Was ist der Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief heißt seit dem 1. Oktober 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 2 (kurz: ZB II). Die Umbenennung war Teil einer EU-weiten Harmonisierung, damit Fahrzeugdokumente in allen Mitgliedstaaten einheitlich aufgebaut sind. In der Praxis sagen die meisten Menschen weiterhin Fahrzeugbrief, und auch bei Behörden wird der alte Begriff problemlos verstanden. Am Inhalt hat sich durch die Umbenennung nichts geändert. Der Fahrzeugbrief ist ein DIN-A4-Dokument auf fälschungssicherem Spezialpapier mit Wasserzeichen, Hologramm und fluoreszierenden Fasern. Er wird von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt und dokumentiert zwei Dinge: erstens die technischen Daten des Fahrzeugs (Marke, Typ, Motorleistung, Gewichte und mehr) und zweitens den Eigentümer. Juristisch gesehen ist der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis im strengen Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, weil ein Fahrzeug kein Grundstück ist und keinem Grundbuch unterliegt. In der Praxis gilt er trotzdem als stärkstes Indiz für das Eigentum. Wer den Brief hat, wird als Eigentümer behandelt. Gerichte stützen sich bei Eigentumsstreitigkeiten regelmäßig auf den Besitz des Fahrzeugbriefs. Deshalb ist es so wichtig, den Brief sicher aufzubewahren und ihn beim Verkauf korrekt zu übergeben.
Den Fahrzeugbrief niemals im Auto lassen
Bewahren Sie den Fahrzeugbrief immer getrennt vom Fahrzeug auf: im Tresor, im abschließbaren Schrank oder im Bankschließfach. Wird Ihr Auto gestohlen und der Dieb hat auch den Brief, kann er das Fahrzeug deutlich einfacher auf einen neuen Halter ummelden oder weiterverkaufen. Die Polizei rät deshalb ausdrücklich, den Brief niemals im Handschuhfach oder in der Mittelkonsole liegen zu lassen.
Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein: Zwei Dokumente, zwei Aufgaben
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden häufig verwechselt, obwohl sie völlig unterschiedliche Funktionen haben. Der einfachste Merksatz: Der Fahrzeugschein (ZB I) sagt, dass das Auto zugelassen ist. Der Fahrzeugbrief (ZB II) sagt, wem das Auto gehört. Diesen Unterschied sollten Sie kennen, denn die Konsequenzen im Alltag sind groß. Den Fahrzeugschein müssen Sie bei jeder Fahrt dabeihaben. Den Fahrzeugbrief dürfen Sie auf keinen Fall im Auto mitführen. Den Fahrzeugschein brauchen Sie bei einer Polizeikontrolle. Den Fahrzeugbrief brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Zulassung. Wenn der Fahrzeugschein verloren geht, bekommen Sie in der Regel noch am selben Tag Ersatz bei der Zulassungsbehörde. Wenn der Fahrzeugbrief verloren geht, dauert es durch das Aufbietungsverfahren drei bis sechs Wochen.
| Merkmal | Fahrzeugschein (ZB I) | Fahrzeugbrief (ZB II) |
|---|---|---|
| Offizieller Name seit 2005 | Zulassungsbescheinigung Teil 1 | Zulassungsbescheinigung Teil 2 |
| Hauptfunktion | Nachweis, dass das Fahrzeug zugelassen ist | Eigentumsnachweis (stärkstes Indiz) |
| Format | Kleiner als DIN A5, zusammenklappbar | DIN A4, Spezialpapier mit Wasserzeichen |
| Mitführpflicht | Ja, bei jeder Fahrt (seit 2025 auch digital per i-Kfz-App) | Nein, sicher zu Hause aufbewahren |
| Halterinformationen | Nur der aktuelle Halter | Aktueller Halter, Vorhalter und Gesamtzahl aller bisherigen Halter |
| Sicherheitscode vorhanden | Seit 2015 (7-stellig) | Seit Oktober 2017 / Januar 2018 (12-stellig) |
| Nötig für Fahrzeugverkauf | Nein (wird bei Ummeldung neu ausgestellt) | Ja, muss dem Käufer übergeben werden |
| Ersatz bei Verlust | Sofort, am selben Tag, 11 bis 50 Euro | 3 bis 6 Wochen (Aufbietungsverfahren), 60 bis 80 Euro |
Alle Felder im Fahrzeugbrief erklärt
Der Fahrzeugbrief verwendet dasselbe EU-weite Feldschema wie der Fahrzeugschein: Buchstaben A bis V für die Hauptkategorien, Ziffern 1 bis 22 für ergänzende Angaben. Im oberen Bereich stehen die Halterinformationen (zwei Spalten: links der Vorhalter, rechts der aktuelle Halter). Im mittleren Bereich folgen die technischen Fahrzeugdaten. Am unteren Rand befindet sich seit 2017/2018 der verdeckte Sicherheitscode für die Online-Zulassung. Die folgende Tabelle erklärt jedes Feld mit seiner Feld-Nummer, dem Inhalt und einem Praxishinweis, wofür Sie die Information typischerweise brauchen.
| Feld | Inhalt | Wofür brauchen Sie das? |
|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | Das aktuell zugeteilte Nummernschild. Ändert sich bei Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk. |
| B | Datum der Erstzulassung (TT.MM.JJJJ) | Bestimmt das Fahrzeugalter. Relevant für HU-Intervall, Kfz-Steuer, Versicherungseinstufung und Wertermittlung. |
| C.1.1 | Nachname oder Firmenname des Halters | Rechte Spalte = aktueller Halter, linke Spalte = Vorhalter. |
| C.1.2 | Vorname des Halters | Bei juristischen Personen (GmbH, AG) bleibt dieses Feld leer. |
| C.1.3 | Anschrift des Halters | Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ändert sich bei Umzug (Ummeldung nötig). |
| D.1 | Marke (Hersteller) | Zum Beispiel: Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz, Audi. |
| D.2 | Typ / Variante / Version | Herstellerinterne Typbezeichnung, oft kryptisch (z. B. 5K, 8P, W213). |
| D.3 | Handelsbezeichnung | Der Name, unter dem das Auto verkauft wird: Golf, 3er, C-Klasse. |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) | 17-stellig, weltweit einmalig. Steht auch im Motorraum, an der Windschutzscheibe und im Türschweller. Brauchen Sie für Versicherung, Ersatzteilbestellung und bei der Zulassung. |
| 2.1 | Herstellerschlüsselnummer (HSN) | 4 Ziffern. Identifiziert den Hersteller. Beispiel: 0603 = Volkswagen, 0005 = BMW, 0710 = Seat. |
| 2.2 | Typschlüsselnummer (TSN) | 3 Zeichen (die ersten drei Stellen). Identifiziert zusammen mit der HSN das exakte Fahrzeugmodell. Brauchen Sie für jede Kfz-Versicherung. |
| J | Fahrzeugklasse | EU-Klassifizierung: M1 = Pkw, N1 = Lkw bis 3,5 t, L = Motorrad/Roller. |
| P.1 | Hubraum in cm3 | Relevant für Kfz-Steuer bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor Juli 2009. |
| P.2 | Nennleistung in kW | Umrechnung in PS: kW x 1,36. Beispiel: 110 kW = 150 PS. |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle | Diesel, Benzin, Elektro, Hybrid, Wasserstoff, Erdgas. |
| G | Leergewicht in kg | Gewicht des Fahrzeugs ohne Insassen und Ladung, aber mit vollen Betriebsflüssigkeiten. |
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse in kg | Leergewicht plus maximale Zuladung. Wichtig für Führerscheinklasse. |
| F.2 | Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg | Kann von F.1 abweichen, wenn nationale Vorschriften eine niedrigere Masse vorschreiben. |
| K | Nummer der Typgenehmigung | EU-Typgenehmigung (EG/EU) oder nationale ABE-Nummer. Brauchen Sie für Importfahrzeuge. |
| 6 | Datum der EG-Typgenehmigung | Wann die Typgenehmigung erteilt wurde. |
| 17 | Nummer der ABE oder EBE | Allgemeine Betriebserlaubnis (national) oder Einzelbetriebserlaubnis. |
| Unterer Rand | Sicherheitscode (seit 2017/2018) | 12-stellig, Format: B + 10 Zeichen + Prüfziffer/X. Verdeckt unter Schutzschicht. Brauchen Sie für die Online-Zulassung. |
HSN und TSN im Fahrzeugbrief finden
Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) steht in Feld 2.1 und hat immer genau 4 Ziffern. Die Typschlüsselnummer (TSN) steht in Feld 2.2 und besteht aus den ersten 3 Zeichen (Buchstaben und/oder Ziffern). Zusammen bilden HSN und TSN den 7-stelligen Schlüsselnummern-Code, der Ihr Fahrzeug für Versicherungen, Steuerbehörden und Ersatzteilhändler eindeutig identifiziert. Sie brauchen HSN und TSN in diesen Situationen: wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen (die Versicherung berechnet die Typklasse anhand der TSN), wenn Sie die Kfz-Steuer berechnen lassen, wenn Sie Ersatzteile bestellen (Online-Shops fragen fast immer nach HSN/TSN), und wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Zulio oder einem anderen Zulassungsdienst anmelden. Ein praktischer Tipp: Fotografieren Sie den Bereich mit den Feldern 2.1 und 2.2 und speichern Sie das Bild in einer Notiz-App auf Ihrem Smartphone. So haben Sie die Nummern jederzeit griffbereit, ohne den Fahrzeugbrief aus dem Tresor holen zu müssen. Alternativ schreiben Sie HSN und TSN in die Notizen-App: das geht schneller als jedes Mal das Foto zu suchen.
Bekannte HSN-Beispiele für die Orientierung
0603 = Volkswagen, 0005 = BMW, 0014 = Mercedes-Benz, 3529 = Hyundai, 6011 = Skoda, 0710 = Seat/Cupra, 7593 = Kia. Wenn in Feld 2.1 eine dieser Nummern steht, prüfen Sie, ob die Marke in Feld D.1 dazu passt. So können Sie Tippfehler in Anträgen vermeiden.
Die Halterkette im Fahrzeugbrief: So lesen Sie die Vorbesitzer
Einer der größten Unterschiede zwischen dem alten Fahrzeugbrief (vor 2005) und der heutigen ZB II ist die Halterkette. Im alten Fahrzeugbrief konnten bis zu sechs Halter eingetragen werden. In der neuen ZB II sind es nur noch zwei: der aktuelle Halter (rechte Spalte) und der unmittelbar vorhergehende Halter (linke Spalte). Kommt ein dritter Halter hinzu, rückt der aktuelle Halter in die linke Spalte, und der neue Halter wird rechts eingetragen. Der erste Halter ist dann nicht mehr im Dokument sichtbar. Ab dem dritten Halter wird also die Historie abgeschnitten. Ab dem fünften Halter muss sogar ein komplett neues Dokument ausgestellt werden, weil die vorhandenen Felder voll sind. Allerdings vermerkt die ZB II die Gesamtzahl aller bisherigen Halter als Zahl. Wenn dort eine 4 steht, wissen Sie, dass es vor Ihnen drei Vorbesitzer gab, auch wenn Sie im Dokument nur den letzten Vorbesitzer namentlich sehen können. Diese Zahl ist beim Gebrauchtwagenkauf extrem wertvoll. Ein Verkäufer, der behauptet, das Auto sei ein Erstbesitzer-Fahrzeug, aber im Brief steht eine 3 als Halteranzahl, ist nicht ehrlich mit Ihnen. Prüfen Sie beim Kauf immer: Stimmt die Halteranzahl mit der Aussage des Verkaufers überein? Passt das Erstulassungsdatum in Feld B zur behaupteten Fahrzeughistorie? Stimmt die FIN in Feld E mit der FIN im Motorraum und an der Windschutzscheibe überein?
Gebrauchtwagen-Check: Drei Zahlen vergleichen
Prüfen Sie beim Autokauf immer diese drei Angaben in der ZB II: Halteranzahl (stimmt sie mit den Angaben des Verkaufers überein?), Erstzulassungsdatum in Feld B (passt es zum Kilometerstand?) und FIN in Feld E (ist sie identisch mit der FIN am Fahrzeug selbst?). Wenn eine dieser Angaben nicht passt, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.
Der Sicherheitscode im Fahrzeugbrief
Seit Oktober 2017 (nach manchen Quellen: Januar 2018) enthält jede neu ausgestellte ZB II einen verdeckten Sicherheitscode. Dieser Code befindet sich am unteren Rand des Dokuments, links von der Mitte, unter einer grün umrandeten Schutzfolie. Der Code hat ein festes Format: Er beginnt mit dem Buchstaben B, gefolgt von einer 10-stelligen Kombination aus Großbuchstaben und Ziffern, abgeschlossen von einer Prüfziffer (eine Ziffer oder der Buchstabe X). Insgesamt sind das 12 Zeichen. Diesen Code brauchen Sie für die Online-Anmeldung und Online-Ummeldung über das i-Kfz-System oder über einen Zulassungsdienst wie Zulio. Für die reine Online-Abmeldung reichen der Code aus dem Fahrzeugschein (ZB I) und der Code vom Kennzeichen. Wenn Ihre ZB II vor 2017 ausgestellt wurde, enthält sie keinen Sicherheitscode. In diesem Fall können Sie die Online-Anmeldung nicht selbst über das Behördenportal durchführen. Bei der nächsten Ummeldung oder beim nächsten Halterwechsel erhalten Sie automatisch eine neue ZB II mit Code. Alternativ können Sie bei Zulio auch ohne Sicherheitscode zulassen, weil Zulio mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) arbeitet und nicht zwingend auf die i-Kfz-Codes angewiesen ist.
Code erst freilegen, wenn Sie ihn wirklich brauchen
Der Sicherheitscode ist unter der Schutzfolie verdeckt und wird durch das Freilegen sichtbar. Danach gilt er als verbraucht. Wenn Sie den Code freilegen, aber dann doch nicht nutzen, ist er trotzdem entwertet. Ein neuer Code kommt erst mit der nächsten ZB II. Legen Sie den Code also nur frei, wenn Sie ihn tatsächlich gerade eingeben wollen.
Fahrzeugbrief verloren: Das Aufbietungsverfahren Schritt für Schritt
Ein verlorener Fahrzeugbrief ist deutlich ärgerlicher als ein verlorener Fahrzeugschein. Während Sie den Fahrzeugschein am selben Tag ersetzt bekommen, dauert der Ersatz für den Fahrzeugbrief mehrere Wochen. Der Grund: Weil der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis gilt, muss die Behörde sicherstellen, dass niemand missbräuchlich einen Ersatzbrief beantragt, um ein fremdes Fahrzeug zu verkaufen. Dafür gibt es das sogenannte Aufbietungsverfahren nach Paragraph 12 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Das Verfahren läuft folgendermassen ab:
Während des Aufbietungsverfahrens: Kein Verkauf möglich
Solange das Aufbietungsverfahren läuft, können Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen und nicht auf einen neuen Halter ummelden. Fahren ist erlaubt, solange Sie den Fahrzeugschein (ZB I) haben. Wenn Sie Ihr Auto dringend verkaufen müssen, planen Sie die drei bis sechs Wochen Wartezeit ein.
Bei Diebstahl: Zuerst Polizeianzeige erstatten
Wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde (zum Beispiel bei einem Einbruch oder zusammen mit dem Auto), gehen Sie zuerst zur Polizei und erstatten Anzeige. Die schriftliche Bestätigung der Anzeige brauchen Sie für die Zulassungsbehörde. Bei reinem Verlust (aus der Tasche gefallen, beim Umzug verschwunden) entfällt dieser Schritt.
Zur Zulassungsbehörde gehen und Verlust melden
Gehen Sie persönlich zur Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Bringen Sie mit: Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein (ZB I, falls vorhanden) und bei Diebstahl die Polizeianzeige. Manche Behörden verlangen auch die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), fragen Sie vorab telefonisch nach.
Eidesstattliche Versicherung abgeben
Vor Ort erklären Sie an Eides statt, dass der Fahrzeugbrief verloren ist und Sie nicht wissen, wo er sich befindet. Achtung: Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar nach Paragraph 156 des Strafgesetzbuchs und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Die eidesstattliche Versicherung kann direkt bei der Zulassungsbehörde oder alternativ bei einem Notar abgegeben werden.
Die Behörde leitet das Aufbietungsverfahren ein
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, das die Aufbietung im Elektronischen Verkehrsblatt veröffentlicht. Ab der Veröffentlichung läuft eine Frist von mindestens 14 Tagen. In dieser Zeit kann jeder Einspruch einlegen, der glaubt, der rechtmäßige Eigentümer zu sein. Das schützt davor, dass jemand einen fremden Fahrzeugbrief für verloren erklärt und sich so ein fremdes Auto aneignet.
Warten und neuen Fahrzeugbrief abholen
Wenn nach Ablauf der 14-tägigen Frist kein Einspruch eingegangen ist, wird der alte Fahrzeugbrief für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt. Die Gesamtdauer beträgt in der Praxis drei bis sechs Wochen (14 Tage Aufbietungsfrist plus Bearbeitungszeit der Behörde). In dieser Zeit können Sie das Fahrzeug weiterhin fahren, wenn Sie den Fahrzeugschein (ZB I) haben. Sie können das Fahrzeug aber nicht verkaufen und nicht ummelden.
Kosten für den Ersatz-Fahrzeugbrief
Die Kosten für einen Ersatz-Fahrzeugbrief setzen sich aus mehreren Posten zusammen und variieren je nach Bundesland und Zulassungsbehörde. In der Summe sollten Sie mit 60 bis 80 Euro rechnen.
- Aufbietungsgebühr: Die Veröffentlichung im Verkehrsblatt kostet ca. 5 bis 10 Euro. Diese Gebühr geht an das KBA.
- Dokumentengebühr für die neue ZB II: Die Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefs kostet ca. 30 bis 50 Euro, abhängig von der Kommune.
- Neue ZB I (Pflicht bei Neuausstellung): Wenn ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird, muss zwingend auch ein neuer Fahrzeugschein erstellt werden. Das kostet zusätzlich ca. 11 bis 15 Euro.
- Optional: Notarkosten für eidesstattliche Versicherung: Wenn Sie die eidesstattliche Versicherung nicht bei der Behörde, sondern beim Notar abgeben, kommen ca. 30 bis 50 Euro Notargebühren hinzu.
Tipp: Vorab bei der Zulassungsbehörde anrufen
Die Gebühren unterscheiden sich von Behörde zu Behörde. Ein Anruf vorab klärt die genauen Kosten, die benötigten Unterlagen und ob ein Termin nötig ist. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg sind Termine bei der Zulassungsstelle oft Wochen im Voraus ausgebucht.
Wann brauchen Sie den Fahrzeugbrief?
Die meiste Zeit liegt der Fahrzeugbrief ungenutzt herum. Es gibt aber fünf Situationen, in denen Sie ihn zwingend brauchen. Wenn eine davon auf Sie zutrifft und Sie den Brief nicht finden, müssen Sie das Aufbietungsverfahren durchlaufen, bevor Sie handeln können.
- Fahrzeugverkauf: Der Fahrzeugbrief muss dem Käufer übergeben werden. Ohne Brief kein rechtswirksamer Eigentumswechsel. Geben Sie den Brief erst heraus, wenn Sie den Kaufpreis vollständig erhalten haben.
- Neuzulassung: Wenn ein fabrikneues oder importiertes Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen wird, muss der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
- Wiederzulassung nach Abmeldung: Wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden, braucht die Behörde den Fahrzeugbrief, um den neuen Halter einzutragen. Mehr dazu im Ratgeber [Gebrauchtwagen anmelden](/ratgeber/gebrauchtwagen-anmelden).
- Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk: Beim Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt mit Kennzeichenwechsel muss der Fahrzeugbrief vorgelegt und aktualisiert werden.
- Kreditbesicherung bei Autofinanzierung: Banken verlangen bei einer Fahrzeugfinanzierung den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Die Bank verwahrt den Brief, bis der Kredit vollständig getilgt ist. Erst dann bekommen Sie ihn zurück. Deshalb können Sie ein finanziertes Auto nicht ohne Zustimmung der Bank verkaufen.
Fahrzeugbrief und Online-Zulassung: Der digitale Weg
Traditionell bedeutet jede Zulassungsänderung: Termin buchen, zur Behörde fahren, Wartenummer ziehen, Formulare ausfüllen, zahlen, warten. In Großstädten kann das einen halben Tag kosten. Seit der Einführung von i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) in der Stufe 4 im September 2023 können alle Zulassungsvorgänge auch digital erledigt werden: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung. Voraussetzung ist, dass Ihre Fahrzeugpapiere die Sicherheitscodes enthalten (ZB I seit 2015, ZB II seit 2017/2018). Das offizielle Behördenportal verlangt außerdem eine eID-PIN, also die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Da viele Menschen ihre PIN nicht kennen oder die eID-Funktion nicht aktiviert haben, ist das in der Praxis eine große Hürde. Bei Zulio gibt es diese Hürde nicht.
Zulassung in 5 Minuten, nicht 5 Stunden
Mit Zulio melden Sie Ihr Fahrzeug komplett online an, ab oder um. Keine eID-PIN nötig, kein Behördenportal, kein Termin. Sie identifizieren sich per Ausweis-Foto und unterschreiben digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Anmeldung ab 98,75 €, Abmeldung ab 9,87 €. Die neuen Dokumente kommen per Post.
Jetzt ausprobierenBesondere Situationen rund um den Fahrzeugbrief
Neben dem Standard-Ablauf gibt es einige Sonderfälle, die immer wieder zu Verwirrung führen.
- Fahrzeugbrief bei der Bank (Finanzierung): Solange die Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit verwahrt, können Sie das Fahrzeug nicht verkaufen, ohne die Bank einzubeziehen. Wenn Sie das Auto vorzeitig verkaufen wollen, müssen Sie zuerst den Restkredit tilgen. Erst dann gibt die Bank den Brief frei.
- Erbe eines Fahrzeugs: Wenn Sie ein Fahrzeug erben, brauchen Sie den Fahrzeugbrief plus den Erbschein oder eine beglaubigte Kopie des Testaments, um das Fahrzeug auf sich umzumelden. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber [Halter verstorben](/ratgeber/halter-verstorben). Liegt kein Fahrzeugbrief vor, kommt wieder das Aufbietungsverfahren.
- Import aus dem Ausland: Bei einem Fahrzeugimport aus einem anderen EU-Land erhalten Sie den dortigen Fahrzeugbrief (oder das jeweilige Äquivalent). Bei der Erstzulassung in Deutschland wird ein deutscher Fahrzeugbrief ausgestellt und das ausländische Dokument eingezogen.
- Fahrzeugbrief gefunden: Wenn Sie einen fremden Fahrzeugbrief finden, geben Sie ihn bei der Polizei oder der nächsten Zulassungsstelle ab. Das Behalten eines fremden Fahrzeugbriefs kann als Unterschlagung gewertet werden.
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