Was ist der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein ist das Dokument, das Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr identifiziert. Seit Oktober 2005 heißt er offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Die Umbenennung war Teil einer EU-weiten Harmonisierung der Fahrzeugdokumente, damit Behörden in jedem Mitgliedsstaat die gleichen Felder an der gleichen Stelle finden. Im deutschen Alltag sagt trotzdem fast jeder weiterhin Fahrzeugschein, und jede Zulassungsstelle versteht den Begriff. Das Dokument hat das Format einer großen Karteikarte (DIN A7 aufgeklappt), ist beidseitig bedruckt und enthält auf der Vorderseite die Fahrzeug- und Halterdaten, auf der Rückseite technische Details und eine Feldlegende. Der Fahrzeugschein wird bei jeder Neuzulassung, Ummeldung und jedem Halterwechsel neu ausgestellt. Bei einer Abmeldung (Außerbetriebsetzung) wird er von der Zulassungsstelle entwertet: ein Stempel oder Lochung macht das Dokument ungültig.
Fahrzeugschein vs. Fahrzeugbrief: Der Unterschied in einem Satz
Der Fahrzeugschein (ZB I) gehört ins Auto und muss bei jeder Fahrt dabei sein. Der [Fahrzeugbrief](/ratgeber/fahrzeugbrief) (ZB II) ist der Eigentumsnachweis und gehört in den Tresor zu Hause, niemals ins Handschuhfach. Wird der Brief zusammen mit dem Fahrzeug gestohlen, können Diebe das Auto deutlich leichter weiterverkaufen.
Alle Felder im Fahrzeugschein: Die komplette Übersicht
Die Felder im Fahrzeugschein sind mit Buchstaben (A bis V) und Nummern (1 bis 22) kodiert. Dieses System ist EU-einheitlich: Ein französischer Polizist findet die Fahrzeugidentifikationsnummer genauso in Feld E wie sein deutscher Kollege. Die Vorderseite enthält die Kernangaben zu Halter und Fahrzeug, die Rückseite die technischen Detaildaten. Auf der Rückseite finden Sie außerdem eine Legende, die jedes Feld kurz beschreibt. Hier die vollständige Aufschlüsselung der Felder, die Sie im Alltag am häufigsten brauchen.
| Feld | Inhalt | Wo genau & Beispiel |
|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | Vorderseite, ganz oben. z. B. B-XY 1234. Ändert sich bei Ummeldung in einen anderen Bezirk. |
| B | Datum der Erstzulassung | Vorderseite, direkt unter A. Format TT.MM.JJJJ. Zeigt, wann das Fahrzeug zum allerersten Mal zugelassen wurde, nicht wann Sie es gekauft haben. |
| C.1.1 / C.1.2 / C.1.3 | Name und Anschrift des Fahrzeughalters | Vorderseite. C.1.1 = Nachname oder Firmenname, C.1.2 = Vorname, C.1.3 = Anschrift. Bei Firmenwagen steht hier der Firmenname. |
| D.1 | Marke / Hersteller | Vorderseite. z. B. VOLKSWAGEN, BMW, MERCEDES-BENZ. Immer in Großbuchstaben. |
| D.2 | Typ / Variante / Version | Vorderseite. Die Handelsbezeichnung des Modells. z. B. GOLF, 320D, C 200. Oft kryptischer als gedacht, weil der interne Typschlüssel genutzt wird. |
| D.3 | Handelsbezeichnung | Vorderseite. Konkreter Modellname, z. B. GOLF VIII 2.0 TDI. |
| E | Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) | Vorderseite. 17-stellig, weltweit einmalig. Alte Bezeichnung: Fahrgestellnummer. Mehr dazu im eigenen Abschnitt weiter unten. |
| I | Datum der Zulassung auf den aktuellen Halter | Vorderseite. Zeigt, seit wann das Fahrzeug auf Ihren Namen läuft. |
| J | Fahrzeugklasse | Vorderseite. z. B. M1 = Pkw, N1 = Lkw bis 3,5 t, L = Motorrad. |
| 2.1 | Herstellerschlüsselnummer (HSN) | Vorderseite. 4 Ziffern. z. B. 0603 = Volkswagen, 0005 = BMW, 0014 = Mercedes. Identifiziert den Hersteller. |
| 2.2 | Typschlüsselnummer (TSN) | Vorderseite. Die ersten 3 Zeichen dieses Feldes bilden die TSN. Identifiziert den konkreten Fahrzeugtyp innerhalb des Herstellers. |
| P.1 | Hubraum in cm³ | Rückseite. z. B. 1968 = 2,0-Liter-Motor. Bei Elektrofahrzeugen steht hier 0000. |
| P.2 | Nennleistung in kW | Rückseite. Das Feld, in dem Ihre PS versteckt sind. Umrechnung: kW x 1,36 = PS. Mehr dazu im nächsten Abschnitt. |
| P.3 | Kraftstoffart / Energiequelle | Rückseite. z. B. DIESEL, BENZIN, ELEKTRO, HYBRID. |
| G | Leergewicht in kg | Rückseite. Gewicht des Fahrzeugs ohne Fahrer, Passagiere und Gepäck. Relevant für Brücken-Gewichtsbeschränkungen und die Zuladungsberechnung. |
| F.1 / F.2 | Zulässige Gesamtmasse in kg | Rückseite. F.1 = technisch zulässig, F.2 = im Zulassungsstaat zulässig. Differenz zu G = maximale Zuladung. |
| U.1 | Standgeräusch in dB(A) | Rückseite. Relevant bei Kontrollen in Lärmschutzzonen und bei der Eintragung von Sportauspuffanlagen. |
| V.7 | CO₂-Emissionen in g/km | Rückseite. Basis für die Berechnung der Kfz-Steuer (seit 2021 stärker gewichtet). Bei Elektrofahrzeugen steht hier 0. |
| 14 / 14.1 | Schadstoffklasse | Rückseite. Feld 14 = Schlüsselnummer (z. B. 36B0 = Euro 6), Feld 14.1 = Klartext. Bestimmt die Umweltplakette und die Kfz-Steuer. |
| 22 | Bemerkungen / Ausnahmen | Rückseite. Hier stehen ABE-Nummern, Reifenfreigaben, Ausnahmegenehmigungen und sonstige Eintragungen. Wird oft unterschätzt, enthält aber rechtlich bindende Angaben zu Ihrem Fahrzeug. |
PS im Fahrzeugschein finden: Feld P.2 entschlüsselt
Die Frage "Wo stehen die PS im Fahrzeugschein?" gehört zu den meistgegoogelten Kfz-Fragen in Deutschland. Die Antwort: nirgends. Die Leistungsangabe in PS steht schlicht nicht im Dokument. Seit 1978 ist Kilowatt (kW) die gesetzliche Einheit für Motorleistung in Deutschland und der EU. Im Fahrzeugschein finden Sie deshalb in Feld P.2 die Nennleistung in kW. Um auf PS zu kommen, multiplizieren Sie den kW-Wert mit 1,36. Ein konkretes Beispiel: Ihr Fahrzeugschein zeigt in Feld P.2 den Wert 110. Das sind 110 kW. 110 multipliziert mit 1,36 ergibt 149,6. Aufgerundet: 150 PS. Noch ein Beispiel: Feld P.2 zeigt 85. Das sind 85 x 1,36 = 115,6, also rund 116 PS. Es gibt eine Faustregel für die Umrechnung im Kopf, die erstaunlich genau funktioniert: Nehmen Sie den kW-Wert und addieren Sie ein Drittel. Bei 90 kW: 90 plus 30 ergibt 120 PS. Der exakte Wert wäre 122,4 PS. Nah genug für jedes Gespräch, jede Anzeige, jeden Smalltalk. Feld P.2 zeigt immer die Nennleistung, also die Dauerleistung des Motors bei der Nenndrehzahl. Bei Hybridfahrzeugen kann es vorkommen, dass zusätzlich die elektrische Leistung in den Bemerkungen (Feld 22) eingetragen ist. Bei reinen Elektrofahrzeugen steht die kW-Angabe ganz normal in P.2.
Schnellrechner für die häufigsten Werte
55 kW = 75 PS | 66 kW = 90 PS | 85 kW = 116 PS | 90 kW = 122 PS | 100 kW = 136 PS | 110 kW = 150 PS | 120 kW = 163 PS | 150 kW = 204 PS | 180 kW = 245 PS | 200 kW = 272 PS
HSN und TSN: Die Schlüsselnummern, die jede Versicherung will
Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) sind das Erste, was eine Kfz-Versicherung von Ihnen verlangt, wenn Sie einen Tarif berechnen lassen. Die Kombination aus HSN und TSN identifiziert Ihr Fahrzeug so präzise, dass der Versicherer daraus Unfallstatistik, Reparaturkosten und Diebstahlhäufigkeit ableiten kann. Und genau danach richtet sich Ihr Beitrag. Die HSN steht in Feld 2.1 auf der Vorderseite des Fahrzeugscheins. Sie besteht aus exakt 4 Ziffern und identifiziert den Hersteller. Einige geläufige Beispiele: 0603 steht für Volkswagen, 0005 für BMW, 0014 für Mercedes-Benz, 8566 für Tesla, 0588 für Audi. Merken müssen Sie sich die nicht, aber wenn Sie Feld 2.1 aufschlagen und dort 0603 lesen, wissen Sie: VW. Die TSN finden Sie in Feld 2.2. Hier wird es etwas unübersichtlich, denn in Feld 2.2 stehen insgesamt 8 Zeichen. Die eigentliche TSN sind nur die ersten 3 Zeichen. Diese 3 Zeichen identifizieren den konkreten Fahrzeugtyp: Motor, Modellvariante, Karosserieform. Die restlichen 5 Zeichen in Feld 2.2 sind die Varianten- und Versionsnummer (VVN), die noch feiner unterscheidet. Für die Versicherung reichen HSN (4 Ziffern aus 2.1) und TSN (erste 3 Zeichen aus 2.2). Wenn Sie Ersatzteile bestellen, fragt der Händler manchmal nach der kompletten Schlüsselnummer (alle 8 Zeichen aus 2.2).
- Für die Kfz-Versicherung: HSN (Feld 2.1, 4 Ziffern) + TSN (Feld 2.2, erste 3 Zeichen) eingeben. Damit berechnet der Versicherer Ihren individuellen Tarif.
- Für Ersatzteile: Alle 8 Zeichen aus Feld 2.2 plus die HSN aus Feld 2.1. Je genauer, desto passender das Teil.
- Für die Kfz-Steuer: Auch das Hauptzollamt nutzt HSN und TSN zur Berechnung. In Kombination mit den CO₂-Emissionen aus Feld V.7 ergibt sich der Steuerbetrag.
Alternative Quelle
HSN und TSN stehen auch in der [Zulassungsbescheinigung Teil II](/ratgeber/zulassungsbescheinigung-teil-2) (Fahrzeugbrief) in denselben Feldern 2.1 und 2.2. Falls der Fahrzeugschein gerade nicht griffbereit ist, können Sie dort nachschauen.
Fahrgestellnummer (FIN) im Fahrzeugschein: Feld E
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ist die DNA Ihres Autos. Sie steht in Feld E auf der Vorderseite des Fahrzeugscheins, ist 17 Stellen lang und weltweit einmalig. Kein zweites Fahrzeug auf dem Planeten hat dieselbe FIN. International wird sie als VIN (Vehicle Identification Number) bezeichnet. Der ältere Begriff Fahrgestellnummer ist technisch nicht mehr korrekt, da moderne Fahrzeuge kein separates Fahrgestell mehr haben. In der Umgangssprache und auch bei vielen Behörden wird der alte Begriff aber weiterhin verstanden. Die FIN ist nach einem festen Schema aufgebaut, das Sie nach einmaliger Erklärung selbst dekodieren können. Die ersten 3 Zeichen bilden den World Manufacturer Identifier (WMI): Zeichen 1 steht für das Herstellerland (W = Deutschland, J = Japan, 1 = USA), Zeichen 2 und 3 identifizieren den Hersteller (z. B. WBA = BMW, WVW = VW, WDB = Mercedes). Die Zeichen 4 bis 9 sind die Vehicle Descriptor Section (VDS): Hier verschlüsselt der Hersteller Modell, Motor, Getriebe und Ausstattungslinie. Die Zeichen 10 bis 17 bilden die Vehicle Identifier Section (VIS): Zeichen 10 steht für das Modelljahr, die restlichen Zeichen sind die laufende Seriennummer.
- Im Fahrzeugschein: Feld E auf der Vorderseite, schwarz gedruckt, 17 Stellen.
- Im Motorraum: Eingeschlagen oder auf einem Typschild. Häufig am rechten Federbeindom, am Rahmen oder auf einer Metallplakette am Motorblock.
- An der Windschutzscheibe: Unten links oder rechts, durch das Glas von außen sichtbar. Dort steht eine Metallplakette mit der FIN.
- Im Türrahmen: Fahrerseite, B-Säule. Ein Aufkleber oder eine eingeschlagene Nummer zeigt die FIN plus weitere Fertigungsdaten.
Wofür Sie die FIN regelmäßig brauchen
Gebrauchtwagenkauf (Abgleich mit Papieren gegen Manipulation), Rückrufaktionen prüfen (auf der Herstellerwebsite eingeben), Ersatzteilbestellung (für exakte Zuordnung), Diebstahlprüfung (FIN-Abfrage bei der Polizei) und Importfahrzeuge (Zollabfertigung).
Der Sicherheitscode: Wo er steht und wie Sie ihn freilegen
Seit der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) hat der Sicherheitscode im Fahrzeugschein enorm an Bedeutung gewonnen. Sie brauchen ihn für jede Online-Abmeldung, Online-Wiederzulassung und Online-Ummeldung. Ohne den Code funktioniert kein digitaler Zulassungsvorgang. Der Sicherheitscode befindet sich auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I, etwa in der Mitte des Dokuments. Er ist mit einer Schutzschicht verdeckt, entweder einer silbernen Rubbelschicht (wie bei einem Rubbellos) oder einer hellgrünen Abziehfolie. Darunter verbirgt sich ein 7-stelliger alphanumerischer Code. Nicht verwechseln: Auf der Rückseite steht auch eine 8-stellige Druckstücknummer, die offen sichtbar ist. Diese 8-stellige Nummer ist nicht der Sicherheitscode. Der Sicherheitscode ist immer 7-stellig und immer verdeckt.
Code erst freilegen, wenn Sie ihn brauchen
Legen Sie den Sicherheitscode nicht aus Neugier oder vorsorglich frei. Solange er verdeckt ist, kann niemand ohne Ihr Wissen eine Online-Abmeldung für Ihr Fahrzeug auslösen. Der Code ist ein Sicherheitsmerkmal. Einmal freigelegt, ist dieser Schutz weg.
Variante A: Rubbelschicht (silbernes Feld)
Nehmen Sie eine Münze und rubbeln Sie vorsichtig über das silberne Feld, ähnlich wie bei einem Rubbellos. Arbeiten Sie mit leichtem Druck, um den darunterliegenden Code nicht zu beschädigen. Der 7-stellige Sicherheitscode wird sichtbar.
Variante B: Abziehfolie (hellgrüne Lasche)
Suchen Sie die hellgrüne Ecke der Schutzfolie. Heben Sie die Folie vorsichtig mit dem Fingernagel oder einer Pinzette an und ziehen Sie sie langsam ab. Nicht ruckartig reißen, sonst kann der darunterliegende Code beschädigt werden.
Code notieren und sicher aufbewahren
Notieren Sie den 7-stelligen Code und bewahren Sie die Notiz getrennt vom Fahrzeugschein auf. Nach dem Freilegen ist der Code für jeden sichtbar, der den Fahrzeugschein in die Hand bekommt.
Fahrzeugschein verloren: Was jetzt zu tun ist
Ein verlorener Fahrzeugschein ist ärgerlich, aber kein Drama. Die Neuausstellung dauert in den meisten Fällen weniger als eine Stunde, wenn Sie die richtigen Unterlagen dabeihaben. Hier der vollständige Ablauf.
Nicht hinauszögern
Fahren ohne Fahrzeugschein kostet bei einer Kontrolle 10 Euro Verwarngeld. Der Betrag klingt harmlos, aber: Ohne Fahrzeugschein können Sie sich bei einer Kontrolle nicht ausweisen. Die Polizei kann das Fahrzeug dann so lange sicherstellen, bis die Identität und Zulassung geklärt sind. Bei Unfällen ohne Fahrzeugschein wird die Abwicklung mit der Versicherung unnötig kompliziert.
Bei Diebstahl: Polizei aufsuchen
Wurde der Fahrzeugschein gestohlen (z. B. bei einem Autoaufbruch), erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Die polizeiliche Anzeige brauchen Sie später bei der Zulassungsstelle. Bei Diebstahl entfällt in der Regel die eidesstattliche Versicherung.
Zur Zulassungsstelle Ihres Wohnorts gehen
Bringen Sie mit: Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) falls vorhanden, und bei Diebstahl die polizeiliche Anzeige.
Eidesstattliche Versicherung abgeben
Bei Verlust (nicht Diebstahl) unterschreiben Sie an der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung, dass das Dokument nicht mehr auffindbar ist. Das ist eine rechtlich bindende Erklärung. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Gebühr zahlen und Ersatzdokument erhalten
Die Kosten für den Ersatz-Fahrzeugschein liegen zwischen 12 und 50 Euro, je nach Bundesland und Zulassungsbehörde. In den meisten Fällen bekommen Sie das neue Dokument direkt vor Ort ausgehändigt. Manche Behörden versenden es per Post, dann dauert es 3 bis 5 Werktage.
Mitführpflicht: Ja, der Fahrzeugschein muss immer dabei sein
Die Mitführpflicht ist in § 13 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Dort steht: Der Fahrzeugführer hat die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Drei Punkte, die in der Praxis oft zu Missverständnissen führen: Erstens muss es das Original sein. Eine Kopie, auch eine beglaubigte, erfüllt die Mitführpflicht nicht. Wenn die Polizei bei einer Kontrolle nur eine Kopie vorfindet, ist das genauso ein Verstoß wie gar keinen Fahrzeugschein dabeizuhaben. Zweitens geht es um das Mitführen, nicht um das Aufbewahren im Auto. Viele legen den Fahrzeugschein ins Handschuhfach und lassen ihn dort dauerhaft. Das erfüllt zwar die Mitführpflicht, birgt aber ein Risiko: Bei einem Autodiebstahl haben die Diebe dann auch gleich die Papiere. Die sicherste Variante ist, den Fahrzeugschein in der Geldbörse oder Jacke zu tragen und ihn beim Aussteigen mitzunehmen. Drittens: Den Fahrzeugbrief (ZB II) dürfen Sie auf keinen Fall im Auto aufbewahren. Er ist der Eigentumsnachweis. Kommt er zusammen mit dem Fahrzeug weg, können die Diebe das Auto als vermeintliche Eigentümer weiterverkaufen.
Bußgeld bei fehlender Mitführung
Wer den Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Betrag wurde seit Jahren nicht erhöht. Zum Vergleich: Fahren ohne Führerschein (also ohne die Plastikkarte, nicht ohne Fahrerlaubnis) kostet ebenfalls 10 Euro.
Unterschied Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief im Detail
Die Verwechslung zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gehört zu den häufigsten Irrtümern rund ums Auto. Beide Dokumente haben seit 2005 neue Namen, was die Verwirrung nicht gerade reduziert hat. Hier die vollständige Abgrenzung. Der Fahrzeugschein (seit 2005: Zulassungsbescheinigung Teil I, kurz ZB I) enthält die technischen Daten des Fahrzeugs und die Daten des eingetragenen Halters. Er wird bei jeder Zulassung neu ausgestellt und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Geht er verloren, kann er für 12 bis 50 Euro ersetzt werden. Der Fahrzeugbrief (seit 2005: Zulassungsbescheinigung Teil II, kurz ZB II) ist der Eigentumsnachweis. Er dokumentiert die gesamte Halterhistorie des Fahrzeugs, also wer es wann besessen hat. Er wird nur einmal pro Fahrzeugleben ausgestellt (bei der Erstzulassung) und danach bei jedem Halterwechsel fortgeschrieben. Ein Ersatz kostet zwischen 60 und 80 Euro und dauert mehrere Wochen, weil die Bundesdruckerei ein neues Dokument fertigen muss.
| Merkmal | Fahrzeugschein (ZB I) | Fahrzeugbrief (ZB II) |
|---|---|---|
| Offizieller Name | Zulassungsbescheinigung Teil I | Zulassungsbescheinigung Teil II |
| Zweck | Nachweis der Zulassung + technische Daten | Nachweis des Eigentums + Halterhistorie |
| Mitführpflicht | Ja, bei jeder Fahrt Pflicht | Nein, gehört in den Tresor zu Hause |
| Aufbewahrungsort | Im Fahrzeug (oder am Körper) | Zu Hause, sicher verwahrt |
| Neuausstellung | Sofort bis wenige Tage, 12 bis 50 € | Mehrere Wochen (Bundesdruckerei), 60 bis 80 € |
| Wird neu ausgestellt bei | Jeder Zulassung, Ummeldung, Halterwechsel | Nur bei Erstzulassung (danach fortgeschrieben) |
Digitaler Fahrzeugschein 2026: Der aktuelle Stand
Seit November 2025 gibt es den Fahrzeugschein auch digital. Die Bundesregierung hat zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei die i-Kfz-App veröffentlicht, mit der Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihrem Smartphone speichern und bei Kontrollen vorzeigen können. Die App ist kostenlos für Android und iOS in den jeweiligen App-Stores erhältlich. Im Mai 2026 nutzen bereits über 1,5 Millionen Menschen die i-Kfz-App. Seit Anfang 2026 funktioniert sie auch für Unternehmen: Fuhrparkbetreiber können die Fahrzeugscheine ihrer Flotte per QR-Code in die App übertragen und digital an Fahrer weitergeben. Wie Sie den digitalen Fahrzeugschein einrichten: Sie laden die i-Kfz-App herunter, identifizieren sich einmalig mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) und laden dann Ihre Fahrzeugscheine in die App. Bei einer Neuzulassung über ein i-Kfz-Portal wird am Ende des Prozesses automatisch ein QR-Code generiert, mit dem Sie den digitalen Fahrzeugschein direkt in die App übertragen.
- Gültigkeit im Inland: Der digitale Fahrzeugschein erfüllt die Mitführpflicht bei Kontrollen innerhalb Deutschlands vollständig. Sie dürfen das Papierdokument zu Hause lassen.
- Gültigkeit im Ausland: Für Fahrten ins Ausland brauchen Sie weiterhin den originalen Papier-Fahrzeugschein. Der digitale Fahrzeugschein wird außerhalb Deutschlands nicht anerkannt.
- Einschränkung: Die App funktioniert nicht auf Huawei-Smartphones, da diese keine Google Mobile Services unterstützen.
- Ausblick: Voraussichtlich Ende 2026 soll auch der digitale Führerschein in die i-Kfz-App integriert werden. Dann haben Sie Fahrzeugschein und Führerschein auf einem Gerät.
Backup behalten
Auch wenn der digitale Fahrzeugschein die Mitführpflicht erfüllt: Bewahren Sie den Papier-Fahrzeugschein sicher zu Hause auf. Bei leerem Akku, defektem Smartphone oder einer Auslandsfahrt brauchen Sie das Original.
Fahrzeugschein und Zulassung: So hängt beides zusammen
Der Fahrzeugschein ist das sichtbare Ergebnis einer Fahrzeugzulassung. Jedes Mal, wenn sich etwas an der Zulassung ändert, wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt: bei der Neuzulassung, bei der Ummeldung (Halterwechsel oder Adressänderung mit Bezirkswechsel), bei der Wiederzulassung nach Abmeldung. Bei einer Abmeldung (Außerbetriebsetzung) wird der bestehende Fahrzeugschein entwertet, entweder durch Lochung oder Stempel. Für die erneute Anmeldung brauchen Sie dann einen neuen. Der klassische Weg dafür führt zur Zulassungsstelle: Termin buchen, Wartezeit einplanen, Unterlagen mitbringen, Gebühren zahlen. Das kostet einen halben Arbeitstag.
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