Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (kurz: ZB II) ist seit dem 1. Oktober 2005 der offizielle Nachfolger des Fahrzeugbriefs. Die Umbenennung war Teil der EU-weiten Harmonisierung, die auch den Fahrzeugschein in Zulassungsbescheinigung Teil 1 umbenannt hat. Im Alltag sagen die meisten weiterhin Fahrzeugbrief, und bei Behörden, Versicherungen und Autohäusern wird dieser Begriff problemlos verstanden. Die ZB II wird auf fälschungssicherem DIN-A4-Spezialpapier gedruckt (Wasserzeichen, Hologramm, fluoreszierende Fasern) und von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie dokumentiert zwei Dinge: Erstens die technischen Kerndaten des Fahrzeugs (Marke, Typ, FIN, Leistung, Gewichte) und zweitens den Eigentümer. Anders als die ZB I (Fahrzeugschein) darf die ZB II nicht im Auto mitgeführt werden. Sie gehört an einen sicheren Ort: Tresor, abschließbarer Schrank oder Bankschließfach. Wird ein Auto gestohlen und der Dieb hat auch die ZB II, kann er das Fahrzeug deutlich einfacher weiterverkaufen oder ummelden.
Warum die ZB II nicht ins Auto gehört
Die ZB II gilt als stärkstes Indiz für das Eigentum an einem Fahrzeug. Wird sie zusammen mit dem Auto gestohlen, erleichtert das den Diebstahlhandel erheblich. Die Polizei rät ausdrücklich: ZB II immer getrennt vom Fahrzeug aufbewahren.
Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Die ZB II gliedert sich in drei Bereiche. Im oberen Teil stehen die Halterinformationen in zwei Spalten: links der Vorhalter, rechts der aktuelle Halter. Im mittleren Teil folgen die technischen Fahrzeugdaten. Am unteren Rand befindet sich seit Oktober 2017 der verdeckte Sicherheitscode. Die folgende Tabelle zeigt die Bereiche und Felder im Überblick.
| Bereich | Felder | Inhalt |
|---|---|---|
| Aktueller Halter | C.1.1 bis C.1.3 (rechte Spalte) | Name, Vorname und vollständige Anschrift des aktuellen Halters. |
| Vorhalter | C.1.1 bis C.1.3 (linke Spalte) | Name und Anschrift des unmittelbaren Vorhalters. Nur der letzte Vorhalter ist sichtbar. |
| Gesamtzahl der Halter | Eigenes Feld im Halterkopf | Die Gesamtzahl aller bisherigen Halter als Ziffer. Zeigt, wie viele Vorbesitzer es insgesamt gab, auch wenn die Namen nicht sichtbar sind. |
| Fahrzeugidentifikation | D.1 (Marke), D.2 (Typ), D.3 (Handelsbezeichnung), E (FIN) | Marke (z. B. Volkswagen), Typcode, Modellname (z. B. Golf) und die 17-stellige, weltweit einmalige Fahrzeug-Identifizierungsnummer. |
| Schlüsselnummern | 2.1 (HSN, 4 Ziffern), 2.2 (TSN, erste 3 Zeichen) | Herstellerschlüssel und Typschlüssel. Brauchen Sie für Versicherung, Steuer und Ersatzteilbestellung. |
| Technische Daten | P.1 (Hubraum), P.2 (Leistung kW), P.3 (Kraftstoff), G (Leergewicht), F.1 (Gesamtmasse) | Die technischen Kernwerte des Fahrzeugs. |
| Typgenehmigung | K (Nummer), 6 (Datum), 17 (ABE/EBE-Nummer) | EU-Typgenehmigung oder nationale Allgemeine Betriebserlaubnis. |
| Sicherheitscode | Unterer Dokumentenrand, links von der Mitte | 12-stellig: Buchstabe B + 10 Zeichen (Großbuchstaben und Ziffern) + Prüfziffer (Ziffer oder X). Verdeckt unter grün umrandeter Schutzfolie. Seit Oktober 2017. |
Die Halterkette: Wie die ZB II Vorbesitzer dokumentiert
Die Halterkette ist einer der wichtigsten Aspekte der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und gleichzeitig einer der am häufigsten missverstandenen. Hier die Details, die Sie wissen müssen. Im alten Fahrzeugbrief (vor Oktober 2005) konnten bis zu sechs Halter eingetragen werden. Man konnte die komplette Besitzerhistorie nachlesen. In der neuen ZB II ist das anders. Hier sind nur noch zwei Halter sichtbar: der aktuelle Halter in der rechten Spalte und der unmittelbare Vorhalter in der linken Spalte. Was passiert beim dritten Halter? Der bisherige aktuelle Halter rückt in die linke Spalte (Vorhalter), der neue Halter kommt in die rechte Spalte. Der ursprüngliche erste Halter verschwindet aus dem Dokument. Seine Daten sind nicht mehr sichtbar. So geht es weiter: Bei jedem Halterwechsel wird der ältere Halter verdrängt. Eine wichtige Ausnahme: Ab dem fünften Halter muss die Behörde eine komplett neue ZB II ausstellen, weil die physischen Felder im Dokument voll sind. Das kostet eine zusätzliche Gebühr. Die Gesamtzahl aller bisherigen Halter bleibt aber immer im Dokument vermerkt, als einfache Zahl. Wenn dort eine 5 steht, wissen Sie: Es gab vor Ihnen vier Vorbesitzer, auch wenn Sie nur den letzten namentlich sehen können. Beim Gebrauchtwagenkauf ist diese Zahl Gold wert. Ein Verkäufer, der behauptet, das Fahrzeug sei ein Zweitbesitzer-Auto, aber in der ZB II steht eine 4 als Halteranzahl, ist nicht aufrichtig mit Ihnen.
Drei Prüfpunkte beim Gebrauchtwagenkauf
Prüfen Sie in der ZB II: (1) Stimmt die Halteranzahl mit der Verkaufer-Aussage überein? (2) Passt das Datum der Erstzulassung (Feld B) zum behaupteten Fahrzeugalter und Kilometerstand? (3) Stimmt die FIN in Feld E mit der FIN am Fahrzeug überein (Motorraum, Windschutzscheibe, Türschweller)?
Der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2
Seit Oktober 2017 (viele Quellen nennen Januar 2018 als Stichtag, weil die Umstellung schrittweise erfolgte) enthält jede neu ausgestellte ZB II einen verdeckten Sicherheitscode. Diesen Code brauchen Sie für die Online-Anmeldung und Online-Ummeldung über das i-Kfz-System. Der Code hat ein festes, standardisiertes Format, das ihn von anderen Nummern auf dem Dokument unterscheidet. Aufbau des 12-stelligen Codes: Position 1 ist immer der Buchstabe B (steht für Brief). Positionen 2 bis 11 sind eine 10-stellige Kombination aus Großbuchstaben (A bis Z, ohne Umlaute) und Ziffern (0 bis 9). Position 12 ist eine Prüfziffer: entweder eine Ziffer (0 bis 9) oder der Buchstabe X. Ein Beispiel (fiktiv): B7K3M9P2R5X. Der Code befindet sich am unteren Rand des Dokuments, links von der Mitte, unter einer grün umrandeten Schutzfolie. Um ihn freizulegen, müssen Sie den Aufkleber an der Ecke (Pfeilmarkierung) greifen und langsam abziehen. Wenn kein Pfeil sichtbar ist, können Sie die Folie vorsichtig mit einer Münze freirubbeln. Für die reine Online-Abmeldung brauchen Sie den Code der ZB II nicht. Es genügen der Code aus der ZB I und der Code vom Kennzeichen. Für die Online-Anmeldung oder Ummeldung brauchen Sie alle drei Codes.
Was wenn Ihre ZB II keinen Sicherheitscode hat?
ZB II, die vor Oktober 2017 ausgestellt wurden, enthalten keinen Sicherheitscode. In diesem Fall können Sie die Online-Anmeldung über das Behördenportal nicht durchführen. Bei der nächsten Ummeldung oder dem nächsten Halterwechsel erhalten Sie automatisch eine neue ZB II mit Code. Oder Sie nutzen Zulio: Dort funktioniert die Zulassung auch ohne die i-Kfz-Sicherheitscodes, weil Zulio mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) arbeitet.
Warum die ZB II nicht im Auto aufbewahrt werden sollte
Es gibt keinen Grund, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 jemals im Auto zu lassen, und sehr gute Gründe, es nicht zu tun. Erstens: Die ZB II unterliegt keiner Mitführpflicht. Sie müssen sie bei Fahrten nicht dabeihaben. Bei einer Polizeikontrolle wird sie nicht verlangt. Zweitens: Die ZB II gilt als stärkstes Indiz für das Eigentum. Wenn Ihr Auto gestohlen wird und der Dieb findet die ZB II im Handschuhfach, kann er das Fahrzeug deutlich leichter verkaufen oder ummelden. Der Käufer kann sich auf den Besitz des Briefs berufen (gutgläubiger Erwerb). Drittens: Bei einem Totalschaden oder Brand des Fahrzeugs wird auch die ZB II zerstört, und Sie müssen das teure und langwierige Aufbietungsverfahren durchlaufen. Viertens: Selbst bei einem einfachen Einbruch in Ihr Auto (Scheibe eingeschlagen, Handschuhfach durchwühlt) ist die ZB II weg. Der beste Aufbewahrungsort ist ein Tresor zu Hause, ein abschließbarer Schrank oder ein Bankschließfach. Nicht im Auto, nicht in der Handtasche, nicht im Büro.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: Das Aufbietungsverfahren
Der Verlust der ZB II ist gravierender als der Verlust der ZB I, weil die ZB II als Eigentumsnachweis dient. Deshalb gibt es ein besonderes Verfahren: die Aufbietung. Dieses Verfahren ist in Paragraph 12 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt und soll verhindern, dass jemand missbräuchlich einen Ersatzbrief beantragt, um ein fremdes Fahrzeug zu verkaufen.
Während der Aufbietung: Fahren ja, Verkaufen nein
Solange das Aufbietungsverfahren läuft, dürfen Sie Ihr Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr nutzen, wenn Sie den Fahrzeugschein (ZB I) haben. Aber: Verkaufen, Ummelden oder Abmelden ist in dieser Zeit nicht möglich. Planen Sie die Wartezeit ein, wenn Sie das Auto dringend verkaufen müssen.
Bei Diebstahl: Polizeianzeige erstatten
Wurde die ZB II gestohlen, erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Die schriftliche Bestätigung brauchen Sie im nächsten Schritt. Bei reinem Verlust (beim Umzug verschwunden, verlegt) entfällt die Anzeige.
Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen
Gehen Sie zur Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Bringen Sie mit: Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein (ZB I) falls vorhanden, und bei Diebstahl die Polizeianzeige.
Eidesstattliche Versicherung abgeben
Sie erklären an Eides statt, dass die ZB II verloren ist und Sie nicht wissen, wo sie sich befindet. Das können Sie direkt bei der Zulassungsbehörde tun. Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung auch bei einem Notar abgeben, was aber zusätzliche Kosten verursacht (ca. 30 bis 50 Euro). Achtung: Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist eine Straftat nach Paragraph 156 StGB (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe).
Aufbietung im Elektronischen Verkehrsblatt
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Das KBA veröffentlicht die Aufbietung im Elektronischen Verkehrsblatt (evb-online.de). Ab dem Tag der Veröffentlichung läuft eine Frist von mindestens 14 Tagen. In dieser Zeit kann jeder Einspruch einlegen, der sich als rechtmäßiger Eigentümer sieht.
Wartezeit und Ergebnis
Wenn nach Ablauf der 14-tägigen Aufbietungsfrist kein Einspruch eingegangen ist, erklärt das KBA die alte ZB II für ungültig. Die Zulassungsbehörde stellt dann eine neue ZB II (und zwingend auch eine neue ZB I) aus. Die Gesamtdauer beträgt in der Praxis 3 bis 6 Wochen: 14 Tage Aufbietungsfrist plus Bearbeitungszeit der Behörden.
Kosten für die Neuausstellung der ZB II
Die Gesamtkosten für eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 liegen bei 60 bis 80 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und der jeweiligen Zulassungsbehörde ab.
- Aufbietungsgebühr (KBA): Ca. 5 bis 10 Euro für die Veröffentlichung im Elektronischen Verkehrsblatt.
- Dokumentengebühr (neue ZB II): Ca. 30 bis 50 Euro für die Ausstellung des neuen Dokuments.
- Neue ZB I (Pflicht): Bei jeder Neuausstellung der ZB II wird zwingend auch eine neue ZB I ausgestellt. Ca. 11 bis 15 Euro.
- Optional: Notarkosten: Wenn Sie die eidesstattliche Versicherung beim Notar statt bei der Behörde abgeben: zusätzlich ca. 30 bis 50 Euro.
ZB II und Kfz-Zulassung: Wann brauchen Sie das Dokument?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 liegt die meiste Zeit an ihrem sicheren Aufbewahrungsort. Doch bei diesen Anlässen müssen Sie sie vorlegen oder benötigen zumindest den Sicherheitscode daraus: bei jeder Neuzulassung oder Wiederzulassung, beim Halterwechsel (Kauf oder Verkauf), bei der Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk und bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung). Für die Online-Zulassung über das i-Kfz-Behördenportal brauchen Sie den Sicherheitscode der ZB II (plus den Code der ZB I und den Code vom Kennzeichen) sowie die eID-PIN. Bei Zulio brauchen Sie die eID-PIN nicht.
Online-Zulassung in 5 Minuten, ohne eID-PIN
Zulio macht die digitale Kfz-Zulassung einfach. Sie identifizieren sich per Ausweis-Foto und unterschreiben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Keine eID-PIN nötig, kein Kartenleser, kein NFC-Handy. Anmeldung: 98,75 €, Abmeldung: 9,87 €. Die neuen Dokumente kommen per Post.
Jetzt ausprobierenSonderfall: ZB II bei der Bank (Fahrzeugfinanzierung)
Wenn Sie Ihr Auto über einen Kredit finanziert haben, liegt die ZB II meistens nicht bei Ihnen zu Hause, sondern bei der finanzierenden Bank. Die Bank verwahrt das Dokument als Sicherheit, bis der Kredit vollständig getilgt ist. Das hat mehrere praktische Konsequenzen. Erstens: Sie können das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung der Bank verkaufen, weil Sie den Brief nicht übergeben können. Wenn Sie das Auto vorzeitig verkaufen wollen, müssen Sie zuerst den Restkredit tilgen oder mit der Bank eine Ablösevereinbarung treffen. Zweitens: Für die Online-Zulassung brauchen Sie den Sicherheitscode der ZB II. Wenn die Bank den Brief hat, müssen Sie die Bank um den Code bitten oder den Code vor der Übergabe an die Bank fotografieren. Manche Banken versenden den Sicherheitscode auf Anfrage per Brief oder stellen ihn digital bereit. Fragen Sie Ihre Bank danach. Drittens: Wenn die Finanzierung abgeschlossen ist, schickt die Bank Ihnen die ZB II zurück. Prüfen Sie sofort, ob alle Angaben korrekt sind und der Sicherheitscode noch verdeckt (also nicht freigelegt) ist.
ZB II beim Gebrauchtwagenkauf: Worauf Sie achten müssen
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist beim Gebrauchtwagenkauf eines der wichtigsten Dokumente, die Sie prüfen sollten. Leider wird sie von vielen Käufern nur oberflächlich angeschaut. Hier eine detaillierte Checkliste, die Sie am besten schon beim ersten Besichtigungstermin abarbeiten. Prüfen Sie als Erstes: Zeigt der Verkäufer Ihnen das Original der ZB II? Wenn er sagt, der Brief sei gerade bei der Bank oder nicht auffindbar, sollten alle Alarmglocken klingeln. Ohne ZB II kann kein Eigentumswechsel stattfinden. Vergleichen Sie dann die FIN in Feld E mit der FIN, die am Fahrzeug eingeprägt ist (im Motorraum, an der Windschutzscheibe unten links und im Türschweller). Alle drei müssen übereinstimmen. Wenn nicht, stimmt etwas Grundlegendes nicht. Schauen Sie sich die Halteranzahl an. Steht dort eine andere Zahl, als der Verkäufer behauptet hat, fragen Sie nach. Es kann harmlose Gründe geben (z. B. Ummeldung innerhalb der Familie), aber es kann auch auf häufige Kurzhalter hindeuten, was bei Gebrauchtwagen auf Probleme hinweisen kann. Prüfen Sie das Datum der Erstzulassung in Feld B. Passt es zum Kilometerstand? Ein Auto mit Erstzulassung vor 3 Jahren und 150.000 km Laufleistung ist ein Vielfahrer (wahrscheinlich Firmenwagen oder Pendler). Ein Auto mit 10 Jahren und nur 40.000 km war möglicherweise lange abgemeldet oder ist ein Wenigfahrer-Fahrzeug. Beides ist nicht schlecht, aber es sollte zur Geschichte passen, die der Verkäufer erzählt. Achten Sie auch auf den Zustand des Dokuments. Ist es stark abgegriffen, hat es Wasserflecken oder sieht es manipuliert aus? Fahrzeugpapiere auf Spezialpapier sind extrem schwer zu fälschen, aber Einträge können theoretisch überdeckt werden.
Der alte Fahrzeugbrief vs. die neue ZB II: Was sich geändert hat
Wenn Ihr Fahrzeug seit vielen Jahren auf denselben Halter zugelassen ist und nie umgemeldet wurde, haben Sie möglicherweise noch einen alten Fahrzeugbrief von vor Oktober 2005. Dieser ist weiterhin gültig und muss nicht umgetauscht werden. Erst bei der nächsten Zulassungsänderung wird automatisch eine neue ZB II ausgestellt. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem alten Fahrzeugbrief und der neuen ZB II: Der alte Brief konnte bis zu sechs Halter namentlich dokumentieren. Die neue ZB II zeigt nur noch zwei (aktueller Halter und Vorhalter), vermerkt aber die Gesamtzahl als Ziffer. Der alte Brief hatte kein EU-einheitliches Feldschema. Die neue ZB II verwendet die standardisierten Felder (A bis V, 1 bis 22), die in der gesamten EU gelesen werden können. Die neue ZB II enthält seit 2017/2018 einen Sicherheitscode für die Online-Zulassung. Der alte Fahrzeugbrief hat keinen solchen Code. Wenn Sie mit einem alten Fahrzeugbrief die Online-Zulassung nutzen wollen, müssen Sie entweder zuerst eine neue ZB II bei der Zulassungsbehörde beantragen oder einen Zulassungsdienst wie Zulio nutzen, der auch ohne die i-Kfz-Sicherheitscodes arbeitet.
Häufige Fragen
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