer-Schulden hat. Der Bevollmächtigte darf diese Information nur erhalten, wenn die Vollmacht das ausdrücklich erlaubt. Ohne diesen Passus stoppt der Sachbearbeiter den Vorgang, egal wie vollständig der Rest ist. Formulierung: "Ich erteile mein Einverständnis, dass dem/der Bevollmächtigten Auskunft über eventuelle Kfz-Steuer-Rückstände erteilt wird."
  • 8. Datum und eigenhändige Unterschrift des Halters Nur die handschriftliche Unterschrift des Halters zählt. Keine digitale Signatur, kein eingescanntes Bild, kein Stempel, kein Kürzel. Wenn jemand aufgrund einer Behinderung nicht unterschreiben kann, muss er persönlich zur Zulassungsstelle oder einen notariell beglaubigten Bevollmächtigten benennen.

eVB-Nummer gleich eintragen

Die siebenstellige [eVB-Nummer](/ratgeber/evb-nummer) (elektronische Versicherungsbestätigung) ist kein formeller Pflichtbestandteil der Vollmacht selbst. Tragen Sie sie trotzdem ein. Viele Zulassungsstellen (unter anderem München, Köln und Frankfurt) haben eigene Vordrucke, die ein Feld für die eVB-Nummer enthalten, und weisen Vollmachten ohne dieses Feld zurück. Sicher ist sicher.

Muster-Vollmacht zum Abtippen oder Abschreiben

Nachfolgend finden Sie eine Vollmacht, die alle Pflichtangaben enthält und bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland funktioniert. Tippen Sie den Text ab, füllen Sie die Platzhalter aus, drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. --- Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ich, [Vorname Nachname des Halters], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft in [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort], bevollmächtige hiermit [Vorname Nachname des Bevollmächtigten], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft in [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort], mich bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zu vertreten und folgende Zulassungsangelegenheit durchzuführen: [ ] Neuzulassung [ ] Ummeldung / Halterwechsel [ ] Wiederzulassung [ ] Umschreibung (Umzug) [ ] Abmeldung / Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug: Hersteller und Typ: [z. B. Volkswagen Golf 8] Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): [17-stellig] Bisheriges Kennzeichen: [falls vorhanden] Gewünschtes Kennzeichen: [falls reserviert] eVB-Nummer: [7-stellig] Ich erteile mein Einverständnis, dass dem/der Bevollmächtigten Auskunft über eventuelle Kfz-Steuer-Rückstände erteilt wird. Ich erteile mein Einverständnis zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Zulassungsvorgangs gemäß DSGVO. [Ort], den [TT.MM.JJJJ] ___________________________ Eigenhändige Unterschrift des Fahrzeughalters --- Drei Hinweise zu dieser Vorlage: Erstens, kreuzen Sie genau einen Vorgang an (oder streichen Sie die nicht zutreffenden durch). Zweitens, die FIN finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Feld E. Bei einem Neuwagen steht sie auch im Kaufvertrag. Drittens, wenn Ihre Zulassungsstelle ein eigenes Formular auf ihrer Website anbietet, verwenden Sie dieses stattdessen. Das erspart mögliche Diskussionen am Schalter.

Datenschutz-Einwilligung mit aufnehmen

Seit Einführung der DSGVO verlangen immer mehr Zulassungsstellen eine ausdrückliche Datenschutz-Einwilligung. Manche haben dafür ein separates Formular, andere akzeptieren den Passus direkt in der Vollmacht. Die Muster-Vorlage oben enthält diesen Satz bereits. So vermeiden Sie, dass der Sachbearbeiter Sie wegen eines fehlenden Datenschutzformulars wieder wegschickt.

Druckbare Checkliste: Was der Bevollmächtigte mitbringen muss

Die Vollmacht allein genügt nicht. Der Bevollmächtigte braucht einen ganzen Stapel Unterlagen. Fehlt ein einziges Dokument, schickt die Zulassungsstelle ihn nach Hause. Drucken Sie diese Liste aus und haken Sie jeden Punkt ab, bevor der Bevollmächtigte losfährt. Die Liste gilt für eine Neuanmeldung. Bei Ummeldung oder Wiederzulassung kommen einzelne Punkte hinzu (siehe Tabelle weiter unten).

  • Unterschriebene Vollmacht im Original Keine Kopie, kein Scan, kein Fax. Das Original mit der handschriftlichen Unterschrift des Halters. Tipp: Fertigen Sie eine Kopie der Vollmacht für Ihre eigenen Unterlagen an, bevor Sie das Original aushändigen.
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (Original) Der Ausweis muss gültig sein. Ein abgelaufener Personalausweis wird abgelehnt. Wenn der Bevollmächtigte nur einen Reisepass hat: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung mitbringen (nicht älter als 3 Monate).
  • Kopie des Personalausweises des Halters (Vorder- und Rückseite) Gut lesbar, nicht abgeschnitten, nicht verwaschen. Bei Reisepass: zusätzlich eine Meldebescheinigung des Halters beilegen (nicht älter als 3 Monate). Bei Ausländern: Kopie des Aufenthaltstitels.
  • [Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)](/ratgeber/fahrzeugbrief) Im Original. Ohne den Brief findet keine Zulassung statt. Liegt der Brief bei einer Bank (Sicherungsübereignung bei Finanzierung), muss die Bank eine Erklärung ausstellen oder den Brief direkt an die Zulassungsstelle senden.
  • [Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)](/ratgeber/fahrzeugschein) Nur bei Ummeldung oder Wiederzulassung erforderlich, nicht bei der erstmaligen Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Die siebenstellige Nummer bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Die eVB ist 6 Monate gültig. Beantragen Sie sie erst, wenn der Termin bei der Zulassungsstelle absehbar ist, damit sie nicht verfällt.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Vom Halter unterschrieben. Ermächtigt das Hauptzollamt, die Kfz-Steuer per Lastschrift vom Konto des Halters einzuziehen. Das offizielle Formular gibt es auf zoll.de (Formular 032021) oder bei der Zulassungsstelle. Einige Landkreise (z. B. Landkreis München, Rhein-Pfalz-Kreis) haben das SEPA-Mandat in ihr Vollmacht-Formular integriert. Prüfen Sie die Website Ihrer Behörde.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) Bei Wiederzulassung: HU-Bericht nicht älter als einen Monat nach dem HU-Termin. Bei Neuwagen entfällt die HU (Erstuntersuchung erst nach 3 Jahren). Bei Gebrauchtwagen-Ummeldung mit bestehender, noch gültiger HU: kein neuer Bericht nötig.
  • COC-Papier (Certificate of Conformity) Nur bei fabrikneuen Fahrzeugen nötig, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Bei Gebrauchtwagen entfällt dieser Punkt.
  • Kennzeichenschilder Bei Neuzulassung: Schilder beim Schilderpräger vor der Zulassungsstelle anfertigen lassen (erst nach Erhalt der Zulassung, nicht vorher). Bei Ummeldung mit Kennzeichenwechsel: alte Schilder mitbringen, damit sie entstempelt werden können.
  • Umweltplakette Falls Sie in einer Umweltzone fahren (also in fast jeder deutschen Großstadt), brauchen Sie eine Feinstaubplakette. Die gibt es beim TÜV, bei der Dekra oder bei vielen Schilderprägern vor der Zulassungsstelle für 5 bis 10 Euro.

Das SEPA-Mandat ist der Stolperstein Nummer 1

Die Vollmacht und die Ausweiskopie haben die meisten auf dem Schirm. Das SEPA-Lastschriftmandat vergessen erstaunlich viele. Ohne dieses Formular verweigert die Zulassungsstelle die Bearbeitung, weil das Hauptzollamt die Kfz-Steuer nicht einziehen kann. Laden Sie es vorher von zoll.de herunter, füllen Sie es aus (IBAN, Name und Anschrift des Kontoinhabers) und lassen Sie es vom Halter unterschreiben.

Schritt für Schritt: So stellen Sie die Vollmacht richtig aus

Damit der Bevollmächtigte nicht umsonst zur Zulassungsstelle fährt, arbeiten Sie die folgenden Schritte der Reihe nach ab. Planen Sie 20 bis 30 Minuten ein, dann haben Sie alles beisammen.

1

Website der Zulassungsstelle prüfen

Gehen Sie auf die Website der zuständigen Zulassungsstelle (die des Wohnort-Landkreises oder der kreisfreien Stadt). Schauen Sie, ob dort ein eigenes Vollmacht-Formular zum Download angeboten wird. Falls ja: dieses verwenden. Manche Behörden (z. B. München, Berlin, Hamburg) akzeptieren fremde Vorlagen nur ungern.

2

Vollmacht ausfüllen oder abtippen

Nutzen Sie das Formular der Behörde oder die Muster-Vorlage aus diesem Artikel. Tragen Sie alle 8 Pflichtangaben ein. Prüfen Sie jeden Namen und jede Adresse gegen den Personalausweis. Tippfehler bei Straßennamen oder Hausnummern sind ein häufiger Ablehnungsgrund.

3

eVB-Nummer eintragen

Rufen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung an oder nutzen Sie deren Online-Portal, um eine eVB-Nummer zu erhalten. Die Nummer kommt per SMS oder E-Mail und besteht aus 7 Zeichen (Buchstaben und Ziffern). Tragen Sie sie in die Vollmacht ein.

4

SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen

Laden Sie das SEPA-Formular von zoll.de herunter oder nutzen Sie das Formular Ihrer Zulassungsstelle. Eintragen: IBAN, BIC (bei deutschen Banken entbehrlich, aber tragen Sie den BIC trotzdem ein), Name und Anschrift des Kontoinhabers. Der Halter muss das SEPA-Mandat separat unterschreiben.

5

Ausweiskopie anfertigen

Kopieren Sie Ihren Personalausweis (Vorderseite und Rückseite) auf ein A4-Blatt. Achten Sie darauf, dass alle Angaben (Name, Adresse, Foto, Gültigkeit) gut lesbar sind. Eine dunkle oder abgeschnittene Kopie wird als fehlend behandelt.

6

Vollmacht handschriftlich unterschreiben und datieren

Nur Ihre persönliche, handschriftliche Unterschrift zählt. Keine digitale Signatur, kein eingescannter Ausdruck. Das Datum der Unterschrift eintragen. Die Vollmacht hat kein formelles Ablaufdatum, aber verwenden Sie sie innerhalb weniger Wochen, damit die Daten noch aktuell sind.

7

Unterlagen zusammenstellen und übergeben

Sammeln Sie alle Dokumente aus der Checkliste oben in einer Mappe. Geben Sie dem Bevollmächtigten die Original-Vollmacht, die Ausweiskopie, das SEPA-Mandat, die ZB II (Fahrzeugbrief), ggf. die ZB I, die eVB-Nummer und bei Wiederzulassung den HU-Bericht. Gehen Sie die Checkliste gemeinsam durch, Punkt für Punkt.

Die 5 häufigsten Fehler, die zur Ablehnung führen

Wird die Vollmacht abgelehnt, muss der Bevollmächtigte eine korrigierte Version besorgen und einen neuen Termin vereinbaren. In Städten wie Düsseldorf, Köln, Frankfurt oder Berlin warten Sie auf einen Termin oft 3 bis 6 Wochen. Eine fehlerhafte Vollmacht kostet also nicht nur einen verlorenen Vormittag, sondern kann den Fahrzeugkauf um Wochen verzögern. Diese 5 Fehler sehen Sachbearbeiter am häufigsten.

  • 1. Name in der Vollmacht weicht vom Ausweis ab Das ist der häufigste Ablehnungsgrund. "Max Müller" in der Vollmacht, "Maximilian Müller" im Ausweis? Abgelehnt. "Hauptstraße" in der Vollmacht, "Hauptstr." im Ausweis? Je nach Sachbearbeiter ein Problem. Doppelnamen vergessen, zweiten Vornamen weggelassen, Bindestrich fehlt? Alles Gründe für eine Ablehnung. Prüfen Sie jeden einzelnen Buchstaben gegen den Personalausweis.
  • 2. Ausweiskopie fehlt, ist abgelaufen oder unleserlich Ohne gut lesbare Kopie des Halter-Ausweises (Vorder- und Rückseite) wird der Vorgang nicht gestartet. Verwaschen, zu dunkel, Ecken abgeschnitten, Schrift nicht lesbar: alles gilt als "fehlend". Besonders tückisch: Wenn der Personalausweis des Halters abgelaufen ist, akzeptiert die Zulassungsstelle die Kopie nicht. In dem Fall braucht der Halter einen gültigen Reisepass plus Meldebescheinigung.
  • 3. Einwilligung zur Kfz-Steuer-Auskunft vergessen Dieser Satz fehlt in erstaunlich vielen selbst geschriebenen Vollmachten: "Ich erteile mein Einverständnis, dass dem Bevollmächtigten Auskunft über eventuelle Kfz-Steuer-Rückstände erteilt wird." Ohne diese Passage darf der Sachbearbeiter dem Bevollmächtigten nicht mitteilen, ob Steuerschulden bestehen. Er bricht den Vorgang ab, auch wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind.
  • 4. SEPA-Mandat fehlt oder ist falsch ausgefüllt Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie zusätzlich zur Vollmacht ein SEPA-Lastschriftmandat für das Hauptzollamt brauchen. Ohne dieses Formular kann die Kfz-Steuer nicht eingezogen werden, und ohne Steuereinzug gibt es keine Zulassung. Häufige Fehler beim SEPA-Mandat: IBAN falsch oder verwechselt, Unterschrift des Halters fehlt (die des Bevollmächtigten reicht nicht), falscher Kontoinhaber eingetragen.
  • 5. Vollmacht zu unspezifisch oder als Blanko ausgestellt "Hiermit bevollmächtige ich meinen Mann, alles für mich zu erledigen." Das ist keine taugliche Vollmacht. Ohne konkrete Angabe des Zulassungsvorgangs und der Fahrzeugdaten lehnen viele Sachbearbeiter ab. Ebenso werden Blanko-Vollmachten ohne namentliche Nennung des Bevollmächtigten zurückgewiesen. Jeder der 8 Pflichtpunkte muss ausgefüllt sein.

Ein abgelehnter Termin kostet Wochen

In Hamburg warten Sie im Schnitt 26 Tage auf einen Termin, in manchen Berliner Bezirken noch länger. Wird die Vollmacht abgelehnt, beginnt die Wartezeit von vorn. Wenn Sie ein gerade gekauftes Fahrzeug versichert haben und nicht anmelden können, zahlen Sie in dieser Wartezeit Versicherungsbeiträge, ohne das Auto nutzen zu können.

Vollmacht je nach Zulassungsvorgang: Die Unterschiede

Nicht bei jedem Vorgang gelten die gleichen Regeln. Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, wann eine Vollmacht nötig ist und welche Besonderheiten gelten.

VorgangVollmacht nötig?Zusätzliche Unterlagen
Neuzulassung (fabrikneu)JaCOC-Papier, eVB, SEPA-Mandat, ZB II, Ausweiskopie Halter
Ummeldung (Halterwechsel)JaAlter Fahrzeugschein (ZB I), ggf. alte Kennzeichen, eVB, SEPA-Mandat
Ummeldung (Umzug, gleicher Halter)JaNeue Meldebescheinigung des Halters, alter Fahrzeugschein
WiederzulassungJaHU-Bericht (nicht älter als 1 Monat nach HU-Datum), eVB, SEPA-Mandat, ZB I + ZB II
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)Meistens nicht nötigZB I, Kennzeichen (entstempelt). Einzelne Behörden verlangen trotzdem eine Vollmacht
Wunschkennzeichen-ReservierungNicht nötigGeht online ohne Vollmacht

Tipp bei Halterwechsel: Kennzeichen übernehmen

Beim Gebrauchtwagenkauf können Sie das bestehende Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen, wenn das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk bleibt. Das spart die Kosten für neue Schilder (20 bis 35 Euro) und der Vorgang ist schneller erledigt. Der Bevollmächtigte muss die alten Schilder dann nicht mitbringen.

Regionale Unterschiede: Was je nach Zulassungsstelle anders läuft

Die rechtlichen Grundlagen für die Vollmacht gelten bundesweit. In der Praxis weichen die Zulassungsstellen aber deutlich voneinander ab. Was in Hamburg problemlos durchgeht, wird in München abgelehnt, und umgekehrt. Wer die Besonderheiten seiner Zulassungsstelle nicht kennt, riskiert einen vergeblichen Termin.

  • Eigene Vollmacht-Formulare (München, Berlin, Hamburg, viele Landkreise) Die Stadt München, der Landkreis München, der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Hamburg und das LABO in Berlin bieten jeweils eigene Vordrucke an. Manche Sachbearbeiter akzeptieren ausschließlich ihr eigenes Formular und weisen andere Vorlagen zurück, obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet wären. Pragmatischer Rat: Laden Sie das Formular Ihrer Behörde herunter und nutzen Sie es.
  • Kombinierte Formulare (Vollmacht + SEPA-Mandat) Einige Landkreise (z. B. Landkreis München, Landkreis Passau, Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Mittelsachsen) haben Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat in ein einziges Formular zusammengefasst. Wenn Sie dort ein separates SEPA-Formular vom Zoll mitbringen und das kombinierte Formular nicht ausgefüllt haben, fehlen dem Sachbearbeiter die Kontodaten in seinem System.
  • Separate Datenschutz-Einwilligung Seit der DSGVO verlangen Zulassungsstellen in mehreren Bundesländern (darunter Brandenburg, Sachsen und Teile Bayerns) eine eigenständige Datenschutzerklärung als zusätzliches Formular neben der Vollmacht. Andere Behörden akzeptieren einen Datenschutz-Passus direkt in der Vollmacht. Prüfen Sie die Website Ihrer Zulassungsstelle auf ein separates Formular.
  • Terminpflicht vs. offene Sprechstunde Die Mehrheit der deutschen Zulassungsstellen arbeitet nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung. Ohne Termin kommen Sie nicht rein. Einzelne ländliche Behörden bieten noch offene Sprechstunden an. Buchen Sie den Termin, bevor Sie die Vollmacht vorbereiten, damit Sie wissen, bis wann alles fertig sein muss.
  • Unterschiedliche Anforderungen an die Ausweiskopie In manchen Zulassungsstellen genügt eine einfache Schwarz-Weiß-Kopie des Ausweises. Andere verlangen eine Farbkopie. Wieder andere akzeptieren statt der physischen Kopie auch ein Foto auf dem Smartphone des Bevollmächtigten (z. B. einzelne Behörden in Schleswig-Holstein). Verlassen Sie sich nicht darauf und bringen Sie eine ordentliche Papierkopie mit.

30 Minuten Recherche auf der Behörden-Website sparen Stunden am Schalter

Gehen Sie auf die Website Ihrer Zulassungsstelle. Laden Sie deren Formulare herunter. Lesen Sie deren spezifische Anforderungsliste. Fast jede Behörde listet mittlerweile auf, welche Unterlagen für welchen Vorgang nötig sind. Diese 30 Minuten Vorbereitung können Ihnen einen zweiten Termin und wochenlange Wartezeit ersparen.

Sonderfall: Vollmacht für Firmen, GmbH, GbR und Vereine

Wenn ein Fahrzeug auf eine Firma oder Organisation zugelassen wird, reicht eine einfache Vollmacht nicht aus. Je nach Rechtsform kommen zusätzliche Nachweise hinzu. Der Bevollmächtigte muss nachweisen, dass die Person, die die Vollmacht unterschrieben hat, überhaupt befugt war, im Namen der Firma zu handeln.

  • GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG Die Vollmacht muss vom Geschäftsführer oder einem Prokuristen unterschrieben werden. Zusätzlich nötig: ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 bis 6 Monate, je nach Behörde), der die Vertretungsberechtigung belegt. Bei Prokuristen prüft der Sachbearbeiter, ob Einzel- oder Gesamtprokura besteht. Bei Gesamtprokura müssen alle erforderlichen Personen unterschrieben haben, und für jede dieser Personen ist eine Ausweiskopie nötig. Ein Firmenstempel auf der Vollmacht ersetzt die persönliche Unterschrift des Geschäftsführers nicht. Beides zusammen ist Pflicht.
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Seit dem 1. Januar 2024 (MoPeG, Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) kann eine GbR als eigenständige Rechtsperson auftreten, wenn sie im neuen Gesellschaftsregister eingetragen ist (dann heißt sie "eGbR"). Für die Kfz-Zulassung auf eine eGbR brauchen Sie den Gesellschaftsregisterauszug plus Vollmacht aller geschäftsführenden Gesellschafter. Ist die GbR nicht im Register eingetragen, muss das Fahrzeug auf einen Gesellschafter als natürliche Person zugelassen werden, nicht auf die GbR selbst.
  • Einzelunternehmer und Freiberufler Das Fahrzeug wird auf die natürliche Person zugelassen, nicht auf den Firmennamen. Eine Gewerbeanmeldung kann die Zulassungsstelle trotzdem verlangen, wenn das Fahrzeug erkennbar gewerblich genutzt wird (z. B. Firmenaufdruck auf dem Fahrzeug, Lkw über 3,5 t). Die Vollmacht unterschreibt der Unternehmer persönlich.
  • Vereine (e.V.) Die Vollmacht muss vom vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet sein. Nötig: aktueller Vereinsregisterauszug (Amtsgericht) plus Ausweiskopie des unterschreibenden Vorstands. Ist der Verein durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten, müssen beide unterschreiben.
  • Leasingfahrzeuge Bei geleaster Fahrzeugen ist in der ZB II (Fahrzeugbrief) die Leasinggesellschaft als Eigentümer eingetragen, der Leasingnehmer als Halter. Die Vollmacht stellt der Halter (Leasingnehmer) aus, nicht die Leasinggesellschaft. Die ZB II bleibt bei der Leasinggesellschaft. Diese sendet den Brief entweder direkt an die Zulassungsstelle oder händigt eine beglaubigte Kopie plus Freigabeerklärung aus.

Handelsregisterauszug online abrufen

Einen aktuellen Handelsregisterauszug bekommen Sie in wenigen Minuten über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de). Der beglaubigte elektronische Auszug kostet 4,50 Euro. Drucken Sie ihn aus und legen Sie ihn bei. Manche Sachbearbeiter akzeptieren auch den Ausdruck des unbeglaubigten Auszugs, aber verlassen Sie sich nicht darauf.

Das SEPA-Lastschriftmandat: Warum es so oft vergessen wird

Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ist kein Bestandteil der Vollmacht, aber ohne dieses Formular findet keine Zulassung statt. Seit 2014 zieht das Hauptzollamt (nicht die Zulassungsstelle) die Kfz-Steuer ein. Damit das funktioniert, braucht das Hauptzollamt Ihre Bankverbindung in Form eines SEPA-Mandats. Bei Privatpersonen ist die Lage einfach: Der Halter füllt das Formular aus, trägt seine IBAN ein und unterschreibt. Bei Firmen wird es komplizierter: Das Konto, von dem die Kfz-Steuer abgebucht wird, muss nicht dem Halter gehören. Ein Unternehmen kann z. B. ein Geschäftskonto angeben, das auf die Firma lautet. Der Kontoinhaber im SEPA-Mandat muss dann zur Firma passen. Zusätzlich muss die Person, die das SEPA-Mandat unterschreibt, vertretungsberechtigt sein (Geschäftsführer oder Prokurist). Praxis-Tipp: Das offizielle SEPA-Formular des Zolls (Formular 032021) finden Sie auf zoll.de unter "Kraftfahrzeugsteuer" > "Zahlung". Viele Zulassungsstellen bieten eine eigene Version auf ihrer Website an, die im Layout abweicht, aber inhaltlich identisch ist.

SEPA-Mandat: Unterschrift vom Halter, nicht vom Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte darf das SEPA-Mandat nicht unterschreiben. Die Unterschrift muss vom Fahrzeughalter stammen (bei Firmen: vom vertretungsberechtigten Organ). Vergessen Sie nicht, das SEPA-Mandat zusammen mit der Vollmacht vorzubereiten und aushändigen zu lassen.

Wie lange ist die Vollmacht gültig?

Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung hat kein gesetzliches Ablaufdatum. Theoretisch könnten Sie eine Vollmacht von 2019 heute noch verwenden. In der Praxis sollten Sie das nicht tun, und zwar aus drei Gründen. Erstens: Wenn sich Ihre Adresse seit Ausstellung der Vollmacht geändert hat, stimmen die Angaben nicht mehr mit Ihrem aktuellen Ausweis überein. Die Zulassungsstelle lehnt ab. Zweitens: Manche Sachbearbeiter akzeptieren Vollmachten, die älter als wenige Monate sind, aus Prinzip nicht, weil sich die Lebensumstände des Halters geändert haben könnten. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, es passiert trotzdem. Drittens: Die eVB-Nummer, die Sie in die Vollmacht eingetragen haben, ist nur 6 Monate gültig. Danach müssen Sie ohnehin eine neue eVB beantragen und die Vollmacht anpassen. Empfehlung: Stellen Sie die Vollmacht so kurz wie möglich vor dem geplanten Termin aus. Idealerweise wenige Tage vorher.

Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden

Als Halter können Sie die Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Teilen Sie den Widerruf dem Bevollmächtigten schriftlich mit und informieren Sie die Zulassungsstelle, falls der Bevollmächtigte die Vollmacht noch in Händen hält.

Kostenvergleich: Vollmacht + Behördengang vs. Zulassungsdienst vs. Zulio online

Neben der kostenlosen Variante (Vollmacht an eine Privatperson) gibt es zwei bezahlte Alternativen: einen gewerblichen Zulassungsdienst beauftragen oder das Fahrzeug online über Zulio anmelden. Hier der ehrliche Vergleich mit echten Zahlen.

Vollmacht + PrivatpersonGewerblicher ZulassungsdienstZulio Online-Zulassung
Servicekosten0 Euro50 bis 150 Euro (je nach Region und Anbieter)98,75 € (Anmeldung) / 9,87 € (Abmeldung)
Behördengebührenca. 26 bis 30 Euro (Neuzulassung)ca. 26 bis 30 Euro (Neuzulassung)In Zulio-Preis enthalten
Kennzeichenschilderca. 20 bis 35 Euro (Schilderpräger)ca. 20 bis 35 Euro (oft im Preis enthalten)Werden per Post zugesandt
Zeitaufwand Halter20 Min. (Vollmacht + Unterlagen vorbereiten)10 Min. (Unterlagen übergeben)5 Min. (Online-Formular)
Zeitaufwand Bevollmächtigter2 bis 4 Stunden (Hinfahrt + Wartezeit + Rückfahrt)Entfällt (macht der Dienst)Entfällt
eID-PIN nötig?NeinNeinNein (QES statt eID)
Termin bei der Zulassungsstelle nötig?Ja (oft 3 bis 6 Wochen Wartezeit)Nein (Dienst hat eigene Slots)Nein
Vorläufige Bescheinigung sofort?Ja (sofort am Schalter)Je nach Dienst am gleichen oder nächsten TagJa (sofort nach Abschluss)
Risiko: Ablehnung wegen UnterlagenHoch (wenn Vollmacht fehlerhaft)Niedrig (Dienst prüft vorab)Kein Ablehnungsrisiko

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Die Alternative: Auto online zulassen, ganz ohne Vollmacht

Der gesamte Aufwand mit Vollmacht, SEPA-Mandat, Ausweiskopie, Terminvereinbarung und Behördengang existiert, weil die Kfz-Zulassung ein Verwaltungsakt ist, der persönliches Erscheinen voraussetzt. Das deutsche i-Kfz-System (internetbasierte Fahrzeugzulassung) sollte dieses Problem lösen, tut es aber für die meisten Menschen nicht, weil es eine aktivierte eID-Funktion auf dem Personalausweis und die AusweisApp voraussetzt. Laut Bundesdruckerei haben weniger als 15 Prozent der Deutschen ihre eID-Funktion jemals aktiviert. Zulio umgeht dieses Problem komplett. Auf jetzt.zulio.de identifizieren Sie sich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die Sie direkt im Prozess erstellen. Kein PIN-Brief vom Bürgeramt nötig, keine AusweisApp, kein Kartenlesegerät. Der Ablauf: Sie geben Ihre Fahrzeugdaten ein, wählen Ihr Kennzeichen, unterschreiben digital per QES und erhalten sofort eine vorläufige Zulassungsbescheinigung. Die Kennzeichen und der endgültige Fahrzeugschein kommen per Post. Die Kosten: 98,75 € für die Anmeldung, 9,87 € für die Abmeldung. Verglichen mit dem Behördengang (Behördengebühr plus Schilder plus halber verlorener Arbeitstag plus Vollmacht-Stress) spart Zulio vor allem eines: Zeit und Nerven.

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4 typische Szenarien aus dem Alltag

Theorie ist das eine, Praxis das andere. Hier vier Situationen, wie sie täglich vorkommen, und die jeweils beste Lösung.

  • Szenario 1: Herr Müller kauft einen Gebrauchtwagen und kann nicht selbst zur Zulassungsstelle Herr Müller kauft am Samstag einen Golf von einer Privatperson. Die Übergabe soll Montag sein, aber Herr Müller arbeitet Vollzeit. Er bittet seinen Bruder, das Auto anzumelden. Was Herr Müller tun muss: Am Samstagabend Vollmacht ausfüllen (alle 8 Pflichtpunkte), eVB von der Versicherung beantragen (geht online in 5 Minuten, auch am Wochenende), SEPA-Mandat ausfüllen, Ausweiskopie anfertigen, dem Bruder alles zusammen mit ZB I, ZB II und der eVB-Nummer geben. Der Bruder braucht seinen eigenen gültigen Personalausweis. Kritischer Punkt: Hat Herr Müller einen Termin bei der Zulassungsstelle? Falls nicht, kann sein Bruder am Montag gar nicht vorstellig werden.
  • Szenario 2: Frau Schmidt ist krank und kann ihr neues Leasingauto nicht abholen Frau Schmidt hat ein Fahrzeug geleast. Die Leasinggesellschaft hat die ZB II (Brief), Frau Schmidt ist Halterin. Sie liegt mit Grippe im Bett und schickt ihren Mann. Herr Schmidt braucht: die Vollmacht seiner Frau, die Freigabeerklärung der Leasinggesellschaft (oder die Leasinggesellschaft sendet den Brief direkt an die Zulassungsstelle), das SEPA-Mandat (von Frau Schmidt unterschrieben), die Ausweiskopie von Frau Schmidt, seinen eigenen Ausweis. Falle: Das SEPA-Mandat muss Frau Schmidt vor ihrer Erkrankung unterschrieben haben, denn Herr Schmidt darf es nicht für sie unterzeichnen.
  • Szenario 3: Ein IT-Unternehmen (GmbH) lässt 3 Firmenwagen zu Die Byte-IT GmbH kauft drei Dienstwagen. Der Geschäftsführer beauftragt eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung mit der Zulassung. Nötig: drei separate Vollmachten (eine pro Fahrzeug) oder eine Sammel-Vollmacht, die alle drei Fahrzeuge mit FIN auflistet, Handelsregisterauszug (maximal 3 bis 6 Monate alt, je nach Behörde), drei SEPA-Mandate mit dem Firmenkonto und Unterschrift des Geschäftsführers, Ausweiskopie des Geschäftsführers, die Mitarbeiterin braucht ihren eigenen Ausweis. Falle: Wenn der Handelsregisterauszug zu alt ist, wird die Vertretungsberechtigung angezweifelt.
  • Szenario 4: Alleinerziehende Mutter ohne Auto hat keinen, der zur Behörde kann Frau Yilmaz kauft ihren ersten Wagen, kennt niemanden, der an einem Werktag zur Zulassungsstelle kann, und hat die eID-Funktion nicht aktiviert. Ein Zulassungsdienst wäre eine Option (50 bis 150 Euro extra). Die schnellere und günstigere Variante: online über Zulio anmelden. In 5 Minuten erledigt, keine Vollmacht nötig, keine eID-PIN nötig, vorläufige Bescheinigung sofort da.

6 Details, die kaum ein Ratgeber erwähnt

Wer sich durch ADAC-Artikel und Behörden-PDFs liest, bekommt die Basics. Die folgenden Punkte fehlen dort fast überall, sind in der Praxis aber relevant.

  • 1. Die Vollmacht muss im Original vorliegen, Fotos reichen nicht Ein Foto der Vollmacht auf dem Smartphone des Bevollmächtigten wird von keiner Zulassungsstelle akzeptiert. Auch ein Ausdruck einer per E-Mail versandten, eingescannten Vollmacht reicht nicht, weil die Unterschrift dann nur eine Kopie ist. Es muss das Papier mit der originalen Handschrift sein.
  • 2. Der Bevollmächtigte kann kein Wunschkennzeichen vor Ort spontan reservieren Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein separater Vorgang, der dem Halter selbst zugeordnet sein muss. Der Bevollmächtigte kann das Wunschkennzeichen bei der Zulassung angeben, wenn es vorher online durch den Halter reserviert wurde. Spontan vor Ort reservieren kann er es nicht, es sei denn die Vollmacht enthält explizit die Befugnis dazu.
  • 3. Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: alte Schilder mitnehmen Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit behalten. Trotzdem muss der Bevollmächtigte die alten Schilder zur Zulassungsstelle bringen, damit die Adressdaten im Zentralen Fahrzeugregister aktualisiert werden. Die Schilder werden nicht ausgetauscht, aber vorgelegt.
  • 4. Online-Terminbuchung: Vorgang korrekt angeben Bei der Online-Terminbuchung wählen Sie einen Vorgangstyp (Neuzulassung, Ummeldung etc.). Stimmt der gebuchte Vorgang nicht mit dem tatsächlichen Anliegen überein, schicken manche Behörden den Bevollmächtigten weg und verlangen eine Neubuchung. Buchen Sie den Termin also erst, wenn Sie genau wissen, welcher Vorgang ansteht.
  • 5. Halterwechsel nach Todesfall: Vollmacht reicht nicht Wenn der [bisherige Halter verstorben](/ratgeber/halter-verstorben) ist, kann keine Vollmacht mehr erteilt werden. Stattdessen brauchen die Erben einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament und müssen das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen. Für den Behördengang kann der Erbe dann wiederum eine Vollmacht an einen Dritten ausstellen.
  • 6. Kfz-Steuer-Rückstände blockieren die Zulassung komplett Hat der Halter noch offene Kfz-Steuer-Schulden von einem früheren Fahrzeug, verweigert die Zulassungsstelle die Bearbeitung, egal wie perfekt die Vollmacht ist. Die Schulden müssen zuerst beim Hauptzollamt beglichen werden. Prüfen Sie das vor dem Termin, damit der Bevollmächtigte nicht umsonst hingeht.

Haufige Fragen

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