Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein befristetes amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge, die aktuell nicht regulär zugelassen sind. Es wird im Alltag auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen genannt, obwohl Letzteres streng genommen ein eigener Begriff ist. Sie erkennen es sofort am gelben Streifen auf der rechten Seite. Dort steht das Ablaufdatum, drei Zahlen untereinander: Tag, Monat, Jahr. Ab diesem Datum ist das Kennzeichen wertlos, das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden. Anders als bei regulären Kennzeichen ist das Kurzzeitkennzeichen an genau ein Fahrzeug gebunden. Sie können es nicht heute auf den VW Golf schrauben und morgen auf den Opel Corsa. Jedes Kennzeichen gehört zu einer konkreten Fahrzeugidentifikationsnummer, die bei der Zuteilung in den Unterlagen eingetragen wird. Rechtsgrundlage ist § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort steht auch, wofür das Kennzeichen überhaupt genutzt werden darf: Probefahrten und Überführungsfahrten. Punkt. Keine Urlaubsfahrt, kein Wocheneinkauf, kein Pendeln zur Arbeit.
- Gültigkeit: Maximal 5 Tage ab dem Zuteilungsdatum. Das Startdatum bestimmt die Zulassungsstelle, es kann auch auf den nächsten Tag gelegt werden.
- Fahrzeugbindung: Ein Kennzeichen, ein Fahrzeug. Wer das Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug montiert, verliert den Versicherungsschutz und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Geltungsbereich: Gilt nur im deutschen Straßenverkehr. Bilaterale Abkommen mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz erlauben theoretisch die Einreise, in der Praxis gibt es dort aber regelmäßig Bußgelder trotz Abkommen.
- Erkennungsmerkmal: Gelber Rand rechts mit Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr untereinander). Normales Format: drei Buchstaben der Zulassungsstelle, gefolgt von einer Zahlenfolge mit vorangestelltem 04.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Die vollständige Aufschlüsselung
Der Gesamtpreis eines Kurzzeitkennzeichens setzt sich aus drei festen Posten zusammen. Was viele unterschätzen: Die Versicherung ist der größte Brocken, und die Preise schwanken je nach Versicherer und Fahrzeugtyp erheblich. Hier die Aufschlüsselung Stand 2026.
| Kostenposition | Betrag | Details |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr (Zulassungsstelle) | 13,10 € | Bundesweit einheitlich. Setzt sich zusammen aus 10,20 € Zuteilungsgebühr, 2,60 € KBA-Gebühr und 0,30 € für das Klebesiegel. |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 20 bis 35 € | Prägen lassen beim Schildermacher direkt vor der Zulassungsstelle. Die Preise variieren je nach Anbieter und Standort. |
| Kfz-Haftpflichtversicherung (5 Tage) | 35 bis 120 € | Abhängig von Versicherer, Fahrzeugtyp, Hubraum und Schadenfreiheitsklasse. Ein Pkw mit 1,6 Liter Hubraum liegt bei den meisten Anbietern zwischen 35 und 60 €. Transporter und hochmotorisierte Fahrzeuge kosten deutlich mehr. |
| Gesamtkosten | ca. 70 bis 170 € | Der Normalfall für einen durchschnittlichen Pkw liegt zwischen 80 und 100 €. |
So sparen Sie bei der Versicherung
Viele Versicherer verrechnen die Kurzzeitversicherung, wenn Sie das Fahrzeug anschließend dauerhaft bei ihnen versichern. Fragen Sie vor Abschluss gezielt danach. Außerdem: Online-Vergleichsportale zeigen die Kurzzeit-eVB oft teurer an als ein direkter Anruf bei Ihrer bestehenden Versicherung.
Die eVB-Nummer: Ohne Versicherung kein Kennzeichen
Bevor Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, brauchen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Das ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, den Ihre Kfz-Versicherung im System des GDV hinterlegt. Die Zulassungsstelle ruft die Daten elektronisch ab. Kein Papier, kein Fax, nur dieser Code. Für das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB. Die unterscheidet sich von der normalen eVB für eine Dauerzulassung: Sie ist auf maximal 5 Tage begrenzt und enthält einen speziellen Vermerk, der nur die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens erlaubt. Ihre reguläre eVB für die spätere Dauerzulassung funktioniert hier nicht. Sie brauchen eine, die explizit für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde. Die Kurzzeit-eVB bekommen Sie bei praktisch jedem Kfz-Versicherer: HUK-Coburg, Allianz, ADAC, Allianz Direct, WGV, und viele mehr bieten den Abschluss online an. In der Regel haben Sie die Nummer innerhalb von 5 bis 15 Minuten per E-Mail oder SMS. Achten Sie darauf, die korrekte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) anzugeben, falls das Fahrzeug bereits identifiziert ist.
- Haftpflicht (Pflicht): Deckt Schäden ab, die Sie mit dem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Pflicht für jedes Fahrzeug im Straßenverkehr, auch mit Kurzzeitkennzeichen.
- Teilkasko (freiwillig, aber ratsam): Schützt bei Diebstahl, Glasschaden, Wildunfall und Elementarschäden während der 5 Tage. Bei einem Fahrzeug im Wert von über 5.000 Euro lohnt sich der Aufpreis von 10 bis 30 Euro.
- Vollkasko (freiwillig): Zusätzlich Absicherung gegen selbstverschuldete Unfälle. Sinnvoll, wenn Sie ein hochwertiges Fahrzeug über längere Strecken überführen.
Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat
Wer ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, begeht eine Straftat nach § 6 PflVG. Das gilt auch, wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist: Ab Tag 6 sind Sie unversichert und ohne Zulassung unterwegs. Die Konsequenzen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall persönliche Haftung für alle Unfallschäden.
Kurzzeitkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle. Zuständig ist entweder die Behörde an Ihrem Wohnort oder die Behörde am Standort des Fahrzeugs. Das ist ein entscheidender Punkt: Wenn Sie ein Auto 400 Kilometer entfernt kaufen, können Sie das Kennzeichen vor Ort beim Verkäufer beantragen, sofern Sie die nötigen Unterlagen dabeihaben. Viele Zulassungsstellen arbeiten inzwischen mit Terminvergabe. Manche verlangen sogar zwingend einen Online-Termin. Prüfen Sie das vorher auf der Website Ihrer Behörde. Ohne Termin müssen Sie mit 30 bis 90 Minuten Wartezeit rechnen, je nach Standort und Wochentag.
Kurzzeit-eVB besorgen
Schließen Sie bei einem Kfz-Versicherer eine 5-Tage-Haftpflicht ab. Die eVB-Nummer erhalten Sie in der Regel per E-Mail oder SMS innerhalb weniger Minuten. Halten Sie die Fahrzeugdaten bereit (Hersteller, Typ, FIN falls bekannt, Hubraum), damit der Versicherer den Beitrag berechnen kann.
Unterlagen zusammenstellen
Sie brauchen: Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die [Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)](/ratgeber/fahrzeugbrief) oder eine amtlich beglaubigte Kopie, den letzten HU-Bericht (Hauptuntersuchung), die eVB-Nummer und bei Vertretung eine [schriftliche Vollmacht](/ratgeber/vollmacht-kfz-zulassung) mit Ausweiskopie des Halters. Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich die Gewerbeanmeldung, bei juristischen Personen den Handelsregisterauszug.
Zur Zulassungsstelle gehen
Legen Sie alle Unterlagen vor. Die Sachbearbeiterin prüft die eVB im System, kontrolliert die Fahrzeugpapiere und prüft den HU-Status. Dann zahlen Sie die Verwaltungsgebühr von 13,10 €. Bargeld, EC-Karte oder beides, je nach Behörde.
Kennzeichenschilder prägen lassen
Mit dem Zuteilungsbescheid gehen Sie zum Schildermacher direkt vor der Zulassungsstelle. Das Paar kostet zwischen 20 und 35 Euro und ist in 5 bis 10 Minuten fertig. Das Kennzeichen hat das Format: Ortskennung + 04 + Zahlenfolge + gelber Rand mit Ablaufdatum.
Kennzeichen montieren und losfahren
Schrauben Sie beide Schilder fest ans Fahrzeug (vorne und hinten). Legen Sie den Fahrzeugschein für das Kurzzeitkennzeichen ins Auto. Ab dem eingetragenen Startdatum dürfen Sie für genau 5 Tage fahren.
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV: Was geht und was nicht
Die Frage nach dem Kurzzeitkennzeichen ohne gültige Hauptuntersuchung kommt ständig auf. Verständlich: Wer ein gebrauchtes Auto kauft, das seit Monaten abgemeldet steht, hat in der Regel keinen gültigen HU-Bericht. Die kurze Antwort: Ja, Sie bekommen ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne bestandene HU. Aber die Nutzung wird massiv eingeschränkt. Seit der Verschärfung im April 2015 prüft die Zulassungsstelle den HU-Status beim Antrag. Liegt kein gültiger HU-Nachweis vor, wird das im System vermerkt und die Nutzung des Kennzeichens auf bestimmte Fahrten begrenzt. Konkret sieht die Regelung so aus:
- Mit gültiger HU: Freie Probe- und Überführungsfahrten im gesamten Bundesgebiet, ohne Einschränkung des Fahrtziels.
- Ohne gültige HU: Nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) oder zur nächstgelegenen Werkstatt, und das ausschließlich innerhalb des Zulassungsbezirks und des angrenzenden Bezirks.
- Nach HU mit Mängeln: Wird bei der Prüfung ein geringer oder erheblicher Mangel festgestellt, dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen zur nächsten Werkstatt fahren, um den Mangel reparieren zu lassen. Auch das nur im Zulassungsbezirk und dem angrenzenden Bezirk.
- Verkehrssicherheit trotzdem Pflicht: Auch ohne HU-Plakette muss das Fahrzeug grundsätzlich verkehrssicher sein. Defekte Bremsen, geplatzte Reifen oder fehlende Beleuchtung sind kein Kavaliersdelikt. Die Polizei kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle sofort stilllegen.
Praxis-Szenario: Auto ohne TÜV gekauft
Sie kaufen einen Golf in Nürnberg, der seit 8 Monaten abgemeldet ist und keinen gültigen TÜV hat. Vereinbaren Sie vor dem Kauf einen HU-Termin bei einer Prüfstelle in Nürnberg. Dann beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen am Standort des Fahrzeugs (Nürnberg), fahren zum TÜV, und wenn alles passt, direkt nach Hause. Ohne diesen Vorplan stehen Sie mit einem Kennzeichen da, das Sie nur zur nächsten Prüfstelle fahren lässt, nicht aber 300 Kilometer quer durch Bayern.
Gültigkeit: 5 Tage, kein Tag mehr
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem eingetragenen Startdatum für maximal 5 Tage. Am sechsten Tag um 00:00 Uhr erlischt die Zulassung automatisch. Es gibt keine Verlängerung, keinen Aufschub, keine Ausnahme. Wenn Sie das Fahrzeug am fünften Tag noch nicht am Zielort haben, müssen Sie es abstellen und ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Der häufigste Fehler: Leute beantragen das Kennzeichen am Montag, wollen aber erst am Samstag losfahren. Das Startdatum lässt sich zwar auf einen späteren Tag legen, aber die 5 Tage laufen dann eben von Samstag bis Mittwoch. Planen Sie den Beantragungstermin so, dass das Startdatum zu Ihrer Fahrt passt. Noch ein Punkt, den viele übersehen: Das Kennzeichen selbst muss nach Ablauf nicht zurückgegeben werden. Es verfällt automatisch. Sie können es entsorgen oder als Souvenir behalten. Rechtlich ist es nach Ablauf nur ein Stück Blech.
Kurzzeitkennzeichen im Ausland: Finger weg
Grundsätzlich gilt das Kurzzeitkennzeichen nur im deutschen Straßenverkehr. Es gibt bilaterale Abkommen mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz, die eine Anerkennung vorsehen. In der Theorie dürfen Sie mit dem gelben Kennzeichen in diese Länder fahren. In der Praxis sieht das anders aus. Der ADAC berichtet von regelmäßigen Fällen, in denen Fahrer in Italien trotz gültigem Kurzzeitkennzeichen hohe Bußgelder kassiert haben. Polizeibeamte vor Ort kennen die bilateralen Abkommen oft nicht oder erkennen sie nicht an. In Frankreich und den Benelux-Staaten wurde die Einreise mit Kurzzeitkennzeichen in der Vergangenheit komplett verweigert. Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland holen oder ins Ausland überführen, ist das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) die sichere Wahl. Das gilt international, hat eine längere Laufzeit und wird von ausländischen Behörden problemlos akzeptiert.
Kein Versicherungsschutz im Ausland garantiert
Selbst wenn die Einreise toleriert wird: Prüfen Sie vorher mit Ihrem Versicherer, ob die Kurzzeit-Haftpflicht auch im Ausland gilt. Bei vielen Policen endet der Deckungsschutz an der deutschen Grenze.
Häufige Fehler und ihre Konsequenzen
Beim Kurzzeitkennzeichen passieren immer die gleichen Fehler. Die meisten lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden. Hier die Klassiker.
- Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug schrauben: Das Kennzeichen ist an eine konkrete FIN gebunden. Wer es an ein anderes Fahrzeug montiert, fährt ohne Zulassung und ohne Versicherung. Bei einem Unfall haftet der Fahrer persönlich für alle Schäden, und das können bei einem Personenschaden sechsstellige Beträge sein.
- Nach Ablauf weiterfahren: Ab Tag 6 existiert keine Zulassung und kein Versicherungsschutz mehr. Fahren ohne Zulassung (§ 3 FZV) plus Fahren ohne Versicherung (§ 6 PflVG): Straftat, Punkte, Fahrverbot möglich.
- Falsche eVB-Nummer besorgt: Eine reguläre eVB für eine Dauerzulassung funktioniert nicht für ein Kurzzeitkennzeichen. Die Zulassungsstelle erkennt den Fehler sofort im System und schickt Sie wieder nach Hause.
- Ohne HU quer durchs Land fahren: Ohne gültige HU dürfen Sie nur zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt. Wer ohne HU-Nachweis auf der Autobahn kontrolliert wird und 200 km vom nächsten TÜV entfernt ist, hat ein Problem: Bußgeld und unter Umständen Stilllegung des Fahrzeugs vor Ort.
- Gewerbliche Dauernutzung durch Händler: Autohäuser und Kfz-Händler dürfen Kurzzeitkennzeichen nicht für den regulären Geschäftsbetrieb nutzen. Für Probefahrten und Überführungen im Handel gibt es rote Händlerkennzeichen (06er-Kennzeichen) mit eigener Versicherung.
Brauchen Sie wirklich ein Kurzzeitkennzeichen?
Jetzt kommt der Punkt, über den die meisten Ratgeber schweigen. Das Kurzzeitkennzeichen war jahrzehntelang die einzige Möglichkeit, ein abgemeldetes Fahrzeug legal zu bewegen. Aber überlegen Sie kurz, was danach passiert: Sie holen das Auto mit dem Kurzzeitkennzeichen ab, fahren es nach Hause, und dann? Dann müssen Sie es regulär zulassen. Das heißt: nochmal Zulassungsstelle, nochmal eVB (diesmal die reguläre), nochmal Schilder prägen, nochmal Gebühren zahlen. Doppelter Aufwand, doppelte Kosten. Wenn Sie das Fahrzeug ohnehin dauerhaft nutzen wollen, gibt es seit der Einführung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) einen schnelleren Weg: Sie lassen das Fahrzeug direkt online zugelassen, bevor Sie es abholen. Die Zulassung gilt sofort, die regulären Kennzeichen kommen per Post, und mit dem vorläufigen Zulassungsbescheid dürfen Sie fahren. Kein Kurzzeitkennzeichen nötig, kein zweiter Behördengang.
Sofort-Zulassung statt Kurzzeitkennzeichen
Über Zulio melden Sie Ihr Fahrzeug in rund 5 Minuten online an. Ohne eID-PIN, ohne Behördengang, ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Die Zulassung gilt sofort. Das kostet 98,75 € und erspart Ihnen das Kurzzeitkennzeichen (70 bis 170 €) plus die anschließende reguläre Zulassung (weitere 30 bis 80 € Gebühren). Wenn Sie das Fahrzeug dauerhaft fahren wollen, ist die Sofort-Zulassung fast immer die günstigere und schnellere Lösung.
Jetzt ausprobierenKurzzeitkennzeichen vs. Sofort-Zulassung: Der direkte Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich zwischen dem klassischen Weg über ein Kurzzeitkennzeichen und der Online-Sofort-Zulassung. Der Vergleich geht von einem Standardfall aus: Sie kaufen ein gebrauchtes Fahrzeug mit gültiger HU und wollen es dauerhaft nutzen.
| Kriterium | Kurzzeitkennzeichen | Sofort-Zulassung über Zulio |
|---|---|---|
| Gesamtkosten bis zur Dauerzulassung | 150 bis 250 € (Kurzzeitk. + reguläre Zulassung) | 98,75 € |
| Gültigkeit | 5 Tage (danach muss regulär zugelassen werden) | Dauerhaft (Fahrzeug ist direkt zugelassen) |
| Behördengänge | Mindestens 2 (Kurzzeitkennzeichen + reguläre Zulassung) | Null (komplett online) |
| Zeitaufwand | 2 bis 4 Stunden (2x Zulassungsstelle + Wartezeit) | Ca. 5 Minuten |
| Sofort losfahren? | Ja, aber nur 5 Tage | Ja, dauerhaft |
| eID-PIN nötig? | Nein | Nein |
| Versicherungsabschlüsse | 2 (Kurzzeit-eVB + reguläre eVB) | 1 (reguläre eVB reicht) |
Ein Schritt statt zwei
Statt erst Kurzzeitkennzeichen beantragen und dann regulär zulassen, erledigen Sie mit Zulio beides auf einmal. Fahrzeug online anmelden für 98,75 €, sofort losfahren. Keine doppelten Gebühren, keine doppelte Wartezeit, kein Papierkram.
Jetzt ausprobierenSonderfälle: Anhänger, Motorräder und Oldtimer
Das Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht nur für Pkw. Auch Anhänger, Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer können damit temporär zugelassen werden. Bei Anhängern gelten dieselben Regeln wie beim Pkw, nur brauchen Sie hier lediglich ein Schild (hinten). Die Versicherungskosten für einen Anhänger liegen in der Regel unter denen eines Pkw, typisch sind 20 bis 40 Euro. Bei Motorrädern reicht ebenfalls ein Schild. Die Versicherung ist meist günstiger als beim Pkw. Besonders für Saisonfahrer, die ihr Motorrad nach dem Winter aus einer Werkstatt oder Garage abholen wollen, ist das Kurzzeitkennzeichen eine gängige Lösung. Falls Sie Ihr Motorrad saisonal nutzen, lohnt sich oft ein Saisonkennzeichen als dauerhaftere Alternative. Bei Oldtimern ohne gültige HU gilt die gleiche Einschränkung: nur Fahrten zur Prüfstelle. Wer einen Oldtimer über längere Strecke überführen will, sollte vorher die HU am Standort machen lassen. Übrigens: Für Fahrzeuge, die noch nie in Deutschland zugelassen waren (z. B. Importe), brauchen Sie unter Umständen statt des Kurzzeitkennzeichens eine Einzelgenehmigung. Die Zulassungsstelle vor Ort berät hier.
Haufige Fragen
Verwandte Ratgeber
H-Kennzeichen: Voraussetzungen, Kosten und Gutachten 2026
H-Kennzeichen beantragen: Voraussetzungen (30 Jahre, Originalzustand), Gutachten 100 bis 200 Euro, Steuer pauschal 191,73 Euro, Umweltzonen-Befreiung. Ratgeber 2026.
WeiterlesenAusfuhrkennzeichen: Kosten, Versicherung und Beantragung 2026
Ausfuhrkennzeichen beantragen: Kosten 100 bis 250 Euro, Versicherung ab 80 Euro mit Doppelkarte, Gueltigkeit bis 12 Monate. Fuer den Fahrzeugexport ins Ausland. Ratgeber 2026.
WeiterlesenE-Kennzeichen: Voraussetzungen, Vorteile und Beantragung 2026
E-Kennzeichen beantragen: Voraussetzungen fuer E-Autos und Plug-in-Hybride (ab 2025 mind. 80 km Reichweite), Vorteile wie Steuerbefreiung, Parken und Busspuren. Ratgeber 2026.
WeiterlesenFahrzeug sofort online anmelden
Vergessen Sie das Kurzzeitkennzeichen. Mit Zulio melden Sie Ihr Fahrzeug in 5 Minuten online an und fahren sofort los. Keine eID-PIN nötig, kein Behördengang, keine doppelten Kosten. Ab 98,75 €.
Jetzt Fahrzeug anmeldenKeine Grundgebuhr · Kein Abo · Kein Risiko